Ich darf feststellen: Die Polizei arbeitet erfolgreich. Jede polizeiliche Maßnahme muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen. Jede staatliche Maßnahme muss entsprechend geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig sein.
Wenn hier der Popanz aufgebaut wird, wir würden in einem Überwachungsstaat leben, dann haben die Kollegen
schon deutlich gemacht: Wir haben in Hessen in rund 20 Städten rund 300 Kameras. Allein in Berlin – was weitaus größer ist, keine Frage – sind 22.000 Kameras unter einer rot-rot-grünen Senatsregierung installiert, von London gar nicht zu sprechen. Es ist ein Popanz, wenn Sie hier vom Überwachungsstaat sprechen, als würde Innenminister Peter Beuth selbst auf die Leiter steigen und jede Kamera aufbauen.
Sie wissen es selbst, Videoüberwachung hat verschiedenste Funktionen. Es ist kein Allheilmittel, das sage auch ich. Fachleute, von denen heute wenige gesprochen haben, wissen, dass der Einsatz von Videosicherheitstechnik ein Instrument für Sicherheitsbehörden ist, das wir stärken und auch effizient nutzen wollen.
Die Ziele sind eindeutig. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Straftaten, der Abschreckung potenzieller Täter, der Reduzierung des Straftatenaufkommens, der Stärkung des Sicherheitsgefühls, der Unterstützung der Strafverfolgung, einer schnelleren und gezielteren Reaktion der Polizei, der Identifizierung von Tatverdächtigen und auch der Beweisführung im Ermittlungsverfahren. Die Kameras werden nicht irgendwo anmontiert, sondern sie werden an Kriminalitätsschwerpunkten installiert,
an öffentlichen Plätzen, an Bahnhöfen, und es gibt Kriterien für die Auswahl. Es sind Kriminalitätsschwerpunkte.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Kriminelle, die Packstationen missbrauchen. Wann waren Sie denn zum letzten Mal bei der Polizei? Reden Sie doch einmal mit Beamten.
Ich erzähle Ihnen Folgendes: Die Packstationen der Deutschen Post sind beliebt auch bei kriminellen Drogendealern und Hehlern aus dem Darknet. Sie nutzen diese Packstationen.
vertreiben über sie ihren Stoff, Hehler missbrauchen das System als Umschlagort. Das fand der japanische Sicherheitsanbieter … in einer Studie über den kriminellen Teil des Internets, das sogenannte Darknet, sowie über das System der Packstationen heraus.
Es ist also ein beliebter Ort des Warenaustauschs, weil beide Seiten anonym bleiben. Der Verkäufer der Ware kann anonym bleiben, und der Bezieher der Ware kann auch anonym bleiben
Wenn Sie das ignorieren, meine Damen und Herren, dann ignorieren Sie auch ein großes Sicherheitsproblem, das in Hessen existiert. Wir wollen dieses Problem bekämpfen, und dafür setzen wir jedes Instrument ein, das wir rechtlich absichern können.
(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Günter Rudolph (SPD) und Elisabeth Kula (DIE LINKE))
Im Gesetz steht doch jetzt schon drin, dass abgewogen werden muss, ob es geeignete Orte sind, und dass die Orte auch gekennzeichnet werden müssen. Jede Maßnahme wird auch jetzt schon alle zwei Jahre dahin gehend überprüft, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb auch weiterhin vorliegen. Dieser Satz gilt doch nach wie vor. Von daher machen Sie hier eine Nummer, die dieser Sache wirklich nicht dienlich ist.
Unsere Polizei hat doch Folgendes verdient: Sie braucht einen Instrumentenkoffer, um erfolgreich zu arbeiten.
Die Polizei ist erfolgreich, und wir wollen dieses Gesetz auch entsprechend anpassen und modernisieren. Wir brauchen einen modernen Handlungsrahmen für unsere Polizei.
Deswegen sage ich zum Abschluss: Wir wollen keine grenzenlose Videoüberwachung in Hessen, keine Frage. Wir wollen auf jeden Fall mehr Sicherheit in Hessen. Wir wollen eines gewährleisten, nämlich, dass die Menschen in Hessen wie bisher in Freiheit und Sicherheit leben können. Dafür trägt die CDU Verantwortung, und dieser Innenminister macht seinen Job gut. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Bauer. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abg. Goldbach das Wort.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Aktuellen Stunde der SPD möchte ich drei Dinge ansprechen. Erstens. Worum geht es? Zweitens den Verfahrensstand und drittens die politische Einordnung.
Erstens. Worum geht es? Die Regierungsfraktionen haben umfangreiche Änderungen zu den hessischen Sicherheitsgesetzen eingebracht. Im hessischen Polizeigesetz, im HSOG, über das wir heute sprechen, haben wir 32 Änderungen eingebracht. Eine davon ist eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung an besonderen Gefahrenpunkten.
Zweitens zum Verfahrensstand. Wir hatten im Plenum die erste Lesung, und wir haben eine Anhörung beschlossen und durchgeführt. Es war ganz klar: Wir hören Sachverständige, weil wir ihre Expertise brauchen, und wir nehmen auch ihre Anregungen auf.
Ich möchte jetzt einmal, um auch das klarzustellen, Prof. Dr. Roßnagel zitieren, seine ersten Sätze in der Anhörung zu dem gesamten Gesetzespaket aus dem Protokoll der öffentlichen Anhörung:
sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie setzen viele notwendige Klarstellungen und Einschränkungen um, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat oder die sich aus verfassungsrechtlichen Vorgaben ergeben. Sie berücksichtigen auch Vorschläge, die wir in der Vergangenheit gemacht haben.