Protocol of the Session on June 7, 2011

Die Rechtsaufsicht wird von den Staatlichen Schulämtern ausgeführt. Änderungen beim Schulgeld müssen mitgeteilt werden. Eltern melden, wenn sich Dinge verändern und die Genehmigung dadurch nicht mehr gültig ist.

Es werden Ersatzschulen untereinander verglichen. Werden Darlehen gefordert, müssen diese so berechnet sein, dass das keine Belastung für die Eltern darstellt. Die Staatlichen Schulämter prüfen, wie viel Familien mit mittlerem Einkommen für die Ausbildung ihrer Kinder objektiv ausgeben. Es gibt also eine ganze Menge Aspekte, denen zufolge die Höhe des Schulgeldes in einer angemessenen und sozial verträglichen Weise festgelegt wird.

Das wurde hier auch schon angesprochen: Die Rechtssprechung hat diese Angelegenheit schon sehr oft aufgegriffen. Es gibt verschiedene Urteile dazu. Aber es gibt keine eindeutige Festlegung, wie hoch das richtige Schulgeld sein darf. Die Spanne reicht von einem zweistelligen Betrag, also einem unter 100 €, bis hin zu mehreren 100 €. Das ist sicherlich richtig.

Es kommt also darauf an, wie wir als Land die Ersatzschulen finanziell unterstützen. Da hat es in der letzten Zeit einen großen Fortschritt gegeben. Die Finanzierung der Ersatzschulen ist nämlich eine ganz wesentliche Angelegenheit. Denn darüber definiert sich am Ende die Höhe des Schulgeldes, das bezahlt werden muss.

Das ist einmalig in Hessen. Wir haben eine Methode gefunden, mithilfe der Lehrer- und Schülerdatenbank, der neuen Verwaltungssteuerung und des kaufmännischen Rechnungswesens sowie mit einem runden Tisch und im Gespräch mit den Ersatzschulverbänden – –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Reuscher, das ist nicht umgesetzt! Was erzählen Sie denn da?)

Die Methode ist in diesem Jahr so weit verfestigt worden, dass sie eine Basis für eine Änderung darstellen kann. Ich rate eigentlich dazu, diese Änderung nicht über das Knie zu brechen. Denn wir haben festgestellt, dass es, wenn wir die neue Berechnungsmethode anwenden, durchaus auch Verlierer dabei geben wird. Deswegen sollten wir da sehr behutsam vorgehen. Es ist durchaus sinnvoll, sich da etwas Zeit zu nehmen, um in Absprache mit den Ersatzschulverbänden und den kommunalen Trägern wirklich eine solide Basis für die Erneuerung der Ersatzschulfinanzierung zu schaffen.

Die Grundlage haben wir geschaffen. Dies ist im ganzen Bundesgebiet einmalig. Auf dieser Basis werden in keinem anderen Land die Kosten pro Schüler im öffentlichen Schulwesen so transparent ermittelt und berechnet. Das können wir als Grundlage nehmen.

Das Ergebnis zeigt, dass wir einfach behutsam vorgehen müssen. Wir können uns also durchaus etwas Zeit lassen. Denn da geht wirklich Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Im Endeffekt sollten wir gemeinsam eine Lösung finden. Hier müssen die Interessen mehrerer Leute aufeinander abgestimmt werden. Das betrifft die Ersatzschulen, die kommunalen Träger und die Finanzen. Denn es geht da auch um Geld. Wir haben z. B. durch die Veränderung der Versorgungsprämie – –

Herr Kollege Reuscher, ich darf Sie bitten, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Ich danke Ihnen für den Hinweis. Ich komme zum Ende meiner Rede.

Mit der Veränderung der Versorgungsprämie haben wir bei der Ersatzschulfinanzierung schon Konsequenzen gezogen. Wir haben den Minusbetrag, der dadurch entstanden wäre, zunächst einmal ausgeglichen, damit die Ersatzschulen nicht benachteiligt werden.

