Der Gesetzentwurf wurde am 10. September im Fachausschuss beraten. Dort wurde ihm ohne Nachfragen einstimmig zugestimmt. Insofern hoffe ich und gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf auch in diesem Haus eine große Mehrheit findet. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Danke schön.
Ich lasse über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und DIE LINKE, also das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Lesung zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz – Drucks. 19/2403 zu Drucks. 19/2198 –
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Dann lasse ich über das Gesetz in zweiter Lesung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit hat dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten, und er wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuches und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes – Drucks. 19/2461 zu Drucks. 19/2424 zu Drucks. 19/2196 –
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet, für die Berichterstattung. – Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wiesmann von der Fraktion der CDU zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach nochmaliger Beratung im Ausschuss können wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung in Sachen HKJGB und Kinderschutzgesetz verabschieden. Im Namen der CDU und auch der GRÜNEN möchte ich hier nochmals dafür werben, dass wir das in möglichst großer Gemeinsamkeit tun. Die Beweggründe sind rasch noch einmal genannt.
Erstens. Das vor einigen Jahren so intensiv diskutierte KiföG hat die damals regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP mit nur einer Besorgnis zurückgelassen: dass die Bedingungen der aufgekündigten Rahmenvereinbarung Integrationsplatz vielleicht nicht fortgeschrieben werden würden.
Ich kann heute feststellen: Die Befürchtung hat sich nicht bewahrheitet. Es ist gelungen, dass die bewährten Standards – Gruppenreduzierung und zusätzliche Fachkraftstunden – auch künftig gelten zugunsten eines gedeihlichen Miteinanders und guten Aufwachsens von Kindern mit und ohne Behinderungen in Hessen. Das ist ein großer Erfolg.
Zweitens. Die Landesregierung hat einen wichtigen Beitrag geleistet, indem sie einmal durch beharrliches Moderieren und behutsames Einfordern zur tatsächlichen Einigung der zuständigen Kommunalen Spitzenverbände und Wohlfahrtsverbände beigetragen hat, indem sie zweitens zur Unterstützung des Anliegens erhöhte Integrationspauschalen im Volumen von 10 Millionen € schon im vergangenen Jahr unbürokratisch zur Auszahlung gebracht hat und indem sie drittens sich nun geduldig und schließlich erfolgreich darum bemüht hat, ein Modell zur Erweiterung der gesetzlichen Pauschalen zu entwickeln, mit dem sich beide Seiten einverstanden erklären können.
Letzteres hat nun ein bisschen länger gedauert als erhofft. Es ist aber gelungen. Wenn wir heute das Gesetz verabschieden, kann die erhöhte Förderung im November zur Auszahlung kommen. Damit sollten wir alle zufrieden sein und diese Zufriedenheit mit dem Ärger über die entstandene parlamentarische Eile verrechnen. Das erreichte Ziel ist es wirklich wert.
Drittens. Wir haben im Ausschuss insbesondere auch über Ihren Änderungsantrag, liebe SPD, beraten. Lassen Sie mich darauf noch einmal eingehen. Sie selbst haben bereits gesagt, dass Sie nicht wirklich an eine Verankerung der Standards im Gesetz geglaubt haben.
Vielleicht sehen Sie selbst insgeheim ein, dass eine solche Verankerung auch nicht klug wäre, weil sie das Zuständigkeitsgefüge im Bereich der Förderung von Menschen mit Behinderungen massiv durcheinanderbringen würde, wofür nichts spricht, auch nicht die höheren Kosten, die das für das Land im Wege der Konnexität mit sich bringen würde. Das Land hat eine unterstützende und beratende Rolle, aber es gibt keine Notwendigkeit, dass es sich auf diesem Feld eine Zuständigkeit anmaßt; denn das Zusammenspiel der örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger funktioniert. Deshalb stehen im Gesetz auch nach der vorgeschlagenen
Zum anderen Punkt. Sie schlugen vor, die erhöhten Pauschalen auch für Integrationskinder in Tagespflege vorzusehen. Ich will ausdrücklich auch hier noch einmal feststellen: Es ist auch uns ein Anliegen, die Landesförderung stets vergleichbar auch der Tagespflege angedeihen zu lassen, wie sie Einrichtungen zugutekommt. Es ist gut, dass wir darin übereinstimmen. Aber dies will vorbereitet sein.
Im Bereich der Tagespflege gibt es die Standards noch gar nicht, die für den Bereich der Einrichtungen vereinbart sind und die uns bewogen haben, eine unterstützende freiwillige Landesförderung vorzusehen. Diese Standards müssen erst erarbeitet werden, und die Voraussetzungen sind durchaus andere als in der institutionellen Kinderbetreuung. Dann kann auch über Integrationspauschalen für Tageskinder gesprochen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt entbehrte eine solche Regelung der Grundlage. Mehr Geld ist immer gut, aber auch Ihnen wird es wichtig sein, dass es gezielt eingesetzt wird. Deshalb haben wir Ihren Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen müssen.
Viertens und fast schon zum Schluss. Gelegenheit zur Weiterentwicklung des KiföG wird es in absehbarer Zeit geben. Die Sonderevaluation im kommenden Jahr war immer dafür gedacht, begründete Anregungen aus der Praxis aufzunehmen, und der runde Tisch tut ein Übriges.
