Protocol of the Session on November 16, 2022

(Zuruf Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Jetzt versuchen Sie es mit der Initiative zur Änderung der Hessischen Verfassung. Aber, meine Damen und Herren von der SPD, aus unserer Sicht sollte man mit der Landesverfassung keine politischen Spielchen spielen. Wir haben in Hessen die gute Tradition, dass wir Verfassungsänderungen anders angehen. Herr Kollege Dr. Hahn hat es eben genannt. Wir hatten in der vergangenen Wahlperiode einen breiten, gesellschaftspolitisch getragenen Prozess.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

Eine Enquetekommission hat unter dem Vorsitz des Kollegen Banzer am Ende 15 Änderungsvorschläge erarbeitet, die demokratischen Fraktionen gemeinsam,

(Manfred Pentz (CDU): Ja!)

und diese dann zur Abstimmung vorgelegt. Was Sie heute hier machen, ist etwas anderes: Für die kleine politische Münze legen Sie einen verfassungsändernden Gesetzentwurf vor,

(Günter Rudolph (SPD): „Kleine Münze“! – Zuruf Tobias Eckert (SPD))

von dem Sie aber selbst wissen, dass Sie eigentlich gar keine inhaltlichen Argumente dafür haben, sondern Sie bedienen sich ausschließlich parteipolitischer Argumente.

(Beifall CDU – Günter Rudolph (SPD): Das ist ja abenteuerlich!)

Das Argument des Kollegen Dr. Hahn ist natürlich genauso abenteuerlich. Er hat eben sinngemäß gesagt: Weil die Ampelkoalition in Berlin jetzt das Wahlalter bei den Europawahlen absenkt, muss es irgendwie richtig sein – das war der gedankliche Zirkelschluss bei dem Ganzen.

(Heiterkeit Manfred Pentz (CDU) – Tobias Eckert (SPD): Sehr gute Entscheidung in Berlin!)

Wenn das alles so klug ist, was die Ampel in Berlin macht, dann – – Gut.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Dann? Dann? Dann?)

Darüber sprechen wir einmal unter vier Augen.

(Manfred Pentz (CDU): Wie das ausgeht!)

Aber ich glaube, auch Freie Demokraten wissen zum Teil, dass nicht alles so besonders klug ist, was dort passiert.

Jedenfalls ist es so: Auf die Historie des Wahlrechts wurde hier schon vielfach eingegangen. In den Siebzigerjahren gab es in der Tat die Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre. Damals lautete die Begründung insbesondere: Wer Wehrpflicht leistet, soll auch wählen dürfen. – Kurz danach hat man auch die Volljährigkeit angeglichen und das zusammengeführt.

Das ist eigentlich das wesentliche Argument bis heute

(Zuruf: Die Wehrpflicht?)

nein, die Volljährigkeit ist das wesentliche Argument, nicht die Wehrpflicht –; denn, wer A sagt, müsste eigentlich auch bereit sein, B zu sagen. Aber das sind Sie eben nicht. Wenn Sie sagen, die volle Entscheidungsfähigkeit, die volle Verantwortung soll bei einem anderen Alter liegen, dann müssten Sie konsequenterweise auch dafür eintreten, dass Sie die Volljährigkeit, die volle Geschäftsfähigkeit, die volle Strafmündigkeit entsprechend absenken. Diese Abtrennung, die es in der bundesrepublikanischen Geschichte lange gab, hat man aus guten Gründen zusammengeführt.

Wenn man sich die europäische Realität anschaut, dann wird man auf nationaler Ebene jenseits von Österreich kein Beispiel finden

(Zuruf Lisa Gnadl (SPD))

ich glaube, es gibt noch das bedeutende Malta –, wo man mit 16 Jahren wählen darf. Auch Österreich hat erstaunlicherweise das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Zur Güte der österreichischen Politik könnte man auch viel sagen; aber das würde, glaube ich, diese siebeneinhalb Minuten heute sprengen.

Es ist jedenfalls so: Wer in Deutschland einen Vertrag abschließt – ob er ein Handy oder ein Fahrrad kauft, wie der Kollege Schad bei der dritten Lesung zum Wahlalter 16 gesagt hat, oder ob er eine Wohnung anmieten möchte oder irgendeine Verpflichtung verbindlich eingeht –, muss 18 Jahre alt sein.

Vor gar nicht so langer Zeit hat der Bundesgesetzgeber ganz zu Recht sogar die Ehemündigkeit auf 18 Jahre angehoben. In der Bundesrepublik Deutschland war es über viele Jahrzehnte möglich, schon mit 16 Jahren zu heiraten. Das war eine Regelung, die – kritisch rückblickend – letztlich vor allem zum Nachteil von jungen Frauen und Mädchen gewesen ist, die dann häufig aus verschiedensten Gründen in ungleiche Beziehungen gedrängt wurden.

(Tobias Eckert (SPD): Was hat das denn mit dem Wahlalter zu tun?)

Da ist man gerade als Bundesgesetzgeber genau den Weg in die andere Richtung gegangen, weil man gesagt hat: Wer unter 18 Jahre alt ist, der kann solche grundlegenden Entscheidungen gar nicht treffen. Wir wollen das auf die Volljährigkeit angleichen und keine Ausnahmen davon mehr zulassen.

Beim Strafrecht wurde auch verschiedentlich behauptet, die Strafmündigkeit beginne schon früher. Das ist richtig. Sie beginnt mit 14 Jahren, aber – hören Sie gut zu – im Strafrecht ist es so, dass der Gesetzgeber explizit festlegt, dass 14 bis 18-Jährigen die volle Entscheidungsfähigkeit und Reife noch fehlen. Das steht sogar im Jugendgerichtsgesetz drin. Deshalb werden gerade dort vor allem nicht Elemente des Strafrechts, sondern therapeutische Ansätze gewählt.

