Damit haben relevante Teile des Planfeststellungsbeschlusses Bestand. – Der Kollege Schäfer-Gümbel ergänzt, dass heute der VGH im noch hängenden Verfahren der Stadt Flörsheim ebenfalls die Klagen abgewiesen hat, sodass auch dieser Teilaspekt, zumindest in dem jeweiligen Verfahrensstand, rechtlich bestätigt ist. Insoweit gibt es weder für die Politik noch für die Aufsichtsbehörde einen Ansatz für eine vom Planfeststellungsbeschluss abweichende Vorgabe an den Vorhabenträger Fraport AG. Das ist schlicht eine Tatsache.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die etwas wirre Kritik aus der Opposition an der durchgeführten Bedarfsund Alternativenprüfung erlaube ich mir den Hinweis – auch wenn die Kollegin Wissler etwas polemisieren wollte –, dass der Vorstand der Fraport AG die Hinweise ausdrücklich gewürdigt hat. Sie wissen, wenn man eine Verantwortung für eine Entscheidung hat – und die haben sie –, dann sind kritische Bemerkungen sinnvoll, weil sie einen zumindest zum Nachdenken und Überprüfen bringen könnten, und in dem Fall ist das ja auch entsprechend getan worden. Deswegen ist es etwas unverständlich, dass es aus politischen Gründen, gerade seitens der FDP, so negativ beurteilt wird. Es ist komisch; denn Herr Schulte hat sich deutlich anders geäußert, wie Sie auch seinen Interviews entnehmen können.
Die gutachterliche Bewertung der Alternativen, die die Qualitätssicherung ergeben hat, beinhaltet die Fragestellung A-Plus Nord und auch C Neu, also Flugsteig C bau
lich zu überarbeiten, was von Fraport ausdrücklich als sinnvoll bestätigt wurde. Ich glaube, es ist keine besondere Kunst, zu prognostizieren, dass dies auch in absehbarer Zeit in die Realisierung gebracht wird, weil sich diese Maßnahmen in der Sache aufdrängen.
Meine Damen und Herren, damit hier aber niemand glaubt, wir hätten uns zu verstecken, will ich aus grüner Sicht klar und deutlich sagen: Es ist nicht zu verhehlen, dass die Entscheidung der Fraport AG gegen die vorgeschlagenen Alternativen und für den Baubeginn von Terminal 3 noch in diesem Jahr sehr zu bedauern ist.
Angesichts einer Reihe von Ungewissheiten, für die Wirtschaft im Nachgang der Finanz- und Wirtschaftskrise einerseits und für die Luftverkehrswirtschaft andererseits – ich erinnere an die laufenden Restrukturierungsprozesse, aktuell beim Hauptkunden Lufthansa –, haben Sie heute der Presse auch entnehmen können, dass die Cargo-CenterBaumaßnahme erst einmal wieder schon zum zweiten Mal verschoben werden soll. Das heißt, dass sich in dem gesamten Umfeld auch sich verschärfender Konkurrenz ein mittel- und langfristig durchaus erhöhtes Risiko für die Maßnahme ergibt, die jetzt in dieser doch sehr erheblichen Dimension getätigt werden soll. Sie wissen auch – das hat der Vorstandsvorsitzende von Fraport öffentlich berichtet –, dass dies mehrheitlich im Aufsichtsrat nicht geteilt wurde.
Umso mehr muss man in dieser Debatte daran erinnern, dass eine für Fraport nachhaltig erfolgreiche Unternehmenspolitik nicht im Gegen-, sondern nur im vernünftigen Miteinander mit der Umgebung des Flughafens, also vor allem mit den Menschen in der Rhein-Main-Region, zu gestalten ist.
Nachdem Herr Dr. Schulte selbst wiederholt gesagt hat, dass ein Terminal per se keine zusätzliche Lärmbelastung schafft, darf ich ihn jetzt umso mehr daran erinnern, dass die Verminderung der Fluglärmbelastung damit auch sehr deutlich die Aufgabe von Fraport ist. Ich erinnere alle – vor allem auch die FDP – an das Mediationsergebnis, wo im Anti-Lärm-Pakt ausdrücklich die Selbstverpflichtung von Fraport zur kontinuierlichen Verminderung der Lärmbelastung festgehalten ist und demzufolge ein konstruktives Mitwirken auch des Flughafenbetreibers in den Punkten des Anti-Lärm-Pakts Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen gefragt ist. Genau das fordern wir auch ein.
Nach der Lektüre des Koalitionsvertrags wissen Sie, dass das auch ein Ziel ist, das wir gemeinsam mit dem zweiten größeren Aktionär der Fraport AG, der Stadt Frankfurt am Main, betreiben; denn wir wollen die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehende Belastung für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maß wirksam verringern.
