Protocol of the Session on September 23, 2015

Der Landesjagdverband prangert die geplanten, angeblich unrechtmäßigen Beschränkungen des Eigentumsrechts an. Dabei wird ignoriert, dass die Ausübung der Jagd selbstverständlich gesetzlich geregelt wird und dass – meine Damen und Herren, das wissen Sie alle – Eigentum verpflichtet.

Es ist kein Misstrauen vonseiten der Landesregierung gegenüber der Jägerschaft, die im Verordnungsentwurf zum Ausdruck kommt. Vielmehr sind dies Vorgaben, wie eine Jagd durchzuführen ist. Es ist doch auch kein Misstrauen gegenüber Verkehrsteilnehmern, dass es eine Straßenverkehrsordnung gibt. Alles in unserer Gesellschaft wird in dieser Weise geregelt.

Meine Damen und Herren, dieser Verordnungsentwurf zeigt deutlich, dass der Tierschutz auch bei der Jagd mehr Gewicht bekommen soll. Dies ist auch gut so. In diesem Entwurf wurden erstmals die geltenden Jagd- und Schonzeiten einer Überprüfung unterzogen und modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Nicht die Ideologie, sondern die Wissenschaft war dabei handlungsleitend. Dieser Entwurf belegt das gemeinsame Interesse von CDU und GRÜNEN, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Jagd – der Jagdrechtsinhaber –, der Landwirtschaft, aber auch des Naturschutzes, des Tierschutzes sowie den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen.

Frau Kollegin Hammann, Sie müssen zum Schluss kommen.

Auch im Forstbereich wollen wir dem Prinzip von Wald und Wild Geltung verschaffen. Wir sind der Auffassung, dass eine nachhaltige Jagdausübung, die verantwortungsbewusst und sinnvoll durchgeführt wird, Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung findet. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Timon Gremmels, SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hammann, ich bin durchaus überrascht. Eine Verordnung erarbeitet die Landesregierung. Sie stellen sich aber hierhin und sagen, dass Sie als GRÜNE mit den Verbänden darüber beraten hätten. Sie müssen sich schon entscheiden. Entweder es macht die Regierung – –

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Sie machen uns den Vorwurf, wir hätten uns inhaltlich nicht auf die Thematik eingelassen und keine Änderungsvorschläge gemacht. Das ist aber auch sehr schwierig.

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit und Ruhe für den Kollegen Timon Gremmels.

(Fortgesetzte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte um Ruhe. Der Kollege Gremmels hat das Wort.

Ich finde es gerade sehr spannend. Anscheinend habe ich einen wunden Punkt der GRÜNEN erwischt; sonst würden sie jetzt nicht so stark intervenieren.

(Beifall bei der SPD)

Sie machen eine Verordnung, und uns werfen Sie vor, wir brächten uns nicht ein, wobei wir – das hat der Kollege Lotz gesagt – die Verordnung sehr lange überhaupt nicht gekannt haben.

(Florian Rentsch (FDP): Waren Sie eingebunden?)

Wir haben mehrfach im Umweltausschuss nachgefragt. Wenn Sie in dieser wichtigen Frage einen Konsens gewollt hätten, dann hätten Sie im Umweltausschuss die Gelegenheit gehabt – wir haben sie Ihnen mehrmals gegeben –, intensiv über die Notwendigkeit einer neuen Jagdverordnung mit uns zu diskutieren. Wir waren dazu bereit. Wir hätten das mit Ihnen gerne besprochen. Sie haben sich verweigert.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Da können Sie sich jetzt nicht hierhin stellen und uns das zum Vorwurf machen. Wir haben kritisiert, dass Sie anscheinend eine Anhörung im Ministerium in der Sommerpause gemacht haben, bei der es Ihnen egal war, wer sich beteiligt hat, und dass erst auf unseren Druck hin die Frist verlängert wurde.

(Florian Rentsch (FDP): Es war ihnen gerade nicht egal! Deshalb haben sie es ja in der Sommerpause gemacht!)