(Zuruf Günter Rudolph (SPD))

Auch da müsste man dann konsequent sein und sagen: Dann passt man auch diese Grenzen an.

Letztlich ist es sicherlich auch so, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung bestenfalls gespalten ist. Ich würde sogar eher das behaupten, was uns alle Demoskopen sagen: Es gibt eine stabile Mehrheit, die dagegen ist.

(Günter Rudolph (SPD): Wo?)

Es ist die Frage, ob man diesen Punkt, der wirklich so polarisiert, in eine Volksabstimmung bringen will. Das kann man gerne einmal für die Zukunft überlegen, aber da sollte man dann auch noch andere Fragen mit dazupacken.

Sie haben gesagt, die Wehrpflicht ist Vergangenheit. Das ist vollkommen richtig. Aber auch ein Argument der Gegenwart ist ja, dass vielfach über Dienstpflichten diskutiert wird – bis hoch zu unserem Bundespräsidenten, der entsprechende Vorschläge macht. Aber keiner dieser gesellschaftspolitischen Vorschläge setzt bei einer Dienstpflicht von unter 18-Jährigen an. Komischerweise nennen auch die alle das magische Alter von 18 Jahren.

Wenn man einen Strich daruntersetzt, muss man sagen: Es hat sich bewährt, dass diese Koalition mit der Enquetekommission schon in der vergangenen Wahlperiode erfolgreich das aktive und passive Wahlalter zusammengezogen hat.

Wir waren einmal das letzte Land in Deutschland, wo man erst mit 21 in den Landtag gewählt werden durfte. Das ist beseitigt und angeglichen. Wir haben auch in der jüngeren Vergangenheit die Altershürde von 25 Jahren bei den kommunalen Wahlbeamten abgeschafft. Auch da können Sie jetzt mit 18 zur Bürgermeisterin gewählt werden oder zum hauptamtlichen Ersten Stadtrat. Wir haben derzeit im Bundestag das Wahlalter von 18 Jahren. Es sieht auch nicht danach aus, als würde sich das in dieser Wahlperiode noch ändern. Wir haben für den Landtag das Wahlalter von 18 Jahren in der Hessischen Verfassung niedergelegt. Wir haben auf kommunaler Ebene das Wahlalter von 18 Jahren in der Kommunalverfassung, der Gemeindeordnung, niedergelegt. Namhafte Verfassungsjuristen sagen auch, man könne es einfachgesetzlich gar nicht so ändern. Auch das war ein Ergebnis der Anhörung.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

Wir haben das für Direktwahlen für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und für andere kommunale Wahlbeamte. Aber wer jetzt mit Hammer und Meißel an diese Grenze herangeht und dort eine Wahl herausgreifen will, der schafft sicher mehr Durcheinander, als dass er zu einer stabilen, sauberen Rechtsordnung beiträgt, die nun einmal an die Volljährigkeit anknüpft.

(Tobias Eckert (SPD): Hä?)

Deshalb ist unsere Position, dass es dabei bleiben soll. In der nächsten Wahlperiode können wir darüber im Lichte der Erkenntnisse, die dann vorliegen, neu debattieren. Aber für den Stand heute gibt es keinerlei Anlass, daran zu rütteln. – Vielen Dank.

(Beifall CDU – Zurufe SPD)

Vielen Dank, Kollege Christian Heinz. – Nächster Redner ist der Kollege Felix Martin.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Junge Menschen haben eine Meinung, und wir wollen diese Meinungen in Hessen auch hören. Vom 12. bis zum 14. Dezember findet deshalb hier im Landtag der erste Landesjugendkongress statt. Ich will die Kollegin Kula nicht

enttäuschen und muss natürlich damit beginnen: 120 junge Menschen diskutieren, erarbeiten Forderungen, gehen mit Abgeordneten und Ministern ins Gespräch. Es ist ein Kongress mit Eventcharakter, mit Stadtrallye und Programm von und für Jugendliche. Die Etablierung dieses Kongresses ist ein ganz wichtiger Baustein für mehr Beteiligung in unserem Land. Ich lade alle Jugendlichen herzlich ein, dabei zu sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Ablenkungsmanöver!)

Jugendliche sind diejenigen, die mit den politischen Entscheidungen von heute am längsten leben müssen. Und sie sind diejenigen, die wir mitunter am besten darauf vorbereiten, diese Entscheidungen zu treffen: in der Schule, in Vereinen, in Verbänden, in der Familie, an verschiedensten Orten. Durch politische Bildung werden sie darauf vorbereitet, eine fundierte, eine kritische, eine selbstbewusste Entscheidung treffen zu können. Wir GRÜNE trauen 16und 17-Jährigen auch zu, dass sie das können. Deshalb wollen wir das Wahlalter bei Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre absenken.

(Tobias Eckert (SPD): Sehr gut!)

Aber anders sieht das die CDU, wie eben dargestellt. Sie ist gegen eine Absenkung.

(Zurufe SPD: Oh, oh, oh!)

In der gemeinsamen Landesregierung gelingt es uns, sehr viele Verbesserungen für unser Land umzusetzen. Wir können uns auf viele gemeinsame Ziele verständigen, manchmal auch auf Kompromisse. Beim Wahlalter ist das nicht gelungen, und wir können es in dieser Konstellation leider nicht absenken. Dennoch setzen wir GRÜNE uns weiter für die Absenkung ein und arbeiten an Mehrheiten, mit denen das möglich ist.

(Beifall SPD – Zurufe: Oh! – Robert Lambrou (AfD): In der Ampel! – Unruhe – Glockenzeichen)