Protocol of the Session on November 16, 2022

Meine Damen und Herren, schauen wir uns diese handwerklichen Fehlleistungen doch einmal ein bisschen genauer an. Die fast digitale Partei, die FDP, steckt auch ein Stück weit dahinter.

(Zuruf Yanki Pürsün (Freie Demokraten))

Wenn Sie schon das Wissing-Ticket für sich reklamieren, dann müssen Sie sich aber auch diese Schlappe gerade bei Ihrem Leib-und-Magen-Thema Gigabit-Infrastrukturausbau zurechnen lassen.

(Beifall AfD)

Auch das gehört zur Wahrheit dazu. – Damit bedanke ich mich schon für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Lichert. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abg. Müller das Wort.

(Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD))

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war nicht gemein, das war einfach schlecht. Daher brauche ich auch gar nicht zurückzuzahlen, Herr Kaffenberger. Ich habe all das gelesen, was Sie auch gelesen haben und was wir alle gelesen haben. Jeder, auch der von Ihnen zitierte Professor, sagt: Die Gesetzgebungskompetenz für das, was Sie wollen, haben wir nicht. – Auch der von Ihnen Zitierte sagt das. Er geht nur auf Landesplanungsgrundlagen ein. Insoweit müssen wir uns da gar keine Gedanken machen.

Der wesentliche Änderungspunkt Ihres Gesetzentwurfs – das muss ich an dieser Stelle einmal humorvoll erwähnen – ist nicht, dass Sie die Privaten schützen wollen, sondern wesentliche Änderung ist, dass der Gesetzentwurf einen neuen Titel erhält: Breitbandausbau-Transparenz-Gesetz.

Sie ändern also den Namen des Gesetzes. Damit ist etwas Wunderbares geschaffen worden. Der Inhalt ist aber nicht geändert worden. Der Bund macht es, wir führen darauf zurück. All das, was Sie wollen, wird gerade in irgendeiner Form geregelt. Wir bleiben unzuständig. Daher müssen wir nicht weiter darüber diskutieren. Wir machen auch noch die dritte Lesung mit. Das ändert nichts an der Auffassung der Experten. Hätte einer Ihnen inhaltlich entsprochen, dann hätten wir diskutieren können. Das hat aber niemand gemacht. Wenn es niemand macht, dann muss man sich doch nicht darüber unterhalten. Nur weil Sie sich mit denen auseinandersetzen wollen, ist diese Auseinandersetzung nicht erforderlich. Schließlich wollen wir nicht die Experten überzeugen, sondern wir wollen uns deren Meinung anhören.

Daher ist der Rede genug getan. Wir werden an dieser Stelle die dritte Lesung hinnehmen müssen. Das ändert aber nichts an unserer Auffassung, dass das Gesetz ziemlich überflüssig ist. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Müller. – Für die Freien Demokraten hat nun der Abg. Stirböck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Gigabit-Ausbau liegen wir in Hessen weit zurück. Beim schnellen Kupfer ist Hessen gut. Worauf es aber ankommt, beim Glasfaserausbau, ist das Wappentier Hessens nicht der Löwe, sondern die Schnecke. Das muss sich ändern.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir haben den Gesetzentwurf der Fraktion der Sozialdemokraten zunächst als eine sehr gute Idee angesehen, einer digitalpolitisch ambitionslosen Landesregierung Beine zu machen. Bei der genaueren Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf sind allerdings einige leichte Zweifel, die wir hatten, verstärkt worden.

Der Kollege Müller hat bereits in der ersten Lesung angesprochen, dass die Gesetzgebungskompetenz für das, was dieser Gesetzentwurf regelt, beim Bund liegt. Dieser Zweifel ist in der Anhörung eher verstärkt worden. Insofern hat die Anhörung die Position der Sozialdemokraten nicht gestärkt.

Schauen wir uns einmal an, was der Bund mit seiner Gigabit-Strategie macht. Dazu gehört auch das Gigabit-Grundbuch, sozusagen das Wissing-Grundbuch.

