Ich hoffe, ich habe Ihnen die Notwendigkeit der Untersuchung privater Abwässerkanäle deutlich gemacht. Es muss hier eine regelmäßige Überprüfung geben.Auch das müsste in die Eigenkontrollverordnung aufgenommen werden – im Dienste eines sauberen Trinkwassers und im Dienste der Ökologie.
Auch die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte nur eines anmerken. Unser Abwassersystem ist nämlich nicht ganz dicht; jetzt ist es so weit gekommen, dass es ganz dicht werden soll. Wenn wir diese Gesetzesänderung umgesetzt haben, dann müssen wir uns darüber klar sein, dass die Standards nicht weiter gesteigert werden können, ohne die Kommunen so stark zu belasten, dass wir uns überlegen müssen, wo wir am Ende das Geld herholen.
Uns ist außerdem wichtig, dass wir im Hinblick auf die Eigenkontrollverordnung den Kommunen wirklich die Freiheit geben, zu entscheiden, wie sie das finanzieren wollen, ob sie die Eigentümer belasten oder ob der Gebührenzahler als Gemeinschaft hier mit eingreift. Diese Freiheit wollen wir den Abwasserzweckverbänden bzw. den Kommunen belassen.
Das sind die wesentlichen Aspekte, die ich hier noch einmal vortragen wollte, und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Umweltausschuss. – Niemand widerspricht, dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze – Drucks. 18/1626 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes zu beraten. Sicherlich werden wir diese Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und Arbeitskreisen fortsetzen, und wir werden zu dem Gesetzentwurf wahrscheinlich eine Anhörung durchführen.
Schon jetzt kann aber festgestellt werden, dass dieser Gesetzentwurf durch eine Änderung des geltenden Gesetzes zu einer Erleichterung der Abwicklung auf kommunaler Ebene und auch zu einem Mehr an Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wählerinnen und Wähler führt.
Zum einen haben wir es mit einer Erleichterung der Zusammenlegung kommunaler Wahlen zu tun, unabhängig davon, ob es sich um die Wahl eines Oberbürgermeisters, eines Bürgermeisters, eines Landrats oder um Kommunalwahlen handelt. Wenn gewünscht wird, diese Wahlen zusammenzulegen, dann ist dies leichter möglich, als es bisher der Fall war. Gleiches gilt auch für Abstimmungen, die mit staatlichen Wahlen zusammengelegt werden können. Ich sage bewusst: „können“; denn ob das getan wird oder nicht, entscheiden die kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort.Dieser Entscheidungsprozess wird leichter zu vollziehen sein, denn bisher war für das Zusammenlegen von Wahlen eine Zweidrittelmehrheit notwendig. In Zukunft soll die absolute Mehrheit reichen. Außerdem soll die Zustimmung des Kreiswahlleiters entfallen, die bisher im Gesetzestext vorgesehen war.
Zum Zweiten soll bei den Stimmzetteln deutlich mehr Transparenz erzeugt werden. Man soll den Kandidaten bzw.die Kandidatin besser kennenlernen können.So können – auch hier sage ich bewusst: „können“ – auf den Stimmzetteln Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, der Geburtsname und – bei Kreiswahlen – der Wohnort angegeben werden. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch diese Regelung freiwillig ist, dass die Kommunen das entsprechend entscheiden können.
Herr Kollege Al-Wazir, ich finde es nicht unbedeutsam, dass auch der Geburtsname angegeben werden kann,
wenn man das wünscht; denn wenn sich jemand seit dem 16. Lebensjahr in der Jungen Union engagiert und im 30. Lebensjahr geheiratet hat – ich darf einmal dieses Beispiel nehmen –, dann ist es doch in Ordnung, wenn auch der Geburtsname auftaucht und die betreffende Person dadurch in Erinnerung gebracht werden kann.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wo ist da der Mehrwert? – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Man kann doch seinen Namen behalten! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Natürlich kann man seinen Namen behalten, aber auch das geschieht freiwillig. Man kann den Namen behalten, man kann ihn wechseln, man kann die Namen zusammenführen.All das ist möglich, und insofern passt es in dieses System, dass wir auch diese Entscheidung in die Freiwilligkeit stellen.
Zum Dritten haben wir die Wiedereinführung von EinMann-Fraktionen bzw. Eine-Frau-Fraktionen vorgesehen, allerdings nur in kleinen Kommunen. Hier kann das sinnvoll sein. Hier kann bereits ein einzelner Mandatsträger ein Gewicht haben, wie es in größeren Kommunen erst der Fall ist, wenn eine Fraktion drei, vier oder fünf Abgeordnete vorzuweisen hat.
