Der zügige Ausbau der Breitbandinfrastruktur gehört damit zu den zentralen Aufgaben der Standortsicherung, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums.
Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Breitbandnetze stetig. Die Stichworte dazu lauten: Videodienste und Cloud Computing.
Wir GRÜNE wollen deshalb parallel zwei Ziele erreichen. Zum einen geht es um die Sicherung der sogenannten Grundversorgung, zum anderen geht es um die Schaffung der Anreize für einen schnellen Ausbau der Netzinfrastruktur mit Glasfaser. Wir wollen beides.
Lassen Sie mich zunächst auf Letzteres eingehen. Ein nachhaltiger festnetzgebundener Breitbandausbau ist nur mit Glasfaser möglich. DSL oder die Nutzung des Kabelanschlusses erfüllen aktuell noch ihren Zweck. Perspektivisch gesehen stoßen sie aber an ihre Grenzen.
Wir werden künftig ein Glasfasernetz benötigen, das bis in die Haushalte reicht. Das Stichwort „Fiber to the Home“ ist bereits gefallen. Denn das Kupferkabel auf den letzten Metern ist heute häufig das entscheidende Nadelöhr.
Eine solche Anbindung mit Glasfaser bis in jede Wohnung erfordert nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste deutschlandweit Investitionen in Höhe von rund 110 Milliarden €. Laut OECD steht dem aber gegenüber, dass die Breitbandkommunikation bereits heute zu einem Drittel zum Produktivitätswachstum beiträgt. Die Investitionen in einen flächendeckenden Ausbau der Glasfasernetze zahlen sich, volkswirtschaftlich gesehen, aus. Sie tragen direkt zu einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in zweistelliger Milliarden-Euro-Höhe bei. Damit werden bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Das besagt eine Studie, die im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie durchgeführt wurde.
Meine Damen und Herren, wir erkennen durchaus an, dass Sie endlich aufgewacht sind. Nach Jahren der Verweigerung hat die Landesregierung endlich begonnen, in diesem Bereich ihre Hausaufgaben zu machen. Denn die Autobahnen von morgen werden eben nicht aus Beton, sondern aus Glasfaser bestehen. Das gilt in Berlin und in Hessen.
Viel zu spät, aber immerhin haben wir eine monetäre Förderung des Baus des Breitbandnetzes im ländlichen Raum in bescheidenem Umfang begonnen. Das Bürgschaftsprogramm wurde bereits genannt.
Da ich aber auch eine ungefähre Vorstellung davon habe, mit welch breiter Brust Herr Staatssekretär Saebisch gleich die Verdienste seines Hauses lobpreisen wird,
will ich Sie daran erinnern, was Ihr Minister während der letzten Debatte über das Breitbandkabel in diesem Haus in Aussicht gestellt hat. Damals hat er festgestellt, dass die letztendlich zur Verfügung gestellten Landesmittel bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Dementsprechend hatte Minister Posch angekündigt, Bundesmittel für den Ausbau des Breitbandnetzes akquirieren zu wollen. Im Auge hatte er dabei Gelder aus der Versteigerung der Frequenzen der digitalen Dividende. Das sind originäre Gelder des Bundes. Da hatte er wohl die Rechnung ohne den Wirt gemacht. In diesem Fall ist das Herr Schäuble. Diese Idee Ihres Ministers hat sich längst als Luftschloss entpuppt. Wir hatten das damals schon prognostiziert. Er ist als nordhessischer Wildkater gesprungen und bestenfalls als Bettvorleger gelandet.
Der von den Fraktionen der CDU und der FDP für die heutige Debatte vorgelegte Antrag beschränkt sich leider wieder einmal darauf, die üblichen Lobesworte an die Landesregierung zu formulieren. Darüber hinaus werden nur neue Hürden hinsichtlich des zügigen Ausbaus des Breitbandkabels aufgestellt. So verweigern Sie beispielsweise weiterhin die notwendige Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zur Beteiligung der kommunalen Unternehmen. Frau Wissler und Herr Siebel haben das bereits erwähnt.
Wir GRÜNE haben deswegen einen eigenen Dringlichen Antrag eingereicht, der der Debatte ein wenig Substanz verleiht.
Über die Notwendigkeiten des Ausbaus des Breitbandkabels zu diskutieren, ohne sich klar dazu zu bekennen, dass diejenigen, die über die bestehenden Glasfasernetze verfügen, anderen Unternehmen auch Zugang zu ihren Netzen gewähren müssen – das Stichwort dazu lautet: „open access“ –, ist schon einigermaßen gewagt. Hier ist Regulierung gefordert. Hier muss die Landesregierung, wenn sie ihre Beteuerungen ernst meint, bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes entsprechenden Einsatz in den Gremien des Bundesrats zeigen.
Nach wie vor offen ist die Antwort auf die Frage, warum Sie sich eigentlich so beharrlich geweigert haben, den flächendeckenden Ausbau eines leistungsfähigen Breitbandnetzes in die Konjunkturprogramme aufzunehmen. Sie hätten das wenigstens in das hessische aufnehmen können, auf das Sie bekanntermaßen so stolz sind.
