Was natürlich auch zu kritisieren ist bei Ihrem Gesetzentwurf, ist, dass ausgerechnet Ihre Partei mit Ihrer Vergangenheit mit einer solchen Gesetzgebung massiv in die Grundrechte und insbesondere in das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung abzielt.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist eine bayerische Regelung! Das habe ich Ihnen schon dreimal gesagt, Herr Caspar!)
(Janine Wissler (DIE LINKE): Was? – Hermann Schaus (DIE LINKE): Was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun?)
Insoweit glaube ich schon, dass ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl – ich gebe zu, dass es bei Ihnen vielleicht nicht zu erwarten ist – angebracht wäre, wenn man so ein Gesetz einbringt. Wenn man hier so massiv in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Wohnung hineingehen will, wie Sie das machen, dann hätte es Ihnen meiner Ansicht nach angestanden, darüber nachzudenken und vielleicht andere Konsequenzen zu ziehen. Aber auch das wäre zu viel erwartet gewesen.
Ich stelle daher fest: Dieser Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, würde dem Wohnungsmarkt schaden. Er würde den Wohnungssuchenden schaden. Deswegen wird er von uns abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über den Gesetzentwurf der LINKEN haben wir schon einige Male diskutiert: im Plenum, im Ausschuss, bei der Anhörung. Die
Argumente wurden mehrfach ausgetauscht. Ich glaube, sie haben sich jedenfalls nicht grundlegend geändert in den Positionen der Einzelnen.
Ich kann Ihnen für die Landesregierung nur sagen, dass wir der Meinung sind, dass wir derzeit kein allgemeines Zweckentfremdungsverbot brauchen. Es eignet sich nämlich nicht, in Zeiten knappen Wohnungsangebotes den Wegfall von Wohnungen wirksam zu verhindern.
Wir haben bei der aktuellen Marktlage kaum Leerstand, weil es sich nicht lohnt, Wohnraum in großem Maße leer stehen zu lassen oder Wohnungen in Büros umzuwandeln. Wir haben in Frankfurt – das ist vom Institut Wohnen und Umwelt aus Darmstadt ausführlich untersucht worden – eine Leerstandsquote von unter 1 %. Das muss man als sachliches Argument einfach zur Kenntnis nehmen. Das Institut Wohnen und Umwelt begutachtet und begleitet den hessischen Wohnungsmarkt seit Jahren.
Wichtigster Anwendungsbereich des Verbotes, das es in Hessen einmal gab, war die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume. Wir haben jetzt aber den umgekehrten Trend. Man versucht, Büroräume in Wohnungen umzuwandeln, wo immer das möglich ist, das mit zu fördern, auch mit Fördergeldern des Landes. Allein in Frankfurt sind im letzten Jahr so 852 neue Wohnungen zurückgewonnen worden.
Auch in der sozialen Wohnraumförderung werden solche Projekte gefördert. Schauen Sie sich die Umwandlung des alten Arbeitsgerichts hier in Wiesbaden oder das alte MAN-Roland-Gebäude in Offenbach an, wo ein modernes, neues urbanes Quartier entstanden ist. Da tut sich also etwas, und zwar in ganz umgekehrtem Sinne, wie Sie das mit Ihrem Gesetzentwurf vorhaben.
Die Landesregierung hat einen ganzen Strauß an unterschiedlichen Möglichkeiten geschaffen, wie man den Wohnungsmarkt entlasten kann. Wir haben unterschiedliche Fördermöglichkeiten in der sozialen Wohnraumförderung für die unterschiedlichen Zielgruppen, und wir verbessern die Situation der Mieterinnen und Mieter im Bestand, z. B. durch die Kappungsgrenze, die Mietpreisbremse. Wir haben die Fehlbelegungsabgabe eingeführt, die für Frankfurt richtig effektiv ist.
Ich glaube, dass wir genauer schauen sollten, welche vielen unterschiedlichen Maßnahmen uns in der Sache tatsächlich weiterbringen. Wir sollten nicht weiter an Symbolen herumdoktern, wie es mit Ihrem Zweckentfremdungsverbot den Anschein hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Aber Ihr ehemaliger grüner Frankfurter Dezernent unterstützt das! Was sagen Sie dazu?)
Damit können wir in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum abstimmen. Wer diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Sozialdemokraten und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt worden ist.
Meine Damen und Herren, noch eine Minute. Es ist so schön hier, Herr Kollege. – Ich möchte Sie noch einladen zum parlamentarischen Abend der Technischen Universität
Vor allem will ich Ihnen noch etwas Schöneres sagen: Die Kolleginnen und Kollegen im Hauptausschuss dürfen jetzt noch in Raum 501 A zusammenkommen. Dort findet jetzt im Anschluss eine Sitzung statt. – Einen schönen Abend, bis morgen früh.