Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bisher war es so, dass man Kommunist war, wenn man die Rente erhöhen wollte. Jetzt hat es die Ampelkoalition getroffen. Jetzt sind Sie alle mit dem chinesischen Kommunismus durchseucht, weil Sie die Besteuerung erleichtern bzw. entbürokratisieren wollen. Das soll im Hinblick auf die Solaranlagen geschehen.
Ich denke, eines ist klar: Wer einen gewerblichen Solarpark betreibt, macht jetzt ordentlich Gewinne. Er soll auch weiterhin Steuern bezahlen. Wenn es aber darum geht, dass einzelne Personen an ihrer Wohnung oder an ihrem Haus für kleine Erträge, um die es dabei jeweils geht, von der Umsatzsteuer befreit werden sollen, dann ist das eine sehr sinnvolle Entbürokratisierung. Das ist vom Grundsatz her erst einmal eine vernünftige Regelung, die da vorgeschlagen wird.
Unserer Ansicht nach ist es in der Tat sehr wichtig, vor Ort dezentral erneuerbar Strom zu erzeugen, und zwar nicht in den Händen der Energiekonzerne. Das wird damit befördert. Das ist erst einmal in Ordnung.
Es kommt nicht so oft vor, dass die Ampel da etwas Sinnvolles macht. Das sollte aber auf der anderen Seite, was die Dimension und die Bedeutung angeht, natürlich nicht von dem ablenken, was noch alles hinsichtlich der Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt zu tun ist. Das gilt aber auch für die Fotovoltaik, über die wir jetzt reden.
Unserer Ansicht nach müssten den Gemeinden kommunale Solarsatzungen erlaubt werden. Wir erinnern uns noch, dass Marburg da eine Pionierfunktion übernehmen wollte. Die Stadt wollte per kommunaler Satzung dafür sorgen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser bei einer Dachsanierung oder bei einer Heizungserneuerung zum Einbau einer Solaranlage verpflichtet werden. Das Land Hessen hat dann die Hessische Gemeindeordnung geändert, um das zu verhindern.
Die Dächer der Liegenschaften des Landes müssen endlich systematisch für Fotovoltaik genutzt werden. Da ist noch
viel Platz. Da ist in den Gesetzen einiges geändert worden. Aber in welcher Geschwindigkeit das jetzt umgesetzt wird – –
Es könnte sein, dass es da noch ein bisschen schneckig zugeht. Das ist jedenfalls der Fall, wenn man extrapoliert, wie das in den letzten zehn Jahren gewesen ist. Ich mache mir deshalb Sorgen, auch wenn da gesetzliche Anforderungen gestellt werden. Es muss auch darum gehen, dass das entsprechend umgesetzt wird.
Da ist die Fotovoltaik nur eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung der Windkraft. Auch da kommen wir wieder zum Thema Schnecke. Auch da geht das alles viel zu langsam.
Das alles basiert auf den Prognosen eines Stromverbrauchs, die vor zehn Jahren noch wesentlich niedriger gelegen haben, als das jetzt der Fall ist. Jetzt geht es beispielsweise um die Elektrifizierung des Automobilverkehrs. Das wird ganz andere Anforderungen mit sich bringen, was die Menge an erforderlichem Strom angeht. Der muss selbstverständlich regenerativ erzeugt werden.
Wenn die Anforderungen höher werden, dann müssen auch die Maßnahmen entsprechend ambitionierter werden. Da finde ich, dass die Mehrwertsteuerregelung, die vonseiten der Ampel abgefeiert wird, wie gesagt, in Ordnung ist. Aber angesichts dessen, vor welchen Anforderungen wir stehen, scheint mir das jetzt etwas unterambitioniert zu sein.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Begründen werde ich das nicht; denn sonst müsste ich einen Ordnungsruf kassieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu den beiden Vorrednern. Herr Kollege Heidkamp, das kann man eigentlich so zusammenfassen: ahnungsfrei und Spaß dabei. Sie haben keine Ahnung vom Betreiben einer Solaranlage, wirklich überhaupt nicht.
Zum Kollegen Gerntke. Ihnen erkläre ich nachher noch einmal, warum die Lösung mit der Umsatzsteuer sinnvoll ist – darauf komme ich in der Rede noch zu sprechen –; denn das haben Sie auch nicht verstanden.
Erst einmal reden wir hier über Erleichterungen im Steuerrecht. Das ist erst einmal eine gute Nachricht für Dachsolaranlagen; denn die bisherigen Steuerregeln wirkten allein wegen der Kompliziertheit abschreckend auf mögliche Investoren. Um das einmal zu beschreiben: Wenn ich mir eine Solaranlage aufs Dach gelegt haben, musste ich zunächst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, damit ich die Vorsteuer abziehen konnte – das ist nämlich der Grund, dass ich den Nettopreis habe und nicht den Bruttopreis und um diese 19 % günstiger bin. Danach musste ich vier Umsatzsteuervoranmeldungen im Jahr machen, nämlich einmal pro Quartal, und eine Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres. Ich musste in der Einkommensteuererklärung Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ausfüllen. Ich musste eine Einnahmenüberschussrechnung machen und eine Gewerbesteueranmeldung, und das Ganze – wir reden jetzt einmal über größere Dachsolaranlagen bis 30 kWp, das bedeutet bei einem Einfamilienhaus, dass ich eine Ost-West-Dachneigung habe und beide Seiten voll lege – für einen Jahresgewinn von heute vielleicht noch 200 €. Dafür betreiben wir den ganzen bürokratischen Aufwand.
