Nun geht es darum, dies zusammenzuführen und sicherzustellen, dass der Notwendigkeit der Finanzierung der Pensionen, was eine große Herausforderung ist, auch in Zukunft die gleiche Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, wie das in der Sache schon in vergangenen Jahrzehnten richtig und notwendig gewesen wäre.
Deshalb machen wir Ihnen einen Vorschlag, mit dem wir sicherstellen, dass dieser Rücklage in den nächsten Jahren weitere, zusätzliche Mittel zugeführt werden. Gleichzeitig legen wir gesetzlich fest, dass Entnahmen aus dieser Rücklage erst zulässig sind, wenn eine bestimmte Quote zu den Versorgungslasten erreicht ist. Das wäre nach dem, was wir heute glauben vorausberechnen zu können – ich formuliere das mit aller Vorsicht –, im Jahr 2030. Daher mag die Politikergeneration des Jahres 2030 entscheiden, ob die Quote ausreichend ist, um mit den Erträgnissen dieser Rücklage zu helfen, die Pensionslasten mitzufinanzieren, oder ob man der Auffassung ist, diesen Ansparstock sogar noch ein Stück weiter aufstocken zu müssen. Aber das mögen die nachfolgenden Generationen entscheiden. Wichtig ist mir, und wichtig ist uns an dieser Stelle, sicherzustellen, dass wir uns gemeinsam zu dieser Verantwortung bekennen.
Lassen Sie mich das vielleicht hinzufügen: Wir sind mittlerweile das einzige Bundesland, das jedes Jahr, durch Wirtschaftsprüfer testiert, feststellen lässt, was der „bilanzielle Wert“ – ich sage das in An- und Abführungszeichen – unserer Versorgungsversprechen gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten ist. Dieser Betrag steigt jährlich. Wir haben eine Kapitalmarktverschuldung von etwas mehr als 40 Milliarden €, aber Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen von weit über 70 Milliarden €. Das zeigt, dass die Dimension dessen, was wir bewältigen müssen, um einen durchaus nennenswerten Faktor größer ist als das, was wir unter dem Stichwort „Schuldenbremse“ mit der Bewältigung der Kapitalmarktverschuldung eingeleitet haben.
Nun geht es – ich wiederhole es – um das Bekenntnis: Wir wollen auch diese Herausforderung angehen, um Schritt für Schritt sicherzustellen, dass die heutige Generation von Verantwortungsträgern durchaus bereit ist, in der Vergangenheit unterlassene Entscheidungen nachzuholen und sicherzustellen, dass für künftige Generationen weitere Handlungsspielräume bestehen, eigene politische Schwer
punktentscheidungen treffen zu können und sich nicht ausschließlich daran orientieren zu müssen, Dinge zu bewältigen, die die Generationen vorher gemeinschaftlich nicht in den Griff bekommen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns doch alle noch gemeinschaftlich daran erinnern, dass es in diesem Land auch öffentliche Körperschaften gegeben hat, die die Frage, ob sie Angestellte oder Beamte beschäftigen, entschieden haben, indem sie relativ großflächig Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt haben, weil die liquide Belastung des jeweiligen Haushaltsjahres damit zulasten künftiger Generationen abgesenkt werden konnte. Damit ist glücklicherweise Schluss. Aber es zeigt auch, mit welcher Mentalität wir über viele Jahre und Jahrzehnte mit diesen Fragen umgegangen sind, nach dem Motto: „Bezahlen wir halt irgendwann später“. Mit dieser Mentalität wollen wir Schluss machen und sicherstellen, dass das Reden über Verantwortung für künftige Generationen mehr ist als ein Bekenntnis in Sonntagsreden, sondern eine notwendige Entsprechung in praktischer Politik haben muss.
Ich freue mich, mit Ihnen in den Gremien über diesen Gesetzentwurf diskutieren zu können. Das ist, glaube ich, ein weiterer wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Finanzpolitik in Hessen. – Vielen Dank.
