Protocol of the Session on September 14, 2011

Sie sagen, man sollte wie am Beispiel Sachsens ein festes Verhältnis zwischen den Einnahmen des Landes und der Kommunen haben. Das ist genau der Grund gewesen, warum Karlheinz Weimar damals in die Wege geleitet hat, dass Hessen als Bundesland im Verhältnis zu den Kommunen mehr Einnahmen braucht. Wenn das, was Sie vorgeschlagen haben, nach dem sächsischen Modell in Hessen umgesetzt würde, würden den Kommunen Jahr für Jahr mehr als die 340 Millionen € entzogen. Das ist nämlich die Wahrheit, die dahintersteckt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist falsch! Das ist falsch! – Norbert Schmitt (SPD): Das ist wirklich Unsinn!)

Deshalb sind es Krokodilstränen, die Sie da weinen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Genau darin besteht das Problem: Wenn wir eine Verteilung von 47,5 % oder 48 % für die kommunale Seite und 52,5 % für das Land hätten, hätten wir ungefähr 400 Millionen € mehr beim Land und weniger bei den Kommunen. Das wäre das Ergebnis einer gerechten Finanzverteilung, so, wie es Sachsen macht.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, kommen wir zu den Gutachten. Auch das ist in einer Kommission erarbeitet worden. Natürlich gab es da unterschiedliche Auffassungen.

(Zuruf von der SPD)

Das Gutachten Zimmermann/Scherf kommt zu dem Ergebnis, dass dem Land Hessen eigentlich 700 Millionen € zu wenig gegeben werden. Da sind 340 Millionen € in der Tat noch ein Betrag, der weit darunter liegt.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Junkernheinrich sagt: 950 Millionen €!)

Die Landkreise kommen mit einem anderen Gutachter zu dem Ergebnis: Nein, alles verkehrt, eigentlich müssten wir, die Landkreise, die kommunale Seite, 1 Milliarde € mehr bekommen. – Der Gutachter begründet das etwas komisch und sagt uns im Haushaltsausschuss, die Zahlen könne er nachliefern, die habe er ausgerechnet und könne uns weitergeben, wie er dazu gekommen sei. Wir haben ihn aufgefordert, uns die Zahlen zu geben. Und was macht dieser Gutachter? – Er schreibt die Landtagsverwaltung an und sagt: Wenn ich diese Zahlen – die angeblich seine Grundlage für die Behauptung der 1 Milliarde € mehr für die Kommunen darstellen – in Zukunft berechnen soll, möchte ich 3.500 € Gage dafür haben, sagt mal, ob ihr das bezahlen wollt.

(Norbert Schmitt (SPD): Das stimmt so nicht ganz! Wir haben ihn zu einer gutachterlichen Stellungnahme eingeladen!)

Darüber streiten wir. Wir streiten im Moment darüber, ob der Gutachter im Ausschuss gelogen hat und die Zahlen noch nicht hatte oder ob er die Zahlen noch erarbeiten muss und wir dann vielleicht auch bereit sind, etwas dafür zu bezahlen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich sage auch sehr deutlich: Wenn er die Klappe schon so weit aufgemacht und im Prinzip sein gesamtes Vertrauen und seine Glaubwürdigkeit im Haushaltsausschuss verspielt hat, dann werden wir wahrscheinlich auch am Ende das Geld auf den Tisch legen müssen, damit er Butter bei die Fische gibt und erklärt, wie er zu den Zahlen gekommen ist.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Er wurde in den Ausschuss eingeladen!)

Nach allem, was wir bisher im Haushaltsausschuss von ihm erlebt haben, können wir uns in keinster Weise vorstellen, dass seine Zahlen auch nur annähernd richtig sind, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Deswegen will ich zum Ende hin nur noch einmal ganz kurz die Opposition beleuchten; denn in der Tat ist es auffällig gewesen, dass Sie sich hier sehr viel über Verschul

dung und allgemeine Steuererhöhungen ausgelassen haben. Aber was ich anfangs sagte: Ihr politischer Gegenentwurf fehlt dramatisch. Sie haben in keinster Weise erklärt, wie Sie Vorschläge machen wollen, mit denen Sie dieses Land zukunftsfähig machen möchten, welche Einnahmen Sie zukünftig mit Mitteln des Landes Hessen erheben oder welche Ausgaben Sie in Zukunft nicht mehr tätigen wollen; das sind Sie schuldig geblieben. Deswegen reicht es einfach nicht, hier nur zu meckern. Die Steuererhöhungen auf breiter Front, die die Wirtschaft wahrscheinlich in die Knie zwingen und dafür sorgen würden, dass wir in den nächsten Jahren weniger Steuereinnahmen haben würden als jetzt eingeplant, sind kein Gegenentwurf.

Auch mit der Vermögensteuer will ich noch einmal aufräumen: Jedes Jahr fangen Sie bei den Haushaltsberatungen mit der Vermögensteuer an, meine Damen und Herren von der Opposition, vor allem von der SPD. Es waren Ihre Finanzminister Eichel und Steinbrück, die regelmäßig gesagt haben, es sei Unfug, die Vermögensteuer wieder einzuführen, weil der Aufwand zur Erhebung die Einnahmen übersteigen würde. Es waren Ihre Finanzminister, die das gesagt haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Nein, das stimmt nicht! Das ist sachlich falsch!)

