ist uns sehr bewusst, dass man nicht alles, was einem in der Vergangenheit nicht gefallen hat, zurückdrehen kann. Verträge sind nun einmal da. Verträge wirken auch dann fort, wenn sie einem nicht gefallen. Man muss dann schauen, wie man damit umgeht.
Wir sind dabei. Zu dem Vorschlag des Kollegen Hahn: Aus meiner Sicht, nach dem, was ich bis jetzt weiß – wir sind dabei, darüber nachzudenken –, kann man einzelne Objekte nicht aus den Portfolios herauslösen. Das ist meine Kenntnis, die ich bisher habe.
Jetzt müssen wir sehen, wie wir mit alldem umgehen. Hier gilt der alte Satz: Hinterher ist man immer klüger als vorher.
Ja, das lasse ich jetzt einmal so stehen, Kollege Schmitt: Wir zwei waren schon damals klug. Aber – –
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich will nur versuchen, meinen Satz noch zu Ende zu bringen; die Kollegen hindern mich daran.
Wir wollen uns dieser Verantwortung stellen und schauen, wie man klug mit Sachverhalten umgeht, die man aus ver
gangenen Regierungen mitbekommen hat, und wie man die Schwierigkeiten klug lösen kann. Daran arbeiten wir. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Am Dienstag, dem ersten Plenartag in dieser Woche, sind wir bereits mit zwei Tieren konfrontiert worden, und zwar dem Hasen und dem Igel.
Als ich am Montag erstmals das Thema der Aktuellen Stunde der LINKEN gelesen habe, habe ich auch gleich an ein Tier gedacht, und zwar an Nessie, das Fabelwesen von Loch Ness.
(Heiterkeit der Abg. Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf von der FDP: Ich habe „Messie“ verstanden!)
Sie alle kennen die Geschichte von Nessie, einem Wesen, das sich in den Tiefen von Loch Ness aufhält und immer nur dann aus den Fluten auftaucht, wenn die Gazetten und Medien unter extremer Themenarmut leiden. Das ist, wie man heute sieht, vor allem im Sommer der Fall.
Sie versuchen, ein Thema zu reanimieren, das sich auf einen vor über zwölf Jahren abgeschlossenen Sachverhalt bezieht, ohne dass zwischenzeitlich irgendetwas substanziell Neues dazu zu vermelden wäre.
Stichwort: Privatisierung. Natürlich kann man der Ideologie anhängen, dass eine Veräußerung von Immobilien im Landeseigentum grundsätzlich und prinzipiell abzulehnen sei, auch dann, wenn eine nach anerkannten Regeln durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung zu dem Ergebnis kommt, dass die Veräußerung von Bürogebäuden und deren Rückanmietung wirtschaftlich günstiger ist als deren Verbleib im Landeseigentum.
Die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergaben einen Barwertvorteil in einer Größenordnung von 250 Millionen €, also einer Viertelmilliarde. Herr Schmitt, Sie sind viel zu intelligent, um nicht zu wissen, dass Sie es sich zu einfach machen, wenn Sie lediglich Kaufpreis und aufsummierte Mietzahlungen gegenüberstellen.
Es ist ein Unterschied, ob Sie eine Mietzahlung heute oder erst in zehn, 20 oder 30 Jahren leisten müssen. Das heißt, die Mietzahlungen müssen natürlich über den Anmietungszeitraum abgezinst werden, man muss die Barwerte der beiden Varianten vergleichen. Dies führt zu dem erwähnten Vorteil der Veräußerungsvariante in Höhe von einer Viertelmilliarde Euro.
hat die damalige Landesregierung so entschieden, wie sie entschieden hat, und diese Entscheidung in einer groß angelegten, intensiven und detailreichen politischen Debatte erörtert und offengelegt.
Was oft vergessen wird – heute ist es, Gott sei Dank, hin und wieder schon erwähnt worden –: Die Verkaufsaktion spülte in schwierigen Haushaltsjahren 2,1 Milliarden € in die Kassen des Landes
und versetzte den Haushalt so in die Lage, in wichtige Zukunftsthemen zu investieren, ohne dafür Kredite aufnehmen und sich verschulden zu müssen.
(Beifall bei der CDU – Marius Weiß (SPD): Eine einmalige Einnahme! – Michael Boddenberg (CDU): Deswegen stehen wir heute so gut da! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Stichwort: Sanierung des früheren Sozialministeriums. Das Gebäude in der Dostojewskistraße, Ende der Siebzigerjahre erbaut, muss ertüchtigt werden. Die Vertragsgestaltung dazu sieht so aus, dass die Instandsetzung von Dach und Fach dem Eigentümer, dem Vermieter, und die übrigen Instandsetzungsmaßnahmen dem Mieter, also dem Land, obliegen.
Diese Aufteilung hat natürlich ihren Niederschlag in der Höhe des Verkaufspreises gefunden. Darüber hinaus ist sie sinnvoll und klug; denn so können die Unterhaltungsaufwendungen jenseits von Dach und Fach, anders als bei normalen Mietverhältnissen, anlass- und bedarfsgerecht vom Land geplant und durchgeführt werden.
Natürlich ist diese vertragliche Splittung bei der Instandhaltung von Anfang an offengelegt worden. Ich verweise hierzu nur auf den Antrag der Landesregierung nach § 64 Abs. 2 LHO anlässlich des Verkaufs der ersten Leo-Liegenschaft in der Gutleutstraße. Meine Frage daher: Was kommt da Neues ans Licht?
Stichwort: haushaltsrechtliche Absicherung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. In der Sitzung des Haushaltsausschusses in der letzten Woche gab es Fragen dahin gehend, ob und inwieweit die anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Haushalt dokumentiert sind. Ja, der Haushalt weist diese Maßnahmen aus. Auf Basis einer ES-Bau vom 26. Januar 2016 wurden sie mit einem Gesamtvolumen von 19 Millionen € in den Haushaltsplan 2017 aufgenommen und im Doppelhaushalt 2018/2019 entsprechend fortgeschrieben. Die Frage auch hier: Was kommt hier Neues ans Licht?
Was die Frage der Rückabwicklungsmöglichkeiten angeht – Herr Hahn, Sie haben sie angesprochen –, gilt natürlich der alte Grundsatz „Pacta sunt servanda“. Selbstverständlich ist die Landesregierung dabei, künftige Nutzungskonzepte zu erstellen und in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten und Grenzen der Leo-Liegenschaften zu berücksichtigen.
Ich komme zum Schluss und wiederhole meine Einschätzung. Die Aktuelle Stunde stellt einen zwar bemühten, aber untauglichen Versuch dar, mit einem abgeschlossenen Sachverhalt ohne jedweden zwischenzeitlichen Neuigkeitswert einen Sturm und künstliche Empörung zu entfachen. Dieser untaugliche Versuch ist begriffsnotwendigerweise erfolglos geblieben und gescheitert. Was dabei herausgekommen ist, ist kein Sturm, sondern bestenfalls ein kleines Lüftchen – und dieses auch nur im Wasserglas.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es gibt zu diesem Punkt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet.