Da sind wir noch nicht weit genug. Jetzt ist es gut, dass wir die zweite Phase korrigieren. Aber notwendig wäre es, dass wir uns die erste und die zweite Phase und beide in ihrem Zusammenspiel anschauen. Genau deshalb haben wir noch einmal einen Antrag eingebracht und wollen dafür werben, diesen begleitend zum Lehrerbildungsgesetz, den Änderungen in der zweiten Phase, zu verabschieden, damit ganz klar ist, wir bleiben mit den Änderungen der
zweiten Phase nicht stehen, sondern wir nehmen uns auch die erste Phase vor und wollen den Praxisbezug in der ersten Phase stärken.
Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelingt, einem Entwurf der Regierung zuzustimmen, was das Gesetz angeht, und wenn umgekehrt die Regierungsfraktionen dann sagen: Das, was die GRÜNEN da zur Stärkung des Praxisbezugs in der ersten Phase und zur besseren Verzahnung von erster und zweiter Phase aufgeschrieben haben, ist vielleicht auch nicht so falsch, und deshalb können wir dem auch zustimmen. – Ich glaube, dann hätten wir ein sehr rundes Paket. Wenn wir das weiter im Ausschuss beraten, können wir, so glaube ich, zu einer sehr guten Lösung kommen.
Veränderungen in der zweiten Phase sind dringend notwendig. Das ist eine notwendige Reform, aber noch nicht die hinreichende Reform im Bereich der Lehrerbildung. Die hinreichende Reform im Bereich der Lehrerbildung ist der stärkere Praxisbezug und das Praxissemester, und das sollten wir auch gemeinsam auf den Weg bringen. Ich finde, es ist ein gutes Zeichen am Ende einer Plenarwoche, dass wir, zumindest was die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer angeht, nicht so weit auseinanderliegen.
Damit möchte ich meine Rede schließen. Ich möchte mich für die Aufmerksamkeit bedanken und freue mich auf die weiteren Beratungen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Hans-Jürgen Ir- mer (CDU): Es geht doch! Warum nicht immer so? – Gegenruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das frage ich mich bei Ihnen auch!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich heute schon genug reden gehört. Deswegen will ich mich sehr kurz fassen.
Da habe ich wenigstens auch noch einmal den Applaus der Regierungsfraktionen. – Schließlich stellt sich heraus, dass wir bei diesem Gesetzentwurf keine großen Differenzen haben. Ich habe bereits in der ersten Lesung gesagt, dass ich den Gesetzentwurf für eine gute Grundlage für die Beratungen halte. Er schafft eine Situation für die Lehramtsanwärter, die von der übergroßen Arbeitsbelastung wegkommen, und er löst Probleme der zweiten Ausbildungsphase, die uns über lange Jahre schon bekannt sind.
Wir hätten auch schon heute in der zweiten Lesung, wie es auch der Wunsch der Anzuhörenden gewesen ist, diesen Gesetzentwurf verabschieden können. Aber der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen lag uns zu diesem Zeitpunkt im Ausschuss noch nicht vor. Unserer liegt vor. Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Sie die Punkte, die wir beantragt haben, ebenfalls beantragt haben. Ich glaube, dann werden wir durchaus auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Die SPD-Fraktion hat beantragt, dass die Lehrbefähigung der Lehrer an beruflichen Schulen auch in der Oberstufe wieder eingesetzt werden kann. Das wurde bereits im Rahmen der Anhörung zugesagt.
Wir haben ebenfalls beantragt, dass Studierende mit dem Lehramt Gymnasium in den Studienseminaren der beruflichen Schulen ausgebildet werden können, damit auch dem Mangel an Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern an den beruflichen Schulen Abhilfe geschaffen werden kann.
Es sieht so aus, als sei bei unserem dritten Punkt keine Einigung herzustellen. Wir wollen gern den Wunsch aufgreifen, dass ein fünftes Mitglied in den Prüfungsausschuss aufgenommen wird, das ein spezielles Vertrauensverhältnis zu der oder dem zu Prüfenden hat.
