Protocol of the Session on September 9, 2010

Deswegen möchte ich auch nur wenige Punkte hervorheben.

Zum einen möchte ich nochmals auf die Doppelstruktur eingehen, die bei den Leitstellen besteht: die zentrale Leitstelle auf der einen und die Leitstellen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes auf der anderen Seite. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern führt das zu Missverständnissen. Manchmal wird im Notfall auch die falsche Nummer gewählt, und das kann im Einzelfall fatale Folgen haben – wenn man beispielsweise einen Rettungswagen braucht und stattdessen der Ärztliche Bereitschaftsdienst erst später eintrifft. Die fehlende Information bei den Bürgerinnen und Bürgern führt hier oftmals zu Missverständnissen. Hier soll das neue Gesetz Abhilfe schaffen. Der neue § 6 des Rettungsdienstgesetzes sieht vor, in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und den Rettungsdienst die Leitstellen zu integrieren. Ich denke, das ist ein Schritt in die richtige Richtung und sehr zukunftsweisend.

Meines Erachtens müssen wir langfristig dahin kommen, dass wir für alle Bereiche zentrale Leitstellen haben, damit die Bürgerinnen und Bürger eine einzige Nummer haben, die sie im Notfall anrufen können, ohne zu wissen, welche Leistung für sie jetzt gerade die richtige ist. Dann gibt es einen Ansprechpartner, und es kann die Entscheidung über die richtige Maßnahme getroffen werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Hier geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Natürlich können wir das den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht oktroyieren, das ist vollkommen klar. Aber wie Sie, Herr Dr. Spies, schon herausgearbeitet haben, gibt es bereits Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das Gesetz geht hier einen Schritt weiter, und ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.

Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen. Das sind die Leitstellen. Es ist auch bereits in einigen Vorreden angeklungen. Auch wir als FDP-Fraktion teilen die

Ansicht der Experten, dass wir in Hessen zu viele Leitstellen haben. Wir sehen durchaus Einsparmöglichkeiten und Synergieeffekte durch eine Zusammenlegung dieser Leitstellen.

Andere Länder wie etwa Bayern sind schon vorangegangen und haben die Zahl ihrer Leitstellen reduziert,Rheinland-Pfalz auch. Dänemark hat, glaube ich, nur eine einzige Leitstelle für das gesamte Staatsgebiet. Das ist ein Punkt, bei dem wir in Hessen Verbesserungsbedarf sehen. Herr Kollege Seyffardt hat aber schon angesprochen, dass das Gesetz hier in die richtige Richtung geht. Geplant ist, dass den Kommunen durch eine Umstrukturierung der Finanzierung finanzielle Anreize gegeben werden, ihre Leitstellen über die kommunalen Grenzen hinweg zusammenzulegen und Einsparpotenziale zu generieren. Das finden wir einen sehr guten Schritt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir werden natürlich noch die Anhörung und die weiteren Gespräche abwarten und schauen, ob der Gesetzentwurf an dem Punkt ausreichend ist oder ob man hier nicht ein bisschen härter herangehen müsste. Das werden aber die zukünftigen Gespräche zeigen.

Ansonsten kann ich für unsere Fraktionen nur festhalten: Wir sehen in diesem Gesetzentwurf eine gute Vorlage, und wir sehen der Anhörung mit freudiger und gespannter Erwartung entgegen.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worauf der Abgeordnete sich alles freut!)

Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung vollzogen. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss.– Dem widerspricht keiner.Das ist so beschlossen.

Jetzt machen wir drei Gesetzeslesungen ohne Aussprache und noch eine mit Aussprache. Danach räumen wir ab, und dann gehen wir heim.

Tagesordnungspunkt 18:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag – Drucks. 18/2724 zu Drucks. 18/2378 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Rudolph. Er hat das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne freudige Erregung, aber sachlich trage ich die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, Drucks. 18/2378, vor:

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Clemens Reif (CDU): Sehr guter Berichterstatter!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für den umfangreichen Bericht.

(Heiterkeit des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das sagt man so.– Meine Damen und Herren,wir haben vereinbart, dass sich niemand mehr dazu äußern will.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den entsprechenden Hinweisen aus dem Ausschuss in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden ist und damit zum Gesetz erhoben wird.

Tagesordnungspunkt 19:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Umzugskostengesetzes und der Hessischen Trennungsgeldverordnung – Drucks. 18/2725 zu Drucks. 18/2501 –

Herr Kollege Irmer ist Berichterstatter. Ich erteile ihm das Wort.

(Günter Rudolph (SPD): Er ist nicht da, ich kann helfen!)

Herr Kollege Rudolph, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir helfen doch gerne, aber aus arbeitsökonomischen Gründen.

Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Umzugskostengesetzes und der Hessischen Trennungsgeldverordnung, Drucks. 18/2501:

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Horst Klee (CDU): Noch ein guter Berichterstatter!)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph.

Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden und wird hiermit zum Gesetz erhoben.

Tagesordnungspunkt 20:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem BilgenentwässerungsverbandStaatsvertrag – Drucks. 18/2751 zu Drucks. 18/2500 –

Das Wort hat Herr Kollege Sürmann als Berichterstatter des Ausschusses.

(Leif Blum (FDP): Er ist entschuldigt! Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung mache ich das!)

Wenn Sie lesen können, Herr Leif Blum, bitte schön.

(Heiterkeit)

Herr Präsident, da Hessen nachweislich ein Bildungsland ist und man selbst unter Hartmut Holzapfel das Lesen gelernt hat,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg.Torsten Warnecke (SPD))

glaube ich, dieser Aufgabe gerecht werden zu können.

Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zu dem Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich darf Ihnen bestätigen: Sie sprechen viel deutlicher als ich. Insofern ist das wieder ausgeglichen.

(Heiterkeit – Günter Rudolph (SPD): Das ist auch nicht schwer!)

Nach der Berichterstattung kommen wir zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und bei Zustimmung aller anderen Fraktionen dieser Gesetzentwurf angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

Nunmehr komme ich zu Tagesordnungspunkt 59: