Protocol of the Session on March 31, 2022

Das wäre doch die Lösung. Dann könnten wir uns diese ganze Debatte ersparen.

(Zuruf DIE LINKE: „Geh doch rüber“, das kennen wir schon lange!)

Auch nachdem wir die Stellungnahmen der Anzuhörenden zur Kenntnis genommen haben, die samt und sonders deutlich gemacht haben, dass der 1. Dezember ein wichtiger Tag ist, dass er aber kein Feiertag sein muss, glaube ich, dass das relativ unstreitig ist. Deswegen lehnen auch wir den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen der Fraktionen vor. Deswegen erteile ich dem Staatsminister des Inneren und für Sport das Wort.

Und für Feiertage. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zuruf)

Ja, und für Feiertage in Hessen. – Ich möchte mich im Namen der Landesregierung bei den Kolleginnen und Kollegen für die Wertschätzung unserer Verfassung und für die Anerkennung der solchen ganz herzlich bedanken. Die Landesregierung teilt die Auffassung der Mehrheit der Fraktionen, dass es für die Wertschätzung und die Anerkennung unserer Verfassung keines freien Tages bedarf. – Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Staatsminister, schauen Sie nicht so nach dem Motto: Wird der Präsident wieder wach? – Er ist immer noch da.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 11 vor. Wir werden den Gesetzentwurf am Ende der Sitzung abstimmen, wenn wir alle Initiativen abstimmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Haushaltsmodernisierungsgesetz – Drucks. 20/8140 zu Drucks. 20/6607 –

Berichterstatter ist Michael Reul. – Wenn Herr Bauer das macht, ist mir das auch recht. Ich habe nicht einmal die Vorlage griffbereit. Herr Kollege Bauer, vielen Dank, dass Sie die Berichterstattung für den Herrn Kollegen Reul übernehmen. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 20/8086, in zweiter Lesung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der AfD und der Freien Demokraten gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE.

Vielen herzlichen Dank für die Amtshilfe. – Als Erster hat sich Herr Kollege Heidkamp für die Fraktion der AfD zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist in zweiter Lesung der Entwurf des Haushaltsmodernisierungsgesetzes zur Abstimmung aufgerufen. In ihm kumulieren sich all die Analysen, Ausarbeitungen und Erfahrungen aus 20 Jahren. Es wurden Parallelstrukturen aufgebaut, um den Übergang von einem kameralen zu einem doppischen Haushalt zu ermöglichen und zu vollziehen.

Anstoß war die Erkenntnis, dass man die Haushalte nicht auf ein Jahr bezogen, sondern periodenübergreifend aufstellen muss. Der moderne Staat verwaltet nicht nur ein Land, sondern er greift zunehmend massiv in die unternehmerische Ausrichtung und damit in die langfristige Entwicklung ein.

(Beifall AfD)

Den Einzug der Doppik in die Buchführung der Länder verfolgt die Alternative für Deutschland als letzte Bastion einer soliden Haushaltspolitik seit unserem Einzug in den Landtag mit großem Interesse. – Herr Kaufmann, das ist doch nett.

(Beifall AfD)

Das Prinzip, alle Aufwandspositionen zu erfassen, ob sie nun im Haushaltsjahr zahlungswirksam werden oder nicht, ist folgerichtig. Die Haushalte und die Geschäftsberichte auf eine einheitliche Plattform zu stellen, das ist der nächste logische Schritt. Damit werden hoffentlich die schon lange erwarteten aussagekräftigen Kennzahlen zur Veranschlagung der Haushaltsmittel vorliegen, was die Qualität über die Diskussion der finanziellen Auswirkungen politischer Maßnahmen erhöhen wird, wie die Landesregierung selbst schreibt.

Man wird sich fragen müssen, ob sie auch bereit sein wird, die dann tief in die politischen Entscheidungen eingreifenden Informationen in aller Konsequenz zu akzeptieren. Das Finanzministerium schreibt unter anderem auf der ersten Seite der Drucks. 20/6607 den Begriff „aussagekräftige Kernzahlen“. Das ist ein Begriff, dessen Bedeutung uns bisher nicht erklärt werden konnte.

Es wäre vermessen, bei fünf Minuten Redezeit in die grundlegende Würdigung eines so komplexen Gesetzentwurfs einsteigen zu wollen. Deswegen spreche ich einen einzigen, aber zentralen Punkt an. Der doppische Haushaltsausgleich wurde von den schwarz-grünen Koalitionären für die aktuelle Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vom Dezember 2018 als Ziel vereinbart.

Schon in einer Meldung am 3. März 2021 überraschte das Finanzministerium mit der Einsicht, dass sich ein doppischer Haushaltsausgleich auf allen staatlichen Ebenen – damals wurde gesagt: derzeit – als unrealistische Zielsetzung herausgestellt habe. Auf einmal konnte man sich nur noch ein perspektivisches Zielszenario vorstellen, was immer das auch sein soll.

Bei den Ankündigungen, den doppischen Haushaltsausgleich nicht bereits sofort als Zielgröße zu verankern,

sondern eine Aufnahme in der Landeshaushaltsordnung von dem Ergebnis einer weiteren Evaluation innerhalb der nächsten acht Jahre – acht Jahre nach 20 Jahren – abhängig zu machen, werden wir allerdings misstrauisch.

(Beifall AfD)

Entweder ist die Zielrichtung eines doppischen Haushaltsausgleichs unrealistisch, utopisch, falsch, oder die Regierung muss ihn innerhalb des Doppelhaushalts 2023/24 realisieren. Einen größeren Dienst kann die aktuelle Regierung ihrer Nachfolgerin gar nicht tun. Mit den Kosten der demografischen Entwicklung ab den Jahren 2030 und folgende kommt auf die Haushalte ein Tsunami zu, gegenüber dem die Corona-Pandemie wie ein laues Lüftchen erscheinen wird.

Unsere Vermutung ist eher, dass die Regierung längst die Sprengkraft eines doppischen Haushalts und der daraus folgenden Konsequenzen verstanden hat und die Implementierung lieber auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, mindestens aber auf eine der folgenden Legislaturperioden vertagen will.

In Ihrem Koalitionsvertrag von Dezember 2018 steht ebenfalls:

Das Gesetz zur Ausführung von Art. 141 der Verfassung des Landes Hessen wollen wir in diesem Zusammenhang einer kritischen Überprüfung unterziehen.

Wie das gemeint war, das haben AfD, SPD und FDP im Zusammenhang mit dem verfassungswidrigen GZSG leidvoll gelernt. Wir müssen heute vermuten, dass die Koalitionäre schon damals vorhatten, aus der Schuldenbremse einen zahnlosen Tiger zu machen.

Wir haben also Grund zu der Annahme, dass diese Regierung das Gleiche beabsichtigt mit dem Vertagen der Einführung eines wirklich doppischen Haushalts in diesem Haushaltsmodernisierungsgesetz. Hören Sie doch mit diesen unsäglichen Tricksereien auf.

(Beifall AfD)

Stellen Sie sich den Tatsachen, solange wir aufgrund der noch vorhandenen Reserven noch die Möglichkeiten haben, die größten Verwerfungen durch kluges und konsequentes Handeln in der Politik unseres Landes zumindest glimpflich verlaufen zu lassen. Wir haben keine acht Jahre mehr Zeit. – Danke schön.

(Beifall AfD)

Ich bedanke mich auch, das war eine Punktlandung. – Als Nächste hat Frau Kollegin Kalveram für die SPD das Wort, danach der Kollege Kaufmann, dann der Kollege Promny und dann der Kollege Reul. Frau Kalveram, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dahlke, ich sprühe geradezu vor guter Laune.

(Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut!)

Ja, nicht wahr? – Ich beginne diese Rede deshalb auch mit einem ausdrücklichen Lob für den uns vorliegenden Gesetzentwurf von mir persönlich und von unserem haushaltspolitischen Sprecher Marius Weiß, der leider erkrankt ist.

Der Finanzminister hat vorhin in einer Debatte gefragt, wozu wir eigentlich Debatten im Haushaltsausschuss führen würden: Wir sind eben nicht nach jeder Debatte einer Meinung, aber wir wissen durchaus zu schätzen, wenn wir, wie hier, umfassend informiert und eingebunden werden. Danke dafür.

Die LHO ist für uns Haushälter von unmittelbarem Interesse. Uns geht es darum, zu verstehen, was in den Haushaltsplänen steht, was nicht immer ganz einfach ist. Wir sind daher dankbar für die Dienstleistung, die das Budgetbüro für uns Abgeordnete erbringt. Andererseits spricht es eben auch Bände, dass wir für das Beraten und Beschließen des Haushalts die Beratung des Budgetbüros benötigen – es ist eben nicht „das bisschen Haushalt“, sondern es ist in der Regel kompliziert.

Wir begrüßen ausdrücklich jeden Versuch, den Haushalt transparenter und übersichtlicher zu gestalten; denn, was für uns Abgeordnete gilt, die sich in der Regel intensiv mit dem Thema beschäftigen, gilt natürlich erst recht für Bürgerinnen und Bürger. Wir begrüßen also, dass ab dem Haushalt 2023 erstmals der geplante Gesamtressourcenverbrauch des Landes, von der einzelnen Leistung bis zum Gesamthaushalt, von Bürgerinnen und Bürgern nachverfolgt werden kann.

Der doppische Haushaltsausgleich wird zwar angestrebt, aber ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Wir halten es für vernünftig, etwas, was realistisch gesehen nicht oder zumindest nicht sofort zu erreichen ist, nicht festzuschreiben.

(Vereinzelter Beifall SPD und Frank-Peter Kauf- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich könnte jetzt noch eine Weile gut gelaunt mit Lob weitermachen. Nicht nur, aber auch wegen der fortgeschrittenen Zeit komme ich jedoch zum Ende.

Die LHO-Novelle erleichtert uns die Diskussion über finanzielle Auswirkungen politischer Maßnahmen. Über diese Auswirkungen werden wir natürlich auch weiterhin engagiert streiten. Dem Haushaltsmodernisierungsgesetz aber stimmen wir zu. – Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Kollege Kaufmann weiß schon Bescheid und hat jetzt das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sagen gerne, Haushaltspolitik und Haushaltswirtschaft seien der Maschinenraum der Politik; denn dort wird nicht das Inhaltliche bestimmt, aber dort wird das Inhaltliche erst möglich gemacht. Insoweit ist die LHO-Novelle bzw. das Haushaltsmodernisierungsgesetz, das wir heute beschließen wollen, so etwas wie die Bedienungsanleitung für die Geräte im Maschinenraum der Politik.