Der Vorschlag des Bundesrats ist daher nicht toll, so wie uns die Hessische Landesregierung in ihrem Antrag vorgaukelt, sondern eigentlich fahrlässig.
Kommen wir zu der Mär von konventionellem und unkonventionellem Fracking. Der vom Bundeswirtschaftministerium aus dem Hut gezauberte und nun auch vom Bundesrat verwendete Begriff des konventionellen Frackings stellt eine bewusste Irreführung dar, um Fracking in Tight-GasLagerstätten als unbedenklich erscheinen zu lassen. TightGas wird selbst von der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstehenden Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe weiterhin zu den unkonventionellen Lagerstätten gezählt.
Dies scheint auch der Hessischen Landesregierung entgangen zu sein, die auf eine Kleine Anfrage der LINKEN durch die hessische Umweltministerin am 15.09.2014 antwortete, Tight-Gas-Lagerstätten müssten zu den konventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten gerechnet werden. Das zeugt ebenfalls davon, dass man nicht genau weiß, worüber man spricht.
Bereits in der Überschrift des von CDU und GRÜNEN vorgelegten Antrags werden nach der Antwort der hessischen Umweltministerin Priska Hinz Tight-Gas-Lagerstätten von einem Frackingverbot ausgenommen. Ungefährlicher ist es deshalb aber nicht. Es gibt international lediglich die Unterscheidung zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten. Eine Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking ist dagegen international nicht gebräuchlich.
Sie ist eine trickreiche Unterscheidung, um Fracking in Tight-Gas-Lagerstätten als unbedenklich erscheinen zu lassen. Die Hessische Landesregierung macht diese Täuschung mit. Ob sie es wissentlich oder aus Unkenntnis macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn sich die Landesregierung tatsächlich für ein Verbot von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten einsetzen würde, dann müsste sie den unlogischen Vorschlägen des Bundesrats widersprechen – was sie nicht getan hat – und stattdessen die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstützen.
Aus den vorgenannten Gründen halten wir den Entschließungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Blendwerk oder einen perfiden Täuschungsversuch. Sie wollen der Öffentlichkeit weismachen, dass Tight-Gas-Lagerstätten konventionelle Lagerstätten seien und dass Gas mit konventionellem und damit ungefährlicherem Fracking gefördert werden könnte. Meine Damen und Herren, das ist Unfug.
(Beifall bei der LINKEN – Astrid Wallmann (CDU): Märchenstunde! – Horst Klee (CDU): Unverschämtheit – Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Die Regierungsfraktionen wollen darüber hinwegtäuschen, dass sie ein umfassendes Frackingverbot für alle Arten von Gas- und Erdöllagerstätten nicht mittragen. Das ist die wahre Botschaft Ihres Antrags. Die Märchenstunde liegt bedauerlicherweise ganz bei Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann für die hessische SPD klar und deutlich sagen: Wir waren und wir bleiben dafür, dass wir in Hessen und bundesweit Fracking aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten verbieten wollen.
Da ist die hessische SPD klar und deutlich aufgestellt. Wir fühlen uns an guter Seite beispielsweise mit Hannelore Kraft, der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin. Sie vertritt genau die gleiche Position wie die hessische SPD.
Ich sage Ihnen: Es kommt nicht oft vor, dass ich Hannelore Kraft in energiepolitischen Fragen zitiere. Hier tue ich das sehr gerne, hier sind wir ganz klar auf einer Linie. Herr Landau, da brauchen wir auch keine Belehrungen von der CDU.
Wenn man Sie so reden hört, sollte man meinen, die SPD hätte auf Bundesebene die Alleinregierung. Sie tun gerade so, als ob Sie mit den Sachen in Berlin absolut nichts zu tun hätten. Es ist wirklich sehr abenteuerlich, wie Sie versuchen, eine 25-%-Partei wie die SPD auf einmal viel mächtiger zu machen, als wir wirklich sind.
