Protocol of the Session on September 25, 2014

Ich habe Ihnen auch gesagt, als ehemalige Abgeordnete selbst zu wissen, dass das ein unübliches Verfahren ist, das Abgeordnete nicht begeistert. Aber ich glaube, dass man das noch einmal zurückstellen sollte, wenn man weiß, es trifft am Ende die Landkreise, die nämlich rückwirkend bis 2008 Geld zurückzahlen müssten, obwohl sie Untersuchungen gemacht haben, die in unserem und im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sind, und die Kosten, die angefallen sind, und die Gebühren entsprechend bezahlt werden sollten.

Der letzte Punkt ist die Frage der Rahmengebühr. Ja, die Kommunalen Spitzenverbände hätten lieber eine Rahmengebühr als die Möglichkeit, dass man nach der EU-Mindestgebühr vorgeht und sie dann ein eigenes Satzungsrecht haben. Aber eine Rahmengebühr würde bedeuten und hätte bedeutet, dass man ganz spezifisch im Detail auf jeden

Schlachtbetrieb hin von Landesseite aus Erhebungen über die Kommunalen Spitzenverbände machen muss, um für die einzelnen regionalen Schlachthöfe dann auch noch gestaffelt nach Tieren eine Rahmengebühr zu machen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Greilich?

Nein, ich habe jetzt nur noch eine halbe Minute. Ich will schauen, dass ich zum Ende komme.

Wir haben deswegen den Weg gewählt, dass man die Mindestgebühr einhalten und jeder Landkreis für sich auf der Grundlage der eigenen örtlich angepassten Situation entscheiden kann, eine Mustersatzung zu gestalten, damit sie auch die kostendeckende Gebühr erheben können. Damit den Landkreisen und kreisfreien Städten auch Unterstützung zuteilwird, haben wir mit ihnen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um eine Mustersatzung zu entwerfen, in die sie dann die eigene Gebühr einfügen können.

Daran beteiligen sich auch die Kommunen. Insoweit sind wir auf dem Weg, für die Kommunen das Beste aus der Situation zu machen. Der Bundesgerichtshof wird im Oktober entscheiden, und wir stehen vor dem Problem, dass es sein kann, dass eine dritte Lesung im Oktober für die Landkreise schon zu spät kommt.

Deswegen bitte ich Sie, noch einmal zu überlegen, ob Sie Ihr Herz nicht über die Hürde werfen können,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Über die Hürde?)

ungeachtet dessen, dass es für Abgeordnete ein ärgerlich kurzes Verfahren war, und im Sinne der Landkreise diesem Gesetz heute abschließend zustimmen können. – Ich bedanke mich herzlich für das Zuhören.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die zweite Lesung beendet, und es liegt ein Antrag auf dritte Lesung vor. Dem ist zu entsprechen. Ich stelle fest, dass wir das Gesetz in zweiter Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss überweisen. Es widerspricht keiner. Damit ist das so erfolgt.

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die Punkte 14 und 15 vereinbarungsgemäß ins nächste Plenum geschoben werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 46:

Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Neubenennung für ein Hessisches Mitglied und einen Stellvertreter für die sechste Mandatsperiode im „Ausschuss der Regionen“ (AdR) – Drucks. 19/862 –

Es ist besprochen worden, das ohne Aussprache zu beschließen. Wer diesem Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen kann, den

bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Antrag bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Enthaltung der beiden Fraktionen von SPD und DIE LINKE entsprochen und so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, für die Punkte 16 bis zum Schluss der Tagesordnung, Punkt 75, wird vorgeschla

gen, alle ins nächste Plenum zu schieben. Kein Widerspruch. – Dann ist das so beschlossen.

Die Tagesordnung ist erschöpft, wir auch. Einen schönen Nachhauseweg, danke schön.

(Schluss: 17:28 Uhr)