Protocol of the Session on March 30, 2022

Ich fange vorne an: Sie haben drei Viertel Ihrer Redezeit darauf verwendet, die Bundesprojekte in das richtige Licht zu rücken und sich für die Begleitung der Bundesprojekte zu loben. Das lasse ich Ihnen. Das ist unsere gemeinsame Bundesregierung. Das ist ein gemeinsames Projekt. Wenn der Wirtschafts- und Verkehrsminister des Landes Hessen da nicht auf der Bremse, sondern auf dem Gaspedal steht, ist es doch in Ordnung. Das ist prima; das ist sehr gut.

(Zustimmung René Rock (Freie Demokraten))

Das ist aber nicht der Ansatz dieses Gesetzentwurfs. Der Ansatz dieses Gesetzentwurfs ist, die positive Erfahrung

aus der RTW, die Sie selbst gelobt haben, für das ganze Land fruchtbar zu machen. Dass das kein so dummer Gedanke ist, kann man schon in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag nachlesen. Geben Sie das doch zu. Jetzt hat sich eine Oppositionspartei auf den Weg gemacht, diesen Gedanken aufzugreifen. Wir sind eine Mobilitätspartei; wir haben in den letzten drei Jahren vier Gesetzentwürfe zur Mobilität vorgelegt. Ich warte immer noch auf Ihre Gesetzentwürfe. Grün soll ja wirken, habe ich irgendwo gelesen.

(Beifall Freie Demokraten – Zuruf BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das tut es!)

Seilbahnen, Carsharing, dann natürlich die Radwege in Landeszuständigkeit – da haben Sie sich mit Händen und Füßen gegen mehr Kompetenzen gewehrt; das müssen weiterhin die Kommunen machen. Wenn man einmal schaut, was Hessen Mobil entlang der Landesstraßen macht, merkt man – ui, ui, ui, ui, ui –: Da kommt nicht so viel. Wir sind aber guter Dinge – die leeren Schubladen; ich kenne das ja.

Dann haben wir jetzt dieses Projekt mit der Schiene. Das ist doch Ihr ureigenstes Leib- und Magenthema. Deshalb würde ich mir wünschen, dass wir gemeinsam an e i n e m Strang ziehen. Ich bin auch für Änderungswünsche in Bezug auf den Gesetzentwurf immer offen und zu haben. Nichts ist in Stein gemeißelt; aber das könnte doch etwas Gemeinsames sein.

Ich wünsche mir, dass wir die positiven Erfahrungen mit der RTW hier fruchtbar machen, damit es eine stärkere Beteiligung des Landes gibt.

(Zuruf Freie Demokraten: Sehr gut! So ist es!)

Bei der RTW sind es 16,3 %. Wir wünschen uns, dass es 51 % sind.

Natürlich haben Sie die falschen Punkte angesprochen. Hier geht es nicht um eine Übertragung von Eigentum an Strecken. Hier sitzt beispielsweise der Kollege Banzer. Er hat die Taunusbahn damals ins Leben gerufen und die Strecke als Landrat gekauft. Sie soll nicht aufs Land übertragen werden; das will niemand. Vielmehr geht es als Erstes um die Planung. Die Planung ist entscheidend, weil sie sehr lang dauert. Da kann das Land vernetzend wirken, weil verschiedene Kreise beteiligt sind.

Herr Al-Wazir, Sie haben Eschborn zu Recht angesprochen. Haben Sie sich einmal unseren Gesetzentwurf genauer angeschaut? Die Städte finden Sie dort nicht, zumindest nicht die einfachen Städte, sondern nur die Sonderstatusstädte – und daher nicht die Stadt Eschborn. Deshalb ist das ein guter Gesetzentwurf.

Wenn Sie noch Verbesserungsvorschläge haben, sind wir immer offen für so etwas. Ansonsten freuen wir uns auf die Anhörung. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Meine Damen und Herren, nach der ersten Lesung überweisen wir jetzt diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei – Drucks. 20/8129 –

Als Erstem erteile ich Herrn Bauer von der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind die Kernaufgaben der Polizei. Sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt brauchen Polizistinnen und Polizisten einen zeitgemäßen und sicheren Handlungsrahmen.

Um unsere Polizei auch in Zukunft bestmöglich für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen, haben CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in mühevoller Kleinarbeit

(Lautes Lachen Günter Rudolph (SPD))

unterschiedliche sicherheitstechnische Vorschriften erarbeitet,

(Günter Rudolph (SPD): Wie bitte? Das ist jetzt dreist!)

die wir mit diesem Sammelgesetz

(Lachen Torsten Felstehausen (DIE LINKE) – Fortgesetzte Zurufe Günter Rudolph (SPD) – Weitere Zurufe – Glockenzeichen)

in die parlamentarische Beratung einbringen.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt hört es aber auf! – Weitere Zurufe)

Dass es Arbeit war, viel Arbeit, wird niemand bestreiten.

Unsere Sicherheitsbehörden stehen vor großen Herausforderungen.

