Protocol of the Session on July 22, 2015

Das heißt, ohne ein Kind weniger sind es 178 Stunden, mehr als 5 % weniger als jetzt, und das, obwohl der KiföGStandard weit überschritten wurde. Genau in diese Richtung zu denken und zu handeln zwingen Sie die Kommunen. Sie haben immer gesagt, Sie wollen das nicht. Aber Sie haben ein Gesetz gemacht, das dies ermöglicht. Wir wissen genau: Wenn es per Gesetz möglich ist, wird es irgendwann auch zur Realität. Deswegen hätte man es so gar nicht machen dürfen.

(Beifall bei der LINKEN)

Den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort hat man dann zum Trost mitgeteilt, dass niemand entlassen wird und einfach nur bei der natürlichen Fluktuation, die es gibt, nicht mehr nachbesetzt wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wochenlang gestreikt haben, die Aufwertung ihrer Arbeit nicht vorgestellt. Mit einer Personalreduzierung wird die physische und psychische Belastung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst weiter steigen. Bereits jetzt ist sie überproportional hoch im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Jede fünfte Erzieherin arbeitet an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. 72 % aller Fachkräfte geben an, unter übermäßigem beruflichen Stress zu leiden.

Das Problem der schlechten Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung muss endlich angegangen werden. Bei den Kommunen muss genügend Geld ankommen, sodass sie in der Lage sind, eine gute und gut ausgestattete Kinderbetreuung zu organisieren. Die Kinder sollten uns das wert sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Es kann auch nicht sein, dass das alles nur funktioniert, indem die Kommunen immer wieder die Gebühren anheben und immer wieder Standards absenken müssen. Familien mit geringem Einkommen, die mit einem ganz spitzen Rotstift rechnen müssen, denken sehr genau darüber nach, ob sie bei der nächsten Gebührenerhöhung ihr Kind noch in die Kita bringen oder das nächste Geschwisterkind noch anmelden.

Meine Damen und Herren, hören Sie einmal ganz genau zu: Trotz der Erhöhung der Gebühren in Hessen sind es 71 % der Kosten für die öffentliche Kindertagesbetreuung, die die Kommunen selbst schultern müssen. Es sind 71 % der Kosten. Da hat sich das Land aus der Verantwortung gestohlen. Das können wir hier nicht mehr mit anschauen.

Mit der aktuellen Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wird das Problem der Unterfinanzierung und des Ausblutens der Kommunen und somit der sozialen Leistungen nicht gelöst werden. Es ist an der Zeit, dass die Aufwertung der sozialen Berufe erfolgt. Das Geld der Herdprämie ist frei. Die Länder müssen dieses für eine gute und qualifizierte Kinderbetreuung reklamieren. Das ist unser Arbeitsauftrag an Sie: Sorgen Sie in Berlin dafür, dass dieses Geld dafür zur Verfügung gestellt wird. Aber

auch Hessen muss deutlich mehr dafür tun, um eine hohe Qualität in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin Schott, vielen Dank, dass Sie zum Schluss Ihrer Rede gekommen sind. – Das Wort erhält Frau Kollegin Bettina Wiesmann für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetz und zum KindergesundheitsschutzGesetz ist vom Minister und von René Rock viel Wesentliches gesagt worden. Ich will das nicht alles noch einmal aufnehmen. Liebe Frau Schott, ich will aber auch der Versuchung widerstehen, hier jetzt über Ganztagsbetreuung, Bezahlung der Erzieherinnen und das Betreuungsgeld zu sprechen, worüber ich gerne spreche. Aber das machen wir dann, wenn es auf der Tagesordnung steht.

Ich will drei kurze Bemerkungen machen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Das kommt noch dran. – Erstens. Hessen bleibt bei der Förderung des selbstverständlichen Miteinanders von Kindern mit und ohne Behinderungen vorne. Ich finde, wir können heute ganz unverkrampft miteinander feststellen, dass dieser Gesetzentwurf als Gesetz einen wichtigen Schlussstein in das Gewölbe der ersten Kinderförderungsgesetzkonstruktion setzen wird.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Mathias Wag- ner (Taunus) und Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was noch von der vorigen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP angestrebt wurde, wird jetzt in der schwarz-grünen Koalition gelingen. Die neue Rahmenvereinbarung Integrationsplatz schreibt die bewährten fachlichen Standards – das sind kleinere Gruppen und mehr Fachkraftstunden – fort. Das Gesetz wird bei der finanziellen Absicherung durch die nahezu verdoppelte Förderung für Integrationskinder helfen.

