Protocol of the Session on March 31, 2022

Wenn man die Anhörung betrachtet, sieht man, dass etliche Anzuhörende gesagt haben: Da sind wir gar nicht betroffen; deswegen ist das für uns nicht relevant. – Deswegen

wurde keine Stellungnahme abgegeben. Das verstehe ich. Aber der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund haben gesagt: Es gibt eigentlich keinen Grund, warum die Regionalversammlung anders als andere Vertretungen behandelt werden sollte. Deshalb haben sie sich für eine Vereinheitlichung ausgesprochen.

Schade ist, dass der Gießener Regierungspräsident, Herr Dr. Ullrich, uns gegenüber geäußert hat, sie wären nicht der Wissenschaftliche Dienst des Landtages – man muss sagen: einen Wissenschaftlichen Dienst hat nur der Bundestag, der Hessische Landtag nicht –, deswegen würde er keine Stellungnahme abgeben. Das bedauere ich. Vielleicht kann der Innenminister Licht dort hineinbringen.

Der Kern des Themas – das ist für uns der Hintergrund des Gesetzentwurfs – betrifft die Frage: Wie gehen wir mit Minderheiten um? Fraktionen zu bilden, ist nämlich ein Minderheitenrecht. Bei mehr als 5 % und bei mehr als zwei Personen haben wir in allen kommunalen Parlamenten Fraktionsstärke; das ist eine lange Tradition in Hessen und eigentlich überall in Deutschland.

Zwei von 31 sind rund 6,5 %. Wenn es drei wären, müsste man fast 10 % haben, um Fraktionsstärke zu erreichen. Bei einer kleinen Gemeindevertretung in Hessen, die auch 31 Personen umfasst – das ist typischerweise bei den Gemeinden der Fall, die bis 10.000 Einwohner haben –, ist die Fraktionsstärke auf zwei festgelegt. Das ist also exakt identisch. Nur bei dieser Regionalversammlung gibt es eine Ausnahme bzw. eine Sonderregelung. Das liegt an der falschen Systematik. Denn die Einwohnerzahl ist sehr hoch und beträgt über eine Million. Dem stehen nur 31 Personen in der Regionalversammlung gegenüber, weil das zugrunde gelegt ist.

Wir Freie Demokraten hätten gehofft, dass wir dieses kleine Versehen, das uns allen durchgegangen ist, gemeinsam reparieren können. Ich bedauere sehr – das habe ich bezüglich der Beschlussempfehlung gehört –, dass das nicht möglich war. Ich halte die jetzige Regelung für mindestens rechtlich fragwürdig. Ich hätte mir eigentlich nicht eine juristische, sondern eine politische Lösung bei so einer Kleinigkeit gewünscht.

Am Ende – damit möchte ich zum Schluss kommen – ist es eigentlich eine Frage des Stils, wie man mit Minderheiten umgeht. Vielleicht – eine kleine Hoffnung habe ich an diesem Abend – geben Sie sich einen Ruck und stimmen unserem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank. – Kollege Grüger.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns noch einmal über die Anhörungsunterlagen gebeugt. In der Tat – der Hinweis ist gerade schon vom Kollegen Büger gekommen – ist das interessant und einschlägig, was der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag sagen. Im Prinzip geht die Regel davon aus, dass die Regionalversammlungen mindestens 59 Mitglieder haben – in Bezug auf die vielen Einwohner, die da vertreten werden.

Die Regionalversammlung Mittelhessen leistet sich allerdings den vermeintlichen Luxus, mit nur 31 Mitgliedern klarkommen zu wollen – aus welchen Gründen auch immer. Damit kommt es natürlich zu einer Schieflage und zu einer Konkurrenz verschiedener Regelungen.

(Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Ja, genau!)

