Sie haben schon damals Zustimmung signalisiert. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, und alles wird gut. – Danke.
Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit stelle ich fest, dass die erste Lesung durchgeführt worden ist.
Wir haben jetzt zu beschließen, diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit beschlossen. Manchmal ist positive Zustimmung ganz gut als gymnastische Übung.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt – Drucks. 18/3634 –
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich werde ich diesen Gesetzentwurf mit dem schwierigen Namen einbringen. Der Sachverhalt ist relativ einfach. Das Land Schleswig-Holstein möchte der Forschungseinrichtung beitreten, und zwar über einen Staatsvertrag. Die Zusammenarbeit ist in der Vergangenheit schon über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein gewährleistet gewesen. Das soll nun über einen entsprechenden Staatsvertrag geregelt werden. Das heißt, dass diese Versuchsanstalt, die seit 2006 als renommierte wissenschaftliche Serviceeinrichtung in diesem Bereich gute Dienste leistet, per Staatsvertrag ein neues Mitglied aufnehmen soll, möchte und es auch wird. Das Land Hessen hat dadurch weder einen personellen noch einen finanziellen Nachteil.
Um den entsprechenden Staatsvertrag ratifizieren zu können, ist der Beschluss zu diesem Gesetzentwurf notwendig. Ich hoffe und vertraue darauf, dass Sie dem Gesetzentwurf zustimmen werden. – Besten Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, wir haben uns auf ein Verfahren verständigt, das ich jetzt nacheinander aufrufe.
Zunächst ist dieser Tagesordnungspunkt zur ersten Lesung aufgerufen. – Da keine Wortmeldungen vorliegen, erfolgt keine Aussprache.
Nun können wir entsprechend § 14 unserer Geschäftsordnung beschließen, den Gesetzentwurf ohne Überweisung an den Ausschuss anzunehmen. Dazu müssen wir eine Abstimmung in erster Lesung herbeiführen. Deswegen frage ich Sie: Wer stimmt diesem Gesetzentwurf in erster Le
sung zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in erster Lesung einstimmig angenommen worden ist.
Herr Präsident, ich beantrage für die FDP-Fraktion, weil wir den Gesetzentwurf in erster Lesung ohne Ausschuss überweisung angenommen haben, unmittelbar in die zweite Lesung einzutreten.
Vielen Dank, Herr Blum. – Demgemäß können wir entsprechend § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung über diesen Antrag befinden. Wer dafür ist, dass nach Abschluss der ersten Lesung direkt in die zweite Lesung eingetreten wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann ist auch dies einstimmig beschlossen.
Auch zur zweiten Lesung liegen keine Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung eintreten können.
Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist. – Meine Damen und Herren, vielen Dank.
Für heute haben wir unsere Tagesordnung erledigt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ich bzw. mein Vertreter begrüßen Sie morgen früh um 9 Uhr wieder. Alles Gute.