Das ist aus unserer Sicht gerade für die GRÜNEN, die eigentlich einmal für Bürgerbeteiligung und Transparenz gestanden haben, ein Armutszeugnis. Deswegen, Frau Hammann, müssen wir diesen Vorwurf scharf zurückweisen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Hammann, Sie haben das Wort, zur scharfen Zurückweisung oder zur Antwort, so wie Sie wollen.

Geschätzter Kollege Gremmels, wir haben mit unserem Koalitionspartner selbstverständlich gute Beratungen gehabt. Es ist doch logisch, dass man über bestimmte Entwicklungen spricht. Das hat es in der Vergangenheit, unter Bökel, unter Jordan genauso gegeben. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Kommen Sie von Ihrem Hochsitz herunter.

(Heiterkeit – Norbert Schmitt (SPD): Legen Sie die Flinte beiseite! – Zurufe von der SPD: Werfen Sie die Flinte ins Korn! – Glockenzeichen des Präsidenten)

Sie haben den Text der Verordnung. – Ich weiß, dass Sie den Text haben. – Wenn Sie sich wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen wollten, hätten Sie ganz konkret sagen können, was Ihnen in diesem Bereich wichtig ist und was Ihnen nicht wichtig ist. Sie lehnen aber den Verordnungsentwurf in Gänze ab und sagen, es soll so bleiben, wie es ist. Daher mache ich Ihnen den Vorwurf, dass Ihnen der Tierschutz in der Jagd überhaupt nichts bedeutet, dass es Ihnen egal ist, was in diesem Bereich geregelt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das finde ich falsch.

Unterliegen Sie keinem Populismus. Ich kann Sie nur darum bitten, dass Sie das nicht tun; denn dieses Thema ist viel zu wichtig, als dass man es mit kleiner Münze für sich zu besetzen versucht, indem man sagt: „Hände weg vom Jagdrecht“. Das bringt uns nicht weiter, aber das führt dazu, dass innerhalb der Bevölkerung, wenn so etwas diskutiert wird, ein größerer Argwohn gegenüber der Jägerschaft entsteht.

Ich will nicht, dass immer wieder dieses Aufeinanderprallen erfolgt. Es ist doch das Bemühen von uns allen, dass wir den Naturschutz mehr mit der Jagd zusammenbringen und der Tierschutz künftig auch in der Jagd eine andere Rolle spielt. Das ist ein Anliegen, und ich glaube, es ist wichtig, dass man es weiterverfolgt. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Staatsministerin Priska Hinz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zwei Vorbemerkungen an die FDP machen, erstens, dass laut nicht immer gleich wahr ist, und zweitens, dass ich es gut finde, Herr Rentsch, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass unter Ihrer Mitwirkung in der letzten Wahlperiode das Jagdgesetz geändert wurde.

Eben weil dieses Jagdgesetz geändert wurde, sind so viele Bereiche in den derzeit fünf Verordnungen, die noch existieren, überhaupt nicht mehr richtig, sodass es notwendig ist, diese Verordnungen zu verändern. Wir führen sie auch noch zu einer Verordnung zusammen, was der Entbürokra

tisierung dient. Das heißt, Sie haben die Grundlage dafür gelegt, dass die Umweltministerin jetzt eine neue Verordnung schaffen muss. Insofern können Sie sich überhaupt nicht darüber beschweren, dass ich eine vorlege.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Verordnungsentwurf, der jetzt in der Anhörung ist, wird auch mit dem Landesjagdverband seit 2013 beraten. Die Mehrheit dessen, was in der Jagdverordnung steht, hat der damalige Staatssekretär Weinmeister noch mit dem Jagdverband verhandelt und klargestellt. Nachdem eine neue Koalition antrat, haben wir das gemacht, was auch im Koalitionsvertrag steht, nämlich überlegt, wie wir die Frage der Schonzeiten und Jagdzeiten neu regeln können.

(Florian Rentsch (FDP): Verschärfen können!)

