Meine Damen und Herren, die Mietpreisbremse ist wichtig, aber sie ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen, die wir in Hessen in unserer wohnungspolitischen Strategie umgesetzt haben. Die Mietpreisbremse hilft den Mieterinnen und Mietern. Aber wir müssen natürlich auf mehr Neubau, auf mehr Wohnungsbau setzen. Ich glaube, da haben wir eine groß angelegte, gute Strategie in Hessen, auch mit mehr Fördergeldern, Herr Lenders,
und auch effektive und flexible Wohnungsbauprogramme. Diese Programme werden gut abgerufen. Es gibt Programme für die unterschiedlichsten Gruppen: für die Menschen, die Sozialwohnungen brauchen, oder auch für die Menschen mit mittlerem Einkommen oder für Studierende. Ich glaube, da haben wir zielgenaue, passgenaue Programme, die den Menschen helfen;
denn wir brauchen neben der Mietpreisbremse und anderen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, mehr Neubau, und auch hier tut die Landesregierung etwas.
Meine Damen und Herren, wir haben eine enorm große Summe an Wohnungsbaumitteln bereitgestellt. Ich glaube auch, die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe wird dazu führen, dass den Kommunen wieder mehr Geld zugeführt wird.
Denn diese Gelder, die sie einnehmen, werden direkt wieder in den sozialen Wohnungsbau hineingegeben. Von daher tun wir etwas für die Mieterinnen und Mieter, wir tun etwas für den Wohnungsneubau, und wir tun etwas für die Kommunen in Hessen, damit wir wieder einen funktionierenden Wohnungsmarkt bekommen.
Meine Damen und Herren von der FDP, der freie Wohnungsmarkt richtet es eben nicht für alle Menschen, dass sich alle Menschen ausreichend mit bezahlbarem Wohnraum versorgen können.
Frau Kollegin, ich dachte, Sie kämen zum Ende. Deswegen habe ich so lange gewartet. – Ich erinnere Sie an die Redezeit.
Ich komme sofort zum Ende, Herr Präsident. – Der freie Wohnungsmarkt richtet es nicht. Deswegen hat die Landesregierung hier eine gute Strategie. Wir halten an der Mietpreisbremse fest. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Feldmayer. – Das Wort hat jetzt Frau Abg. Elke Barth für die Fraktion der Sozialdemokraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In vielen Kommunen in Hessen, gerade im Rhein-Main-Gebiet, explodieren zurzeit aufgrund des knappen Angebots die Mieten und auch die Preise für Immobilien. Das gilt auch für Bestandsmieten. Dabei gibt es viele Berufsgruppen wie Verkäuferinnen, Polizisten und Krankenpfleger, die da kaum noch mithalten können, obwohl sie gerade dort, wo das Wohnen so teuer ist, verstärkt mit ihren Dienstleistungen gebraucht werden.
Nicht nur für viele untere Berufsgruppen, nein, inzwischen wird Wohnen auch für den Mittelstand in vielen Kommunen unerschwinglich. Es ist kein Zufall, dass die Hälfte der 16 hessischen Städte und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, zum Rhein-Main-Gebiet gehört. Viele Immobilienexperten warnen im Übrigen schon jetzt davor, dass der Brexit die Mieten im Rhein-Main-Gebiet noch weiter steigen lassen wird. 86 % aller Experten erwarten hier steigende Preise für Kauf und Miete.
Deshalb werden wir alle Instrumente nutzen, die geeignet sind, schädliche Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen.
Dazu gehört auch die Mietpreisbremse. Ja, die Mietpreisbremse hat so, wie sie derzeit ausgestaltet ist, Konstruktionsfehler. Vor allem – das ist eine Forderung der Mieterverbände – sollte es für den Vermieter eine Offenlegungspflicht der Vormiete geben, die er bei einer Neuvermietung angeben muss. Welcher neue Mieter fragt schon nach, was der Vormieter bezahlt hat?
