Dann lasse ich aus dem Antrag, Drucks. 19/5022, zuerst Punkt 3 abstimmen. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die FDP. Wer enthält sich? – SPD und DIE LINKE. Damit ist Punkt 3 angenommen.
Nun lasse ich den Rest des Antrags abstimmen. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Dagegen? – FDP. Enthaltungen? – DIE LINKE. Damit ist der gesamte Antrag angenommen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes – Drucks. 19/5059 zu Drucks. 19/4986 zu Drucks. 19/4656 –
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN und der FDP bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags, Druck. 19/5023, in dritter Lesung anzunehmen.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen? – Die FDP. Enthaltungen? – SPD und DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018) – Drucks. 19/5060 zu Drucks. 19/5008 zu Drucks. 19/4825 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Berichterstattung aus dem Innenausschuss: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags, Drucks. 19/5024, in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Bauer, vielen Dank für die Berichterstattung. – Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Also können wir auch hier – – Nein, es kommt eine Wortmeldung. Ach, ich hätte ein bisschen schneller sein müssen. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Rudolph.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich vorher gewusst hätte, dass die Lobhudelei von CDU und
GRÜNEN unterbleibt, hätte ich die Wortmeldung weggelassen – kein Thema. Aber das kann ja noch kommen.
Ja, wir haben heute die dritte Lesung. Für die Beamtinnen und Beamten soll es mehr Geld geben. Sie sollen endlich wieder angemessen an der Einkommensentwicklung teilhaben. Das ist nicht zu kritisieren. Unser Änderungsantrag, das Tarifergebnis 1 : 1 – so wie es von dieser Koalition vorher angekündigt war – zu übernehmen und damit die Besoldungserhöhung um 2 % auf den 1. März dieses Jahres vorzuziehen, wurde abgelehnt. Das ist bedauerlich, weil der Einkommensrückstand zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten an dieser Stelle nicht aufgehoben wurde. Aber da haben sich CDU und GRÜNE beratungsresistent gezeigt – zumindest an dieser Stelle –, auch wenn das falsch ist.
Zweitens. Vielleicht hat es auch der Letzte – es war wohl eher bei den GRÜNEN, glaube ich – mitbekommen, dass es keinen Unterschied gibt, ob der Antrag von der CDU oder der SPD kommt, wenn man Geld zur Finanzierung von Mehrausgaben aus der Rücklage nimmt. Das ist eine genauso seriöse Finanzierung wie bei anderem. – Das kann man politisch anders sehen. Aber das ist dann eher ein Problem der GRÜNEN, die ja ohnehin nicht zu den Freunden der Beamtenschaft zählen. Das hat sich mittlerweile aber auch überall herumgesprochen.
Drittens. Wir werden ja sehen, was in den nächsten Jahren passiert – die Besoldungserhöhung gilt für 2017 und 2018. Herr Heinz, man wird noch genau hinschauen, wenn wir dann gemeinsam – Stichwort: Wahlprüfsteine – vor dem Beamtenbund, der ver.di, der Polizeigewerkschaft auftreten, ob Sie dort auch wieder sagen, es gebe immer Besoldungserhöhungen. Aber Sie machen stattdessen Nullrunden und Besoldungsdiktate. – Das haben Sie vor der letzten Wahl ja genau so gemacht.
Meine Damen und Herren, deswegen ist das keine großartige Leistung von CDU und GRÜNEN. Ich finde, die Beamtenschaft des Landes Hessen hat ein Recht darauf, angemessen besoldet zu werden. Auch die Beamten müssen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.
Da dies gelegentlich öffentlich anders dargestellt wird, möchte ich sagen: Die Masse der rund 90.000 Beamtinnen und Beamten ist nicht im höheren Dienst und wird nicht besoldet nach A 15 oder nach A 16. Die Masse bewegt sich auch nicht im Bereich der Ministerialbürokratie in Wiesbaden und wird nicht nach B 3 oder B 6 besoldet. Im Bereich der Justiz und der Finanzverwaltung gibt es auch viele Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst. Diese merken sehr wohl, ob sie 20 € oder 30 € mehr bekommen.
Insofern ist Ihr Vorschlag ein Ansatz. Das Besoldungsdiktat ist weg. Wir sind der Meinung, dass den Beamten das
zusteht, auch wenn das Tarifergebnis nicht konsequent übertragen wird. Deshalb werden wir uns in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten in Hessen. Die Besoldungserhöhung kann kommen.
Die Koalition stimmt einer Erhöhung um 2 % ab dem 1. Juli und einer Erhöhung um 2,2 % ab dem 1. Februar 2018 zu. Die Freifahrtberechtigung kommt hinzu. In unserem Änderungsantrag haben wir herausgearbeitet, dass es diese zusätzlich zu den beiden kräftigen Besoldungssteigerungen gibt.
Für uns gilt: Der Haushalt lässt das zu. Die Beamtinnen und Beamten haben das verdient. Das Alimentationsprinzip hat Verfassungsrang. Auch die Schuldenbremse hat Verfassungsrang. Beides können wir gut miteinander in Einklang bringen, indem die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses erfolgt, zuzüglich der Freifahrtberechtigung.
Das gibt Planungssicherheit für den Finanzminister, aber auch für die Beamtinnen und Beamten in diesem und im nächsten Jahr. Für uns haben die in Art. 33 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundsätze des Beamtentums einen sehr hohen Stellenwert. Das haben wir einbezogen und berücksichtigt. Wir würden uns freuen, wenn die Kollegen von SPD und LINKEN endlich ihre Angriffe auf die Gesundheitsversorgung der Beamtinnen und Beamten einstellen würden und sie diese nicht mehr in eine Zwangskasse überführen wollten.
(Beifall bei der CDU – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Das ist so absurd, dass wir das noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen!)
Das ist nicht absurd, sondern das steht in Ihrem Wahlprogramm. Das kennen wir wahrscheinlich besser als Sie.
Das Beamtentum hat für uns einen hohen Stellenwert. Das ist verfassungsrechtlich abgesichert. Wir halten daran fest. Daran messen wir auch die Gesetzentwürfe zur Besoldung, die wir Ihnen vorgelegt haben. Heute liegt ein besonders guter Gesetzentwurf vor, den wir in dritter Lesung verabschieden können. Ich werbe nochmals um eine breite Zustimmung. Die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen haben das verdient. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Alle Jahre wieder. Ich glaube, ab heute bin ich endgültig zurück im Landtag.
Ich habe in der vergangenen Legislaturperiode fünfmal zu diesem Thema gesprochen. Insofern weiß ich, dass eine dritte Lesung einen Wortbeitrag erfordert. Ich will für die FDP kurz begründen, warum wir dem zustimmen werden.
Die Beamten sollen nicht die Leidtragenden sein. Wir haben den Vorschlag der SPD mitgetragen, zumal ein Deckungsvorschlag vorliegt. Deshalb werden wir in diesem Jahr dem Antrag der SPD folgen, der auch in der vergangenen Legislaturperiode immer eine gewisse Konsequenz hatte. Gleiches gilt für die dritte Lesung. Wir haben uns das wohl überlegt. Wir sind an der Sache orientiert und werden in dritter Lesung zustimmen, damit endlich das kommen kann, was kommen muss, nämlich die Anerkennung der Arbeit der Beamten. Ich freue mich auf die Diskussion im nächsten Jahr. – Danke schön.