Ich sage abschließend: Zugleich werden wir weiterhin sehr aufmerksam verfolgen, was uns aus der Fachpraxis zurückgemeldet wird, und nachsteuern, wo es sinnvoll ist. Der runde Tisch war ein guter Auftakt. Unsere letzte Debatte über das KiföG und unsere heutige Diskussion waren dem Anliegen am Ende vielleicht doch nicht abträglich. Das Qualitätsmonitoring, die Neuauflage des runden Tisches und schließlich die Auswertung der Evaluation werden uns helfen, das Gesetz vielleicht doch noch ein bisschen besser zu machen und damit eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung und -förderung in ganz Hessen zu unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Gnadl, in der Tat wiederholen wir in etwa die Diskussion, die wir am 24. September bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs schon einmal geführt haben.
Sie haben vorgetragen, dass aus Ihrer Sicht vier Punkte veränderungsbedürftig sind: die gesetzlichen Standards für die Betreuung behinderter Kinder in den Einrichtungen, die nicht vorhandene Finanzierung längerer Betreuungszeiten, die Gefährdung kleinerer Einrichtungen und schließlich die Stichtagsfrage.
Zu diesen vier Punkten haben wir schon damals entgegnet – das bleibt richtig –, dass das größte Problem bei der Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen die Finanzierungslücke war. Deshalb kam die Rahmenvereinbarung zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Kommunalen Spitzenverbänden nicht zustande. Die Hessische Landesregierung und die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN haben daraufhin mit 10 Millionen € nachgesteuert, um diese Lücke zu schließen. Damit ist es möglich, dass in Hessen keine Einrichtung in ihrem Bestand bedroht ist, die Kinder mit und ohne Behinderungen betreuen will. Ich finde, das ist eine gute Nachricht.
Des Weiteren wissen auch Sie, Frau Gnadl, wie die anderen Mitglieder der SPD-Fraktion, die im Sozialausschuss zugegen sind, dass der Herr Minister angekündigt hat, dass noch vor der Sommerpause zu der Frage der Betreuung behinderter Kinder der Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorgelegt wird. Insofern ist dieses „Problem“ schon gelöst. Es wird eine gesetzliche Verankerung geben. Ich glaube, damit haben wir eines der Themen erledigt.
Der zweite Punkt betrifft die längeren Betreuungszeiten. Frau Wiesmann hat mehrfach ausführlich dazu Stellung genommen, dass es keinerlei Anzeichen gibt, dass die Be
treuungszeiten in den Einrichtungen verkürzt werden. Ganz im Gegenteil, da die Kinderbetreuung nach der föderalen Ordnung und nach den gesetzlichen Vorschriften eine Aufgabe der Kommunen ist, tragen die Kommunen 90 % der Kosten. Der Finanzierungsanteil des Landes an der Kinderbetreuung beträgt lediglich 10 %. Deshalb kann man kaum davon sprechen, dass eine Neuregelung angesichts des Finanzierungsanteils von 10 % dazu führen könnte, dass sich die Betreuungszeiten in den Einrichtungen negativ verändern. Daher ist auch diese Behauptung unrichtig.
Drittens zur Gefährdung kleinerer Einrichtungen. Da gilt dasselbe wie zu all den anderen Kritikpunkten, die es am KiföG gab. Wir GRÜNE haben, als wir in die Regierung eingetreten sind, zum Thema KiföG gesagt: Wenn wir regiert hätten, hätten wir ein anderes KiföG gemacht. – Nun war das KiföG aber bereits in Kraft, als wir in die Landesregierung eingetreten sind. Daher geht es immer nur darum, tatsächlich zu schauen: Was bleibt am Ende des Tages an Kritikpunkten real übrig?
Eine der Befürchtungen bei der Einführung des KiföG war, dass einige Einrichtungen im ländlichen Raum unter Umständen in ihrem Bestand bedroht sind, wenn sie zu wenige Kinder betreuen. Ich habe meine diesbezüglichen Flugblätter von damals archiviert; die stelle ich gern zur Verfügung, Frau Faeser.
Hören Sie einmal zu, Herr Schäfer-Gümbel. – Wissen Sie, was wir gemacht haben? Wir haben eine Evaluation beschlossen. Auch die SPD und die FDP haben dem zugestimmt.
