Protocol of the Session on May 19, 2011

Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist und sich an den Belangen der Schulpraxis für eine Verbesserung von Schule und Unterricht orientiert. Das ist in unseren Augen der richtige Weg.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich fasse zusammen. Wir haben zu Tagesordnungspunkt 10 die zweite Lesung durchgeführt. Es ist eine dritte Lesung beantragt worden. Damit entscheiden wir, dass die zweite Lesung vollzogen ist und dass wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss überweisen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.

Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 12: zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes, Drucks. 18/3635. Hier ist dasselbe Verfahren vorgesehen. Ist das richtig? – Dann überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorberei

tung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss. – Dem wird nicht widersprochen.

Soll der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD betreffend „Inklusion“ nur ein Lippenbekenntnis – keine Ressourcen für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geplant, Drucks. 18/4073, auch an den Ausschuss zurücküberwiesen werden?

(Zurufe: Ja!)

Okay, dann überweisen wir ihn an den Ausschuss. Anschließend wird er wieder im Plenum behandelt. – Das ist so beschlossen.

Damit können wir Tagesordnungspunkt 11 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 18/4050 zu Drucks. 18/3595 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Ravensburg.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, Drucks. 18/3595; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/4029, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4046.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ravensburg. – Dazu rufen wir Tagesordnungspunkt 75 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend der Reform des Referendariats muss eine umfassende Reform der Lehrerbildung folgen – Drucks. 18/4064 –

Für die Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten ist eine Redezeit von siebeneinhalb Minuten pro Fraktion vorgesehen. Ich beginne mit der Aussprache und erteile Herrn Dr. Herr für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute findet die zweite Lesung des lang ersehnten Entwurfs für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes statt. Wie Sie sehen, kommt alles einmal zu einem guten Ende.

Aus der ersten Lesung wissen wir bereits, dass die Meinungen der Mitglieder der verschiedenen Fraktionen nicht so weit auseinanderliegen. Wir alle sind uns einig, dass in der zweiten Phase der Lehrerbildung, so, wie sie bisher ausgestaltet war, nicht alles optimal gelaufen ist. Im Jahr 2008 wurde mit der Formulierung des Kerns dieses Gesetzes der erste Schritt getan.

Worum geht es eigentlich? Bei dem ersten Punkt geht es um die Verkürzung der Vorbereitungszeit von 24 auf 21 Monate. Die bisher sechs Monate dauernde Einführungsphase wird auf drei Monate verkürzt. Wir denken, das ist vertretbar. Der für den eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehene Zeitraum von 18 Monaten bleibt in vollem Umfang erhalten; aber die Dauer der Einführungsphase wird um drei Monate reduziert, und sie bleibt ohne Bewertung. Das ist sehr im Sinne der LiV – der auszubildenden jungen Lehrer –; denn sie sollen im eigenen Unterricht zunächst einmal vorsichtig Erfahrungen sammeln und auch hospitieren.

Da andere Bundesländer den Zeitrahmen schon entsprechend geregelt haben, führt die Verkürzung auch dazu, dass wir in dem Konkurrenzkampf um junge Lehrer besser bestehen können; denn wir können Lehrkräfte aus anderen Bundesländern ohne Einschränkungen einstellen.

Bei dem zweiten Punkt geht es um die veränderten Einstellungstermine: 1. Mai und 1. November statt 1. August und 1. Februar. Das bedeutet, dass nach dem Examen Stellen im hessischen Schuldienst ohne eine Wartezeit angetreten werden können. Auch schon zuvor, nach der Universität, ist es günstiger, weil die Regelung ein bisschen variabler ist. Die Lehrer können direkt eingesetzt werden, weil die Einführungsphase beim eigenverantwortlichen Unterricht verkürzt wird. Es gibt also eine größere Planungssicherheit auf beiden Seiten.