Dank ist dem damaligen und heutigen Minister für die Vermittlungsbemühungen bei der Rahmenvereinbarung zu zollen. Dann gab es die Vorbereitung der Gesetzesänderung, die erst im Benehmen, dann aber auch im Einvernehmen, wie es scheint, mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga erfolgte.

Die Kinder, um die es bei alldem geht, haben bereits im Jahr 2014 unbürokratisch von der zusätzlichen Förderung profitiert. Demnächst werden sie auf der Basis des geänderten Regelwerks profitieren. Ihnen ist nichts entgangen. So viel will ich zu einem bürokratischen Gesetzentwurf an dieser Stelle sagen.

Zweitens. Die Gesetzgebung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wird subsidiär bleiben. Die Förderung wird nutzungs- oder betreuungszeitabhängig bleiben. Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, begrüßen nachdrücklich, dass die Pauschalen weiterhin im Gesetz stehen werden, nicht aber, wie von der Opposition gefordert, die Betreuungsstandards selbst. Diese festzulegen, das

muss bei den Zuständigen, bei der Liga und bei den Kommunalen Spitzenverbänden, bleiben, das wird auch künftig zwischen ihnen ausgehandelt werden.

Dabei war es immer unser Ziel, dass gerade die im Zuge der Kinderförderungsgesetzdiskussion allseits gelobte Regelung der alten Rahmenvereinbarung fortgelten würde. Genau das wird jetzt eintreten. Die für die Integration der Kinder mit Behinderungen Zuständigen haben diese Vereinbarung abgeschlossen. Wir wüssten nicht, dass sie nicht eingehalten wird oder dass das zu befürchten wäre.

Das Land hat eine unterstützende und beratende Rolle. Diese hat es intensiv wahrgenommen. Aber es gibt keinerlei Notwendigkeit, sich eine echte Zuständigkeit anzumaßen.

Darauf wurde auch schon hingewiesen. Aber ich will es noch einmal sagen, weil es wirklich wichtig ist. Im Übrigen bindet das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch nach dem Kinderförderungsgesetz die Gewährung der Landesförderung an die Gewährung der Maßnahmenpauschale durch den Sozialhilfeträger. Das ist eine kluge Regelung. Sie wird helfen, dass nicht das eintreten wird, was befürchtet wird. Vielmehr werden die Sozialpartner weiterhin ihren Aufgaben nachkommen, wie es sich in einem subsidiär gestalteten Gemeinwesen gehört.

Uns überzeugt auch, dass es keine verdoppelte Pauschale für alle Situationen geben wird, wie das die SPD-Fraktion hier mehrmals vorgeschlagen hat. Vielmehr wird es eine nach Dauer der Inanspruchnahme differenzierte Zusatzpauschale geben. Der gefundene Weg ist ein Kompromiss zwischen der einfachen Verdoppelung und der deutlich kleinteiligeren Vorstellung, auch noch nach unter drei Jahren und über drei Jahren zu unterscheiden. Das ist ein kluger Mittelweg.

Drittens. Der Kinderschutz wird in Hessen ernst genommen und kontinuierlich weiterentwickelt. Dazu will ich nur kurz etwas sagen. Wir halten die Überwachung der verpflichtenden Kindervorsorgeuntersuchungen weiterhin für eine unverzichtbare Kinderschutzmaßnahme. Denn jede Untersuchung ist nicht nur eine Präventionsmaßnahme hinsichtlich der Gesundheit. Vielmehr wird durch den Kontakt zwischen Eltern und Kinderarzt das die Kinder schützende Netzwerk intensiviert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist die Einrichtung einer nachtelefonierenden Clearingstelle richtig, um den Informationsfluss zwischen Kinderärzten und Hessischem Kindervorsorgezentrum weiter zu verbessern und die Fehlmeldungen beim Jugendamt zu reduzieren. Es ist richtig, diese Änderung vorzunehmen.