Ich denke, wir sind da auf einem guten Weg. Wir werden die Finanzierung der Ersatzschulen auf eine neue Grundlage stellen. Aber dafür brauchen wir Zeit. Die nehmen wir uns, damit da ein solides Ergebnis herauskommt. – Danke.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Reuscher, vielen Dank. – Das Wort erhält nun Frau Kollegin Gnadl für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es schon gehört: Sowohl im Grundgesetz als auch in der Hessische Verfassung ist verankert, dass es Schulen in freier Trägerschaft gibt. Gleichzeitig wird damit ein Sonderungsverbot festgeschrieben. Es darf eben

die Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden.

Ich drücke es einmal etwas moderner aus: Auch an Schulen in freier Trägerschaft darf es keine Bildung nach dem Geldbeutel der Eltern geben. – Das ist gut so.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wissler (DIE LINKE))

Auch das wurde schon angesprochen: Schulen in freier Trägerschaft sind für die hessische Schullandschaft eine Bereicherung. Wir können dabei gerade an die Schulen in freier Trägerschaft mit einem besonderen pädagogischen Konzept denken. Wir wissen auch alle, dass die Nachfrage der Eltern nach Plätzen an Schulen in freier Trägerschaft gestiegen ist. So stieg z. B. in den letzten zehn Jahren die Nachfrage deutschlandweit um 40 %. Trotzdem wissen wir auch, dass wir in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern eine relativ geringe Anzahl an Schülerinnen und Schülern an Schulen in freier Trägerschaft haben, und dass hier in Hessen rund 95 % der Schülerinnen und Schüler staatliche Schulen besuchen.

Wenn wir im Grundgesetz ein Recht für die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft haben, dies auch garantieren und gleichzeitig vorschreiben, dass das erhobene Schulgeld kein soziales Ausschlusskriterium sein darf, dann ergibt sich daraus die Pflicht, auch die Schulen in freier Trägerschaft entsprechend zu fördern. Über die Höhe müssen wir in Hessen, wenn es tatsächlich um die Novellierung eines Ersatzschulfinanzierungsgesetzes geht, diskutieren.

Es wurde schon angesprochen, dass es Unterschiede zwischen den Schulen in freier Trägerschaft und auch Unterschiede zwischen den einzelnen Ersatzschulen gibt. Letzten Endes hat die Große Anfrage gezeigt, dass es da erhebliche Unterschiede gibt. Wenn wir uns anschauen, wie teilweise Hunderte von Euro an Schulgeld erhoben werden, dann ist das eklatant, und dann ist es aus meiner Sicht auch nicht mehr für alle Eltern möglich, ihre Kinder auf diese Schulen zu schicken.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Große Anfrage zeigt nicht, welche Staffelungen es tatsächlich gibt, ob teilweise Geschwisterrabatte möglich sind oder nicht, ob Stipendien für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien gewährt werden – das alles ist an vielen Stellen nicht im Detail ersichtlich. Deswegen sehen wir als SPD-Fraktion dort noch einige große Fragezeichen, wie es bei den Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich aussieht.

Es wurde auch schon beklagt, dass wir kein geregeltes Verfahren haben, wie die Schulen in freier Trägerschaft überprüft werden. Ich denke, es ist auch im Sinne vieler Schulen in freier Trägerschaft, dass es eine solche Überprüfung von staatlicher Seite gibt – nämlich von denjenigen, die auch ein vernünftiges Angebot und ein pädagogisches Konzept haben

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und die auch den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien den Unterricht in ihren Schulen ermöglichen.