Wir hatten auch das damals angemahnt. Sie wollten wieder lieber in Beton investieren und haben damit eine wichtige Chance vergeben.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kräfte des Marktes eine entsprechende Versorgung im ländlichen Raum nicht sicherstellen. Die Kluft zwischen den Städten und dem ländlichen Raum wird stets tiefer. Wir GRÜNEN setzen uns deshalb für einen gesetzlichen Anspruch auf einen Breitbandkabelanschluss mit einer Übertragungsrate von zunächst mindestens 6 MBit/s ab dem 1. Januar 2013 ein. Dafür fordern wir, wie in unserem Dringlichen Antrag formuliert, eine Universaldienstpflicht nach europäischem Recht, so wie es bereits den Anspruch auf einen Telefonanschluss oder darauf gibt, einmal pro Werktag mit Post beliefert zu werden.
Wir wollen, dass dieser Breitbanduniversaldienst dynamisch festgelegt wird. Das heißt, die Übertragungsgeschwindigkeiten sollen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag unserer Bundestagsfraktion hat bewiesen, dass das gehen würde.
Es kommt doch nicht von ungefähr, dass Länder mit einem solchen Universaldienst, wie Finnland, Schweden, Südkorea oder die Schweiz, laut Aussage der OECD heute bereits viel besser als Deutschland und Hessen versorgt sind. Den von Herrn Lenders befürchteten Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen kann, das wissen Sie, durch entsprechende Ausschreibungs- und Finanzierungsmodalitäten sehr wohl entgegengewirkt werden.
Ich wundere mich schon, dass auch die CDU mit dem gemeinsamen Antrag eher pauschal einen solchen Universaldienst ablehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegt ein aktuelles Positionspapier mit Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vor. Was fordern Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin? – Sie fordern – ich zitiere – „die Einführung einer Universaldienstverpflichtung bei Marktversagen, um die zunehmende digitale Spaltung zwischen Stadt und Land zu überwinden“.
Nichts anderes steht in unserem Dringlichen Antrag. Vielleicht hätten Sie mit den Kolleginnen und Kollegen in Berlin einmal sprechen sollen, statt den Aussagen des Wirtschaftsministeriums zu folgen.
Der Universaldienst ist ein reizvoller und vielversprechender Gedanke. Wie wir sehen, gewinnen auch Ihre Kolleginnen und Kollegen dem viel ab.
Selbstverständlich können wir gerne im Ausschuss noch einmal ausführlich darüber diskutieren. Meine Damen und Herren, Versorgung mit Breibandkabel für alle ist machbar, man muss es aber auch wollen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Klose, Sie haben von Substanz gesprochen. Deswegen möchte ich mich gerne an
Sie haben davon gesprochen, dass andere Bundesländer bei der Installierung der Breitbandkabel wesentlich weiter als Hessen seien. Ich möchte Ihnen gerne aus einem Brief vom 7. September 2011 aus einem großen Bundesland zitieren. Das Schreiben stammt von der dortigen Breitbandinitiative. Da heißt es:
Wir stimmen unsere Aktivitäten eng mit dem Breitbandbüro des Bundes ab. Dort wird Ihre Initiative als Best Practice für Deutschland bezeichnet.
Gerne würden wir Sie einmal zu einem Gedankenaustausch besuchen, um zu sehen, wo wir von Ihren Erfahrungen profitieren und vom Modell Hessen lernen können.
Herr Klose, es handelt sich da um ein Bundesland, in dem Rot-Grün regiert. So viel wollte ich zum Thema sagen, Hessen würde da hinten liegen und Hessen hätte hinsichtlich des Projektes des Ausbaus des Breitbandkabelnetzes keine Substanz. Wir sind an der Spitze der Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Darauf ist diese Landesregierung stolz.
Hinsichtlich der Lage bei der Grundversorgung hatten wir im Jahr 2009 1.412 Ortsteile, die unterversorgt waren. Im Jahr 2011 werden sich 90 % dieser 1.412 Ortsteile in entsprechenden Versorgungsprojekten befinden. Bei 442 Ortsteilen nehmen wir Förderprojekte vor. Darüber hinaus geschieht das über den Ausbau der LTE-Standorte. Dann geschieht das auch im Rahmen der digitalen Dividende, auf die Herr Klose gerade hingewiesen hat. Bei 350 Ortsteilen geschieht das im Rahmen eines marktgetriebenen Ausbaus. Bei den restlichen 140 Ortsteilen sind wir in der Tat dabei, die entsprechende Grundversorgung sicherzustellen.
Das heißt, auch nach dem, was uns der Bund mitgeteilt hat, dem Breitbandatlas der Bundesregierung, ist in Hessen eine Grundversorgung von 99,1 % – sozusagen sozialistische Verhältnisse, Herr van Ooyen – hergestellt.
Das bedeutet, Hessen hat in der Grundversorgung beim Breitband eine Spitzenposition. Nach der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur ist die LTE-Versorgungsverpflichtung für Hessen erfüllt. Also, Herr van Ooyen: Hessen liegt im Plan.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in Hessen natürlich ehrgeizig sind. Das ist ja auch gut so. Deswegen wollen wir auf dem Weg zu den Hochgeschwindigkeitsnetzen, zu den Next-Generation-AccessNetzen, vorangehen.
Deswegen wollen wir uns in der Tat, Herr Siebel, als Ziel 75 % plus x setzen. Das sollte Ihnen aus Wahlkämpfen bekannt sein. Da werden auch Wahlziele mit 30 % oder 40 % plus x ausgegeben, manchmal werden es aber auch 40 % minus x.
Herr Rudolph ist aufgewacht, wunderbar. Wenn es um Wahlkampf geht, ist er wach geworden. – Auf jeden Fall sind wir in Hessen an dieser Stelle sehr ehrgeizig.