Freuen Sie sich einfach mit, dass wir heute ins KiföG-Gewölbe, wenn Sie das erlauben, einen schmückenden vorläufigen Schlussstein setzen. Er dient dem guten Aufwachsen von Kindern mit Behinderungen in Hessen, der Entlastung und Unterstützung ihrer Familien und einem achtsamen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen in dieser Gesellschaft, von der heute auch in anderem Zusammenhang schon einmal die Rede war. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wiesmann. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Merz von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zu Beginn das wiederholen, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe, die vier Punkte, in denen ich unsere damalige Auffassung zusammengefasst habe. Diese ist durch den schlechten Gang des Beratungsverfahrens nicht anders und leider auch nicht besser geworden. Die vier Punkte waren:
Erstens. Diese Novelle des Kinderförderungsgesetzes behebt ein Problem, das wir ohne das Kinderförderungsgesetz nicht hätten.
Drittens. Das Grundproblem der Verankerung von Standards für die gemeinsame Betreuung, Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern in
Viertens. Das Grundproblem oder die Grundprobleme mit dem KiföG werden natürlich auch durch diese Novelle nicht behoben. Das ist auch nicht die Absicht. Ich füge hinzu: Ich habe nicht den Glauben, dass diese Absicht nach erfolgter Evaluierung im nächsten Jahr besteht, lasse mich aber an dieser Stelle durchaus eines Besseren belehren. Aber auch das werden wir im nächsten Jahr sehen.
Frau Kollegin Wiesmann, Sie haben wieder versucht, Verwirrung zu stiften. Sie haben das falsche Argument der Zuständigkeiten wieder in die Debatte eingeführt. Ich habe Ihnen schon wiederholt erklärt, dass ein Land Standards für die Betreuung der Kinder unter und über drei Jahren und im Schulalter setzen kann. Na gut, bei Letzterem halten Sie sich mittlerweile ziemlich heraus und setzen fast überhaupt keine Standards mehr. Aber das ist eine andere Debatte, die im Zusammenhang mit dem Pakt für den Nachmittag zu führen sein wird.
Sie können z. B. Standards für die Betreuung der unter Dreijährigen und der über Dreijährigen in Bezug auf die Gruppengröße festsetzen. Sie können Standards für den Personaleinsatz in den Gruppen der Kinderbetreuung festsetzen. Sie können Standards für die Qualifikationsvoraussetzungen bei der Tagespflege festsetzen. Die wurden erfreulicherweise verbessert. All dies sind Dinge, die nach dem Sozialgesetzbuch VIII originär in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers fallen.
Sie haben das getan, sich aber ausgerechnet bei den Zuständigkeitsfragen hinsichtlich der behinderten und nicht behinderten Kinder herausgehalten. Sie haben, so glaube ich, gesagt, dass das zu einer gefühlten Zuständigkeitsverwirrung führen würde.
Doch, so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt. – Wenn das ausgerechnet der Punkt sein soll, dann hätten Sie die Finger ganz von den Standards lassen sollen.
Das ist und bleibt unlogisch. Das, was dahintersteckt, bleibt so klar erkennbar wie irgendetwas. Das wurde damals, als wir das im ersten Zug des KiföG zum zentralen Punkt unserer Kritik gemacht haben, auch sehr deutlich gesagt. Sie haben einfach Angst vor der Konnexität, die das auslösen könnte und auch auslösen würde. Nachdem Sie aufgrund der Berechnungsmodelle für die Landesförderung im Rahmen des KiföG gesehen haben, was das auf der Seite der Betreuung, Erziehung und Bildung der behinderten Kinder auslösen würde, was es nämlich an Einnahmeausfällen bei den Trägern auslösen würde, sind Sie mit ins Geld gegangen.
Genau die Effekte, von denen wir geredet haben und von denen wir gesagt haben, dass sie gesetzlich zu verankern sind, werden Sie jetzt ja bezahlen. Das habe ich alles in den vorhergegangenen Lesungen ausgeführt. Ich habe das auch schon während der Lesungen des KiföG gesagt. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Frau Kollegin Wiesmann, das war eine Ausrede, das ist eine Ausrede, und das wird auch eine Ausrede bleiben. Das ist innerhalb Ihrer eigenen Logik nicht logisch.
Wir sind nicht dagegen, dass den Kommunen und den Trägern jetzt das Geld, das ihnen nach Ihrer ursprünglichen KiföG-Logik gefehlt hätte, mit einem Modus zur Verfügung gestellt werden soll, über den zu reden sein wird. Denn so einhellig war die Zustimmung nicht. Man hat gesehen und gehört, dass der eine oder andere mit den Zähnen geknirscht hat. Man hat gesehen, dass der eine oder andere die Stirn gerunzelt hat. Manche waren damit zufrieden. Das alles haben wir zur Kenntnis genommen.
Das ist nicht der Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Vielmehr bleibt es dabei: Ein Gesetzentwurf über die Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder, mit dem im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention keine Standards gesetzt werden, kann unsere Zustimmung nicht finden.