Genau daran arbeiten wir engagiert weiter. Störmanöver eines Exministers mit Profilneurose werden uns daran genauso wenig hindern wie häufige Interventionen der SPD zum Thema Flughafen, die immer gern gleichzeitig für und gegen Vorschläge und Maßnahmen polemisieren, ohne selbst auch nur mit einem einzigen Vorschlag zur Sache
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rentsch, ich kann verstehen, dass die FDP um Aufmerksamkeit bemüht ist und deswegen thematisch immer Nischen sucht und schaut, wo sie möglichst ein Alleinstellungsmerkmal hat. Meistens ist es dann aber so, dass man, wenn man sich solche Nischen mit Alleinstellungsmerkmal sucht, eben nicht die Position vertritt, die für die Mehrheit der Bevölkerung gut ist. Dies ist bei dem Kampf gegen die Energiewende, den Sie einsam führen, leider so zu beurteilen. Es ist auch so zu beurteilen in Ihrem Kampf gegen die Lärmobergrenze, den Sie heute so dargelegt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen die Lärmobergrenze, um die weitere Entwicklung des Flughafens zu steuern. Die Luftverkehrswirtschaft und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wohin es geht.
Ja, Herr Dr. Arnold, es ist richtig, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass die Lärmobergrenze schon Teil der Mediation war und dass es deshalb umgesetzt werden muss. Ich hätte mir gewünscht, ich hätte es begrüßt, wenn Sie sich damals auch so klar an die Mediation gehalten hätten, was z. B. das Thema Nachtflüge angeht. Aber das war offensichtlich noch etwas anderes.
Im Planfeststellungsbeschluss ist mit einem Auflagenvorbehalt die rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, eine Lärmobergrenze einzuführen. Ein Gutachten des Öko-Instituts hat die grundsätzliche Machbarkeit einer Lärmobergrenze bestätigt. Frau Barth hat das geschrieben. Sie ist jetzt Fluglärmbeauftragte der Landesregierung. Leider durfte sie in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses dazu nicht reden. Sonst hätte sie wahrscheinlich gesagt, wie so etwas geht, dass nämlich eine Implementierung möglich ist, entweder über ein neues Planfeststellungsverfahren nach § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz oder durch eine Änderung einer Betriebsgenehmigung nach §§ 8 und 6 Luftverkehrsgesetz. Das sind die entsprechenden Möglichkeiten.
Bei der Ausgestaltung der Lärmobergrenze müssen wir uns auf die Wirkungen von Fluglärm auf die Menschen konzentrieren. Mit dem Frankfurter Fluglärmindex gibt es jetzt ein gutes Instrument, um die Wirkung von Fluglärm angemessen abzubilden. Bei der Ausgestaltung von Lärmobergrenze müssen wir uns meines Erachtens vorrangig um die gesetzliche Nacht und in einem zweiten Schritt um den Tag kümmern, und wir müssen bei der Ausgestaltung der Lärmobergrenze die hoch belasteten Gebiete besonders in den Blick nehmen.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Lärmobergrenze müssen wir darauf achten, dass es zu einer Entkopplung des Wachstums des Flughafens und der Lärmbelastung kommt. Herr Dr. Arnold hat es eben schon einmal gesagt. Herr Rentsch, da ist die Luftverkehrswirtschaft übrigens deutlich weiter als Sie. Schauen Sie einmal – das lege ich Ihnen nahe – in den Fluglärmreport des BDL hinein. Er ist gestern zum Tag des Lärms veröffentlicht worden. Darin steht einiges Vernünftiges dazu.
Der Flughafen muss wachsen können. Gleichzeitig darf das Wachstum nicht im gleichen Umfang zu einer Mehrbelastung an Lärm führen. In der gesetzlichen Nacht muss das Ziel darin bestehen, dass es zu einer deutlichen Entlastung kommt.
Der Prozess der Ausgestaltung der Lärmobergrenze muss ein offener und transparenter Prozess sein, der vom Ministerium ausgeht, an dem sich aber die Fluglärmkommission, das Forum Flughafen und Region und die BIs genauso beteiligen können wie die Luftverkehrswirtschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das steht in dem Antrag, den die SPD auf die Tagesordnung gesetzt hat und den Schwarz-Grün leider in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses abgelehnt hat. Ohne unsere Initiative hätte Schwarz-Grün bis heute nichts zu diesem Thema vorgelegt,
weil Sie bis heute nichts zu diesem Thema gemacht haben. Das haben wir auch in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses gehört, als ich nachgefragt habe, was Sie in dem einen Jahr, in dem diese Landesregierung schon regiert, dazu unternommen haben.
Herr Minister, ich verstehe das einfach nicht. Die Lärmobergrenze, das ist ein Thema, das Sie selbst in der Hand haben, wo Sie selbst etwas bewegen können. Stattdessen verplempern Sie mehr als ein Jahr mit dem Terminal 3 und Ihrer Spielwiese Lärmpausen. Das Thema T 3 ist erledigt, und das schon seit sehr langer Zeit. Sie haben den Menschen vor der Wahl etwas vorgemacht und nach der Wahl auch. Sie haben mit dem Konsortialvertrag ein Ablenkungsmanöver gemacht, haben mit einem Gutachten 100.000 € verpulvert und die Menschen in der Region zum Narren gehalten.