Der dritte Punkt ist wichtig; denn er hat etwas mit der Entlastung der LiV zu tun. Die Anzahl der bewerteten Module wird von zwölf auf acht reduziert, und die Fachdidaktik erhält einen hohen Stellenwert. Vier fachdidaktische Module und auch die beiden Module „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ sowie „Erziehen, Beraten, Betreuen“ sind verpflichtend. Zwei offene Pflichtmodule können durch die Seminare festgelegt werden. Insgesamt ist das eine Entlastung der Lehrkräfte. Alle Module im Hauptsemester müssen mit mindestens fünf Punkten bewertet werden. Ansonsten gelten sie als nicht bestanden.

Die Rolle der Schule in der Ausbildung wird gestärkt. Das findet seinen Niederschlag in dem Gutachten des Schulleiters, das mit zweifacher Gewichtung – 10 % – Eingang in den Teil der Gesamtnote findet, der den Ausbildungsstand betrifft. Der Prüfungsausschuss steht für den sogenannten Außenblick; denn zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses sind nicht an der Ausbildung beteiligt.

Im Rahmen der Anhörung ist darüber diskutiert worden, ob eine Lehrkraft des Vertrauens mit Abstimmungsrecht hinzuzuziehen ist. Wir bleiben bei der Regelung, die alle anderen Bundesländer bis auf eines vorsehen. Dort wird zwar eine solche Lehrkraft hinzugezogen; aber sie hat nur eine beratende Stimme.

Eine schriftliche Arbeit wird es weiterhin geben. Sie behandelt eine pädagogische Fragestellung – das war auch bisher so –, und ihre Bewertung findet Eingang in das Ergebnis.

Ich fasse zusammen: doppelte Bewertung des Gutachtens des Schulleiters, acht Module und die pädagogische Facharbeit. Der Unterrichtspraxis kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Das ist etwas ganz Wichtiges. Wenn eine Leistung in der praktischen Unterrichtstätigkeit mit weniger als fünf Punkten bewertet wird, kann das nicht durch irgendetwas anderes ausgeglichen werden. Es darf also keine Prüfungslehrprobe mit null Punkten bewertet sein; in dem Fall gilt das Examen als nicht bestanden.

Der Ausbildungsstand, der die pädagogische Entwicklung umfasst, macht 60 % der Gesamtnote aus, die unterrichtspraktische Prüfung 30 % – darin sind die zwei Lehrproben enthalten, die ein größeres Gewicht bekommen: von 10 auf 15 %, zweimal 15 % ergeben die erwähnten 30 % – und die mündliche Prüfung 10 %. Der erste Teil geht also zu 60 % ein; die Prüfungsteile gehen zu 40 % ein. Man kann auch darüber diskutieren, ob der erste Teil zu 70 % und der zweite zu 30 % eingehen sollte. Wir haben diese Aufteilung, die auch gar nicht so umstritten ist, für richtig erachtet.

Es wird festgelegt, wie die fachdidaktische Ausbildung in den beiden Unterrichtsfächern zu erfolgen hat, um die Lehrbefähigung für die einzelnen Schulformen – sprich: Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien – zu erlangen. Bei den Grundschulen sind es zwei von drei Fächern; eines muss Deutsch oder Mathematik sein. Bei den Förderschulen und den beruflichen Schulen betrifft es das studierte Fach und eine pädagogische bzw. berufliche Fachrichtung.

Dann ist geregelt, wie die Qualifizierung der Quereinsteiger zu erfolgen hat. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir – auch das sage ich heute – der Landesregierung dankbar dafür sind, dass sie sich, weil in der ersten Phase der Lehrerausbildung mehr Praxisbezug gewünscht wird, auf die Einführung eines echten Praxissemesters festgelegt hat.

(Beifall bei der CDU)

Es ist dazu eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Kultusministeriums und des Wissenschaftsministeriums eingerichtet worden, die bereits tagt und in diesem Jahr die ersten Ergebnisse vorlegen wird. Herr Kollege Wagner, es freut uns, die CDU, dass Sie diese Idee von uns übernommen haben. Das, was in Ihrem Antrag steht, den ich aufmerksam gelesen habe, zeigt deutliche Parallelen zu unseren Auffassungen.

Nun zu den Änderungsvorschlägen, die wir, CDU und FDP, im Zusammenhang mit der Anhörung zu machen haben.

