Solange nämlich ein Mieter in der Wohnung ist, ist dieser geschützt, selbst wenn die Wohnung verkauft wird, denn bekanntlich bricht der Kauf nach dem BGB das Mietvertragsrecht nicht.
nein –, haben wir in Hessen die Regelung, dass derjenige, der in einer Wohnung lebt, zunächst einmal noch fünf Jahre lang Kündigungsschutz hat und die Kündigungsfrist dann mindestens neun Monate beträgt – je nach Länge des Mietverhältnisses. Das heißt, selbst nach dem Verkauf einer solchen Wohnung könnte der Mieter frühestens nach fünf Jahren und neun Monaten in die Situation kommen, sich eine andere Wohnung suchen zu müssen.
Insoweit gibt es da sehr lange Schutzfristen. Er muss also nicht – so, wie Sie das hier darstellen – gleich hinaus.
Der zweite Punkt ist, dass der Erwerb von Eigentum etwas sehr Gutes ist. Eine der Voraussetzungen dafür, dass jemand Eigentum erwerben kann, ist, dass es eine Aufteilung in Eigentumswohnungen gibt und dass Eigentumswohnungen gebaut werden.
Wir haben schließlich die Situation, dass die Menschen, wenn sie aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, nur noch Alterseinkünfte beziehen und dann oft kaum in der Lage sind, höhere Mieten zu zahlen. Wenn sie aber rechtzeitig Eigentum erworben haben, sind sie in der Situation, an dem angestammten Platz bleiben zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! So ist das: Wenn Fachpolitiker über ein kompliziertes Feld diskutieren, machen sie das im Parlament vor ziemlich ausgedünnten Reihen.
Die Zuschauer auf der Tribüne können der Diskussion kaum folgen. Deswegen werde ich versuchen, mich vor allen Dingen auf den Kern dieser Debatte zu konzentrieren.
Meine Damen und Herren – entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Lenders –, er hat nicht recht. Wir können die Debatte damit beenden und weitermachen. Bitte schön.
80 % der Wohnungen in Deutschland sind in privatem Eigentum. In Deutschland wurde in den letzten Monaten der Bau von 10 % mehr Wohnungen genehmigt. Wie Haus & Grund in der Anhörung völlig zu Recht festgestellt hat, müssten auch in Hessen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um im deutschlandweiten Vergleich nicht den Anschluss zu verlieren. Falls nämlich Investoren in Hessen zu dem Ergebnis kommen, dass sich Wohnungsbau im Ballungsraum nicht mehr lohnt, wird die Situation noch verschärft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemals werden öffentliche Mittel allein ausreichen, um die Herausforderungen im Wohnungsbau zu stemmen.
Vor allem aus der Sicht der Liberalen ist es definitiv das falsche Signal an den Wohnungsbaumarkt, dass mit dem schwarz-grünen Gesetzentwurf überhaupt keine Impulse mehr für die Schaffung von Wohneigentum gegeben werden.
Gerade hier setzt das im Moment noch gültige Wohnraumfördergesetz im Ballungsraum an. Mit der Förderung des Eigentums sollte die Fluktuation erhöht werden. Es sollte zu einer größeren Durchmischung in den Gebieten kommen. Günstiger Wohnraum sollte frei gemacht werden.
Meine Damen und Herren, das Problem im Ballungsraum sind nicht die Finanzierungskosten. Das Problem, das wir im Ballungsraum haben, sind die fehlenden Flächen für den Neubau und die fehlende Bereitschaft, die Wohnung zu verlassen.
Dort müssen wir ansetzen, wenn wir der Wohnungsnot im Ballungsraum etwas entgegensetzen wollen. Sie von Schwarz-Grün, von der CDU und von den GRÜNEN, setzen auf der einen Seite auf zinsgünstige Darlehen. Das wird in einer Niedrigzinsphase überhaupt keinen Effekt entwickeln können.
Aber auf der anderen Seite – so muss man es sehen – folgt das Gesetz ein Stück weit einem Gießkannenprinzip: In diesem Rahmengesetz verteilen Sie die Mittel über das gesamte Land. Aber man muss das Gesetz in einem Geleitzug sehen: mit der Fehlbelegungsabgabe, der Erhöhung der Grunderwerbsteuer und der Mietpreisbremse.
Dass die Mietpreisbremse Innovationen im Wohnraum verhindert, wurde mittlerweile durch viele Stellungnahmen und Studien belegt. Es ist bedauerlich, dass die Hessische Landesregierung weder der Einlassung von Haus & Grund noch den Argumenten der Investoren im Wohnungsbau oder den Argumenten der Liberalen gefolgt ist. Die nach
vollziehbare Kritik an der Umsetzung der Mietpreisbremse wurde nicht berücksichtigt, und letztlich wurde diese Investitionsbremse mit dem erwähnten Geleitzug aus verschiedenen Maßnahmen von dem schwarz-grünen Kabinett verabschiedet.
Meine Damen und Herren, zu Stadt und Land, zum Ballungsraum und zum ländlichen Raum, gehört auch eine vernünftige Infrastruktur. Wenn Sie das Problem der Wohnungsnot im Ballungsraum angehen wollen, müssen Sie Antworten auf Fragen liefern, die den ÖPNV und den individuellen Straßenverkehr betreffen. Dazu kommt von dieser Landesregierung nichts.
Es ist ein Zusammenwirken von ländlichem Raum auf der einen Seite und Ballungsraum auf der anderen. Das war in dem gültigen Wohnraumfördergesetz der Kern der Konzentration auf das Eigentum.
Sie nehmen jetzt das studentische Wohnen in den Fokus und verteilen die Mittel mit der Gießkanne. Sie legen den Investoren Steine in den Weg. Die CDU hat ihren ordnungspolitischen Kompass komplett verloren.
Der ländliche Raum spielt bei Ihnen anscheinend überhaupt keine Rolle mehr. Gerade im ländlichen Raum sind der Erwerb von Wohneigentum, aber auch die Förderung im Bestand, die energetische Sanierung und der Umbau von Wohnungen von besonderer Relevanz für eine älter werdende Generation.
Im ländlichen Raum wird im Moment durch den Wertverlust Vermögen vernichtet. Dabei handelt es sich um Eigentum, das als Altersvorsorge gedacht war.
Wir werden die Probleme am Wohnungsmarkt im Ballungsraum nicht durch Maßnahmen, die ausschließlich dort ansetzen, lösen können. Ihre Verteufelung, was das Wohneigentum anbelangt, können Liberale nicht nachvollziehen.
Wir müssen den ländlichen Raum einbeziehen, sonst sind die Probleme im Ballungsraum nicht zu lösen. – Frau Kollegin, wenn Sie mir nicht glauben wollen, dass die CDU den ordnungspolitischen Kompass verloren hat: Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Hessischen Landtag, Michael Boddenberg, hat erst am 18.11.2014 erklärt:
Staatliche Eingriffe und Förderinstrumente sollen dazu beitragen, dass jeder Bürger angemessen mit Wohnraum versorgt werden kann.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Frau Feldmayer, ging sogar so weit, dass sie im September dieses Jahres zur Mietpreisbremse sagte:
Sie setzen nicht mehr auf Lösungen der sozialen Marktwirtschaft, Sie setzen auf staatswirtschaftliche Lösungen.
Darum verlieren Sie ihren ordnungspolitischen Kompass, und deswegen werden Sie niemals unsere Zustimmung zu diesem Gesetz bekommen. – Vielen Dank.