Was haben Sie erreicht? Nichts haben Sie erreicht. Herr Schulte hat Sie wie einen Schuljungen dastehen lassen,
und der Gipfel dieser Posse ist der vorliegende Antrag von Schwarz-Grün zu dem Thema, mit dem Sie die Intelligenz dieses Parlaments beleidigen. Ich muss das so deutlich ausdrücken.
Ich frage mich schon: Was ist das für eine Wirtschaftspolitik, die diese Regierung macht? Ich nehme zwei Meldungen von gestern. Das Statistische Landesamt meldet: Hessen fällt zurück im Wirtschaftswachstum.
2014 waren es in Hessen 1,4 %, bundesweit 1,6 %. 2013 waren es in Hessen noch 0,7 % und bundesweit 0,1 %. Da waren wir 0,6 % darüber. Hessen fällt zurück im Bundesvergleich.
Die zweite Meldung von gestern hat Herr Kollege Kaufmann eben schon angesprochen. Die Lufthansa wird das neue Cargo-Center im Norden des Flughafens erst einmal nicht bauen, sondern frühestens in zwei Jahren. Damit wird eine Investitionssumme von über 700 Millionen € erst einmal nicht verausgabt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in solch einer Situation bräuchte Hessen einen Wirtschaftsminister, der um jede private Investition kämpft, statt mit allen Mitteln zu versuchen, sie zu verhindern, nur um grüne Funktionärskader zu beruhigen.
Ich bin gespannt, ob die Fraport auf die Idee kommt, dass zusätzlich zum T 3 noch die vom Minister empfohlene Nutzung der Nordseite des A-Null-Fingers erfolgt. Das T 3 kommt erst 2022. Nach der Prognose des Kapazitätsgutachtens ist aber schon vorher mit einer Überlastung zu rechnen. Das wäre dann ein Erfolg des grünen Ministers, dass er sogar noch für eine Hilfestellung für ein Kapazitätswachstum über das T 3 hinaus gesorgt hat.
Das ist ein ähnlicher Erfolg wie bei den Wirbelschleppen. Wir haben gehört, dass der VGH die Klage von Flörsheim abgewiesen hat. Wenn ich die Presseberichterstattung zu der mündlichen Verhandlung am Dienstag richtig interpretiere – wir müssen den Beschluss einmal abwarten –, dann ist ein Grund für das Abweisen der Klage die Planergänzung von Minister Al-Wazir, womit er das Klammergebiet in der zweiten Planergänzung auf komplett Flörsheim ausgeweitet hat. Das finde ich interessant; denn dann hätten wir die pikante Situation, dass Herr Tarek Al-Wazir persönlich für die Rechtmäßigkeit der Nordwestbahn gesorgt hat. So kommt es manchmal: Grün wirkt.
Herr Minister, nach dem T 3 werden die Lärmpausen Ihre zweite Pleite werden. Selbst Ihre Miniversion scheint nicht zu klappen. Bereits am zweiten Tag musste ein Flugzeug um 22:59 Uhr auf der eigentlich gesperrten Centerbahn landen, weil es Probleme mit der Kapazität gab, genau wie wir es Ihnen vorausgesagt haben. Ich frage mich: Was ist das für eine Lärmpause von 22:00 bis 22:58 Uhr, wenn um 22:59 Uhr noch ein Flugzeug drüberfliegt? Was ist die Lärmpause dann wert?
Gestern Abend sind übrigens wieder in der Nachtrandstunde von 22 bis 23 Uhr acht Flieger auf der eigentlich gesperrten Nordwestbahn gelandet. Das ist die Lärmpause à la Al-Wazir. Das kann man wunderbar nachvollziehen, weil das Umwelt- und Nachbarschaftshaus es zeitnah auf seine Homepage stellt. In dieser Hinsicht ist für Transparenz gesorgt.
Was wir über die Transparenz hinaus beim Thema Lärmpausen brauchen, ist ein aussagekräftiges Monitoring. Dazu mache ich mir im Moment noch Sorgen. Zum einen haben wir schon länger darauf hingewiesen, dass wir wollen,
dass die Bevölkerung befragt wird, um ein subjektives Bild zu bekommen. Über die Befragung der Bevölkerung hinaus ist es unseres Erachtens zwingend erforderlich, dass Lärmmessungen der Innenpegel erfolgen und nicht nur der Außenpegel, wie es bis jetzt passiert. Denn die Definition der Lärmpausen, die relativ willkürlich gegriffen wurde, richtet sich mit sechs mal 43 dB(A) auf den Innenpegel. Deswegen muss unseres Erachtens über ein entsprechendes Monitoring auf jeden Fall der Lärm beim Innenpegel untersucht werden.