Protocol of the Session on November 16, 2022

Wir sind am Ende der Aussprache und überweisen den Antrag zur weiteren Beratung dem Innenausschuss.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Artikel 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtags- wahlen) – Drucks. 20/9505 –

Das Wort hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion; er bringt den Gesetzentwurf ein. Günter Rudolph, bitte sehr, du hast das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Was unterscheidet uns in Hessen von einem Bundesland wie Bremen, wie Hamburg, wie Schleswig-Holstein, wie Baden-Württemberg und wie Mecklenburg-Vorpommern?

(Christian Heinz (CDU): Wir sind erfolgreicher!)

Es unterscheiden uns unterschiedliche Strukturen und Aufgaben. – Sie sind erfolgreicher? Interessante Darstellung, das würde ich als Regierungsvertreter auch immer behaupten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesen Bundesländern haben junge Menschen ab 16 Jahren die Möglichkeit, bei Landtagswahlen zu wählen. Das ist ein Unterschied zu Hessen, und ich höre von dort, es funktioniert. Die jungen Menschen sind in der Lage, ihr Wahlrecht auszuüben. Weitere Länder wie Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bereiten das Wahlrecht ab 16 vor, und in Baden-Württemberg ist es schon beschlossen und wird zur nächsten Landtagswahl gültig.

Meine Damen und Herren, wenn das so viele Bundesländer machen, kann es in der Sache nicht unsinnig sein. Deswegen ist das ein guter Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, zum Wahlrecht mit 16. Wir wollen, dass junge Menschen teilhaben können, dass sie sich einbringen können. In einer Demokratie gehört Wählen mit dazu. Die Möglichkeit, zu wählen, ist ein hohes Gut. Nicht alle in der Welt können das. Wir wollen es auch jungen Menschen ermöglichen. Es gibt keine sachlichen Gründe, die dagegensprechen.

(Beifall SPD, DIE LINKE und vereinzelt Freie De- mokraten)

Um gleich auf die Argumente der Gegner des Wahlrechts ab 16 einzugehen: Das muss sich orientieren an der Volljährigkeit. – Die Volljährigkeit ist eine Grenze, die man setzt. Sie ist auch schon einmal geändert worden. Bis zum Jahr 1972 betrug sie 21 Jahre. Es gibt ein aktives und passives Wahlrecht. Da gibt es Unterschiede. Sie kommen immer mit dem Argument des Strafrechts. Das Strafrecht ist aber auf jeden Einzelfall bezogen. Das Wahlrecht ist dagegen ein Massenverfahren. Das kann man nicht miteinander in Einklang bringen.

Wenn ich jungen Menschen deutlich machen will, dass eine Demokratie legitimiert sein muss, dann muss ich jungen Menschen ab 16 die Möglichkeit geben, sich einzubringen,

die Partei zu wählen, von der sie glauben, sie vertritt ihre Interessen. Wenn wir wollen, dass junge Menschen ernst genommen werden, ist es ein Ansatz – es löst nicht alle Probleme –, deutlich zu machen: In einer Demokratie ist Wählen wichtig, und meine Stimme zählt.

Deswegen müssen wir gemeinsam ein Interesse haben, dass die Wahlbeteiligung steigt. Deswegen ist der Bereich der politischen Bildung so wichtig, um deutlich zu machen: Wählen ist eine tolle Möglichkeit in einer Demokratie. Wählen ist eine Herausforderung, aber über Wahlen wird auch entschieden, wie ein Land regiert wird. Über Wahlen kann ich übrigens auch entscheiden, dass extremistische Parteien in diesem Land keine Chance haben. Alleine dafür lohnt es sich zu werben und zu streiten.

(Lebhafter Beifall SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über 90 % der 16- oder 17-jährigen Jugendlichen sind nicht strafverdächtig. Sie kommen immer mit dem Argument der Volljährigkeit, Verträge abzuschließen. Die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit ist in vielen Bereichen gegeben. Das ist übrigens auch ein Punkt. Das Aufs-Leben-Vorbereiten könnte man endlich auch einmal in der Schulpolitik umsetzen, also nicht nur reine Wissensvermittlung machen, sondern junge Menschen aufs Leben vorbereiten. Das wäre ein interessanter Ansatz, der in die Schullandschaft gehören würde.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das macht ihr jetzt in Meck-Pomm!)