Wenn es eine Gemeindevertretung wäre, hätten Sie in der Tat mit Ihren zwei Mitgliedern Fraktionsstatus, wobei – erlauben Sie mir den kurzen Hinweis – ich nicht an einen erheblich erhöhten Koordinationsaufwand bei zwei Mitgliedern glaube. Ich glaube, den haben tatsächlich die größeren Fraktionen aufgrund der höheren Mitgliederzahl.

(Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Kein großer Unterschied zwischen zwei und drei!)

Nichtsdestotrotz: Daran hängen ein paar finanzielle und ein paar rechtliche Sachen.

Ich mache es kurz. Man kann von Anhörungen auch lernen und seine Position ändern. Insofern haben wir unsere Position revidiert. Da wir aber nach wie vor die Formulierung, die vom HSGB vorgeschlagen worden ist, nicht im Gesetzentwurf finden, werden wir uns enthalten, aber nicht mehr dagegen stimmen. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und Dr. Matthias Büger (Freie Demo- kraten))

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Frau Kollegin Walther. Danach spricht Kollege Schaus.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute also die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der FDP zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, auch FDP-Eigennutzgesetz genannt. Die zweite Lesung im November hat ohne Aussprache stattgefunden, was einen Hinweis darauf gibt, dass kaum eine andere Fraktion hier großen Änderungsbedarf gesehen hat.

Im aktuellen Landesplanungsgesetz ist geregelt, dass eine Fraktion aus mindestens drei Mitgliedern der Regionalversammlung bestehen muss. Grundlage für diese Regelung ist die HGO, wo geschrieben steht, dass in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Fraktionsstärke mindestens drei beträgt.

Alles das wurde im Zuge der HGO-Novelle im Mai 2020 mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen beschlossen – nach Diskussionen im Ausschuss und ohne großen Eklat. Warum jetzt also der Gesetzentwurf, der eine Differenzierung der Fraktionsmindeststärke in der Regionalversammlung nach Größe der Regionalversammlung und als Trenngröße 59 Mitglieder definiert – darüber drei, darunter zwei? Warum dieser Vorstoß? Weil es eine Kommunalwahl gab und manche Partei dabei nicht so gut wie gedacht abgeschnitten hat und weil sich dadurch in der Regionalversammlung auch nichts zum Besseren geändert hat.

In der Regionalversammlung Mittelhessen z. B., 9. Wahlperiode, 2016 bis 2021: SPD 11, CDU 9, GRÜNE 4, Freie Wähler 3, FDP 2, AfD 2.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Stand Dezember 2021: SPD 8, CDU 8, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8, Freie Wähler 5, FDP 2.

Hieran sieht man, wer keinen Fraktionsstatus und keine Geschäftsstelle hat. Genau dieser Umstand soll mit diesem Gesetzentwurf geheilt werden. Es geht also sehr wohl ums Geld, wie mein Fraktionskollege Frank Kaufmann in der ersten Lesung völlig richtig festgestellt hat.

Es geht nicht um die Rechte von Minderheiten; denn diese sind in den Geschäftsordnungen der Regionalversammlungen selbstständig zu regeln. Es geht auch nicht um die Möglichkeit von einzelnen Mitgliedern, sich zu Fraktionen von drei zusammenzuschließen. Denn auch das ist immer möglich. In der Regionalversammlung Südhessen z. B. haben sich auch Vertreter von Freien Wählern und Volt zu den GRÜNEN gesellt. Das ist also immer möglich. Nein, es geht einzig ums Geld, und zwar um das für die FDP. Über die AfD rede ich an der Stelle überhaupt nicht.

Kollege Schaus von den LINKEN hat in der ersten Lesung gesagt, dass es ihm in der Debatte um die HGO allgemein um die Minderheitenrechte geht. Das kann man gut so sehen. Die Regierungsfraktionen haben es im Zuge der HGO-Novelle – auch nur da – anders gesehen. Wir wollten, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Effizienz in den Parlamenten steigern und der Zersplitterung in den Parlamenten entgegenwirken. Für DIE LINKE ist das eine Einschränkung der Minderheitenrechte, aber da werden wir uns nicht einigen.

Die SPD sah keinen Änderungsbedarf – bis eben, wie ich festgestellt habe. Jetzt steht da eine Enthaltung im Raum. Warum auch? In der Regionalversammlung ist sie ja gut vertreten.

Dr. Jörg-Uwe Hahn von der FDP hat im Rahmen der ersten Lesung gesagt, er warte sehr gespannt auf die Anhörung der Betroffenen. Die liegt nun vor. 13 Anzuhörende wurden zur schriftlichen Anhörung eingeladen, unter anderem auch die Fraktionsvorsitzenden der Regionalversammlung Mittelhessen. Es haben sich acht Anzuhörende zurückgemeldet: Die Regionalversammlung Nordhessen lehnt den Gesetzentwurf ab, der Hessische Städte- und Gemeindebund begrüßt den Gesetzentwurf mit Änderungen, der Hessische Landkreistag ist für die aktuell geltende Regelung nach Rückmeldung eines Landkreises, der Regionalverband Rhein-Main hat keine Stellungnahme abgegeben, die Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen beim RP Darmstadt ist für die Beibehaltung der aktuellen Regelung, das Regierungspräsidium Gießen hält eine Stellungnahme für entbehrlich, der Hessische Städtetag sieht keine Erforderlichkeit für den Gesetzentwurf, die Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen beim RP Gießen hat keine Stellungnahme abgegeben.

Lediglich der Hessische Städte- und Gemeindebund zeigt sich für Ihren Gesetzentwurf offen, liebe FDP, aber eben auch nur mit Änderungen. Die anderen Anzuhörenden haben sich entweder für die Beibehaltung der aktuellen Regelung entschieden oder sich enthalten. Das spricht für unser Gesetz und gegen Ihres, gegen Ihr Eigennutzgesetz, welches wir heute natürlich auch weiterhin ablehnen. – Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank. – Als Nächster der Kollege Schaus. Danach kann sich schon der Kollege Kasseckert vorbereiten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU, GRÜNE und leider auch die SPD haben im Jahr 2020 die Mindestanzahl von Mandaten, die für die Bildung einer Fraktion in den Sonderstatusstädten, den Kreistagen und den Regionalversammlungen besteht, von zwei auf drei Personen angehoben. Das geschah anlasslos und ohne Not. Seinerzeit war von der Gefahr einer Atomisierung der Kommunalparlamente die Rede – ein, wie ich meine, vorgeschobenes Argument; denn diese Gesetzesänderung hat nichts daran geändert, dass es immer mehr Parteien gibt, die in den Kommunalparlamenten vertreten sind. Aber darum ging es damals auch nicht. Es ging um die indirekte Wiedereinführung der 5-%-Hürde bei der Fraktionsbildung, obwohl diese Hürde bei den Wahlen und bei den Wählern längst abgeschafft wurde.

Wir haben die Anhebung der Fraktionsmindeststärke bereits damals kritisiert, als diese HGO-Novelle beraten wurde. Wir taten und tun dies, weil es hier eben nicht um irgendwelche interne Regelungen für die eigenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker geht, sondern um grundlegende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten, die durch die Neuregelung völlig unnötig eingeschränkt wurden. Das lehnen wir entschieden ab.

(Beifall DIE LINKE und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten))

In einer Demokratie müssen auch besonders diejenigen, die eine Minderheitenmeinung vertreten, in den Parlamenten vollumfänglich arbeitsfähig sein. Sie müssen finanziell und mit Sachmitteln ebenso ausgestattet sein, damit sie der Mehrheit auf Augenhöhe begegnen können. Das ist durch die Neuregelung in der HGO gefährdet, deshalb ist sie demokratiepolitisch ein Problem.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist schon darauf hingewiesen worden: Minister Al-Wazir hatte in der Debatte auf die Geschäftsordnung der Regionalversammlung hingewiesen, die festlegen könne, welche und wie viele Rechte ein einzelnes Mitglied einer Regionalversammlung habe. Das ist richtig, allerdings hängen am Fraktionsstatus, wie schon erwähnt, auch wichtige Rechte und eben auch eine personelle und finanzielle Ausstattung. Gerade Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer oder Zweiergruppen müssten doch gegenüber den großen Fraktionen dabei unterstützt werden, mithalten zu können; aber das ist eher lästige Konkurrenz – sage ich einmal an dieser Stelle – aus Sicht der Großen.