Das finde ich spannend. Ich gebe Ihnen einen guten Tipp: Gerade bei der Frage von Fracking können Sie mit Herrn Pfeiffer reden, der bekanntermaßen Ihrer Bundestagsfraktion angehört. Sie können auch mit Herrn Fuchs oder mit Herrn Altmaier reden. Viele Dinge, die Sie hier kritisieren, sind von Ihren Parteifreunden in Berlin durchgedrückt worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört zur Wahrheit dazu.
Dazu gehört z. B. die Frage, ob es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist oder nicht. Herr Altmaier als Kanzleramtschef hatte die große Angst, dass im Bundesrat die Felle davonschwimmen. Deswegen musste es so formuliert werden. Reden Sie mit Herrn Altmaier, Sie haben uns sofort an Ihrer Seite, sehr geehrter Herr Landau.
Dann kommt die Frage der ominösen Expertenkommission, die darüber entscheiden soll, ob nach Probebohrungen unkonventionell gefrackt werden kann oder nicht. Das ist nicht auf dem Mist der SPD gewachsen, das ist von den schwarzen Regierungsmitgliedern in Berlin eingefordert worden, von den schwarzen Teilen der Koalition. Sehr geehrter Herr Landau, auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Meine Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion halten das für einen großen Fehler. Sie haben gesagt, wenn es am Ende des Tages so weit kommen sollte, dass irgendwo gefrackt werde, dann würde darüber der Parlamentsvorbehalt bestehen. Darüber muss der Bundestag entscheiden und keine Expertenkommission. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Kritik richtet sich in Ihre Richtung.
Dann stelle ich mir, wie gestern, wieder einmal die Frage: Wo ist denn der Ministerpräsident bei dieser Debatte? Wo ist er denn?
Da brauchen Sie nicht zu stöhnen, das ist eine legitime Frage. – Es ist schon sehr erstaunlich, weil der Herr Ministerpräsident im Nebenjob auch der Vertreter von Frau Merkel als Bundesvorsitzender der Union ist. In Berlin bewirkt er, möglichst viel zu fracken, hier in Wiesbaden gesteht er aber seinem Koalitionspartner zu, gegen Fracking zu sein. Diese gespaltene Persönlichkeit Volker Bouffiers im politischen Sinne
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In diesem Hause gibt es noch einen stellvertretenden Bundesvorsitzenden!)
diese gespaltene Persönlichkeit des Hessischen Ministerpräsidenten in politischen Fragen beim Fracking möchte ich hier einmal erleben. Der Ministerpräsident täte gut daran, hier auch einmal eine Erklärung abzugeben. Er hat sich gestern schon nicht zur Frage der Energiewende geäußert und es anderen überlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Glaubwürdigkeit in dieser Debatte hat die FDP verloren, wenn sie sie denn je hatte. Sie haben uns gestern erzählt, dass mit Windkraft Industriebrachen in hessischen Wäldern entstehen und riesige Eingriffe in Natur und Umwelt stattfinden, man die Bürgerinitiativen ernst nehmen muss, und damit auf die Tränendrüse gedrückt. Heute stellen Sie sich hierhin und sagen, dass Fracking eine Technologie sei, der die Zukunft gehöre, die keine Eingriffe in Natur und Umwelt habe, die zu keinen versiegelten Flächen führe. Das ist ein großes Ammenmärchen, das ich heute gehört habe.
Damit haben Sie alle Glaubwürdigkeit verloren, die Sie gestern versucht haben aufzubauen. Das, was Sie gestern zu den Bürgerinitiativen gegen Windkraft und zu SuedLink gesagt haben, und das, was Sie den Bürgerinitiativen in Nordhessen zu Fracking sagen, passt überhaupt nicht zusammen. – Das ist das Problem der FDP und nicht das unsrige.
