Protocol of the Session on November 17, 2011

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das steht zwei Absätze weiter!)

Zweitens. Sie müssen sich das einmal angucken. Sie haben gesagt, wir hätten zu wenig Personal. Das sind die typischen „Einsparvorschläge“ der SPD-Fraktion zum Haushalt. Sie sagt dann: Wir brauchen mehr Personal. – Frau Fuhrmann, das war wieder so ein „Einsparvorschlag“.

Der Personaleinsatz stieg seit dem Jahr 2005 um 12 %. Er stieg von 4,3 Vollzeitstellen vor der Kommunalisierung auf jetzt 4,8 Vollzeitstellen auf 1.000 Fälle nach der Kommunalisierung. Also sagen Sie bitte nicht der Öffentlich

keit, da wäre weniger als vorher. Nachweislich ist das Gegenteil der Fall.

Durch die Kommunalisierung sank die mittlere Fallbearbeitungsdauer um 24 Tage. Wir brauchen jetzt 24 Tage weniger bis zur Entscheidungsfindung.

Jetzt kommt es: Die Zahl der Widerspruchs- und Klageverfahren verringert sich geringfügig um 0,3 Fälle je 1.000 Fälle. Der Anteil der erfolgreichen Klageverfahren aus Sicht der Behörden, also der Landkreise, stieg um durchschnittlich 5 Prozentpunkte auf insgesamt 97 %. Das heißt, nur 3 % der Widersprüche und Klageverfahren haben überhaupt Erfolg. Wenn Sie das nicht als einen Erfolg hinstellen wollen, können Sie das tun. Das entspricht dann aber nicht der Wahrheit.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Durch die Kommunalisierung verringerte sich insgesamt die Belastung der Haushalte der Kreise. Das Ziel der Kostenneutralität bei der Aufgabenübertragung wurde also mit dem Gesetz erreicht. Es gibt daher an dem Prinzip Kommunalisierung nichts auszusetzen. Das Gegenteil ist sogar der Fall: Das führt zu einer effektiver arbeitenden und zu einer schlankeren Verwaltung.

Über eines kann man nachdenken. Das hatten Sie erwähnt. Dabei geht es um die Frage: Wie verhält es sich denn mit der Fachaufsicht des Landes in Krisenfällen? Wie kommen wir da durch? – Aber genau das soll doch jetzt geregelt werden. Deshalb wurden doch Begriffe genutzt, die das HSOG grundsätzlich zur Anwendung kommen lassen.

Aber das Land soll nicht bei jedem Kleinmist – so sage ich das jetzt einmal – behördlich durchgreifen, sondern nur dann, wenn wirklich eine Gefahr für das Land oder eine kreisübergreifende Gefahr droht. Das ist doch nicht erst dann der Fall, wenn der Skandal da ist, sondern auch schon dann, wenn er droht. Das heißt, das geschieht auch präventiv. Vielleicht haben Sie das Gesetz nicht richtig verstanden.

Dann kann man sich über die Frage unterhalten, ob das für alle Bereiche ausreicht, die sich im Veterinärwesen befinden. Wir wollen erst einmal beobachten, ob das ausreichend ist. Denn wir haben die Möglichkeit, in Einzelfällen einzugreifen, wenn wir besondere Gefahrenlagen sehen. Das wäre etwa der Dioxinskandal gewesen. Fairerweise muss man aber sagen, dass das in Hessen hervorragend geklappt hat. Die Zusammenarbeit der Behörden, die Meldungen und all das haben doch geklappt. Woanders hat das nicht geklappt. Aber bei uns in Hessen hat das geklappt. Das haben wir doch herausgefunden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Insofern muss man hinsichtlich der kritischen Betrachtung, die Sie abgegeben haben, sehr vorsichtig sein. Wir denken, dass das Gesetz vernünftigerweise zur Verlängerung ansteht. Mit kleinen Änderungen wollen wir Rechtsklarheit schaffen. So wollen wir auch weiterhin Gesetze machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat nun die Frau Ministerin. – Frau Ministerin, ich nehme an, dass Sie reden wollen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige wenige Dinge eingehen, die eben angesprochen wurden. Frau Fuhrmann, das, was eben von Ihnen dargestellt wurde, ist inhaltlich teilweise schlicht und einfach falsch. Deshalb muss es richtiggestellt werden.