Als LINKE werden wir uns immer für die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten kleinerer Wählergemeinschaften und Listen einsetzen und das Thema nicht nur dann ansprechen, wenn wir als Partei unmittelbar selbst betroffen sind, wie das leider im Gesetzentwurf der FDP angegangen wurde. Eine Gesetzesänderung der HGO, HKO ist notwendig, nicht aber ein Gesetz, das nur auf ein einziges Gremium, die Regionalversammlung Mittelhessen, zugeschnitten ist. Wir werden uns deshalb enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schaus. – Letzter Redezettel aus dem Plenum heraus, der bei mir hier liegt, ist von Herrn Kasseckert.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick auf die Uhr: 20:04 Uhr eignet sich sicherlich nicht mehr für vertiefende Diskussionen, die wir auch im Ausschuss nicht geführt haben. Es gibt Argumente dafür, es gibt Argumente dagegen. Entscheiden heißt am Ende verzichten. Wir haben uns entschieden. Wir haben uns bei der HGOÄnderung schon entschieden, haben dies auf die Regionalversammlungen übertragen – und, ich glaube, aus gutem Grund.

Für uns war in der Diskussion die Frage entscheidend: Sind tatsächlich Mitwirkungsrechte durch die Regelung, die wir getroffen haben, nicht mehr vorhanden? – Diese Frage wurde in der Diskussion verneint, in unserer Abwägung wurde sie verneint. Die Kollegin Walther hat, glaube ich, sehr ausführlich auf alle unterschiedlichen Aspekte hingewiesen. Auf den finanziellen Aspekt möchte ich gar nicht eingehen, da sind wir uns einig, dass der an der Stelle weniger von Bedeutung ist. Die Frage ist aber, ob die Mitwirkung gewährleistet ist. Sie ist gewährleistet. Sie ist an keiner Stelle in irgendeiner Form durchschnitten. Daher ist diese Regelung in der HGO, die wir auf die Regionalversammlungen übertragen haben, auch hier so fortzusetzen.

Es mag sein, dass das in der organisatorischen Abstimmung – Herr Büger, Sie haben mir das im Gespräch erläutert – von Terminen, von Präsidiumsangelegenheiten etwas umfangreicher, etwas schwieriger ist. Das ist am Ende aber nicht der Grund für uns, zu sagen: Eine Fraktion beginnt schon ab zwei Mitgliedern. – Man muss es einmal weiterdenken. Es kann sein, dass durchaus auch in Zukunft mehr kleinere Parteien in diesen Regionalversammlungen vorhanden sind. Die Möglichkeit besteht, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Daher bleiben wir bei dieser Grundsatzposition, wie es in der HGO geregelt ist. Wir glauben, dass das sachgerecht ist, und werden deshalb dem Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Wie schon gesagt, weitere Wortmeldungen der Fraktionen liegen nicht vor. Herr Staatsminister Al-Wazir, Sie haben jetzt das Pult.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Donnerstag, es ist der dritte Tag der Plenarwoche, 20:06 Uhr. Ich verweise deshalb auf meine Ausführungen zur ersten Lesung und bedanke mich.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Tagesordnungspunkt kommt auf die Liste der Abstimmungen, die wir nachher unter Führung unseres Präsidenten machen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen – Drucks. 20/8098 zu Drucks. 20/7692 zu Drucks. 20/6031 –