Das sind die drei Punkte unseres Änderungsantrages. Ich sage einmal: Wenn sie zu einem großen Teil berücksichtigt werden und wir da auch einen gemeinsamen Nenner erzielen, so glaube ich, dass einer Zustimmung der SPDFraktion zu diesem Gesetzentwurf nichts im Wege steht.
Ich will noch zwei Sätze zur ersten Ausbildungsphase verlieren. Unsere Kritik und unser Wunsch sind: Wir brauchen dringend ein Konzept aus einem Guss. Dieses war jetzt notwendig, um eben diesem dringenden Bedarf an Korrekturen Rechnung zu tragen. Aber wir müssten schnellstens darangehen, auch eine Reform der ersten Ausbildungsphase anzustreben. Unsere Vorstellungen sind da etwas anders. Aber wir werden sie, da wir sie als Konzept vorliegen haben, natürlich auch in die Diskussion einbringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Lehrerausbildung ist ein ganz zentraler Bereich für ein erfolgreiches Schulwesen. Die Aufgabe, unsere Kinder zu unterrichten, sie zu bilden, ihnen Werte zu vermitteln, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen, ist äußerst wertvoll. Wir wissen, investieren wir in Bildung, so investieren wir in unsere Zukunft. Somit ist eine Investition in die Ausbildung der Lehrkräfte etwas, was sich für unsere Gesellschaft in mindestens doppelter Münze auszahlen wird.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir natürlich die dringend notwendige Reform, wissend, dass die Erwartungen an das neue Lehrerbildungsgesetz dementsprechend hoch waren. Auch wegen der äußerst hohen Arbeitsbelastung der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der nicht ausreichenden Ausbildungskapazitäten wurde der Gesetzentwurf sehnsüchtig erwartet.
Erstens. Dem Gesetzentwurf fehlen grundlegende Aussagen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, der Mitausbilderinnen und Mitausbilder und der Mentorinnen und Mentoren.
Zweitens. Zudem ist nicht verständlich, wieso keine Lehrkraft des Vertrauens oder eine Mentorin oder ein Mentor im Prüfungsausschuss mit qualifiziertem Rechtsstatus vorgesehen ist. Gerade die Personen, die während der Ausbildung intensiven Kontakt zu den Auszubildenden haben, die ihnen zur Seite stehen und die Gesamtentwicklung mit begleiten, müssen doch an dieser Stelle einbezogen werden.
Drittens. Die mündliche Prüfung weist einen unzureichenden Bezug zur Schulpraxis und Schulentwicklung auf.
Viertens. Unverständlich ist auch die zu hohe Gewichtung der Leistungen der Prüfung mit 40 % gegenüber der Bewertung des Ausbildungsstandes einschließlich der pädagogischen Facharbeit mit nur 60 %. Hier muss umgesteuert werden. Die Praxis muss höher als die Momentaufnahme der Prüfung gewertet werden.
Fünftens. Der höhere Praxisbezug muss, wie auch von den GRÜNEN gefordert, Kernbestandteil der Ausbildung sein. Dazu zählen auch die Praxissemester im ersten Teil der Ausbildung. Es muss verhindert werden, dass Auszubildende für den Lehrerberuf erst spät in ihrer Ausbildung die tatsächliche Eignung für den Beruf abschätzen können.
Eine weitere Forderung ist unverzichtbar: Es muss verbindlich zugesichert werden, dass die aufgrund der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes eingesparte Vergütung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in Höhe von 8,7 Millionen € für die Mentorenentlastung genutzt wird. Frau Ministerin, wir von der LINKEN befürchten, dass dieses eingesparte Geld nicht wieder in irgendeiner Form zurück in die Lehrerausbildung fließt, und erwarten von Ihnen heute eine Aussage, die dazu recht deutlich Stellung nimmt.
Jetzt kommen wir zu einem Thema, das unmittelbar mit dem Gesetzentwurf in Zusammenhang steht: Unseres Erachtens wollen Sie sich mit dieser Gesetzesinitiative Ihre Kürzungsvorhaben legitimieren lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kürzungen von Ihnen Strukturreform genannt werden. Damit führen Sie keinen hinters Licht. Das Thema Schuldenbremse wird uns also auch an diesem Punkt in den nächsten Jahren schmerzlich weiterhin begleiten.