Sehen Sie, das ist doch schön und gut. Warum machen Sie es nicht? Berufsorientierung, ähnliche Dinge, wie schließe ich einen Kaufvertrag ab und Ähnliches? Das wäre doch wunderbar.

(Beifall SPD – Zuruf Manfred Pentz (CDU))

Die Frage, wie die Schwester von Goethe heißt, mag interessant sein, aber es gibt wichtigere Fragen für die Lebensentwicklung von jungen Menschen. Man kann es anders sehen, aber ich sehe es halt so.

Deswegen, wenn es um das Wahlrecht ab 16 geht: Welche ernsthaften Argumente gibt es vonseiten der CDU dagegen?

Die Meinung der Mitglieder der AfD interessiert mich nicht. Sie sind pauschal dagegen.

(Robert Lambrou (AfD): Interessieren Sie wenigstens unsere Argumente? Wo leben Sie denn?)

Denn die jungen Menschen haben schon erkannt: Wer diese extremistische Partei wählt, gefährdet die Demokratie. Das haben die jungen Menschen drauf. Das ist auch gut so.

(Anhaltender Beifall SPD)

Wir erleben auch das: Sogenannte Klimaaktivisten und junge Menschen gehen bei „Fridays for Future“ auf die Straße. Wenn sich junge Menschen an Wahlen beteiligen können, ist das eine andere Art der Einflussmöglichkeit. Ich finde, junge Menschen in demokratischen Parteien an die politische Teilhabe heranzuführen ist mehr als eine lohnenswerte Aufgabe. Es gibt da gute Ansätze vor Ort.

Auch für die Kommunalwahl haben das die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN abgelehnt. Angeblich sind die GRÜNEN dafür. Das werde ich wahrscheinlich auch heute wieder hören. Meine sehr verehrten Damen und Herren der GRÜNEN, wenn es Ihnen richtig

wichtig gewesen wäre, dann hätten Sie das natürlich bei den Koalitionsverhandlungen in den Koalitionsvertrag hineinschreiben können. Das haben Sie aber nicht gemacht. Die Ewiggestrigen aus der CDU waren dann natürlich froh. Das steht nicht im Koalitionsvertrag, also müssen wir das nicht machen. – Auch das ist der falsche Ansatz.

Hier oben sitzen junge Menschen. Ich finde, wir könnten mit den jungen Menschen diskutieren, wie sie es finden würden, wenn sie mit 16 Jahren schon wählen und entscheiden könnten, welcher Gruppierung und welcher Partei sie ihre Stimme geben wollen. Das muss vorbereitet werden. Das ist gar keine Frage. Die politische Bildung gehört auch zu dem Teil der schulischen Bildung, der wegfällt, wenn wir Lehrermangel und Ähnliches haben. Junge Menschen an die Politik heranzuführen ist eine gute Aufgabe.

Dieser Gesetzentwurf beinhaltet lediglich die Senkung der Altersgrenze. Aus rechtlichen Gründen wollen wir das passive Wahlalter bei 18 Jahren belassen. Das ist damit dann relativ klar geregelt.

Wir haben das in acht Bundesländern. Da wird das zum größten Teil schon umgesetzt. Manchmal wird es schon angekündigt. In einem Land wie Hessen, mitten in Deutschland, soll das nicht gelten, nur weil die Mitglieder der CDU-Fraktion eine bornierte Auffassung vertreten.

Das wird der Lackmustest für die Mitglieder der CDUFraktion und der GÜNEN-Fraktion werden. Wir wollen dazu eine Anhörung durchführen. Das, was wir mit dem Wahlrecht ab 16 Jahren auf der kommunalen Ebene erlebt haben, führt zu einer ähnlichen Erwartungshaltung. Es gibt keine sachlichen Argumente, das Wahlalter ab 16 Jahren abzulehnen. Wer das nicht will, lehnt es aus politischen und ideologischen Gründen ab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie es jetzt ablehnen, dann können Sie das noch bis zum 17. Januar 2024 verhindern. Ich bin mir sehr sicher, dass das in der nächsten Wahlperiode des Landtags kommen wird. Wir werden es jedenfalls jetzt angehen. Wenn der Gesetzentwurf hier angenommen werden sollte, hätten wir die Gelegenheit einer Volksabstimmung. Das ist der Weg in Hessen. Da entscheiden die Wählerinnen und Wähler. Das könnte man dann zeitnah machen. Erst könnte man es in Gesetzesrang bringen. Dann könnte man das mit Verfassungsrang umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Fraktion der GRÜNEN, geben Sie sich einen Ruck. Es gibt eine große Mehrheit für das Wahlalter ab 16 Jahren. Das ist eine gute Initiative der SPD-Fraktion. Wir machen Ernst, nicht nur vor Wahlen. Wir müssen nicht auf die Ewiggestrigen hören. – Vielen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall SPD – Beifall Elisa- beth Kula und Jan Schalauske (DIE LINKE))