Herr Minister, herzlichen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Norbert Schmitt, SPDFraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte, meine Stimme zu entschuldigen, ich habe eine Erkältung eingefangen.
Herr Minister, ich glaube, Sie brauchen gar nicht an die gemeinsame Verantwortung des Hauses für die Versorgungslasten zu erinnern – sie besteht. Niemand will darunter hinwegtauchen. Wir wissen alle, mit jeder existierenden Stelle und jeder Stelle, die neu geschaffen wird, gehen Versorgungslasten für die Zukunft einher. Da müssen wir Vorsorge treffen. Über die Instrumente kann man trefflich streiten.
Ich will mit einer Vorbemerkung beginnen, die etwas mit Stil zu tun hat. Herr Minister, wir haben letzte Woche im Vermögensbeirat zusammengesessen, der jetzt über den § 11 eine gesetzliche Stellung bekommen soll. Meines Erachtens wird in diesem Beirat hervorragend gearbeitet. Man kann sich dort als Mitglied wirklich einbringen, man kann seine Vorschläge und Bedenken einbringen; sie werden angemessen behandelt. Was in diesem Zusammenhang allerdings schlechter Stil ist, ist, dass Sie dieses Gesetz eine Stunde vor der Sitzung des Vermögensbeirats der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Ich wäre einen anderen Weg gegangen, Herr Minister.
Weil die Arbeit dort so sachbezogen und so gut ist, weil dort ein hohes Vertrauen besteht, wäre es angemessen gewesen, dort Ihre Vorschläge vorzustellen und dort erste Reaktionen zu erfahren. Im Vermögensbeirat sind verschiedene gesellschaftliche Gruppen, wie z. B. der Richterbund oder der DGB, vertreten. Es ist anders gemacht worden; warum, weiß ich nicht. Das ist nicht gut.
Zur Sache. Eine höhere Vorsorge für die künftigen Ausgaben des Landes für Beamtenpensionen ist sicherlich sinnvoll; denn die jährlichen Lasten werden von heute 2,7 Milliarden € – immer unterstellt, dass Ihre Zahlen richtig sind; davon gehe ich in diesem Fall aus – auf über 5 Milliarden € bis 2046 anwachsen.
Mit der Bildung einer Rücklage, und jetzt der Verstärkung, werden künftige Haushalte etwas – ich betone: etwas – entlastet. Realistisch muss man feststellen, dass auch mit dem neuen Gesetz die Höhe der Rücklage im Jahr 2030 10 Milliarden € betragen wird, wohingegen die bilanziellen Pensionslasten fast 100 Milliarden € sein werden. Herr Finanzminister, damit deckt die Rücklage gerade einmal 10 % der bilanzierten Ausgabenlast. Man sollte an der Ecke keine zu großen Töne spucken und auch in der Öffentlichkeit nicht zu hohe Erwartungen wecken.
Selbst mit der Stärkung der Rücklage werden ab 2030 die jährlichen Ausgaben für die Pensionen nur in geringem Umfang durch die Erträge aus der Rücklage gedeckt. Die genaue Höhe ist abhängig von der Zinsentwicklung, das ist klar. Man kann 5 % unterstellen, man kann auch auf eine Zinsentwicklung von 8, 10 oder 20 % hoffen. Das bezieht sich auf die Erträge. Das ist der Kern des Gesetzes, dass nur an die Erträge und nicht an die Substanz gegangen werden kann. Das entlastet sicherlich in diesem Jahr den Haushalt mit einigen Millionen Euro. Wir wissen aber, es ist nicht die Lösung der Probleme.
Damit wird auch deutlich, dass eine vollständige Kapitaldeckung völlig unrealistisch ist. Sie würde Riesenlücken in unseren Haushalt reißen. Wir müssten ganz andere Summen zurücklegen. Wir müssten fast das Zehnfache zurücklegen.