Ich komme zum Schluss. Ich sage es noch einmal, weil es sich auch für mich schön anhört: Dieser Gesetzentwurf wird als Gesetz einen schönen vorläufigen Schlussstein in das Gewölbe des Kinderförderungsgesetzes setzen. Damit wird das Gesetz noch besser werden. Denn die Landesförderung wird noch weiter erhöht werden. Der gute Mindeststandard wird abgesichert werden. Die Vielfalt der Träger wird bewahrt werden. Qualitätsanreize werden gesetzt. Unseres Erachtens wird es von seiner Förderlogik her für die Integrationskinder fair und gerecht sein.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Anhörung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Wiesmann, vielen Dank. – Kollege Bocklet, bitte schön, du hast das Schlusswort.

(Zuruf: Mach es kurz!)

Ich mache es so kurz wie Kollege Merz. Er hat gesagt, er mache es ganz kurz. Nach acht Minuten musste man ihn vom Mikrofon wegziehen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei Sachen ansprechen. Die GRÜNEN haben im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz vier Kritikpunkte gehabt. Davon sind drei Kritikpunkte abgearbeitet. Die dritte Frage war, ob Kinder mit Behinderungen tatsächlich auch noch zukünftig sicher in den Einrichtungen mit betreut werden, ohne dass den Einrichtungen finanzielle Nachteile entstehen. Das war unser dritter Kritikpunkt an dem Kinderförderungsgesetz. Das wird nun verbessert. Das wird nun dauerhaft möglich sein. Die freiwillige Leistung des Landes wird nun in eine gesetzliche Regelung überführt. Dadurch werden alle Träger und Kommunen hinsichtlich dieser Frage eine große Planungssicherheit bekommen.

Wir können also inhaltlich feststellen: Im Kinderförderungsgesetz gibt es eine gute Regelung, die dazu führt, dass alle Kinder mit Behinderungen eine sichere und qualitativ hochwertige Betreuung bekommen können. Das ist eine gute Lösung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Frau Kollegin Wiesmann, in einem Punkt muss ich Ihnen ganz kurz öffentlich einmal widersprechen dürfen.

(Michael Boddenberg (CDU): Nein! – Zurufe von der SPD: Oh! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Doch. Ich sage Ihnen auch, warum, denn wir sind uns da eigentlich einig. Sie haben von einem schönen Schlussstein im Gewölbe des Kinderförderungsgesetzes gesprochen. Wenn Sie sich richtig erinnern, wissen Sie, dass wir noch eine Evaluation am Laufen haben. Es wird einen zweiten Kinderbetreuungsgipfel geben.

(Zuruf)

Es fiel im letzten Satz das Wort „vorläufig“. Das habe ich nicht gehört.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt seid ihr wieder versöhnt!)

Es wird in der Tat noch einen zweiten Gipfel zur Betreuung in Hessen geben. Sie erinnern sich: Da ist keine große Dramatik drin.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Vielleicht lassen Sie mich ausreden. Dann schaffe ich es, schneller zum Ende zu kommen.

In dieser Evaluation wird es um die Frage gehen, welche Auswirkungen das für kleine Einrichtungen im ländlichen

Raum hat. Herr Kollege Merz, das war nämlich der vierte Kritikpunkt der GRÜNEN, die damals diesen Satz zutage gefördert haben. Wir haben den Entwurf des Kinderförderungsgesetzes damals abgelehnt. Herr Kollege Merz, im Gegensatz zu Ihnen und den Mitgliedern der SPD hat sich für uns die Welt weiterbewegt. Diese Kritikpunkte wurden abgearbeitet. So ist das eine gute Lösung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich glaube, kontinuierliche Arbeit zahlt sich aus. Es ging um mehrere Fragen. Bei einigen Punkten haben wir nicht an Ihrer Seite gestanden. Wir haben das Eintreten für die Kopfpauschalen und die Gruppenpauschalen nie geteilt.