Wenn es keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen geben darf, wie es die Forderung ist, dann stellt sich für

mich die Frage: Wo fängt diese Sonderung an? Letzten Endes ist das eine sehr schwierige Frage. Wie ist es mit Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen? Wie ist es mit Familien, die mehrere Kinder und einen Durchschnittsverdienst haben? Letztendlich kann man da nur sagen: Die Große Anfrage ist ein erster Schritt in eine solche Diskussion, und wir müssen uns dieser Diskussion in Hessen stellen. Deswegen ist es für uns als SPD-Fraktion unverständlich, warum wir jetzt noch weitere fünf Jahre auf eine Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes warten müssen;

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

denn genau gestern wurde ein Gesetz eingebracht, welches vorsieht, das Ersatzschulfinanzierungsgesetz, das eigentlich in diesem Jahr ausgelaufen wäre, noch einmal bis 2016 zu verlängern. Da kann ich auch Herrn Reuscher nicht verstehen, wenn er sagt, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit.

Ich denke, wir haben schon genug Zeit für die Diskussion gehabt. Es hat auch schon ein runder Tisch getagt und finanzielle Grundlagen erarbeitet und dargelegt, die uns beispielsweise auch an einem Parlamentarischen Abend von den Schulen in freier Trägerschaft vorgestellt wurden. Wenn man sich das alles anschaut, lässt sich nur sagen: Was hier in Hessen stattfindet, Herr Reuscher, verläuft im Schneckentempo. Es geht hier einfach nicht voran. Wir können nicht bis 2016 warten, bis wir hier endlich eine Novellierung vorliegen haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Frau Gnadl, bitte kommen Sie zum Schluss Ihrer Rede.

Frau Präsidentin, ich will zum Schluss kommen. – Ich denke, wir sollten auch bei dieser Diskussion schlicht und ergreifend bedenken, dass wir jetzt dringend eine Novellierung brauchen. Wir sollten uns auch die Frage stellen, wie wir unser eigenes staatliches Schulsystem so verbessern, dass es attraktiver für Eltern wird, die keine Ganztagsangebote in ihrer Nähe haben und die möglicherweise auch die individuelle Förderung im staatlichen Schulsystem vermissen.

(Zuruf von der CDU: Ihre Redezeit ist aber jetzt abgelaufen!)

Deswegen sind wir für eine zügige Novellierung und hoffen auf eine konstruktive Diskussion im Kulturpolitischen Ausschuss. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gnadl. – Nächste Rednerin ist nun Frau Kollegin Wallmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen ist, was den Bereich schulpolitischer Bildung angeht, ein Land der Vielfalt und ein Land der Wahlfreiheit.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD)

Schulen in privater Trägerschaft bereichern auch durch die von ihnen kommenden Impulse unser öffentliches Schulsystem. Die einzelnen Träger verkörpern ganz unterschiedliche Herangehensweisen in der Umsetzung ihres pädagogischen Auftrags.

(Zuruf von der SPD)

Sie sollten besser zuhören; denn es kommt gleich noch ein bisschen, bei dem Sie vielleicht auch noch etwas argumentieren müssen. – Diese Schulvielfalt ist per se positiv von der CDU gewollt und wird auch in Zukunft weiter von uns unterstützt; denn die Stärke eines Bildungswesens spiegelt sich wider in Vielfalt, nicht aber in Gleichmacherei.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Werfen wir in aller Kürze einen Blick darauf, was wir seit 1999 in Hessen auf den Weg gebracht haben: Erstens. RotGrün hatte 1996 die Zuschüsse für diesen Schultyp auf 72,5 % gekürzt, wir haben diese Zuwendung wieder auf 75 % erhöht.

(Zuruf von der CDU: Aha!)

Zweitens. Wir haben die Anerkennungszeit von drei Jahren für bewährte Träger bei Schulneugründungen komplett gestrichen, sodass sie von vornherein gefördert wurden. Wir haben 10 Millionen € zusätzliche Investitionskosten dazugeschossen. Die CDU hat sich auf Bundesebene erfolgreich dagegen gewehrt, dass Steuervergünstigungen für Eltern gekürzt werden. Das Land Hessen stellt 960 Lehrerstellen zur Verfügung. Und wenn wir schon über das Finanzielle sprechen: 1998 standen im Haushalt 118 Millionen € – heute reden wir über 211 Millionen €, das sind 100 Millionen € mehr.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist eine Zahl, die deutlich macht, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen.