Protocol of the Session on May 23, 2018

Die Pressekonferenz fand, glaube ich, um 11:30 Uhr statt. Sie wurde vom Minister geleitet und durchgeführt. Die Beiratssitzung, ich habe eben noch einmal nachgeschaut, war um 13 Uhr und wurde vom Staatssekretär geleitet. Ich habe nichts dagegen, dass der Staatssekretär dort mit seinem Wissen anwesend war, und er hat sie auch sehr geschickt geleitet; ich komme gleich noch zu den Inhalten. Aber ist das wirklich Achtung vor den Kolleginnen und Kollegen, dass der Minister in die PK geht und danach den Staatssekretär in den Beirat schickt?

(Beifall bei der FDP und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ich weiß, Sie haben einen vollen Terminkalender, weil Sie auch so gerne Öffentlichkeitsarbeit machen – das ist ja ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Finanzministers, neben einer auch guten Arbeit. Aber ich finde, das macht man einfach nicht. Wenn man schon meint, vorher die Öffentlichkeit informieren zu müssen, dann muss man sich auch die Kraft und die Zeit nehmen, noch einmal in den Beirat zu kommen, es kurz darstellen und dann sagen – denn der Vorsitzende des Beirats ist ja auch der Staatssekretär und nicht der Minister –: Dann gehe ich und mache einen anderen Termin.

Nun noch zur Arbeit, von der eben vollkommen zu Recht gesprochen worden ist. Ich fühle mich in dem Beirat sehr wohl. Nur eines muss sehr klar sein, und da haben sich Herr Schalauske auf der einen Seite und der Rest der Welt auf der anderen Seite – Schalauske noch nicht einmal unterstützt vom DGB – Gedanken darüber gemacht, was man denn alles Gutes in dieser Welt mit dem Geld anstellen könnte: Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht unser Geld. Es ist zu einem Großteil das Geld, das aufgrund von gesetzlichen und tarifvertraglichen Abmachungen den Mitarbeitern zusteht. Das ist deren Geld. Ich mache nicht gerne große Politik mit fremder Leute Geld.

(Beifall bei der FDP)

Dass Sozialisten das scheißegal ist – ich bitte, dieses Wort zu entschuldigen –, ist nun seit Jahrhunderten bekannt.

Herr Kollege Dr. Hahn, wir sind uns einig, dass das nicht ganz in Ordnung ist.

Wir sind uns einig. Ich habe es sofort gemerkt, als es draußen war. – Wenn Sie meinen, im Jahr 2018 noch immer erzählen zu können, dass man mit diesem Geld auch noch etwas viel Besseres machen könnte: Unser Hauptauftrag ist es, dieses Geld zu mehren, nicht nur zu halten.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollen es wissen: Da haben wir zwei Ideen, die weiter fortgeführt werden sollen. Das eine ist: Früher galt es immer, mündelsichere Papiere zu haben. Dieses Thema hat uns Herr Draghi zerschossen. Das gibt es nicht mehr. Vielleicht gibt es das irgendwann

einmal wieder, derzeit jedenfalls gibt es das nicht, wenn man weiter mehren will.

Deshalb ist in dieser Legislaturperiode schon ein Versuch gestartet worden, dass man Geld in Immobilienfonds hineingibt. Ich glaube, wir sind sehr gut beraten – das macht die Helaba Invest, wenn ich es richtig im Kopf habe, die dort mit ihrem Fachverstand Dinge aussucht –, wenn wir nunmehr von 5 % auf 10 % Immobilienanteile gehen.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde es auch gut, dass wir versuchen, noch weiter über den deutschen Tellerrand zu schauen. Ja, es muss immer gut kalkuliert sein. Ja, es muss immer auch von einer gewissen Art von Risiko auf der einen Seite, aber noch mehr Sicherheit auf der anderen Seite abgedeckt sein. Wir hatten, sozusagen im Zorn der Brexit-Entscheidung, die Briten einmal kurz aus der Liste rausgenommen, wo man möglicherweise investieren könnte.

Lieber Kollege Jörg-Uwe Hahn, denk bitte an die Redezeit.

Ja. – Wir haben jetzt unsere Berater gebeten, noch einmal zu schauen, ob man nicht auch in England noch gut investieren kann.

Deshalb sind wir gespannt auf die Äußerungen, die in der Anhörung kommen werden. Wir stehen diesem Gesetzentwurf positiv gestimmt gegenüber. Wie wir uns letztendlich entscheiden, entscheidet sich nach der Anhörung. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Erfurth, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hahn hat eben formuliert, es gebe nicht viel zu meckern, aber man werde wahrscheinlich nicht zustimmen. Sie haben es unter anderem damit begründet, dass in Hessen zu viele Stellen für Beamtinnen und Beamte geschaffen wurden.

Jetzt habe ich versucht, das ein bisschen mit dem in Übereinstimmung zu bringen, was wir vorhin in der Schuldebatte gehört haben; denn da wurden mehr Stellen gefordert. Irgendwo müssen Sie sich vielleicht auch einmal überlegen, in welche Richtung Sie wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Tarek Al-Wazir: Und die Sicherheitsdebat- te danach! – Zuruf des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Genau, und die Sicherheitsdebatte danach, wirft der Wirtschaftsminister gerade ein.

Meine Damen und Herren, ich würde diese Debatte für mich gerne mit „nachhaltig und generationengerecht“ überschreiben. „Nachhaltigkeit“ ist ein in politischen Debatten oft bemühtes Wort, und ich gebe zu, dass der häufig inflationäre Gebrauch von „Nachhaltigkeit“ auch mich manchmal nervt. Heute allerdings möchte ich ihn mit voller Überzeugung für den Bereich der Finanzpolitik verwenden. Das von der Landesregierung vorgelegte Versorgungssicherungsgesetz nimmt den Gedanken der Nachhaltigkeit im besten Sinne auf und zeigt Lösungswege auf – auch, an dieser Stelle will ich dem Kollegen Schmitt beipflichten, wenn wir es nicht vollständig lösen können. Sie haben ja die Größe der Aufgabe beschrieben, aber eine richtige Lösung habe ich von Ihnen am Ende auch nicht gehört.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Mit der Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Zukunft haben wir eine große Aufgabe zu lösen. Alle, die sich schon lange mit diesem Thema beschäftigen, wissen, dass Versorgungslasten beständig wachsen und dass die Finanzierung aus den laufenden Haushalten die jeweils nachfolgende Generation vor große Probleme stellt. Dieses Wissen war letztlich auch der Grund für das Bundesgesetz, das 1999 die sogenannte Kanther-Rücklage eingeführt hat, damals in der Annahme, dass wir, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente oder Pension gehen, die angesammelten Gelder nehmen, um damit – so war die Vorstellung – diesen Berg an Versorgungslasten zu untertunneln. Innerhalb von 15 Jahren sollte diese Rücklage aufgebraucht werden.

Das aber hat sich als Weg erwiesen, der nicht funktioniert, weil das Geld aufgebraucht worden wäre. Es zeigt sich, dass diese Maßnahme nicht ausreichend war. Deshalb gehen wir in Hessen schon seit einigen Jahren einen anderen Weg.

Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung sprechen, wollen wir diesen Weg auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Das ist nichts, was zu spät kommt oder irgendwie anrüchig wäre, sondern das ist genau das, was wir mit der Versorgungsrücklage und im Beirat schon sehr lange diskutieren: dass wir neue rechtliche Grundlagen für diese Anlage und die Versorgungsrücklage brauchen.

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN unterstützen ausdrücklich das Anliegen der Landesregierung, hier eine dauerhafte Rücklage aufzubauen und damit die Pensionen von Beamtinnen und Beamten langfristig abzusichern,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

und zwar ganz real in Geld, also in Anlagen, die wir im Haushalt haben, und nicht virtuell in irgendwelchen Buchungstricks.

In Hessen ist auch als einzigem Bundesland abzulesen, wie die Versorgungslasten sich darstellen, weil wir sie sehr offen in der Bilanz ausweisen. Jeder, der sich dafür interessiert, kann dort nachlesen, wie sie ansteigen. Deshalb ist es geboten, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Landeshaushalt so bietet, Vorsorge zu betreiben.

Hier sind wir uns trotz der Unterschiede wohl einig: Das kann ein Landeshaushalt nicht in vollem Sinne übernehmen – so habe ich auch den Kollegen Schmitt verstan

den –, sondern wir müssen immer die Möglichkeiten nutzen, die wir haben.

Da kann man sich immer noch mehr wünschen, wie es z. B. der Kollege der SPD oder der Steuerzahlerbund oder auch die VhU macht. Man kann sich immer noch mehr wünschen und sagen: Wir müssen noch mehr hineinzahlen. – Die Kunst ist, das richtige Maß und das umsetzbare Maß zu finden. Da bin ich sehr gespannt auf die Anhörung, wie die Anzuhörenden das beurteilen.

Meine Damen und Herren, mit der Versorgungsrücklage des Landes verfolgen wir, seit es sie gibt, eine Strategie der Nachhaltigkeit. Dieser Punkt war uns GRÜNEN von Beginn an immer besonders wichtig. Ich freue mich, dass wir schon vor dem Eintritt in die Landesregierung damit sehr erfolgreich waren. Das Geld sollte risikoarm, aber ertragreich angelegt werden und sich an ökologischen und sozialen Kriterien ausrichten. Diese Kriterien waren zunächst nicht ausdrücklich verankert, in keiner Anlagerichtlinie usw. Trotzdem haben wir uns in gegenseitigem Einvernehmen im Beirat entschieden, dass wir das einmal so machen.

Der Weg hat sich als erfolgreich erwiesen. Wir haben es 2017 in den Anlagerichtlinien verankert, und es hat sich gezeigt: Dieser Weg hat sich bewährt. Wir haben im Laufe der letzten Jahre mit der Rücklage Erträge erzielt, die immer leicht über den Erträgen übriger konventioneller Anlageformen gelegen haben. Es hat sich gezeigt, dass Ökologie und Ökonomie durchaus etwas miteinander zu tun haben und dass es keine Spinnereien sind, sondern dass es ein guter Weg sein kann, Geld anzulegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Jetzt soll mit dem Gesetzentwurf, den Finanzminister Dr. Schäfer hier vorgestellt hat, in § 6 ausdrücklich verankert werden, dass bei der Geldanlage neben der Sicherheit und Rentabilität künftig „auch ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte“ einzuhalten sind sowie die Kriterien von guter Unternehmensführung – das ist auch ein wichtiger Aspekt – oder auch der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen zu beachten sind. Das sind Ansätze, die wir GRÜNE ausdrücklich unterstützen und die wir weiterverfolgen wollen, weil wir uns auch an der Weiterentwicklung hin zur Dekarbonisierung bei der Aktienanlage Gedanken machen wollen.

Da bin ich sehr gespannt, welchen Weg die SPD einnimmt; denn Dekarbonisierung ist immer ein Thema. Wir wollen heraus aus Kohlenstoff, wir wollen heraus aus fossilen Energieträgern. Auch das ist ein Weg, der nach unserer Überzeugung in die richtige Richtung führt, weil er zukunftsfähig ist. Ich bin gespannt, ob diesen Weg auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD mitgehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Schmitt, ich freue mich, wenn wir da irgendwann einmal auf einen gemeinsamen Weg kommen werden.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das freut mich, und ich bin sehr gespannt auf die Debatte. – Aus heutiger Sicht kann ich nur sagen: Es ist der richtige Weg, die Versorgung der Beamtinnen und Beamten an sichere und an klima- und sozialpolitisch saubere Geldanlagen zu koppeln. Ich glaube, es ist auch für die Beamtinnen und Beamten ein gutes Gefühl, wenn sie nicht nur er

tragreich angelegte Rücklagen haben, sondern auch noch welche, die nach sozialen und ökologischen Kriterien gut angelegt sind. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollegin Erfurth. – Das Wort hat der Abg. Jürgen Banzer, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Einlassungen der Abgeordneten haben gezeigt, dass das bestimmt eine spannende, aber auch eine positive Gesetzesberatung werden wird. Wir werden sehen, wie dann die Schlussdebatte ausgeht.

Es ist wie immer: Jede Medaille hat zwei Seiten. Auf der einen Seite freuen wir uns alle, dass wir älter werden. In diesen Tagen war wieder eine eindrucksvolle Statistik zu lesen. Ich spüre es an mir selbst: Wir werden alle älter, auch der Gesamtdurchschnitt unserer Bevölkerung und natürlich der Gesamtdurchschnitt unserer Beamtenschaft.

Allein, das führt zu erheblichen Mehrbelastungen, die wir ausgleichen müssen. Für mich war eine Diskussion in der letzten Sitzung des Unterausschusses spannend, als uns der Landesrechnungshof mit seiner Erwartung konfrontierte, dass nicht nur der kamerale, sondern – ich sage dazu fast: natürlich – auch der doppische Haushalt ausgeglichen sein müsste. Sie werden sich an die Diskussion erinnern. Das ist zunächst einmal ein relativ theoretischer Ansatz, weil im doppischen Haushalt alle künftigen Lasten stehen, z. B. die Versorgungslasten.

Auf der anderen Seite – darauf ist auch hingewiesen worden – stehen die zukünftigen Chancen nicht im doppischen Haushalt, also die Steuereinnahmen, auf die wir jedes Jahr wegen unserer leistungsfähigen Bürgerinnen und Bürger bauen können. Die stehen nicht darin, und jetzt soll man das ausgleichen. Ich habe das als eine sehr sportliche Überlegung empfunden. Ich weiß nicht, wie das ausgeht, ob wir irgendwann einmal das Buchhaltungssystem ändern oder uns entschließen, auch Chancen zu bilanzieren. Das ist ein spannender Aspekt, aber er hat hiermit zu tun.