Fakt ist doch Folgendes: Sie kürzen um 150 Ausbilderstellen und um 1.000 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst. Dies tun Sie, obwohl Sie garantiert haben, die Schulen seien von den Kürzungsplänen nicht unmittelbar betroffen.
Was soll das bedeuten? Soll es bedeuten, dass die Lehrerausbildung mit dem eigentlichen Schulbetrieb nichts zu tun hat? Soll es bedeuten, dass kein Zusammenhang zwischen ausreichendem Lehrpersonal sowie ausreichend gut ausgebildetem Lehrpersonal und guter Schulbildung besteht?
Die Ausbildungsarbeit der Studienseminare ist gut. Da wird sehr engagiert gearbeitet. Schon jetzt sind diese aber völlig überlastet und zudem mangelhaft ausgestattet. Glauben Sie, dass durch Ihre ja noch ach, so geheimen
Daher kann ich es mir an dieser Stelle nicht nehmen lassen, das Kultusministerium erneut aufzufordern, uns und allen Betroffenen endlich reinen Wein einzuschenken. Rücken Sie endlich mit Ihren Plänen heraus. Erst die Gesetzesnovellierungen durchzuboxen und dann noch einmal mit dem großen Hammer nachzuschlagen wäre hochgradig verantwortungslos.
Angesichts Ihrer praktischen Bildungspolitik kann unser Eindruck nur sein: Sie wollen keine wirklichen Verbesserungen. Sie wollen die Bedingungen nicht grundlegend verbessern. Das sind keine guten Aussichten für uns und für die kommenden Generationen der Lehrer. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir können den Tag in der Tat versöhnlich zu Ende gehen lassen.
Herr Kollege Bauer, danke. – So zumindest werte ich die Äußerungen der Mitglieder der Oppositionsfraktionen zu dem Vorschlag für das neue Hessische Lehrerbildungsgesetz.
Auch wir sagen in der Tat: Hier wird nach langer und intensiver Beratung endlich etwas gut, was schon ein wenig früher hätte sein können, was wir aber natürlich aufgrund der besonderen politischen Verhältnisse in Hessen ein wenig nach hinten hinauszögern mussten.
Mit diesem neuen Hessischen Lehrerbildungsgesetz werden wir die Personen stärken, die unserer Ansicht nach maßgeblich für die Qualität an Hessens Schulen verantwortlich sind. Das sind die Lehrer.
Denn nur sie, die gut ausgebildeten Lehrer, garantieren einen wirklich guten, qualitativ guten und voranbringenden Unterricht an Hessens Schulen.
Ich denke, wir haben eine ganze Reihe Änderungen auf den Weg gebracht, die auch von den entsprechenden Verbänden in der Anhörung begrüßt wurden. Zuvorderst ist da die Verkürzung des Referendariats, wie es umgangssprachlich heißt, von 24 auf 21 Monate zu nennen. Dadurch werden wir eine sinnvolle Struktur schaffen. Wir verändern bei dem quälend langen Einführungssemester, bei dem die Lehrer im Vorbereitungsdienst, wie das heißt, eigentlich schon darauf warten, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu unterrichten, dies aber nur eingeschränkt können. Da wollen wir sinnvoll anpassen.
Damit werden neue Einstellungstermine einhergehen. Da wird es eine Veränderung geben. Damit wird es so werden, wie es eigentlich schon vor dem jetzt geltenden Lehrerbildungsgesetz war. Das wird eine Regelung sein, die es
den Schulen und den Studierenden einfacher machen wird, die in den Vorbereitungsdienst gehen möchten.
Das wurde schon angesprochen: Wir werden hier eine deutliche Entlastung schaffen. Wir werden die bewerteten Ausbildungsmodule von zwölf auf acht reduzieren. Ich denke, auch das wird mit keinerlei Verschlechterung bei der Qualität einhergehen, wie man es aus der einen oder anderen Stellungnahme herauslesen konnte. Ich denke, das ist logisch nachvollziehbar. Wir reduzieren die Gesamtzeit. Wir legen den Fokus dahin, wo er in der Ausbildung hingehört, nämlich auf den Unterricht. Denn der qualitativ gute Unterricht ist das Herzstück jeder Lehrerausbildung.