(Zuruf Günter Rudolph (SPD))

Die schrecklichen rassistischen Morde in Hanau und der feige Mord an unserem Freund Walter Lübcke

(Unruhe – Glockenzeichen)

haben uns die tödliche Gefahr, die uns allen vom Rechtsextremismus und von sich radikalisierenden Einzeltätern droht, schmerzlich vor Augen geführt.

Einige der im Gesetz aufgeführten Maßnahmen geben genau darauf eine Antwort. So werden künftig Einzelpersonen vom Verfassungsschutz mit derselben Aufmerksamkeit bedacht wie Zusammenschlüsse von Personen. Straftaten, mit denen sich Rechte hervortun, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung oder die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zählen künftig zum Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung. In der Praxis bedeutet das, dass auch bei diesen Delikten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa längerfristige Observationen,

der Einsatz technischer Mittel oder gezielte Kontrollen, effektiver durchgeführt werden können.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist eine wichtige Maßnahme; denn diese Klassifizierung hat auch Auswirkungen auf die Speicherung von Daten. Gerade der Fall Lübcke und auch die NSU-Morde haben gezeigt, dass zwischen dem letztmaligen Auffälligwerden eines Extremisten und einer erheblichen Tat viele Jahre vergehen können.

(Holger Bellino (CDU): So ist es! – Günter Rudolph (SPD): Man muss auch mitkriegen, was passiert!)

Die bisherige automatische Löschung von Daten nach Ablauf einer zehnjährigen Prüffrist hat sich nicht bewährt. Deshalb wird künftig eine Verlängerung der Datenspeicherung ermöglicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit einer Person dies rechtfertigen. Das ist eine gute Maßnahme.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir auch eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Einsatz der Sicherheitstechnik an Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und an Packstationen. An diesen Orten entfällt künftig eine bisher nötige Einzelfallprüfung.

Neu geregelt wird auch der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten. Dieses polizeiliche Mittel darf nach höchstrichterlichem Beschluss zum Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht zum Einsatz kommen.

(Zurufe Günter Rudolph (SPD) und Torsten Felstehausen (DIE LINKE))

Gleichzeitig wird den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen und sichergestellt, dass Personen von außerhalb des Fahrzeuges nicht von der Aufzeichnung erfasst werden dürfen. Gleiches gilt auch für den mobilen Einsatz und für die Nutzung dieser technischen Mittel in Dienstfahrzeugen der Polizei.

Eine Verbesserung der Gefahrenabwehr bringt auch der Verzicht auf eine zeitliche Obergrenze bei der Verlängerung von richterlich anzuordnenden Überwachungsmaßnahmen. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass eine terroristische Tat lange heranreifen kann. Der Täter benötigt oft viele Monate Vorbereitungszeit, und oftmals verhalten sich Täter einen längeren Zeitraum bewusst unauffällig, um der Aufmerksamkeit der Sicherheitsorgane zu entgehen. Insbesondere islamistische Gefährder tauchen daher lange als Schläfer ab, ohne dass sich an deren Gefährlichkeit etwas geändert hat. Natürlich gilt auch hier, dass die grundrechtlichen Belange der Betroffenen gewahrt bleiben.

Als weiteres Mittel der Gefahrenabwehr findet auch das sogenannte IP-Tracking, also die Identifizierung und Standortermittlung eines Telekommunikations-Endgerätes, eine Neuregelung im Gesetzentwurf. Der Einsatz dieses Mittels ist fortan auch im Falle von im Internet angekündigten Amokläufen oder bei angekündigten Selbstmorden zulässig.

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält des Weiteren eine Regelung, welche die Zusammenarbeit der Polizei über Landesgrenzen hinweg verbessert. Konkret wird die Fortführung einer Observation oder auch der Einsatz von ver

deckten Ermittlern gegen einen Verdächtigen ermöglicht, auch dann, wenn dieser das Bundesland wechselt.

Meine Damen und Herren, den Opfern häuslicher Gewalt dient eine andere Regelung. Um in der Regel Frauen oder Kinder vor gewalttätigen Ehemännern, Partnern oder Vätern zu schützen, besteht schon bisher die Möglichkeit, Kontaktsperren, Näherungsverbote, Betretungsverbot oder auch einen Wohnungsverweis auszusprechen. Um die Einhaltung solcher Maßnahmen zu gewährleisten, soll künftig auch der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, im Volksmund die elektronische Fußfessel, ermöglicht werden, das Ganze natürlich auch bei Richtervorbehalt.

Meine Damen und Herren, weitere gute Maßnahmen finden sich auch bei der Einführung des neuen Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz. Es soll künftig die Spezialkräfte, also SEKs und MEKs, einheitlich führen und zentral aus- und weiterbilden. Zudem soll diese Behörde zukünftig für Sofort- und Einsatzlagen die landesweite Koordination der spezialisierten Kräfte übernehmen, wozu jetzt auch Diensthundeführer und operative Einheiten gehören.

In dem Gesetzentwurf wird die bisherige erlassbasierte Regelung zur Legitimation und Kennzeichnungspflicht von Polizei- und Vollzugsbeamten, der Wachpolizei und des freiwilligen Polizeidienstes in das Gesetz übernommen.