Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes, Drucks. 20/9454 zu Drucks 20/8501. Wer stimmt dem Gesetzent
wurf zu? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Das sieht mir fast nach dem Rest des Hauses aus. Wer enthält sich? – SPD. Entschuldigung, hatte die SPD nicht eben zugestimmt?
Zustimmung gab es von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? – Das sind die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Demokraten und der fraktionslose Abg. Kahnt. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Hessisches Fischereigesetz (HFischG) – Drucks. 20/9455 zu Drucks. 20/8763 –
Die Berichterstattung hat Herr Hans-Jürgen Müller. Ich erteile nun Herrn Abg. Müller von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort und darf schon ankündigen, dass er danach mit dem ersten Redebeitrag zu diesem Gesetzentwurf startet. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Vielen Dank für die Worterteilung. – Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Hessischen Landesregierung für ein Hessisches Fischereigesetzt – einstimmig, bei Enthaltung von SPD, FDP und DIE LINKE.
Zunächst zum Fischereigesetz und zu unserem Änderungsantrag. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute vorgelegten Änderungen zum Gesetzentwurf wird an dem ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf neben kleinen redaktionellen Änderungen noch eine Schwachstelle ausgebügelt, die zunächst übersehen wurde.
Es geht dabei darum, klar und unmissverständlich zu regeln, dass auch Jugendliche einen Fischereierlaubnisschein bekommen können. Das war bisher im alten Fischereigesetz so, und das soll selbstverständlich auch so bleiben.
Wir finden es ausgesprochen gut und wichtig, dass Jugendliche verantwortungsvoll an den Umgang mit lebenden Tieren zur Nahrungsgewinnung herangeführt und daran beteiligt werden. Ich habe in meinem Berufsleben als Landwirt die Erfahrung gemacht, dass die Zusammenhänge zwischen dem Essen von Fleisch oder auch Fisch und dem Töten von Tieren gar nicht früh genug vermittelt werden können. Letztendlich führt dieses Vermitteln, dieses Ken
Es gibt noch eine Änderung, um mit diesem Gesetzentwurf quasi huckepack eine jetzt erst aufgefallene Schwachstelle im Wassergesetz aus dem Jahr 2012 zu regeln. Dabei geht es uns darum, eine Änderung im Wassergesetz vorzunehmen, die es ermöglichen wird, zukünftig eine Anzeigepflicht und Überwachung für indirekte Einleitungen rechtssicher zu regeln. – So weit zu den Änderungsanträgen.
Jetzt zum eigentlichen Fischereigesetz, das notwendig geworden ist, weil das bisherige Gesetz eine Laufzeitbegrenzung hatte, die wir im Dezember letzten Jahres verlängert hatten. Damals war absehbar, dass unser Ministerium etwas mehr Zeit für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf benötigt. Der zeitliche Vorlauf zeigt auch, dass für die Erstellung der notwendigen Regeln für das Fischereiwesen in Hessen viele Interessen sorgfältig abgewogen werden müssen.
Berührt von diesen Regeln und damit auch von dem Gesetzentwurf werden Bereiche, in denen sich gesellschaftliche Erwartungen in alle Richtungen weiterentwickeln und nicht zuletzt Eigentumsrechte – aus meiner Sicht auch vermeintliche Eigentumsrechte – betroffen sind. Die Erfüllung neuer gesellschaftlicher Erwartungen wird von Eigentümern oft als Beschränkung oder auch als Einschränkung von Eigentumsrechten wahrgenommen. Diese Wahrnehmung müssen wir, wie in anderen Bereichen auch, zur Kenntnis nehmen und abwägen.
Die sich verändernden gesellschaftlichen Erwartungen betreffen vor allem den Tierschutz, den Naturschutz und dabei speziell den Erhalt der Artenvielfalt. Aber auch die Bereitstellung von Lebensmitteln aus der Fischerei, sei es als Hobby oder aus der Berufsfischerei, spielt hierbei eine ganz wichtige Rolle. Es hat eine ganze Zeit gedauert, bis es gesellschaftlicher Konsens geworden ist, dass der Fischfang „rein aus Spaß“ nicht zulässig ist. Es geht dabei um die Gewinnung von Lebensmitteln und um den Umgang mit Tieren, die ohne Zweifel Schmerz empfinden können.
Ein Fisch – ebenso wenig wie andere Tiere – darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Der vernünftige Grund ist bis auf einige wenige Ausnahmen, z. B. die Seuchenbekämpfung, der Wunsch nach Nahrung. Das gilt vor allem für die menschliche Ernährung, kann theoretisch natürlich aber auch für die Tierernährung gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der CDU festgehalten:
Die Fischerinnen und Fischer und Anglerinnen und Angler in Hessen leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in und an unseren Gewässern und erfahren deshalb unsere besondere Unterstützung. Wir setzen auf einen engen Dialog und das Selbstverwaltungsrecht der Fischerinnen und Fischer. Insbesondere wollen wir die Erwerbsfischerei in Hessen weiter stärken, die Fischereivereine stärken und Maßnahmen zur Gewinnung von Jungfischerinnen und Jungfischern unterstützen.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Koalitionsvertrag vollends Rechnung und ist allein deshalb ein sehr guter Gesetzentwurf. Ich empfehle Ihnen deshalb die Zustimmung zu dem Änderungsantrag und natürlich auch die Zustimmung zu dem gesamten Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fischerei ist mehr als nur ein Hobby. Hessische Angler und Fischer leisten mit ihrer Fachkenntnis und mit ihrem ehrenamtlichen Engagement in der Hege einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zum Erhalt unserer Gewässer und zu gesunden und artenreichen Fischbeständen. Das hat der Kollege Müller eben schon gesagt.
Unser Ziel ist es daher, die Selbstverantwortung der hessischen Angler zu stärken und sie durch praxistaugliche Regelungen von Bürokratie zu entlasten. Das vorliegende Fischereigesetz ist daher weitgehend die Fortschreibung des bereits bestehenden und bewährten Fischereigesetzes. Ich will trotzdem ein paar Änderungen ansprechen.
Wir schaffen die Möglichkeit, den Fischereischein auf Lebenszeit zu erhalten. Es entfällt also die regelmäßige Neubeantragung des Scheins. Wir vereinfachen das Heranführen Jugendlicher an die Fischerei; auch das hat der Kollege Müller schon angesprochen. So entfällt die Verpflichtung für einen Jugendfischereischein. Jugendliche zwischen zehn und 16 Jahren dürfen unter der Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers immer angeln. Wenn sie alleine angeln wollen – das haben wir jetzt durch den Änderungsantrag mit eingebracht –, dann brauchen sie selbstverständlich selbst einen Fischereischein. Mit der flexiblen Teilnahme von Kindern können auch diese einfach herangeführt werden.
Mit allen Änderungen wollen wir Freiräume für die Angler schaffen und ihre Selbstverantwortung stärken. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Regierungsanhörung zu dem Gesetzentwurf konnten die Verbände und Organisationen ihre Möglichkeit wahrnehmen, zu dem Fischereigesetz Stellung zu beziehen.
Frei nach dem Motto „Je später der Abend, desto kürzer die Reden“ möchte ich kurz auf drei wesentliche Punkte des Fischereigesetzes eingehen.
Erstens ist aus unserer Sicht das Prüfungswesen zur Fischereiprüfung so nicht praktikabel. Wir schließen uns den
vielen Stellungnahmen an, die mehr Praxis in den Prüfungen fordern – alleine, damit beispielsweise ein fachgerechtes Töten der Fische gewährleistet ist. Dementsprechend befürworten wir auch den Vorschlag der Fischereiverbände, das gesamte Prüfungsverfahren für anerkannte Landesfischereiverbände zu ermöglichen. In anderen Bundesländern wird bereits sehr erfolgreich und unter sehr hohen Qualitätskriterien so verfahren.
Zweitens müssen wir aufpassen, dass wir mit dem neuen Fischereigesetz nicht noch mehr Bürokratie schaffen, beispielsweise wenn es um den Besatz geht. Ganz abgesehen davon, dass in dem Entwurf weder eine Differenzierung zwischen gewerblicher Fischerei und Freizeitfischern vorgenommen wurde, wurde nicht darauf geachtet, dass die Hegepläne als Instrumentarium zum Schutz von Gewässer und Tieren bereits erprobt und bei Weitem ausreichend sind.
Auch davon ganz abgesehen, müssen wir uns ernsthaft die Frage gefallen lassen, wie das im echten Leben umgesetzt werden soll. Wir schaffen hier einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Dabei gibt es doch schon eine Pflicht zur Erstellung von genehmigungspflichtigen Hegeplänen. Warum also soll auch noch on top der Besatz gemeldet werden? Das ist eine vermeidbare Doppelung und ein vermeidbarer Bürokratieaufwand.
Drittens. Der Gesetzentwurf verfehlt völlig seinen eigentlichen Auftrag. Ziel hätten das Fischereiausübungsrecht und die Erhaltung des Fischereirechts sein müssen. Dass dieses Ziel verfehlt wurde, ist in vielen Stellungnahmen der Regierungsanhörung vom Landesfischereiverband, vom Waldbesitzerverband und, man höre und staune, sogar vom BUND ganz deutlich formuliert worden.
Ja, wir wollen Naturschutz, wir wollen Artenschutz in unseren Gewässern. Aber das Fischereigesetz ist der falsche Ort, um das festzusetzen. Es geht um den Schutz des Eigentums, um Hege, um fischereiwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten. Das Fischereigesetz ist kein Naturschutzgesetz, auch wenn natürlich Gewässer und natur- und tierschutzrechtliche Belange dazugehören. Hier schießt die Landesregierung über das Ziel hinaus. Wir machen uns mit diesem Gesetzentwurf rechtlich angreifbar. Der Waldbesitzerverband hat es vortrefflich formuliert. Er hat nämlich gesagt: „Wir … empfehlen eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher werden wir uns, wie schon im Ausschuss, kraftvoll enthalten. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Angeln erfreut sich wachsender Beliebtheit. Das ist in ganz Deutschland so, auch in Hessen. Das ist auch gut
Fischerei ist anders, als manche hier im Haus denken. Es ist mehr, als eine Angel ins Wasser zu halten.
Dazu gehört Hege, dazu gehört Gewässerpflege, und dazu gehören vor allem viele Stunden ehrenamtlichen Engagements. Dazu gibt es wenige Lebensmittel, die vielleicht noch gesünder sind als die selbst gefangene Forelle aus der Eder. Es ist ein CO2-neutrales Lebensmittel: keine Massentierhaltung und weitere Vorteile mehr. Ich freue mich deswegen, dass es einen echten Ansturm auf die Vorbereitungskurse und auf die Fischereiprüfungen gibt und dass damit immer mehr Menschen den Fischereierlaubnisschein erlangen. Ich hoffe auch, dass es so bleibt.