Alle Anwesenden haben gesagt: Es ist klug, diese Evaluation in Auftrag zu geben. – Wenn man eine wissenschaftliche Evaluation in Auftrag gibt, dann ist es auch klug, dass man die Ergebnisse abwartet. Wenn man weiß, dass derzeit nur etwa 50 % der Einrichtungen den Strukturen gemäß KiföG beigetreten sind – die Übergangsphase läuft noch –, dann macht es keinen Sinn, vor dem Vorliegen der Ergebnis der Evaluation bereits zu glauben, Erkenntnisse zu haben, und hier eine Änderung am Gesetz zu fordern. Das macht keinen Sinn. Deshalb ist dieser Punkt Blödsinn.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Thors- ten Schäfer-Gümbel (SPD))
Herr Kollege, der Zeitpunkt ist unklug gewählt. Wir haben es schon oft gesagt, Frau Wiesmann hat es schon zehnmal gesagt, ich wiederhole es gerne ein elftes Mal: Wir sind bereit, entsprechend den Erkenntnissen aus der Evaluation nachzusteuern – das können auch Sie tun, Herr Schäfer-Gümbel, wenn die Evaluation vorliegt –, wenn Kritikpunkte bei den kleineren Einrichtungen im ländlichen Raum vorliegen. Wir haben den Verbänden zugesichert: An allen Kritikpunkten wird die Landesregierung, wird Schwarz-Grün nachsteuern. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen des Dialogs und für die Kinderbetreuung in Hessen.
Auch zu der Stichtagsfrage ist bereits eine Regelung gefunden. Liebe Frau Kollegin Gnadl, Sie haben gesagt, wenn dieser Gesetzentwurf so durchkomme, dann seien die schlimmsten Mängel des KiföG geheilt. Sehr geehrte Frau Kollegin Gnadl, wenn diese vier Mängel tatsächlich so bearbeitet werden, wie wir uns das vorgenommen haben, dann freue ich mich, dass auch Sie davon überzeugt sein werden, dass aus einem anfänglich schlechten Entwurf ein besserer Entwurf wird, dass die Mängel abgestellt werden und dass wir ein KiföG haben, mit dem man gut leben kann und bei dem nach der Evaluation nachgebessert und nachgesteuert wird.
Wenn auch Sie sagen: „Das waren die wichtigsten Mängel, die wir in diesem Gesetzentwurf gefunden haben“, kommen Sie bitte am Ende des Jahres, wenn wir sie behoben haben, hierher, und sagen Sie: Wir sind jetzt auch dabei. – Diesen Eindruck haben Sie nicht erweckt.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass wir, GRÜNE und CDU, beim KiföG nicht immer einer Meinung waren. Aber wenn man Kritik übt und die Kritikpunkte dann abgestellt werden, muss man auch die Größe besitzen, zu sagen: „Die wichtigsten Mängel sind abgestellt worden. Jetzt können wir damit leben.“ Wir können das. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, man muss jetzt am Anfang immer eine Grundsatzerklärung abgeben, ob man für das KiföG ist und es modifiziert haben möchte, ob man es grundsätzlich für Murks hält oder ob man es gut fände, wenn es modifiziert worden wäre. Ich bleibe dabei: Murks ist Murks. – Das ist ein schöner Satz, den man hier immer wieder gern zitieren kann.
Herr Bocklet, ich würde gern noch etwas anderes nachschieben. Sie haben eben gesagt, Sie seien gegen das KiföG gewesen, aber als Sie in die Regierung eingetreten seien, sei es schon in Kraft gewesen. Ungefähr zehn Sätze weiter haben Sie gesagt, dass sich bis heute etwa 50 % der Kitas umgestellt hätten.
Ich will noch einmal die Zeitabläufe verdeutlichen. Das KiföG ist im Januar 2014 in Kraft getreten. Ich erinnere mich daran, es war Februar 2014, als Sie in die Regierung eingetreten sind. Da hatte sich noch niemand auf das KiföG umgestellt.
Es gab ein Gesetz. Man hätte, wenn man der Meinung war, dass es Murks ist, dieses Gesetz aber mithilfe der Mehrheit, die es in diesem Haus gegeben hätte, zurücknehmen können. Es hätte keinen Schaden angerichtet, das zu
Ein bisschen müssen Sie sich jetzt entscheiden, ob Sie sagen: „Das KiföG ist nicht in Ordnung“, oder ob Sie sagen: „Das KiföG ist in Ordnung, weil wir jetzt an der Regierung sind“. Ich glaube, Letzteres ist die Wahrheit.
(Beifall bei der LINKEN – Marcus Bocklet (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Nehmen Sie einfach einmal zur Kenntnis, dass die Mängel abgestellt sind!)
Die Mängel sind leider überhaupt nicht abgestellt. Ich finde nicht, dass die Mängel abgestellt sind, wenn ich erlebe, welche Diskussionen wir im ländlichen Raum über die kleinen Einrichtungen haben.
Frau Wiesmann, da braucht man auch nicht so zu tun, als ob es um eine Einrichtung ginge, die man hier genauer beschreiben müsste, damit man weiß, welche es ist. Es dürfte doch den Sozialpolitikern in diesem Haus hinlänglich bekannt sein, welche Einrichtung es ist, die vorhin explizit beschrieben wurde. Es gibt noch ein paar mehr davon. Die Vertreter der Kommunen sagen ganz deutlich, dass es schwierig ist.
Dann höre ich immer wieder, dass es so, wie es jetzt ist, nämlich mit der Rahmenvereinbarung, in Ordnung sei und dass die Regierung Geld dafür hinterlegt habe. Geld hängt aber bekanntlich an Haushalten, und Haushalte können in diesem Jahr anders aussehen als im nächsten oder im übernächsten usw. Also könnte man sich auch sehr deutlich dazu verpflichten, und verpflichten kann man sich am besten mit einem Gesetz. Tun Sie das, wenn Sie sich verpflichten wollen. Damit zeigen Sie, dass Sie dazu stehen, auch in den Folgejahren.
Ich möchte hier aus ein paar Unterlagen von Anzuhörenden zitieren; denn es ging ganz oft darum, dass man erst evaluieren muss. Das wird von einigen deutlich anders gesehen. Die Kommunalen Spitzenverbände erklären:
Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf § 32 Abs. 6. Dort geht es um ein zusätzliches Fördersegment für mehrgruppige Einrichtungen, die ihre maximalen Platzkapazitäten nicht belegen können. Auch das begrüßen wir. Bisher stand im Fokus, dass die eingruppigen Einrichtungen eine entsprechende Förderung erhalten. Aber im ländlichen Raum ist es tatsächlich so,
dass auch die kleineren Einrichtungen mit zwei oder drei Gruppen stark betroffen sind, wenn sie nicht alle Plätze belegen können. Von daher ist auch das zu unterstützen und bedarf unseres Erachtens nicht erst einer Evaluation, die das belegen könnte; denn die Fakten sind heute schon bekannt.
Wir sehen jedoch auch, dass schon heute weiterer Handlungsbedarf besteht, um zu verhindern, dass Fehlentwicklungen, die keiner möchte, sich verstärken und unumkehrbar werden. Die Kinder, die jetzt
in Einrichtungen sind, haben ein Anrecht darauf, bestmögliche Bedingungen für die Erziehung zu erhalten.
Genau das ist der Punkt. Wir müssen nicht erst warten, bis Kinder dieses Prozedere durchlaufen haben, das an einigen Stellen wirklich keine gute Situation für sie schafft, um festzustellen, dass man es verändern muss. Das ist doch an vielen Stellen schon klar.
Ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf die Randstunden eingehen, weil Sie immer sagen, wir hätten an der Stelle einen Personalschlüssel. Aber wir haben auch Arbeitszeitregelungen, die besagen, dass man dann mehr Personen braucht, und die muss man bezahlen können. Wenn man eine Einrichtung länger offen hält, als der Arbeitstag eines Menschen lang ist, muss man wissen, dass man für diese Randstunden – wie auch immer man das im praktischen Leben verteilt – mehr Personal braucht als nur einen Menschen pro Tag. Das muss man abbilden, und genau das ist nicht der Fall. Deshalb muss an der Stelle nachgebessert werden.