Protocol of the Session on June 21, 2018

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stellen den Verfassungsschutz als eine wichtige Säule der Sicherheitsarchitektur auf trag- und zukunftsfähige gesetzliche Grundlagen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung zum Antiterrordateigesetz und zum Bundeskriminalamtsgesetz haben wir umgesetzt. Wir haben auf eine harmonische Rechtsentwicklung insbesondere mit dem Verfassungsschutzgesetz geachtet und den von Bund und Ländern erarbeiteten Rechtsrahmen für wirksame Befugnisse aller Verfassungsschutzbehörden einbezogen.

Erstmals schaffen wir den gesetzlichen Rahmen für die Auswahl und den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Nahezu wortgleich übernimmt das neue Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes, was ebenfalls von der Expertenkommission positiv bewertet wurde.

Die schon bisher bestehenden Vorschriften zur Wohnraumüberwachung haben wir neu gefasst. Bei den hohen Voraussetzungen wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übernommen. Es werden maßnahmenspezifische Vorschriften zum Kernbereichs- und Berufsgeheimnisträgerschutz geschaffen und neben dem doppelten Richtervorbehalt noch die umfängliche Vorabprüfung der Aufzeichnung durch ein Gericht vorgeschrieben.

Das neue Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz haben wir selbstverständlich in unserem Gesetz berücksichtigt. Herr Kollege Schaus, Sie müssten einmal aufpassen:

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ich passe auf! Ich höre alles!)

Die Normenklarheit und Lesbarkeit haben wir deutlich verbessert, indem wir alle Verweisungen auf das Artikel 10-Gesetz gestrichen und stattdessen spezifische Formulierungen getroffen haben. Klarstellungen sind bei den einzelnen Vorschriften erfolgt.

Frau Kollegin Faeser, § 25a, den wir einfügen, dient der Normenklarheit für den Einsatz der Analysesoftware. Bereits im Innenausschuss des Hessischen Landtags haben wir Ihnen die Frage beantwortet, auf welcher Grundlage wir bisher den Einsatz dieser Software durchgeführt haben: § 28 HSOG. Auch Ihr heutiger Vortrag macht den Untersuchungsausschuss, den Sie gestern hier durchgesetzt haben, nicht besser. Die konstruierten Vorwürfe werden dadurch nicht besser gemacht.

(Nancy Faeser (SPD): Das Parlament hat ihm aber zugestimmt!)

Meine Damen und Herren, damit haben wir ein modernes, strukturiertes und anwenderfreundliches Verfassungsschutzgesetz erarbeitet, dass die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Die in der Anhörung und den Beratungen vorgebrachte fachliche Kritik hat sich damit aufgelöst.

Es ist unsere Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz seinen unverzichtbaren Beitrag zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Landes Hessen, des Bundes und anderer Länder leisten kann. Diese Aufgabe haben wir erfüllt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir stärken auch die parlamentarische Kontrolle durch ein neues Verfassungsschutzkontrollgesetz. Zukünftig ist die Kontrollkommission auch über langfristige Observationen durch das Landesamt mittels eines Lageberichts durch das Innenministerium zu unterrichten. Zur weiteren Unterstützung und Beratungsmöglichkeit der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben wir neu aufgenommen, dass sich die Mitglieder auch mit den parlamentarischen Geschäftsführern ihrer Fraktionen entsprechend austauschen können.

Für die Polizei sieht der Gesetzentwurf wichtige Befugnisse bei ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr vor. Das Polizeirecht war bereits Gegenstand der Anhörung. Das ist in der Debatte ein Stückchen untergegangen.

Maßnahmen waren in dem Gesetzgebungspaket bereits Ende letzten Jahres enthalten und sind damit keine Neuerungen. Sie waren auch Gegenstand der Anhörung. Dies gilt für die elektronische Aufenthaltsüberwachung ebenso wie für die automatisierte Anwendung zur Datenanalyse oder die Meldeauflagen, die jetzt ausdrücklich ins Polizeirecht aufgenommen werden. Eine erneute Sachverständigenanhörung ist deshalb nicht geboten und auch nicht erforderlich.

Die Onlinedurchsuchung war ursprünglich noch als Befugnis für den Verfassungsschutz vorgesehen. Sie wird nun

mehr aus diesem Bereich herausgenommen, wie auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

Stattdessen werden wir die Onlinedurchsuchung als notwendige Ergänzung zur bestehenden Telekommunikationsüberwachungsbefugnis für die Polizei bei der Gefahrenabwehr einführen. Dort passt sie inhaltlich und systematisch hin. Sie wird dann den höheren polizeilichen Eingriffsvoraussetzungen unterliegen.

Die Sicherheitsbehörden in Hessen haben wir, diese schwarz-grüne Koalition, personell, aber auch materiell bestmöglich aufgestellt.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nun kommt ein moderner und zukunftsfähiger Rechtsrahmen hinzu. Ich bin auf diese Leistung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land stolz.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Das Wort erhält Frau Abg. Nancy Faeser für die SPD-Fraktion.

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, seid doch friedlich. Es hat doch jeder die Möglichkeit, hier zu sprechen. Das Wort hat Frau Kollegin Nancy Faeser. Das wird mit Vernunft und in aller Ruhe entgegengenommen werden.

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Kollege Schwarz, wir sind nicht schlecht gelaunt. Wir sind gut gelaunt.

(Zuruf von der CDU: Aber Sie lassen es niemanden merken!)

Das merkt man nicht? – Das, was Kollege Frömmrich hier abgeliefert hat, war schäbig, diffamierend und nicht angemessen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktions- los))

Herr Frömmrich, es war schäbig und diffamierend. Es gab kein Wort zur Sache. Sie haben kein Wort zur Sache gesagt.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abge- ordneten der LINKEN)

Ich habe Ihnen sämtliche Punkte aufgezählt, die uns bei der parlamentarischen Kontrolle fehlen und die wir hier beantragt haben. Herr Kollege Frömmrich, dass ich mir ausgerechnet von den GRÜNEN sagen lassen muss, wir würden nichts von der inneren Sicherheit verstehen, ist wirklich der Treppenwitz der Geschichte.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich sage Ihnen auch, warum. Herr Frömmrich, das müssen sich die GRÜNEN jetzt gefallen lassen. Kennen Sie eigentlich noch die Historie in Hessen, warum wir überhaupt über eine Novellierung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes reden? Das hat etwas mit den Auswirkungen des

NSU, den furchtbaren Taten und dem Versagen der Behörden zu tun.

Deswegen sollte es in der Novelle vor allen Dingen um eine stärkere rechtsstaatliche Kontrolle innerhalb des Verfassungsschutzes gehen. Dazu haben wir Ihnen maßgebliche Änderungsvorschläge vorgelegt, denen Sie als GRÜNE allen nicht gefolgt sind. Herr Frömmrich, das müssen Sie dann vor Ort rechtfertigen.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abge- ordneten der LINKEN)

Wir haben Sie am Dienstag erneut aufgefordert, einen konkreten Straftatenkatalog für den Einsatz der V-Leute vorzulegen. Das wollen Sie aber alles nicht. Das nehmen wir zur Kenntnis.

Im Jahr 2013 haben Sie noch gesagt, es solle keine Staatstrojaner im hessischen Sicherheitsgesetz geben. Dass ich mir jetzt ausgerechnet von Ihnen anhören muss, wir würden nichts von innerer Sicherheit verstehen, finde ich schon „putzig“. Denn wir haben im Gegensatz zu Ihnen solche Instrumente bei der Polizei immer befürwortet.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aha! – Gegenruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Natürlich!)

Sie waren es doch, die das abgelehnt haben. Herr Frömmrich, wie ist das denn nun? – Sie werfen mir vor, man könne mit uns nicht über innere Sicherheit reden. Da können Sie gerne lachen. Wir haben hier beantragt, dass diese Regelungen aus dem Verfassungsschutzrecht herauskommen.

(Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Herr Wagner, nein. Die Frage ist, warum Sie das einfach ins Polizeirecht übertragen wollen, obwohl wir das Trennungsgebot haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Dieses Gesetzgebungsverfahren ist keines, weil Sie keine Anhörung der Betroffenen durchgeführt haben. Das ändert aber doch nichts an der Sache. Das ändert nichts daran, ob wir das in der Sache gut oder falsch finden. Das ändert doch nichts daran.

Sie können uns doch nicht erzählen: Wir machen keine ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mehr, und wir führen keine Anhörungen mehr durch, weil ihr doch der gleichen Meinung seid. – Was für ein Verständnis von Parlamentarismus haben Sie denn?

(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Ab- geordneten der FDP)

Herr Frömmrich, wissen Sie, mit Ihrem Redebeitrag bekommen Sie nicht all das weg, was Sie hier falsch gemacht haben. Wir werden das rechtlich überprüfen lassen. Dann werden wir sehen, ob man so handeln kann.

(Günter Rudolph (SPD): Sie haben schon öfter vor Gericht verloren!)

Sie müssen sich demnächst vor Ihrer Landesmitgliederkonferenz dafür rechtfertigen, dass Sie das ohne Anhörung geändert haben. Wir haben unsere Meinung dazu nicht nur gesagt, sondern auch einen umfangreichen Änderungsantrag sowohl zum Verfassungsschutzgesetz als auch zur parlamentarischen Kontrolle hier vorgelegt.

(Günter Rudolph (SPD): Das haben sie einfach abgelehnt!)

Solche Vorwürfe muss ich mir gerade von Ihnen in dieser Sache nicht anhören.