(Beifall Freie Demokraten – Zurufe)

Der Bund hat seine Regelungskompetenz damit durchaus ergriffen. Das Gigabit-Grundbuch schafft Transparenz darüber, wo es noch an Gigabit-Ausbau fehlt. Es schafft Transparenz über nutzbare Infrastruktur. Wir halten das für den richtigen Weg. Wissing schafft sozusagen den GigabitBooster, und das ist auch gut so.

(Beifall Freie Demokraten)

So kommen wir zu dem Schluss, dass die Idee der Sozialdemokraten zwar sehr gut ist und wir uns auch gerne noch von einer dritten Lesung überraschen lassen. Aber das ist unserer Auffassung nach nicht der geeignete Weg, eine ambitionslose Landesregierung ein Stück weit voranzubringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Abg. Stirböck. – Für die Fraktion der LINKEN hat sich der Abg. Felstehausen gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf macht doch vor allen Dingen eines deutlich: Es fehlen Planungsgrundlagen. Dieses Gesetz will die Grundlage dafür schaffen, diese Planungsdaten zu erheben. Ich glaube, es ist unstrittig: Das, was es an Planungsdaten gibt,

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Wo fehlen die?)

umfasst den gesamten geförderten Bereich. Der gesamte nicht geförderte Bereich ist in diesem Gigabit-Grundbuch auch nicht zu finden.

Meine Damen und Herren, Herr Müller hat gesagt, wir sollten auf die Expertinnen und Experten hören. Das sind zum einen diejenigen, die ein Geschäftsmodell im Zusammenhang mit dem Ausbau von Gigabit betreiben. Auf die würde ich auch gerne hören. Die anderen Expertinnen und Experten sind aber die Hessinnen und Hessen, die seit Jahren darauf warten, eine Anschlussmöglichkeit zum schnellen Internet zu bekommen.

Herr Müller, auch auf die müssen wir hören. 60 % der Menschen wohnen im ländlichen Bereich, und da geht der Gigabit-Ausbau tatsächlich im Schneckentempo voran. Dort brüllt der hessische digitale Löwe zwar relativ laut, aber er kommt nicht voran. Das ist das Problem, das ist die Situation.

Ich finde, im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird tatsächlich ein Bereich aufgezeigt, in dem es notwendig ist, Daten zu erheben, die wir als Planungsgrundlage für die Antwort auf die Frage brauchen, wo zielgerichtet gefördert werden kann und wo staatliches Handeln erforderlich ist, weil der Markt seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

All das führt uns als Fraktion DIE LINKE dazu, zu sagen: Die SPD hat mit diesem Gesetzentwurf den richtigen Weg eingeschlagen und uns hier vorgeschlagen. Ich kann verstehen, dass diejenigen, die sich einen großen Teil des Kuchens, der Gewinne aus dem digitalen Ausbau, gesichert haben, kein Interesse an Transparenz haben, um ihre Gewinne weiterhin zu sichern. Es darf aber doch nicht der Maßstab unseres politischen Handelns sein, zu sagen: Wir akzeptieren, dass ihr euch hier ein Gebiet gesichert habt, unabhängig davon, ob die Ausbauleistung tatsächlich erfolgt ist.

Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Hessen hat einen großen Nachholbedarf beim Ausbau des Gigabit-Netzes. Wir haben die dafür erforderlichen Daten nicht vollumfänglich vorliegen. Der Vorschlag der SPD-Fraktion wäre ein Beitrag, das zu ändern, und deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der geänderten Form in der zweiten und, wenn es notwendig ist, gerne auch in der dritten Lesung zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abg. Felstehausen. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Staatsministerin Dr. Sinemus das Wort.

Ich freue mich, dass wir kurz vor der Mittagspause über das wichtige Thema Gigabit-Ausbau sprechen dürfen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich noch einmal betonen, dass wir uns zumindest über das Ziel einig sind, nämlich über den schnellstmöglichen und bestmöglichen Ausbau der digitalen Infrastruktur hier in Hessen.

Herr Rock, das ist aber nicht immer ganz einfach. Auf der Bundesebene haben wir – das ist schon angesprochen worden – ganz plötzlich, am 18. Oktober, erfahren, dass die Fördergelder ausgegeben sind und rückwirkend keine Mittel mehr ausgezahlt werden. Wir haben uns aber in die Planung des Gigabit-Grundbuchs und bei der Frage, wie wir das am besten auf den Weg bringen können, intensiv eingebracht. Das ist ein Grund dafür, warum wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Wir wollen nämlich keine Doppelstrukturen schaffen. Es gibt im Moment Planungen bezüglich der Einführung des Gigabit-Grundbuchs. Der erste Entwurf soll Ende des Jahres vorliegen; verabschiedet werden soll das Ganze im Jahr 2023.

In diesem Rahmen wird genau das gemacht, was Sie im Ihrem Gesetzentwurf fordern. Mit dem Gigabit-Grundbuch soll nämlich durch den Zusammenschluss von Breitbandatlas, Infrastrukturatlas und Mobilfunkmonitoring eine einheitliche Datenquelle entstehen. Es wäre eine Doppelung, wenn wir Ihre Gesetzestexte umsetzen würden.

Der zweite Punkt betrifft die Rechtskonformität. Vom Kollegen Müller und anderen wurde bereits erwähnt, dass wir an der Stelle ausdrücklich nicht zuständig sind, sondern mit dem Telekommunikationsgesetz ein Fall der Bundesgesetzlichkeit vorliegt, sodass ein hessisches Gesetz eine Doppelung von etwas wäre, was wir schon haben.

Eben hat Herr Stirböck vom „Wissing-Gesetz“ gesprochen. Lieber Herr Stirböck, ich bin wirklich froh darüber, dass Hessen – so wurde uns am 10. November dieses Jahres von einer Referatsleiterin aus dem Wissing-Ministerium bestätigt – beim Gigabit-Ausbau auf der Überholspur ist und dass sie, so die Referatsleiterin, in das Gigabit-Grundbuch unseren Vorschlag einer Potenzialanalyse als Ergänzung des Markterkundungsverfahrens gern übernehmen möchte.

Lieber Herr Kaffenberger, wenn Sie sagen, Ihr Baustein werde das, was wir auf der Bundesebene haben, besser machen, dann wählen Sie aus meiner Sicht jetzt den falschen Zeitpunkt. Es müsste nämlich auf Bundesebene erst einmal etwas vorhanden sein, damit man es im Anschluss besser machen kann.

Zusammengefasst lässt sich konstatieren, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf der SPD-Fraktion inklusive des Änderungsantrags aus unserer Sicht nicht zielführend ist, da dadurch zusätzliche Bürokratie ohne einen zusätzlichen Nutzen verursacht würde.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Dr. Sinemus. – Für eine zweite Runde hat sich der Abg. Stirböck für die Freien Demokraten zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier ist der Eindruck erweckt worden, als läge es an der Hausleitung, als läge es an den Freien Demokraten, als läge es an Wissing, dass die Fördertöpfe für den Breitbandausbau ausgeschöpft sind. Erst einmal kann man an dieser Stelle feststellen: Es ist doch positiv, wenn alle Fördermittel abgerufen werden; denn das bedeutet, dass sie gebraucht werden.

(Beifall Freie Demokraten)

Zweitens. Dass die Mittel nach dem Windhundprinzip und nicht nach bestimmten Kriterien vergeben worden sind, liegt nicht am Wissing-Ministerium, sondern an der Fortschreibung der Kriterien, die seinerzeit die alte Hausleitung aufgestellt hat. Gegen eine Änderung dieser Kriterien haben sich insbesondere Bayern und Baden-Württemberg gewehrt, also CDU- bzw. CSU-regierte Länder.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Deshalb sollten Sie vielleicht einmal auf die dort Verantwortlichen zeigen und nicht auf den Kollegen Wissing.

(Beifall Freie Demokraten)