Wenn ich dann auch noch im Steuerrecht nicht sonderlich firm bin und mir einen Steuerberater dafür nehmen musste, dann hat dieser Steuerberater mit seiner Gebühr meinen Gewinn schon aufgefressen, überkompensiert, und dann war ich schon in der Verlustzone.
Dann muss man das Ganze noch von der anderen Seite betrachten; denn auf der anderen Seite haben wir auch Menschen in der Finanzverwaltung, die das alles auch noch prüfen mussten, und das für ein überschaubares Steueraufkommen, sodass am Ende sogar die Ausgaben in der Finanzverwaltung noch höher waren als das, was wir über die Steuern eingenommen haben.
Daher haben wir schon 2021 eine Bundesratsinitiative des hessischen und des bayerischen Finanzministeriums gehabt. Das Ziel war eine Vereinfachung bei den Ertragsteuern für privat genutzte Anlagen bis 30 kWp.
Das BMF hat daraufhin eine Vereinfachung für bis zu 10 kWp bei den Ertragsteuern eingeführt. Deswegen haben wir in diesem Jahr eine weitere Initiative gehabt, jetzt gemeinsam mit Baden-Württemberg, für eine Vereinfachung für 30 kWp und für eine Vereinfachung bei der Umsatzsteuer. Ich habe gerade erklärt, warum die Vereinfachung bei der Umsatzsteuer wichtig ist. Jetzt lässt auch die Europäische Union diese Vereinfachung bei der Umsatzsteuer zu, dass ich eine Solaranlage auch zum Nettopreis verkaufen, also unter bestimmten Voraussetzungen auf die Umsatzsteuer verzichten kann. In dem ursprünglichen Entwurf des Jahressteuergesetzes war aber diese Ausnahmeregelung der EU gar nicht enthalten. Also hat die Ampel in Berlin da sogar zunächst geschlafen
und musste erst darauf angestoßen werden. Aber jetzt übernimmt der Bund die hessischen Vorschläge zur Vereinfachung, also eine Vereinfachung bei der Ertragsteuer bei einer Dachanlage bis zu 30 kWp; die Erleichterung bei der Umsatzsteuer habe ich gerade beschrieben.
Aus meiner Sicht sollte der nächste Schritt eine Vereinfachung bei den Mieterstrommodellen sein; denn diese Mieterstrommodelle sind für institutionelle Vermieter gestrickt. Die meisten Vermieter im Land sind aber kleine Privatvermieter, und für die sind die aktuellen Regelungen noch immer ein Hemmnis. Nicht umsonst haben wir auf den meisten Mietshäusern eben kein Solardach.
Wir haben immer noch viele ungenutzte Dachflächen. Deshalb ist es gut, dass der Bund hier auf Hessen hört und bürokratische Hemmnisse abbaut. Dadurch schaffen wir Anreize und steigern die Attraktivität, ganz ohne Pflicht und Zwang. Also meinen herzlichen Dank ans hessische Finanzministerium für diesen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz auf Bundesebene. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann alles unterschreiben und unterstreichen, was die hochgeschätzte Kollegin Kaya Kinkel hier vorgebracht hat. Die Ampel in Berlin hat sich viel vorgenommen, unter anderem eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, ein Lösen der Fesseln, die ihnen angelegt wurden in der düsteren Zeit.
Nein, in der düsteren Zeit, in der wir gerade nicht regiert haben: Es gab da nämlich mal so eine schwarz-gelbe Episode mit den Herren Altmaier und Rösler. Das kann man sich übrigens sehr schön an den Ausbauphasen anschauen: Den größten Einbruch hatten wir genau da, 2009, als CDU/ CSU und FDP in Berlin versucht haben, die erneuerbaren Energien abzuwürgen.
Das versuchen wir jetzt wieder rückgängig zu machen, und zwar mit tätiger Beihilfe der reuigen FDP; darüber freuen wir uns sehr. Das ist auch alles schön und gut, aber das ist ja alles Berlin. Was uns im Hessischen Landtag interessiert, ist allerdings, was eigentlich in Hessen passiert.
Wenn die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in ganz Deutschland verbessert werden, dann wohl offensichtlich auch in Hessen. In Hessen hat es ja Methode, zu sagen: Das ist alles Berlins Schuld, dass es bei uns irgendwie nicht vorankommt, deswegen bekommen wir 2021 nur 18 Windräder gebaut. – Gleichzeitig hat aber Brandenburg 104 Windräder gebaut. Aber Brandenburg liegt vielleicht auch nicht in Deutschland.
Die Rahmenbedingungen werden jetzt also verbessert, auch in Hessen. Was wird die Hessische Landesregierung eigentlich machen, um diese Rahmenbedingungen auch zu nutzen? Das Brandenburg-Beispiel sagt es ja: Die Rahmenbedingungen in Hessen sind nicht gut, weder für den Ausbau der Windkraft, noch für den Ausbau der PV.
Da muss jetzt dringend etwas geschehen. Die Vorgaben, die im Landesentwicklungsplan gemacht werden, sind nicht gut für den Ausbau der Windenergie. Das sehen wir, das ist eine der Ursachen dafür, dass der Ausbau der Windenergie in Hessen stockt. Die Landesregierung feiert sich jetzt dafür, dass sie mit 1,9 % das 2-%-Ziel der Landesfläche erreicht hat – also, ich habe in der Schule gelernt, dass 1,9 % nicht 2 % sind. Das 2-%-Ziel ist nicht erreicht.