(Beifall bei der CDU – Judith Lannert (CDU): Wo ist denn Frau Fuhrmann? Frau Fuhrmann ist gar nicht da!)

Zum einen. Hier wurde dargestellt, nach der Kommunalisierung sei der Notstand ausgebrochen. Durch Zwischenrufe wurde das auch noch bestätigt. Ich kann dazu nur sagen: Das entspricht überhaupt nicht den Tatsachen.

Wenn Sie von Ihrer Seite die Qualität der Kontrolle nur daran messen wollen, wie viele Fälle kontrolliert wurden, ist das schlicht und einfach ein falscher Maßstab. Wir haben risikoorientierte Kontrollen. Es wird dort kontrolliert, von wo ein besonderes Risiko ausgeht. Insofern haben wir ein ausgeklügeltes, gutes, verantwortliches, gemeinsam mit den entsprechenden Behörden abgestimmtes System, das sich auch in der Vergangenheit bewährt hat.

Zum anderen möchte ich an dieser Stelle ganz klar festhalten, dass, wenn immer wieder dargestellt wird, man könnte den Eindruck haben, es gäbe wesentlich weniger Stellen im Bereich der Kontrollen, das schlicht und einfach falsch ist. Nach dem, was uns vorliegt – darauf wurde schon eingegangen –, können wir nicht feststellen, dass es signifikante Änderungen gegeben hätte und die entsprechenden Landräte ihrer Verpflichtung nicht nachkommen würden, das, was ihnen an Kostenerstattungen erteilt wird, nicht auch entsprechend mit Stellen zu belegen und Personal einzusetzen. Das ist schlicht und einfach falsch.

(Judith Lannert (CDU): Die nehmen den Gesetzentwurf gar nicht ernst, sonst würden sie zuhören! Da ist ja niemand da!)

Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle noch einmal das wiedergeben, was bei der Anhörung auch eine Rolle gespielt hat. Da wurde auch – weil dieser Unterton hier hereinkam – die Kommunalisierung insgesamt nicht infrage gestellt. Es wurden Dinge angesprochen, bei denen man sagen muss, dass sich dabei tatsächlich ein bisschen etwas verändert hat, und zwar ganz klar zum Positiven.

Verändert hat sich, dass wir inzwischen eine Taskforce haben, die in Krisenfällen koordiniert und weisungsbefugt ist. Es wurde von Frau Dorn eben noch einmal besonders erwähnt, dass es sinnvoll ist, dass wir in Krisenzeiten in der Tat noch komprimierter und noch besser zusammenarbeiten und an bestimmten Stellen auch leiten können. Das muss auch so sein.

In bestimmten Situationen, z. B. bei EHEC, hat sich gezeigt, dass, wenn jeder für sich alleine Gutes tun will, es dann nicht immer gut ist, wenn man eine größere Gefahren- oder Risikolage hat, wenn man sehr schnell informieren, kontrollieren und entsprechende Informationen weitergeben muss. Aus diesem Grund heraus haben wir in dem geänderten Gesetz festgehalten, dass wir hier im Einzelfall die entsprechenden Anweisungen erteilen können. Ich weiß, es gab eine Diskussion, in der der eine oder andere meinte, er sei nun wieder entrechtet und dürfe nicht viel tun – an mancher Stelle gab es Irritationen –: Das ist schlicht falsch. Wir wollen in bestimmten Krisensituatio

nen sagen, dass wir besser bündeln und uns abstimmen wollen. Das wird auch der Fall sein. Die Taskforce ist ein Instrument, das eingeführt und durch diesen Gesetzentwurf auch rechtssicher verankert wurde. Das werden wir auch so weiterführen, weil es sich bewährt hat.