Ja, wir möchten, dass das vorgelegte Gesetzespaket nachgebessert wird. Das ist ein legitimes Recht. In einem Gesetzgebungsprozess gibt es verschiedene Rollen. So ist das in einem föderalen System aufgebaut. Da macht eine Regierung einen Vorschlag, es gibt eine Parlamentsdebatte, es gibt Beratungen im Bundesrat, und es gibt dort Ausschüsse. Natürlich werden auch Anhörungen dazu durchgeführt. Ein Gesetz wird den Bundestag nie so verlassen, wie es eingebracht wurde; das ist das sogenannte strucksche Gesetz. Das gilt in Berlin, in Hessen gilt es leider nicht, weil Sie mit Ihrer Mehrheit immer alles durchdrücken. Das ist der große Unterschied.
Das gehört auch zur Wahrheit dazu, das ist der Unterschied zwischen dem Bundestag und dem Hessischen Landtag. Im Bundestag gibt es noch Änderungen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in unseren unterschiedlichen Rollen an der einen oder anderen Stelle auch noch etwas durchgesetzt bekommen.
Ich teile auch das, was meine Vorredner gesagt haben: Diese 3.000-m-Grenze, unterhalb derer es eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Fracking in unkonventionellen Lagerstätten geben kann, halte ich, genauso wie Frau Kollegin Dorn und Herr Kollege Landau, für willkürlich. Lassen Sie uns gemeinsam über unsere Kanäle dafür sorgen, dass diese willkürliche Grenze gestoppt wird. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Expertenkommission abgeschafft wird. Wir sind auch der Auffassung, dass die Frage der Zustimmungspflicht eine ist, die sich aus unserer Sicht gehört. Da haben nicht wir unsere Hausaufgaben zu machen, das ist eine Aufgabe, die die Union in Berlin zu besorgen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich gehört zur Wahrheit auch dazu, dass Sie da eine Mitverantwortung haben, vor der Sie sich in diesem Hause nicht verstecken können.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas sagen: Gerade die hessische SPD braucht in der Frage von Fracking keine Nachhilfe. Wir waren es, die hier im Hause das Thema aufgegriffen haben. Es war eine Kleine Anfrage des Kollegen Lotz, der ins Wespennest gestochen hat. Dann ist allmählich auch die Landesregierung – die damalige Ministerin Frau Puttrich – aufgewacht. Man kann über Frau Puttrich viele kritische Dinge sagen; aber dass sie am Ende des Tages nach der beeindruckenden Anhörung, die wir als SPD in Kassel initiiert und auch durchgezogen haben, ihre Bedenken zurückgestellt und sich hart gegen BNK gestellt hat, das ist unser gemeinsames Verdienst, und da kann man Frau Puttrich zugestehen, das hat sie gut gemacht. An der Stelle lobe ich sie auch einmal.
Jawohl, das kommt nicht oft vor, sehr selten, aber in der Frage hat sie das gut gemacht. Wir haben sie an dieser Stelle getrieben. – Dass jetzt die CDU nicht klatscht, wenn ich Frau Puttrich lobe, das wundert mich schon sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich wollte mal großzügig sein.
Ja, das nächste Mal kündige ich es an, aber es wird kein nächstes Mal geben; denn so viele Möglichkeiten, Frau Puttrich zu loben, gibt es ja nicht. Das sehen wir ja an der Debatte um Biblis sehr deutlich.
Wir als hessische SPD sind in der Frackingfrage klar sortiert. Wir brauchen weder eine Nachhilfe von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, noch von der CDU, und deswegen werden wir ganz klar und deutlich Ihrem Antrag heute zustimmen. Das ist genau unsere Position. Wir sehen uns da in guter Verbundenheit mit Hannelore Kraft. Wir kommen unserer Verantwortung nach. Wir kämpfen hier in Hessen auch weiterhin dafür, dass das unkonventionelle Fracking verboten wird. In diesem Sinne lassen Sie uns das gemeinsam tun für die Menschen, für die Bevölkerung in Hessen. – Danke.