Herr Kollege Rudolph, vielen Dank. Sie wissen, dass ich Ihre lebendigen Debattenbeiträge schätze. Die Mitglieder einer ganzen Fraktion als borniert zu bezeichnen, daran mache ich einmal ein Fragezeichen.

(Zuruf)

Das ist wieder etwas anderes. – Die Mitglieder der Fraktion der AfD bemängeln, dass Sie sie als extremistische Partei tituliert haben. Ich stelle das einfach nur einmal fest.

(Günter Rudolph (SPD): Das nehme ich zur Kenntnis!)

Das nehmen Sie zur Kenntnis. Gut, es ist in Ordnung, dass Sie das zur Kenntnis nehmen. Mir gefällt das nicht so ganz. Deshalb ist es gut, dass Sie das zur Kenntnis nehmen.

Nächster Redner ist Herr Kollege Bernd Vohl. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss sagen, dass mich der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der SPD doch ein wenig überrascht hat. Als wir vor Kurzem das Thema Wahlrecht ab 16 Jahren für die kommunale Ebene diskutiert haben, habe ich die Vertreter der einbringenden Fraktion aufgefordert, konsequenterweise zuerst eine entsprechende Initiative zur Reform des Landtagswahlrechts einzubringen, bevor sie diesen Schritt auf kommunaler Ebene einfordern.

Mit einer so schnellen Reaktion habe ich wirklich nicht gerechnet. Denn ich bin davon ausgegangen, dass sich die Vertreter der SPD-Fraktion strikt weigern würden, einen Vorschlag unserer Fraktion aufzugreifen, sei er auch noch so folgerichtig.

Andererseits habe ich nicht mit einem so fantasielosen Versuch gerechnet. Da wird quasi mit dem gleichen Ansatz noch einmal ins Rampenlicht getreten. Nach drei Lesungen zur Absenkung des Wahlalters auf kommunaler Ebene soll es jetzt noch einmal dasselbe Prozedere für die Landtagsebene geben. Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, originell geht anders. Offensichtlich ermöglicht der nahende Wahltermin aber eine solche Stilblüte Ihrerseits.

(Beifall AfD)

Schon bei den jüngsten Debatten zur Reform des Wahlalters legte ich besonderen Wert auf diesen Hinweis: Mit diesem bewährten Grundpfeiler unserer Demokratie muss man sehr vorsichtig umgehen. Die Vorgehensweise der SPD-Fraktion ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es wirklich nicht machen sollte.

(Beifall AfD)

Das Thema ist für Wahlkampfspielchen wirklich völlig ungeeignet. Schon allein der Zeitpunkt der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ist äußerst fragwürdig. Eine Änderung des Landeswahlrechts mit der dazu notwendigen Volksabstimmung weniger als ein Jahr vor einem Wahltermin vorzuschlagen, deutet nicht einmal unverblümt an, dass es sich dabei nur um ein wahltaktisches Manöver handelt.

(Beifall AfD)

Herr Rudolph, natürlich reizt es Sie, kurz vor der Landtagswahl noch einmal aufzuzeigen, dass die Vertreter der Fraktion der GRÜNEN ihr Wort gegenüber dem Wähler nicht einhalten können. Das ist auch der wahre Grund, warum Sie diesen Gesetzentwurf jetzt eingebracht haben.

Besonders perfide ist aber, dass Sie insgeheim doch froh sind, dass dieser Gesetzentwurf abgelehnt werden wird. Denn gänzlich überzeugt sind Sie davon wohl selbst nicht.