Wie bei den gesetzlichen Renten werden kommende Generationen für die Pensionslasten aufkommen müssen. Deswegen sage ich: Gute Renten und Pensionen sind sehr abhängig von einer wirtschaftlichen Entwicklung in einer Volkswirtschaft und übrigens auch abhängig von einer stabilen Lage in einem Land.
Wir sind an dieser Ecke alle gemeinsam gefordert, die richtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen zu treffen. Ich denke auch immer gleich an die sozialpolitischen Entscheidungen. Ich bin fester Überzeugung, dass nur der Ausgleich zwischen dem, was man sozialpolitisch erreicht, und dem, wie man wirtschaftlich agiert, zu einer tragfähigen und zukunftstragenden Gesellschaft führen und am Ende wirtschaftlichen Erfolg darstellen wird. Das ist eine Grundvoraussetzung.
Wir bekennen uns dazu. Es wird eine Anhörung dazu geben. Wir werden sicherlich noch ausführlicher in Details dazu diskutieren. Vom Grundansatz her finden wir das richtig. Man sollte aber, wie gesagt, in der Öffentlichkeit keine überzogenen Erwartungen wecken.
Positiv zu werten sind in dem Gesetzentwurf die Vorgaben für eine nachhaltige Anlagestrategie. Auch da, betone ich, hat das Land in den letzten Jahren, anders als bei den Immobilienverkäufen, die richtige Strategie verfolgt. Es war schon in der Vergangenheit eine Strategie, bei der die Nachhaltigkeit – nicht nur die ökologische Nachhaltigkeit, das ist mir wichtig, sondern auch die soziale Verantwortlichkeit und die gute Unternehmensführung – eine wichtige Rolle gespielt hat, ob in Aktien dieses oder jenes Unternehmen investiert wird. Es ist gut, dass das jetzt auch noch einmal gesetzlich festgehalten wird, dass wirklich nur auf Aktien der Unternehmen gesetzt wird, bei denen die Nachhaltigkeit in jeder Beziehung erreicht wird.
Ich bin übrigens auch sicher, dass nur Unternehmen, die sich genau diesen Aspekten verpflichtet fühlen, mitteloder langfristig erfolgreich sein werden, auch am Aktienmarkt. Das ist eine Grundüberzeugung von uns Sozialdemokraten. Wir finden, dass beides zusammengehört.
Ich will zwei abschließende Bemerkungen machen. Anders als bei dem Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen hat dieser Gesetzentwurf wenigstens eine Finanzregelung aufgenommen. Damit entspricht er den Vorgaben der Hessischen Verfassung, Art. 142. Allerdings heißt es in der Begründung, 40 Millionen € werden aus der allgemeinen Rücklage gedeckt. – Man nimmt also eine Rücklage, um sie einer Rücklage zuzuführen. Na gut, das ist auch sehr interessant. Wie das dann erfolgt, über einen Nachtragshaushalt oder nicht, das ist offen. Ich sage Ihnen gleich an dieser Stelle: Ich glaube, das bedeutet einen Nachtragshaushalt. Auch darüber werden wir diskutieren.
Letzter Satz: Sie sprechen von Alterssparbuch. Da zuckt man natürlich. Erstens, weil man weiß, dass dieses Alterssparbuch nur einen geringen Teil der künftigen Ausgaben deckt. Außerdem wird man bei dem Thema „Sparbuch“ leicht nervös – ich glaube, ich habe zurzeit 0,02 %. Zum Glück haben wir im Beirat gemeinsam andere Anlagenstrategien entwickelt, die zu deutlich höherer Verzinsung führen. Denken Sie also noch einmal über den Begriff „Alterssparbuch“ nach.
