Protocol of the Session on November 16, 2022

(Unruhe – Glockenzeichen)

Ein letzter Satz, Herr Präsident. – Wir hatten eine entsprechende Abstimmung schon einmal verloren. Der Kollege Vohl hat darauf hingewiesen. Das war nach meiner Erinnerung Ende der Neunzigerjahre, als bei einer Volksabstimmung 70 % derjenigen, die da abgestimmt haben, dagegen gewesen sind.

(Günter Rudolph (SPD): Genau!)

Das war Ende der Neunzigerjahre. Jetzt sind 25 Jahre vergangen. Schauen wir einmal, was das Volk dann denkt, bei flexibleren Älteren und unflexibleren Jüngeren. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Kollege Jörg-Uwe Hahn. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kula, Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste! In den vergangenen Monaten haben wir hier im Hause schon ausführlich über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen diskutiert. Aber auch nach einer wirklich denkwürdigen Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD konnte sich Schwarz-Grün nicht überwinden, den jugendlichen Hessen zumindest auf kommunaler Ebene mehr Mitbestimmung zu ermöglichen. Da haben sich die GRÜNEN eindeutig von der CDU am Nasenring durch die Manege ziehen lassen. Ich befürchte, das wird jetzt wieder genauso sein.

(Unruhe)

Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, der eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen vorsieht, und das vollkommen zu Recht.

Schon bei der Anhörung zum Kommunalwahl-Gesetzentwurf sind die Gründe für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre von Jugendverbänden, Juristen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorgetragen worden. Ich will nicht die ganze Debatte wiederholen, aber ich glaube, Wiederholung ist manchmal auch wichtig für Lernprozesse. Da schaue ich einmal in Richtung der Abgeordneten der CDU. Deswegen will ich an dieser Stelle zumindest ein paar Kernargumente der Debatte für die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen und bei Landtagswahlen wiederholen.

Zum einen wird immer wieder hinterfragt: Sind Jugendliche eigentlich reif genug? Besitzen sie mit 16 Jahren eigentlich schon die Reife, wählen zu können? Die Orientierung an der rechtlichen Volljährigkeit

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen)

ignoriert einfach gesellschaftliche Realitäten in einer sich verändernden Welt. Herr Hahn hat es dankenswerterweise gerade angesprochen.

Das Jugendalter ist heute viel bedeutender als in zurückliegenden, historischen Phasen. Es dauert auch länger. Es ist nicht mehr nur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsenenalter, sondern ein lang gestreckter Lebensabschnitt, in dem bereits biografische Abschnitte vorkommen, die früher im Erwachsenenalter stattgefunden haben, z. B. der Aufbau einer Werteorientierung, souveräner und reflektierter Umgang mit Medien und Konsumverhalten oder eben die berufliche Qualifizierung.

Die heutigen Anforderungen an Jugendliche sind deutlich höher als noch in anderen Generationen. In einer sehr individualisierten Gesellschaft müssen sie sich selbst orientieren und entfallene alte Milieu- und Wertezusammenhänge in einer unübersichtlichen Welt selbst neu ausprobieren und erproben.

Auch die Werbung spricht Jugendliche als Konsumentinnen und Konsumenten an, aber politische Mitbestimmung und das demokratische Wahlrecht wird ihnen weiter vorenthalten. Das finden wir einfach nur ungerecht, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Die zweite Frage ist immer: Können Jugendliche eigentlich politische und gesellschaftliche Zusammenhänge ausreichend überblicken und einschätzen? Angesichts der Po

litisierung einer ganzen Jugendgeneration, die uns konsequent daran erinnert, dass die Klimakatastrophe

(Zuruf Volker Richter (AfD))

eine Existenzgefährdung für Mensch und Natur darstellt,

(Zuruf AfD: Aber die fliegen doch selbst ständig durch die Gegend!)

können wir eher feststellen, dass viele Jugendliche deutlich mehr Weitblick besitzen als manche erwachsene Abgeordnete, wenn wir z. B. hier auf die rechte Seite des Parlaments schauen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Außerdem ist es doch ein wichtiger Grundsatz des Rechtsstaats, dass eine mangelnde Fähigkeit, ein Recht auszuüben – und das Wahlrecht ist nun einmal ein Grundrecht –, kein Grund sein kann, dieses Recht einer Person vorzuenthalten.

Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der Freien Universität Berlin sieht außerdem einen Vorteil darin, Menschen schon mit 16 oder 17 Jahren wählen zu lassen. In diesem Alter sei man in bestimmte soziale Zusammenhänge eingebunden, in der Familie oder in der Schule, und dort könne man die jungen Leute gezielt auf Wahlen vorbereiten, vielleicht sogar besser als in anderen Altersstufen.

Das dritte Argument – immer das am liebsten vorgetragene –: Mit 18 Jahren ist man volljährig und voll strafmündig, deswegen solle das Wahlrecht an die Volljährigkeit gekoppelt sein. – Wir wissen, dass das Wahlrecht in der Vergangenheit eben nicht immer an die Volljährigkeit gekoppelt war. Als das Wahlrecht ab 18 Jahren eingeführt wurde, lag die Volljährigkeit bei 21 Jahren.