Auch dies hat in einem Arbeitsprozess mit dem Landesjagdverband stattgefunden. Der Landesjagdverband war seit Ende letzten Jahres über die Fassung des Entwurfs der neuen Jagdverordnung vollständig informiert. Von daher ist es falsch, zu sagen, das hätten sie alles kurzfristig bekommen, oder es sei nicht bekannt gewesen. Das will ich ausdrücklich zurückweisen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, weil im Koalitionsvertrag steht, dass das Jagdgesetz so bleibt, wie es ist, ist auch die Vermischung der Diskussion mit dem Hinweis auf andere Länder und darauf, was dort mit der Veränderung von Jagdgesetzen einhergeht, völlig daneben. Das will ich an dieser Stelle sagen. Das hat nichts miteinander zu tun.

Das Jagdgesetz in Hessen gilt, und die Verordnung kann nur das neu regeln, was auf dem Verordnungsweg neu zu regeln ist. Deswegen kann man das Jagdgesetz gar nicht aushebeln, Herr Rentsch.

(Florian Rentsch (FDP): Klar kann man das!)

Wie Sie sich zu einer solchen Äußerung versteigen können, das finde ich ausdrücklich merkwürdig. Denn wenn Sie sich hier schon als Jurist äußern, dann müssten Sie wissen: Verordnungen können gesetzliche Grundlagen nicht aushebeln.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Wir schauen uns jetzt einmal ganz entspannt an, was Ihre Gemüter so erregt hat. Bestimmte Änderungen zum Thema Jagd- und Schonzeiten, wie beispielsweise die Synchronisation der Rehwildjagdzeiten, sind bereits in vielen anderen Ländern durchgesetzt. Das hat sich nicht nur als nützlich und effektiv erwiesen, sondern räumt der Jägerschaft sogar noch mehr Freiheiten ein. Das mögen Sie von SPD und FDP vielleicht nicht hören wollen, aber es ist so.

Ich habe im Zuge der Diskussion mit dem Landesjagdverband ausdrücklich zugestanden, dass im Vorentwurf, der noch vom alten Ministerium gemacht wurde und in dem stand, dass die Rotwildjagd am 15. Januar endet, diese Frist auf den 31. Januar verschoben wird. Denn dann besteht mehr Zeit, auf diese Tiere Jagd zu machen. Das ist für den Wald besser, jedenfalls bezüglich der Waldschäden. Das dient nicht unbedingt der Waldruhe, was wiederum andere kritisieren.

Aber ich habe ausdrücklich zugestanden: Das ist sinnvoll im Sinne der Jägerschaft. – So viel Differenzierung hat im Moment keinen Platz mehr in der aufgeheizten Diskussion. Aber Abgeordnete, die sich reell und seriös mit dem Thema beschäftigen wollen, sollten dies durchaus zur Kenntnis nehmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sachlich gerechtfertigt ist die Vereinheitlichung und Verlängerung der Jagdzeit für Rotwild in Feld und Wald, weil seit der Einführung unterschiedlicher Jagdzeiten in Waldund Feldrevieren in vielen Jahren für viele Rotwildgebiete Bewilligungen zu Jagdzeitverlängerungen ausgesprochen werden mussten. Das hatte einen immensen Verwaltungsaufwand zur Folge, und es hat sich in der jagdlichen Praxis nicht bewährt. Das Tier ist gewechselt vom Waldrand in den Wald und zurück. Auch dies ist ein völlig sachlicher Grund, weswegen wir das entsprechend sinnvoll und nachvollziehbar verändern. Das ist nicht ideologisch, sondern diese Veränderung ist rein sachlich und fachlich bedingt.

Auch die Verkürzung der Jagdzeit des Fuchses wird im Moment heftig diskutiert. Die Schonzeit für die Aufzucht des Nachwuchses ist sowieso vorhanden. Dann kann man das auch in die Jagdverordnung schreiben. Die Jäger dürfen die Tiere während der Aufzucht sowieso nicht jagen. Was ist, bitte, das Problem, dies in die Jagdverordnung aufzunehmen?