Ja, so war es. – Ich möchte noch ein Wort zu der Verfassungsgrenze verlieren, weil Sie so sehr darauf herumgeritten sind, Kollege Schmitt: In allen anderen Bundesländern wird die Verfassungsgrenze mindestens so berechnet, wie wir es jetzt im Haushalt 2012 getan haben, in manchen Bundesländern noch darüber hinaus – hier wäre also die Verfassungsgrenze, verglichen mit anderen Bundesländern, noch höher.

(Norbert Schmitt (SPD): Wir sind aber bei den hessischen Finanzen!)

Wir hatten einmal eine enge hessische Selbstbindung,

(Norbert Schmitt (SPD): Genau, „hatten“!)

die die kommunalen Finanzen ausgenommen hat. Wir werden dieses Ziel sowieso überschreiten, weil wir bis zum Ende des Jahrzehnts gar keine neuen Schulden mehr machen wollen. Aber zum Vorwurf, der Haushalt sei verfassungswidrig: Wenn Sie wirklich daran glauben, müssten Sie zumindest eine Klage gegen den Haushalt 2012 ankündigen. Aber weil Sie selbst nicht an Ihre Formulierung glauben, Herr Kollege Schmitt, haben Sie auch keine Klage angekündigt; das ist die Wahrheit.

Ich will Ihnen zum Schluss noch etwas zu Rheinland-Pfalz sagen; denn Rheinland-Pfalz ist ja immer der Kronzeuge der SPD für gute Politik. Nicht nur hat Rheinland-Pfalz – obwohl es ja trotz guter Politik irgendwie immer noch Nehmerland im Länderfinanzausgleich ist, was auch kein Mensch verstehen kann – die Verfassungsgrenze wie wir. Obendrauf haben sie noch andere Investitionen mit dazugerechnet. Außerdem macht Rheinland-Pfalz etwas Unglaubliches: Rheinland-Pfalz rechnet die Zahlungen, die es in die Rücklagen für die Altersversorgung einzahlt, auch noch als Investition für die Verfassungsgrenze mit ein und erhöht damit künstlich die Verfassungsgrenze um mehrere Hundert Millionen Euro, meine Damen und Herren.

(Norbert Schmitt (SPD): Es geht um die Hessische Verfassung!)

Und man macht dort noch etwas: Sie beleihen diesen Fonds, den sie aufgelegt haben, zusätzlich auch noch und machen noch einmal Schulden. Wenn wir so vorgehen würden, wie es Rheinland-Pfalz unter SPD-Führung macht, würden die Schulden viel höher. Kein Wunder, dass Rheinland-Pfalz Nehmerland im Länderfinanzausgleich ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Geh doch rüber!)

Ich kann Ihnen nur sagen:

Herr Kollege Milde, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Mit diesem Haushalt gehen wir mit der Landesregierung auf einem schwierigen Weg der Konsolidierung entschlossen voran und machen unser Land im Interesse der Menschen in unserem Land zukunftsfähig. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Milde. – Auf der Besuchertribüne darf ich gleich zwei ehemalige Kollegen begrüßen: Herrn Michael Denzin und Herrn von Heusinger. Herzlich willkommen hier im Landtag.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind der Gesetzentwurf über den Haushaltsplan sowie der mit aufgerufene Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsänderungsgesetz und der Antrag zum Finanzplan eingebracht, und die Haushaltsberatungen haben begonnen. Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir die Gesetzentwürfe und den Antrag an den Haushaltsausschuss.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz über den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland – Drucks. 18/4353 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Zur Einbringung hat zunächst Frau Kollegin Faeser für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir die Entsendung hessischer Polizeibeamter zu Auslandsmissionen endlich auf gesetzliche Füße stellen und vor allem die bestehenden Versorgungslücken schließen.

(Beifall bei der SPD)

Hessische Beamte leisten bei den Auslandseinsätzen seit 1995 im Namen der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige zivile Aufbauhilfe. Ich füge sehr deutlich hinzu, dass wir uns ausdrücklich zu diesem humanitären Einsatz

bekennen und den Beamten danken, die diese wertvolle Arbeit leisten.

(Beifall bei der SPD)

Leider können wir aber nicht mehr ausschließen, dass die hessischen Landesbediensteten dabei auch in Regionen eingesetzt werden, wo es gefährlicher wird. Ich erinnere daran, was gestern in Kabul in Afghanistan im Diplomatenviertel passiert ist.

Deswegen haben wir eine besondere Verantwortung, wenn wir Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Hessen nach Afghanistan schicken.

(Beifall bei der SPD)

Wir schicken sie dorthin, sichern sie aber nicht hinreichend ab. Das ist der eigentliche Skandal. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, damit bei der wertvollen Aufgabe, die im Ausland geleistet wird, die Familie und die Beamten selber abgesichert sind, wenn wir sie schon dahin schicken. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Grundlage.

(Beifall bei der SPD)