Zum Vierten nenne ich die Aufhebung der Begrenzung der Zahl der Beigeordneten in der HKO.Auch das ist optional;über die Aufhebung oder Nichtaufhebung wird von den Gebietskörperschaften entschieden. Darüber werden wir sicherlich diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Gesetzeswerk so rechtzeitig platziert wird,dass es bereits zur Kommunalwahl 2011 greifen kann, wenn es die Leute vor Ort wünschen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei einigen Argumenten stimme ich mit dem Herrn Kollegen Bellino überein. Ich denke, es ist unser aller Pflicht, der zunehmenden Politikverdrossenheit in der Bevölkerung und dem damit einhergehenden Rückgang der Wahlbeteiligung etwas entgegenzustellen.
Darüber wurde in diesem Haus schon mehrfach diskutiert. Nun liegen auch von der Koalition einige Vorschläge auf dem Tisch, welche Änderungen am Kommunalwahlgesetz und an anderen Gesetzen vorgenommen werden sollten.
Wir können verstehen, dass die politischen Entscheidungsprozesse für den Bürger und für die Bürgerin mitt
lerweile auch auf kommunaler Ebene schwer zu durchschauen sind. Aber ich denke, hier sind die Kommunalund Stadtparlamente gefordert, den Spielraum, den sie haben, zu nutzen. Natürlich gibt es Kommunen, die den Sachverstand ihrer Bürgerinnen und Bürger nutzen und sie in neuen Beteiligungsformen mit einbinden. Aber es sind noch viel zu wenige.
Hier z. B. durch Bürgeranträge oder durch ein im Gesetz verankertes Fragerecht mehr Transparenz und Bürgernähe zu schaffen wäre eine echte Chance.Wenn man statt zu Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen einladen würde, wäre das ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger stärker einzubeziehen.
Noch besser wäre es, das kommunale Wahlrecht für Ausländer einzuführen, damit es endlich eine echte Partizipation gibt.
Ich denke, damit stehen wir gar nicht allein da; denn die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen hat auf ihrer letzten Sitzung genau das gefordert.
Das Gleiche gilt für die Beteiligungsrechte von Jugendlichen.Hier verbindliche Instrumente zu schaffen ist möglich und notwendig, doch leider steht nichts davon in Ihren Vorgaben. Das ist von Ihnen nicht gewünscht. Wenn wir uns vorstellen,dass das Gesetz erst 2011 ausläuft,wünschen wir uns, Sie hätten diese Zeit besser genutzt, um Vorschläge zu machen, die zu mehr echter Beteiligung führen und auch erfolgversprechend sind.
Mit den von Ihnen gemachten Vorschlägen sind Sie teilweise noch hinter Ihren früheren Forderungen zurückgeblieben, z. B. bei dem Termin für die zusammengefassten Jahresabschlüsse.
Was die Ein-Personen-Fraktionen betrifft, so findet es unsere volle Sympathie, dass diese endlich gleichberechtigt am parlamentarischen Geschehen teilnehmen können. Sie haben schon angedeutet, wozu dies gerade bei kleineren Parlamenten und bei Verkleinerungen führt. Zum Beispiel muss bei einem Elf-Personen-Parlament der oder die Abgeordnete mindestens 9 % der Wahlberechtigten hinter sich haben – aber dies ohne Fraktionsstatus und von vielen parlamentarischen Rechten ausgeschlossen. Sollte nicht gerade die Aufhebung der Fünfprozentklausel für mehr politische Vielfalt in unseren Parlamenten sorgen? Aber jetzt müssen wir feststellen, dass viele Parlamentarier nicht einmal mehr ein Rederecht in den Ausschüssen haben.
Sie haben angesprochen, dass auf dem Stimmzettel zusätzliche Angaben gewünscht werden.Wir denken, das ist einfach zu viel. Damit sind die Stimmzettel überfrachtet.
Ich weiß auch nicht, was zu der Meinungsänderung innerhalb der CDU-Fraktion geführt hat, wenn es z. B. darum geht, die Berufsbezeichnung mit aufzunehmen. Gerade
bei den Angaben zum Alter oder bei der Nennung der Mädchennamen ist man haarscharf an der Grenze, an der das unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten ist.