Außerdem ist man auch schon mit 16 Jahren strafmündig. Viele Jugendliche befinden sich in einer Ausbildung. Sie zahlen also Steuern, können über deren Verwendung aber überhaupt nicht mitbestimmen.

Gerne ins Feld geführt wird als Argument auch die Einheitlichkeit von Wahlen, dass also bei allen Wahlen die Wahlberechtigten die Gleichen sein sollen. Aber seien wir einmal ehrlich: Das ist schon jetzt nicht so. Bei Kommunalwahlen können beispielsweise EU-Ausländer teilnehmen, bei Landtags- oder Bundestagswahlen hingegen nicht. Das Argument der Einheitlichkeit ist also schon jetzt quasi obsolet. Es könnte sich auch bald gegen die CDU und die Gegner einer Absenkung des Wahlalters wenden; denn aktuell ist bei dieser Frage ganz schön Musik drin.

Vor einer Woche hat der Bundestag das Wahlalter bei Europawahlen auf 16 Jahre abgesenkt. In zehn Bundesländern dürfen Jugendliche ab 16 bei Kommunalwahlen wählen. Fünf Bundesländer – Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Brandenburg und Baden-Württemberg – haben das Wahlalter bei Landtagswahlen schon auf 16 Jahre gesenkt; auch in Mecklenburg-Vorpommern darf man nun mit 16 Jahren bei Landtagswahlen sein Kreuzchen machen. Dazu kommen jetzt auch NRW, Berlin und Niedersachsen, die eine entsprechende Absenkung planen.

Da frage ich mich schon – – Das Motto lautet ja „Hessen vorn“. Aber ganz sicher nicht bei Demokratie und Mitbestimmung; da ist Hessen ganz weit hinten.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist ungerecht. Es ist einem Grundrecht wie dem Wahlrecht auch nicht angemessen. Ausschlüsse müssen gut be

gründet werden, und in Hessen sind Jugendliche sicher nicht weniger selbstständig als in Nordrhein-Westfalen.

Dennoch weigert sich die CDU sowohl im Bundestag als auch in Ländern, in denen sie regiert, hartnäckig, einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zuzustimmen.

(Zuruf Max Schad (CDU))

Auch hier in Hessen gibt es eine Mehrheit im Landtag jenseits der CDU. Aber diese Chance lassen die GRÜNEN, die ja für eine Wahlalterabsenkung sind, liegen, um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden.

Sie müssen sich schon einmal entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: Friede, Freude, Eierkuchen in Koalitionsrunden oder die Chance für die Jugendlichen von heute und morgen, die politischen Weichen für die Zukunft zu stellen. Denn diese Zukunft gehört den Jugendlichen; sie müssen ausbaden, was wir heute beschließen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Schluss: Nein, Demokratie ist auch kein „Event“. Jetzt kommt bestimmt gleich wieder der Jugendkongress, der erstmals in diesem Jahr organisiert wird. Ja, dieser Jugendkongress ist eine super Sache für Mitbestimmung und Beteiligung von Jugendlichen, das ist gar keine Frage. Aber das kann eine echte Mitbestimmung bei Wahlen an den Schulen, in den Ausbildungsbetrieben doch nicht ersetzen. Ohne all das bleibt dieser Jugendkongress ein reines Event. Ich sage: Demokratie ist keine Eventsache, sondern Demokratie und Wahlrecht sind Grundrechte und müssen endlich auch den Jugendlichen ab 16 Jahren gewährt werden.

Ich kann nur an die GRÜNEN appellieren, sich endlich aus dem Klammergriff der CDU zu lösen und den Weg zu einer Volksabstimmung über die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen frei zu machen. Lassen wir doch die Hessinnen und Hessen entscheiden.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kula. – Das Wort hat jetzt der Abg. Christian Heinz, CDU-Fraktion.

(Günter Rudolph (SPD): Also, bisher liefs gut! Wir liegen klar in Führung! Aber ich glaube, jetzt – – ! – Vereinzelte Heiterkeit)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in Hessen in Führung liegt, das sehen wir dann in elf Monaten, irgendwann im Herbst.

(Günter Rudolph (SPD): Ich meine ja hier, heute!)

Ach, heute. Wenn das für Ihr Lebensgefühl gut ist oder für Ihr Tagesglück heute, Herr Rudolph,

(Günter Rudolph (SPD): Ja, immer, Herr Heinz! Sie müssen sich nur ein bisschen öffnen! Man muss nur wollen!)

dann lasse ich Ihnen die Freude.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Wählen mit 16“ taucht im Moment gefühlt auf wie das Ungeheuer von Loch Ness. In diesem Jahr ist das, glaube ich, die vierte Debatte dazu. Wir hatten das jetzt dreimal zum kommunalen Wahlalter; das hat nicht so besonders gut funktioniert, aus Ihrer Sicht.

(Zuruf Elisabeth Kula (DIE LINKE))