Wir wollen erstens, dass die Berufsschullehrer auch weiterhin am Gymnasialzweig unterrichten dürfen.

(Beifall des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Das war ein wichtiges Anliegen. Wir halten es für vernünftig, und deswegen soll der Inhalt der alten Regelung des § 58 erhalten bleiben.

Zweitens. Es ist viel über Inklusion geredet worden. Ergo müssen die Lehrer auch darauf vorbereitet sein. Bei den berufsbegleitenden Fortbildungen soll es für die Lehrkräfte die Möglichkeit geben, für inklusiven Unterricht geschult zu werden. Deswegen gibt es einen Zusatz in § 63.

Drittens wollen wir, dass die Berufsschulen auch Ausbildungsstätten für Gymnasiallehrer sein können, die ohnehin dort eingesetzt werden. Deswegen wird das Kultusministerium die betreffenden Institutionen informieren.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zum Schluss. Man muss nicht alles bis zum Ende ausreizen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine gute Schule braucht gute Lehrer. Das ist ein Satz, den jeder unterschreiben kann. Dieses Lehrerbildungsgesetz ist unserer Auffassung nach ein richtiger Schritt in die richtige Rich

tung hin zu diesem Ziel. Deswegen sind wir mit der zweiten Lesung dieses Lehrerbildungsgesetzes auf einem guten Weg. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Wagner für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Ende der Tagesordnung heute, am Donnerstag, haben wir zwei Bildungsgesetze. Das Gesetz, das wir zuvor diskutiert haben, war sehr kontrovers. Da gibt es in diesem Hause sehr unterschiedliche Auffassungen – zu Recht. Bei der jetzt vorgelegten Reform des Lehrerbildungsgesetzes, das kann ich zumindest für meine Fraktion sagen, sind die Meinungsunterschiede nicht so groß. Es ist sehr gut und sehr richtig, dass wir mit diesem Lehrerbildungsgesetz jetzt die offenkundigen Probleme, die wir seit Jahren in der zweiten Phase der Lehrerbildung haben, und die extreme Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst korrigieren. Wir korrigieren die extreme Belastung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Das alles sind notwendige Schritte. Es ist gut, dass wir in diesem Hessischen Landtag endlich diese Veränderungen auf den Weg bringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es ist auch sehr gut, dass es jetzt noch Änderungen geben wird. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD haben einen Änderungantrag eingebracht; wir wissen von den Kollegen der CDU und der FDP, dass es auch noch entsprechende Anträge geben wird. Sie waren einfach schneller, dazu herzlichen Glückwunsch. Ansonsten hätten wir die Änderungsanträge eingebracht, was die Berufsschullehrer betrifft. Herr Kollege Herr hat darauf hingewiesen. Wir werden diesen Änderungsanträgen selbstverständlich auch zustimmen, sodass wir am Ende nach der dritten Lesung natürlich auch dem Gesetz insgesamt zustimmen können, weil es für die zweite Phase tatsächlich einige der Probleme löst. Die Probleme waren selbst geschaffen. Das gehört auch zur Wahrheit. Sie wurden mit der letzten Novelle des Lehrerbildungsgesetzes geschaffen. Sei es drum. Jetzt werden sie korrigiert. Das ist gut.

(Beifall der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Frau Kollegin Sorge, für den Beifall. Ich weiß, dass Ihnen dieses Thema besonders am Herzen liegt, weil es gerade auch Ihren Fachbereich berührt, nämlich die Wissenschaftspolitik. Genau dazu wollte ich jetzt überleiten, nämlich zur ersten Phase der Lehrerbildung, also zur universitären Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer.

Da sind wir noch nicht weit genug. Jetzt ist es gut, dass wir die zweite Phase korrigieren. Aber notwendig wäre es, dass wir uns die erste und die zweite Phase und beide in ihrem Zusammenspiel anschauen. Genau deshalb haben wir noch einmal einen Antrag eingebracht und wollen dafür werben, diesen begleitend zum Lehrerbildungsgesetz, den Änderungen in der zweiten Phase, zu verabschieden, damit ganz klar ist, wir bleiben mit den Änderungen der