Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich nehme gerne eines vorweg: Meine Fraktion und ich gehen mit großer Skepsis in diese Gesetzesberatung.
Wir sind skeptisch, weil wir uns angeschaut haben, was andere Länder in diesem Bereich gemacht haben und wie sich das ausgewirkt hat. Wir sind außerdem skeptisch, weil eine Einschränkung des Eigentums, wie es die Landesre
gierung durch die Einführung von Gewässerrandstreifen vornehmen will, nur mit wirklich guten Gründen vorgenommen werden kann. Insgesamt scheint auch dieser Gesetzentwurf das Misstrauen widerzuspiegeln, das die Landesregierung den Landwirten gegenüber hat.
Wasser ist ein hohes Gut, und der Schutz des Wassers ist ein hehres Ziel. Die ergriffenen Maßnahmen müssen aber auch angemessen und geeignet sein, mehr Schutz zu bieten.
Nach dem ersten Überfliegen der Gewässerrrandstreifenregelung stelle ich fest, dass die von Ihnen vorgeschlagene Regelung eher strenger ist als z. B. die baden-württembergische Regelung, weil Sie keine Ausnahme für Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung vorsehen. Sollte das Gesetz so gemeint sein, dass jeder Straßengraben am Ende zu der 10-m-Abstandsregelung führt, dann wäre das sicherlich mit Blick auf die Akzeptanz bei den Landwirten kein gutes Gesetz.
Insgesamt wird auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ordentlich draufgesattelt. Wir sehen dieses Misstrauen, das Sie wieder gegen die Landwirtschaft verbreiten, äußerst skeptisch.
Wenn Sie mit den Landwirten gesprochen haben, dann frage ich mich, warum sich jetzt schon Landwirte gemeldet haben, die fragen, warum sie in die Diskussion nicht mehr einbezogen werden sollen. Diese Frage müssen Sie dann schon einmal beantworten.
Ich war gestern beim Bauernverband, im Gegensatz zu den Vertretern aller anderen Fraktionen. Wir haben da also Gespräche geführt.
Wir sind überzeugt, dass durch technische Lösungen, wie etwa das Aufbringen von Düngemitteln mittels Geräten, bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht, auch Verbesserungen möglich sind, ohne die Produktionsfläche drastisch zu verkleinern. Auch die Veränderungen, die bei den sogenannten Gewässerschauen vorgenommen werden sollen, erschließen sich uns noch nicht ganz.
Jetzt komme ich wieder dazu, warum man den Bauernverband herausnimmt. Das ist auch nach der Lektüre der Begründung nicht so richtig ersichtlich. Ich hoffe, wir bekommen dazu eine Antwort im Ausschuss. Da werden wir uns sicherlich ausführlich austauschen. Wir werden uns im Rahmen der Gesetzesberatung konstruktiv einbringen und auch intensiv die Anhörung begleiten. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Danke schön.
(Manfred Pentz (CDU): Sehr gut! – Gegenruf des Abg. René Rock (FDP): Die hat doch noch gar nichts gesagt!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Löber, ich möchte Sie direkt ansprechen, weil Sie kritisch hinterfragt haben, warum wir uns nur auf die 4 m beschränken würden. Dabei haben Sie so markige Worte gewählt, wie: Das Thema sollte uns doch mehr wert sein, wir sollten uns doch treu bleiben.
Frau Kollegin Löber, haben Sie sich eigentlich mit der Frage beschäftigt, woher diese 4 m kommen? – Aus der Düngeverordnung, die die Große Koalition auf Bundesebene entsprechend verhandelt hat. Insofern können Sie uns doch nicht für das kritisieren, was Sie auf Bundesebene selbst verhandelt haben, Frau Kollegin Löber.
Wenn Sie sagen, das sei uns nur so wenig wert, dann darf ich Sie einmal fragen, wie viel in Meter ausgedrückt der SPD in Niedersachsen der Gewässerrandstreifen wert war. Wie viel war denn der SPD in Niedersachsen dieses Thema wert? – 1 m, Frau Kollegin Löber. Wir hingegen wollen 4 m. Erzählen Sie hier doch nichts.
Ja, wir machen Politik in Hessen, und die machen wir auch sehr verantwortungsvoll. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir diese Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht haben. Es ist doch klar, dass Flüsse und Bäche – –
Frau Kollegin Löber, ich verstehe, dass Sie sich angegriffen fühlen, aber Sie müssen sich schon damit konfrontieren lassen, dass Ihre Kollegen in anderen Bundesländern nicht die Politik umsetzen, die Sie hier fordern.
Wir wollen den Flüssen und Bächen in Hessen wieder mehr Raum geben. In den Siebzigerjahren wurden viele Fehler gemacht: Flüsse und Bäche wurden begradigt, teilweise nicht sehr bedacht, sie wurden kanalisiert, sie wurden verrohrt. Wir machen das jetzt mit vielen guten Projekten sehr aufwendig wieder rückgängig. Es braucht den Schutz vor Überflutungen, es braucht den Schutz für Tiere und Pflanzen, für natürliche Lebensräume. Deshalb sind Renaturierungen so wichtig. Wir müssen ganz dringend auch den Umfang der Einträge in die Gewässer verringern. Wir reden hier über Einträge, die durch Bewirtschaftungen nahe am Gewässer eingebracht werden, insbesondere durch die Landwirtschaft. Wir reden über Düngemittel, über Insektizide und über andere Stoffe. Wir wollen den Flüssen und Bächen in Hessen wieder Raum geben.
Einen Moment, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, die Summe der persönlichen Gespräche wird zu einem pauschalen Gemurmel. Das ist zwar dem Präsidium zuzumuten, aber nicht der Rednerin. Deshalb bitte ich Sie um
mehr Aufmerksamkeit. Wenn Sie schon so spät tagen, dann müssen Sie das auch in Würde ertragen. – Das Wort hat die Frau Kollegin Dorn.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir wollen den Flüssen und Bächen mehr Raum geben. Wir wollen sie sauberer machen. Deswegen stärken wir mit diesem Gesetzentwurf die sogenannten Gewässerrandstreifen, die sensiblen Bereiche an Bächen und Flüssen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für mehr Gewässerschutz.
(Unruhe – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich verstehe die Rednerin immer noch nicht, Herr Präsident! – Glockenzeichen des Präsidenten)
Ich finde es schade, dass dieses Thema anscheinend so wenig Interesse findet, obwohl wir eigentlich über ein Thema reden, dass ziemlich wichtig ist. Wir reden nämlich über unsere Bäche und Flüsse und darüber, wie wir auch weiterhin sauberes Wasser haben.
Frau Kollegin Löber, die Überschrift einer Pressemitteilung des BUND zu dem Gesetzentwurf lautet: „Wichtige Schritte in die richtige Richtung – Novelle des Hessischen Wassergesetzes“. Es gibt also durchaus eine große Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Selbstverständlich gibt es im Detail auch Kritik. Das ist normal. Wir reden hier ja auch über einen Punkt, der Interessenkonflikte beinhaltet. Das haben einige Rednerinnen und Redner schon deutlich gemacht. Deshalb ist es uns so wichtig, dass wir den Weg gemeinsam mit den Landwirten gehen und dass wir gute Lösungen finden. Das, was wir hier vorlegen, ist ein sehr guter Kompromiss, weil wir sehr viele Gespräche geführt haben, Frau Kollegin Knell.
Sie von der Fraktion der FDP machen es sich zu leicht, wenn Sie sagen, wenn man in andere Bundesländer schaue, dann sehe man, dass das alles ganz schwierig sei. Es ist unsere Pflicht, Frau Kollegin, uns damit zu befassen. Wir haben die EU-Wasserrahmenrichtlinie, und deren Umsetzung ist schlicht und einfach unsere Pflicht. Wenn wir das nicht machen, bekommen wir ein Vertragsverletzungsverfahren, und dann haben wir Strafzahlungen zu leisten. Was ist denn Ihre Alternative? Wie würden Sie die Wasserrahmenrichtlinie gerne umsetzen? Dazu kommt leider von Ihnen nichts. Aber es gibt ja die Möglichkeit, Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf zu stellen.
Was steht konkret in der Novelle? Es geht um die Schaffung eines 5-m-Randstreifens im innerörtlichen Bereich. Düngemittel und Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines 4-m-Streifens nicht mehr eingesetzt werden. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren darf in den Randstreifen auch kein Pflug mehr eingesetzt werden. Auch das verringert den Eintrag von Stoffen in die Gewässer deutlich. Es sollen in diesen Gewässerrandstreifen keine Bauvorhaben mehr ausgewiesen und auch keine größeren Anlagen mehr gebaut werden. Weil wir die Landwirte als Partner verstehen, ist uns auch die Frage von Entschädigungen sehr wichtig. Auch das ist in dem Gesetzentwurf geregelt.
Ganz klar ist: Wenn die neue GAP-Periode ansteht, finden wir es sehr wichtig, dass weiterhin Fördermittel für die Renaturierung und für die Gewässerrandstreifen vorgesehen werden. Die Kommunen sind bei diesem Thema in der Pflicht. Sie müssen die Vorgaben entsprechend umsetzen. Deshalb wollen wir ihnen ein Vorkaufsrecht einräumen.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen. Gerade infolge des Klimawandels führen in den Sommermonaten viele Bäche so wenig Wasser, dass sie austrocknen. Das liegt auch daran, dass man bisher ohne Erlaubnis Wasser für den eigenen Gebrauch entnehmen konnte. Das wollen wir künftig erschweren. Wasserentnahmen sollen nur mit Erlaubnis möglich sein, damit nicht weiterhin gerade in heißen Sommermonaten unsere Bäche austrocknen. Die Bäche sind nämlich Lebensraum für viele wichtige Tiere und Pflanzen.
Unser Gesetzentwurf stellt einen guten Kompromiss zwischen dem Gewässerschutz und der Möglichkeit dar, wie wir einen Weg gemeinsam mit den Landwirten gehen können. Ich freue mich sehr auf die Beratungen. Selbstverständlich werden wir eine Anhörung durchführen, wie wir das immer tun, und werden uns weiterhin Anregungen holen. In diesen Gesetzgebungsprozess sind schon viele, viele Verbände intensiv einbezogen worden. Insofern sehe ich dem Ganzen sehr gelassen entgegen.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Fachausschuss. – Damit besteht Einverständnis.