Wir werden uns konstruktiv an der Debatte beteiligen und unser Abstimmungsverhalten daran orientieren, was sich aus der Anhörung ergibt, wie es sich für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren gehört. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gegen den Gesetzentwurf kann man – das waren auch die Worte des Kollegen Schmitt – nichts haben. Gegen die Grundstruktur des Gesetzentwurfs kann man nichts haben, gegen die meisten Detailregelungen kann man nichts haben. Trotzdem glaube ich nicht, dass die FDPFraktion – wir warten die Anhörung ab – dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Sie kommen wieder einmal zu spät. Es ist dieselbe Argumentation, die wir heute und gestern schon in anderen Bereichen hatten. Ja, wir haben es dringend nötig, bessere und höhere Rücklagen für die Versorgungsbezüge zu erarbeiten und festzuschreiben. Ja, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und von den Schwarzen, daran ist auch Ihre Politik der letzten vier Jahre schuld.
Es ist teuer, es belastet die künftigen Generationen, wenn man nicht, wie die Regierungskoalition davor, ungefähr 658 Stellen einspart, sondern wenn man, wie SchwarzGrün aus dem Vollen greifend, zusätzlich 4.450 Stellen platziert.
Das kostet eben Geld. Das kostet nicht nur jetzt Geld, sondern das kostet auch Geld bei den Versorgungsbezügen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Land Hessen haben Sie 5 Milliarden € mehr einnehmen können, als die mittelfristige Finanzplanung von Minister Dr. Thomas Schäfer es für die Jahre 2013 ff. geplant hat – 5 Milliarden € zusätzlich. Und Sie haben das Geld zu einem Großteil verfrühstückt, nach dem Motto: „Darf es noch ein Viertel mehr sein?“,
sowohl bei den Programmen, die Sie aufgelegt haben, als auch bei den Stellen, die Sie aufgelegt haben. Einmal auf die Idee gekommen, dass man eine Verwaltung vielleicht auch strukturell auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten muss, sind Sie nicht. Sie haben zusätzliche Behörden geschaffen. Sie haben zusätzliche Regulierungen eingeführt. Sie haben zusätzliche Beratungs- und was weiß ich nicht alles für Einrichtungen eingeführt, und dafür brauchten Sie dann auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die kosten künftig Geld, und sie werden auch Versorgungsbezüge haben wollen.
Ich darf deshalb noch einmal zusammenfassen: Wer in fünf Jahren zusätzlich 5 Milliarden € aufgrund der wirtschaftlichen, der konjunkturellen Lage einnimmt, der darf sich wirklich nicht feiern lassen, wenn er jetzt bei den Rücklagen diesen niedrigen Betrag zusätzlich einrechnet. Eigentlich ist das zu wenig.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, aufgrund der Gesetzeslage waren Sie ja gezwungen, dass die Änderung des Gesetzes jetzt durchgeführt wird, weil die zu erwartenden Ausgaben zeigen – schöne Grüße, ein Blick in die hessische Bilanz –, dass es so in keinster Weise mehr finanzierbar ist, dass so in keinster Weise mehr die 2030-Zahl eingehalten werden kann. Wenn man also mehr Stellen produziert, produziert man auch mehr Ansprüche auf Versorgungsleistungen – und dann muss man nach der Logik dieser Regierung, aber auch nach der Logik der Vorgängerregierung, als wir uns intensivst mit diesem Fonds auseinandergesetzt und ihn erheblich aufgestockt haben, danach handeln.
Die Pressekonferenz fand, glaube ich, um 11:30 Uhr statt. Sie wurde vom Minister geleitet und durchgeführt. Die Beiratssitzung, ich habe eben noch einmal nachgeschaut, war um 13 Uhr und wurde vom Staatssekretär geleitet. Ich habe nichts dagegen, dass der Staatssekretär dort mit seinem Wissen anwesend war, und er hat sie auch sehr geschickt geleitet; ich komme gleich noch zu den Inhalten. Aber ist das wirklich Achtung vor den Kolleginnen und Kollegen, dass der Minister in die PK geht und danach den Staatssekretär in den Beirat schickt?