Das Zweite ist: Wir bieten in diesem Gesetzentwurf eine interkommunale Zusammenarbeit an. Dazu muss ich ganz klar sagen: Wenn es unterschiedliche Verhältnisse und unterschiedliche Bedingungen in unterschiedlichen Landkreisen gibt, ist das durchaus auch ein Anlass, darüber nachzudenken, wie es der Einzelne macht und ob man es unter Umständen noch besser machen könnte. Gäbe es die Möglichkeit, durch eine interkommunale Zusammenarbeit noch besser Dienst zu leisten? – Insofern bieten wir diese Option an. Wenn der eine oder andere von seiner Seite aus das Angebot annehmen möchte, kann ich nur sagen, dass das ein gutes Instrument ist, um Qualität zu verbessern, ohne gleich Stellen aufstocken zu müssen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wenn ich auf einige wenige Dinge eingehen darf, die die SPD noch in ihrem Änderungsantrag stehen hat. Ich will nicht auf einzelne Punkte eingehen, weil sie teilweise schon diskutiert wurden. Lassen Sie mich nur noch etwas zum Thema Kostenpflicht ansprechen: Eigentlich müssten Sie wissen, dass die Befürchtung unbegründet ist, dass die Inanspruchnahme zukünftig generell kostenpflichtig sein könnte. Vielmehr ist im Gesetzestext – meines Erachtens klar und unmissverständlich – geregelt, dass Kosten vonseiten der Kommunen dem Hessischen Landeslabor nur dann zu erstatten sind, wenn sie gegenüber Dritten geltend gemacht werden können. Ich glaube, das ist auch nicht weniger als recht und billig. Das heißt, in allen übrigen Fällen – darauf lege ich Wert –, auch bei Härtefällen, ist die Kostenfreiheit für die Kommunen nach wie vor gegeben. Die Botschaft, nach der es einen Zwang zur kostenpflichtigen Nutzung des Landeslabors geben würde, ist schlicht und einfach falsch.

Lassen Sie mich noch kurz auf zwei Forderungen eingehen, die hier gestellt wurden. Die eine war, dass Tierärzte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit einzustellen seien. – Dazu kann ich nur sagen: Das ist eine Vorgabe, die man dem kommunalen Dienstherrn in dieser Form nun überhaupt nicht geben kann. Es ist die Entscheidung des kommunalen Dienstherrn, in welchem Beschäftigungsverhältnis er diejenigen beschäftigt, die er angestellt hat. Es ist nicht unsere Aufgabe, das von unserer Seite aus zu bestimmen, zu dominieren und vorzugeben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Übrigens sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass das nicht sonderlich kommunalfreundlich ist.

Zum von Ihnen angesprochenen Thema der Mindestpersonalausstattung. Es ist immer einfach, zu sagen, mindestens soundso viele Menschen müssen irgendetwas tun. Viel klüger und besser ist es, dies in die Verantwortung der Aufgabenträger zu stellen – wenn wir an die Eigenverantwortung der Aufgabenträger glauben, sie selbst von ihrer Seite aus eine Aufgabenkritik durchführen, wenn man hier Abläufe prüft und unter Umständen innerhalb der einzelnen Bereiche einmal sieht, welcher Mitarbeiter was erledigt und welche Aufgaben von ihm übernommen werden.

(Zuruf von der SPD: In den anderen Bereichen aber auch!)

Zu sagen, mindestens soundso viele Menschen müssten etwas tun, heißt deshalb nicht, dass es besser wird. Wichtig ist, dass die Menschen, die etwas tun, es auch gut tun. In diesem Sinne glaube ich, dass Ihre Vorschläge zwar gut gemeint, aber wenig hilfreich sind. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Wir müssen zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion separat abstimmen. Ich rufe den Änderungsantrag Drucks. 18/4712 auf. Wer dem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Antrag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Ablehnung der Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden ist.

Wir kommen in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften, Drucks. 18/4702 zu Drucks. 18/4303.

Wer dieser Beschlussvorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auszählen!)

Donnerstagabends ist das ein gefährlicher Zwischenruf, Herr Kollege.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ein bisschen Spaß muss man ja auch verstehen!)

Ich habe immer Spaß, aber manche verstehen meinen Humor eben nicht. Das ist eine andere Frage. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und LINKEN angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz (HAGThUG) – Drucks. 18/4707 zu Drucks. 18/4534 –

Der Berichterstatter ist Herr Abg. Tipi. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Be schluss empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses. Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4578, in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich will einmal den Versuch unternehmen, bei den Fraktionen anzufragen, ob sie etwas dagegen haben, wenn Herr Dr. Wilken anfängt, weil er dann hier Sitzungsdienst hat und den Kollegen Dr. Reuter ablösen muss. Kein Widerstand? – Dann darf ich Herrn Dr. Wilken jetzt das Wort erteilen, damit wir wieder in die richtige Reihenfolge kommen. Drei Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Danke für dieses unkomplizierte Verfahren. – Dieses Ausführungsgesetz setzt in Hessen ein Gesetz um, das Verfassung und Menschenrechte verletzt. Deswegen ist dieses Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz unserer Meinung nach auch nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei der LINKEN)