Noch ein Problem: Solange es keinen Mietspiegel gibt, wie z. B. in Kassel, ist es schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Es ist eine Grenze, die man nicht kennt. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, die Städte und Gemeinden zu verpflichten, entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen. Es gäbe auch Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Warum nicht einmal gemeinsame Mietspiegel für benachbarte Kommunen wie Bad Homburg und Oberursel erstellen? Beides sind Mietspiegelkommunen. Es gibt auch die Möglichkeit, Vergleichsmieten über Immobilienportale zu ermitteln.
Absurd finden wir zum Teil die Argumentation der Eigentümerverbände wie Haus & Grund. Dort war ich im letzten Monat bei einer Veranstaltung mit dem Vorsitzenden,
Herrn Conzelmann, in Frankfurt. Das erste Argument ist, die Mietpreisbremse wirke nicht. – Okay, hier sind wir zum Teil sogar noch einer Meinung.
Aber im zweiten Satz kommt die Behauptung, sie sei schädlich, sie verhindere Wohnungsbau. Herr Lenders, Sie haben es eben auch noch einmal gesagt. – Meine Damen und Herren, wie soll etwas schädlich sein, was überhaupt nicht wirkt?
Wie das funktionieren soll, müssten Sie mir bitte auch erklären; denn für Neubauwohnungen gilt die Mietpreisbremse gar nicht. Herr Lenders, ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Aber im Rhein-Main-Gebiet wird gebaut wie verrückt. Es wird nur nicht günstig gebaut, sondern teuer. Schauen Sie sich doch einmal um.
Wenn Sie in Frankfurt eine Wohnung mit einem Quadratmeterpreis von 5.000 bis 7.000 € suchen, dann verspreche ich Ihnen, Sie werden fündig. Es gibt da kein Problem. Woran wir viel eher gehen müssten, um Wohnen günstiger zu machen – Herr Al-Wazir ist leider nicht da –: Was ist mit der Hessischen Bauordnung, die wir dringend entrümpeln müssten?
Wir haben seit 1990 inzwischen deutschlandweit 20.000 Bauvorschriften. Diese Zahl hat sich vervierfacht. Ich denke, dass eher die Befürchtung dahintersteckt, dass die Mietpreisbremse, wenn sie einmal entsprechend nachgeschärft und ausgestaltet wird, plötzlich doch wirkt, z. B. indem Vermieter, wie ich eben erwähnt habe, künftig die letzte Miete des Vormieters bereits im Vertrag angeben müssen und eben wirklich nur noch 10 % mehr verlangen dürfen, als die Miete zuvor betragen hat.
Die Mietpreisbremse funktioniert jetzt allerdings schon bei den Wohnungsbaugesellschaften. Derer gibt es gerade im Ballungsraum nicht wenige. Institutionelle Vermieter, die in der Regel auch kommunale Kontrollgremien haben, halten sich sehr wohl an diese Regularien.
Fazit. Es wäre nicht die erste gesetzliche Regelung in unserem Land, bei der es einer Nachbesserung bedarf. Die Mietpreisbremse ist gerade erst einmal eineinhalb Jahre alt. Man kann erst jetzt anfangen, Beurteilungen anzustellen, wo nachgebessert werden muss.
Ich bin fast am Ende. – Wohnen gehört für uns zur Daseinsfürsorge. Letzte Woche hat sogar der Landesverband des Bundes Deutscher Architekten die Forderung gestellt, Wohnraum als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufzunehmen, da die aktuelle Wohnungsnot den sozialen Frieden gefährde.
Ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Dieser Einschätzung schließen wir uns ausdrücklich an. Wir stehen auch weiterhin zur Mietpreisbremse als einem regulierenden Element, auch wenn noch Nachbesserungen erforderlich sind.
Frau Barth, danke schön. – Als Nächster hat sich Herr Abg. Caspar für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Kollege, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident meine Damen und Herren! In Hessen ist der Wohnungsmarkt bekanntlich sehr unterschiedlich aufgestellt. Während wir in vielen Regionen Leerstände haben, haben wir insbesondere im Ballungsraum, bedingt dadurch, dass die Kaufkraft dort zugenommen hat und viele Menschen dort hinziehen, wo die Arbeitsplätze sind, einen erheblichen Mehrbedarf an Wohnraum, auch an Mietwohnraum.
Es ist eben so, dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu wenig Mietwohnungsbau betrieben wurde. Das hat sehr viel mit dem Mietrecht zu tun. Das hat sehr viel mit der damaligen Finanzsituation zu tun.
Heute haben wir eine andere Situation. Darauf wurde in den Reden schon hingewiesen. Heute ist wegen der günstigen Zinsen weniger das Problem, dass es an Geld oder möglichen Investoren mangelt, sondern heute haben wir einen Engpass bei der Bereitstellung des Baulands. Aufgrund der Situation, dass wir in bestimmten Kommunen eine sehr starke Nachfrage haben, ist es dort zu Verzerrungen auf dem Mietmarkt gekommen.
Deswegen hat man die Mietpreisbremse ganz bewusst als temporäres Instrument eingeführt. Sie hat eine zeitliche Begrenzung. Die Idee ist, dass man in diesem begrenzten Zeitraum dafür sorgt, dass es eine Zunahme beim Mietwohnungsbau gibt, damit der Markt wieder ausgeglichen wird und es keine Überhöhungen mehr gibt.
Die Kritik an der konkreten Ausformung der Mietpreisbremse verstehe ich nicht. Denn der „Frankfurter Neuen Presse“ konnte ich gestern entnehmen, dass der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt, Herr Janßen, erklärt hat, es gebe noch kein einziges Gerichtsverfahren wegen der Mietpreisbremse. Das zeigt doch, dass die Mieter bisher offensichtlich mit den Mietverträgen zufrieden sind, die sie abgeschlossen haben. Offensichtlich halten sich die Vermieter an die gesetzlichen Regelungen.
Es ist nicht so, wie Frau Barth eben gesagt hat. Sie sagte, man dürfe nicht mehr als 10 % über der bisherigen Miete liegen. Es ist so, dass es nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Das sind Dinge, die der Mieterschutzverein nachvollziehen kann. Er kann sich ansehen, wie die Mieten aktuell sind.
Es gibt eine zweite Grenze, die besagt: Sie darf mindestens so hoch wie die vorherige Miete sein. – Das heißt, wenn die Miete oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10 % liegt, ist immer noch die Situation gegeben, dass dann zu prüfen wäre, ob die vorherige Miete vielleicht höher war. Aber dann ist es so, dass bei Gericht natürlich sehr wohl ein entsprechendes Auskunftsbegehren zu Recht gestellt werden kann. Dann müssen die Dinge vom Vermieter dargelegt werden. Er muss sagen, ob er die gesetzlichen Bestimmungen einhält.
Wenn selbst der Mieterschutzverein sagt, es gebe überhaupt keine Verfahren in dieser Hinsicht, dann sehen Sie daran, dass der Markt das sehr wohl aufgenommen und akzeptiert hat und dass sich die Vermieter an die rechtlichen Bedingungen halten. Sonst würde es eine Vielzahl an Verfahren geben.
Man sieht, dass die Mietpreisbremse durchaus wirkt. Das geschieht aber nicht in der Form, dass es zu einer Unmenge Prozesse führt. Vielmehr halten sich die Vermieter und Mieter an die Regeln. Ich glaube deswegen, dass das ein Instrument ist, das momentan keine großen Probleme am Markt macht.
Richtig ist aber auch, dass wir das Problem insgesamt nur mit massivem zusätzlichem Wohnungsbau lösen können. Die Landesregierung hat dazu sehr viele Programme auf den Weg gebracht. Das wird umgesetzt. Sie können das an den Zahlen ablesen. Das ist sehr erfolgreich.