Wichtig ist, dass im Haus Einigkeit bestand, das aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Der heutige Tag hat eigentlich dazu geführt, alles daranzusetzen, dass das zugunsten des Sports einvernehmlich aus dem Wahlkampf herausgehalten wird, der noch zweieinhalb Wochen dauern wird.
Ich hätte mir eine klarstellende Äußerung durch Herrn Kollegen Rudolph gewünscht. Denn eine Verabschiedung nach dem 22. September 2013 würde bedeuten, dass in den Koalitionsverhandlungen der SPD und der GRÜNEN entschieden werden muss, ob das zum Tragen kommt, was die Koalition aus CDU und FDP will und was im Übrigen auch von vier Fraktionen getragen wird.
Wir kämen mit dem Thema dann voll in den Wahlkampf hinein. Das ist nicht im Interesse des Sports. Das ist nicht im Interesse eines gemeinsamen Vorgehens.
Ich appelliere wirklich noch einmal an Sie, auch mit dem, was Herr Kollege Klee gesagt hat. Es gilt, eine Einigung zugunsten des Sports zu finden. Der Weg muss dahin führen, dass der Sport Wertschätzung erfährt und dass das außerhalb des Wahlkampfs bleibt. Liebe Kollegen der GRÜNEN, sonst wäre folgende Frage zu stellen: Was soll, wenn es einen Regierungswechsel gäbe – ich sage das im Konjunktiv –, zwischen Ihnen und der SPD nach dem 22. September 2013 neu verhandelt werden? Dann wären wir außerhalb des Zeitfensters November oder Dezember 2013. Das kann das Zeichen heute nicht sein. Das wäre auch nicht in Ihrem Interesse.
Herr Kollege Dr. Blechschmidt, vielen Dank. – Das Wort erhält Herr Abg. Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(Zuruf von der FDP: Einsicht, endlich einmal Ein- sicht! – Gegenruf des Abg. Thorsten Schäfer-Güm- bel (SPD): Ich würde jetzt einmal zwei Minuten die Klappe halten! Das könnte helfen!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal daran erinnern, dass es nicht die Mitglieder meiner Fraktion waren, die dieses Thema in den politischen Raum geworfen und im Vorwahlkampf auf die Tagesordnung dieser Plenarsitzungsrunde gesetzt haben. Herr Kollege Klee, das wollte ich einmal vor der Klammer sagen.
Sie wissen ganz genau, dass wir das Anliegen, das die Destinatäre haben, genauso groß wie Sie einschätzen. Aus meiner eigenen Erfahrung als Sportsvereinsvorsitzender weiß ich genau, wie die Sportvereine und das Ehrenamt von diesen Zuschüssen abhängig sind, die über die Destinatäre an die Vereine weitergegeben werden. Das ist nicht der Punkt.
Bei uns in der Fraktion gab es zu diesem ganzen Regelungskomplex durchaus nach Debattenbedarf. Das habe ich so auch sehr deutlich während einer Sitzung des Innenausschusses gesagt. Ich habe in der Sitzung des Innenausschusses auch gesagt, dass es gerade die haushalterischen Auswirkungen sind, die uns bewogen haben, da noch einmal genauer hinzuschauen.
Denn es ist in der Tat so. Schauen Sie sich das einmal bei den anderen an. Herr Innenminister, das ist eine Logik, die ich demnächst noch einmal anführen werde. Es ist zu fragen, ob die Logik dann auch für andere gilt. Denn das geht so nach dem Motto: Wir geben da einfach mehr, weil das irgendwo so steht. – Aber nicht zu sagen, wie man den Haushalt letzten Endes rund bekommt, wenn weniger Einnahmen da sind, finde ich schon eine gewagte Form der Haushaltspolitik, die Sie hier vorgetragen haben.
Ich will einmal für die, die in dem Thema nicht drin sind, sagen, wie sich das in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Im Jahr 2004 hatten wir Gewinneinsätze in der Größenordnung von 618 Millionen €. Jetzt haben wir noch Gewinneinsätze in Höhe von 477 Millionen €. Das ist eine ziemliche Abnahme. Dementsprechend ist natürlich auch die Abführung an den Landeshaushalt eine andere.
Das wollten wir in der Fraktion noch einmal genauer diskutieren und schauen, welche Auswirkungen das unter anderem für andere, kleinere Initiativen haben kann. Sie wissen ganz genau, dass über die Ministerien gerade auch an die ganz kleinen Verbände und Vereine 500 € oder 1.000 € vergeben werden, die unter Umständen beim nächsten Mal dann nicht mehr vergeben werden.
Herr Kollege Bocklet hat mir gerade eben gesagt, dass er für eine Initiative, bei der es um Kindesmissbrauch geht, irgendwo 30.000 € herhaben will. Er weiß aber nicht, wo
er die 30.000 € herbekommen soll. Hier reden wir über 3 Millionen €. Ich will das nur einmal ins Verhältnis setzen, um zu zeigen, weshalb wir es uns da als Fraktion sehr schwer machen.
Ich will aber auch sagen, dass wir hier nicht die Spielverderber sein wollen. Es hätte durchaus sein können, dass wir diesem Gesetzentwurf nach der Debatte auch zugestimmt hätten. Das war nicht die Frage. Wir wollten es grundlegend diskutieren. Wir ziehen den Antrag auf dritte Lesung zurück und werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Dann können wir zur Abstimmung über den Dringlichen Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes kommen. Wer diesem Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, SPD, LINKE. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann stelle ich fest, dass dieser Dringliche Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet wurde und zum Gesetz erhoben ist.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) – Drucks. 18/7691 zu Drucks. 18/7201 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung, Drucks. 18/7201: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Schork. – Die Aussprache dauert fünf Minuten je Fraktion. Es beginnt die Kollegin Dorn, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir einen häufigen Problemfall
lösen. Viele Kommunen haben in ihrer Nachbarschaft geeignete Flächen für Windkraftanlagen, aber die liegen auf dem Gebiet von Hessen-Forst und nicht auf dem eigenen Gebiet der Gemeinde. Diese Kommunen sehen also die Windräder, aber sie haben davon praktisch keine Einnahmen. Die lukrativen Pachteinnahmen gehen allein an Hessen-Forst.
Klar ist: Durch eine solche Beteiligung würde mehr Akzeptanz geschaffen werden. Durch mehr Akzeptanz würden mehr Windprojekte realisiert werden, auch schneller. Damit hätte Hessen-Forst mehr Einnahmen, die Kommunen hätten mehr Einnahmen. Gerade finanziell klamme Kommunen hätten weniger Sorgen mit ihren Kindergärten und Kultureinrichtungen. Vor allem aber wäre es ein sehr wirkungsvoller Beitrag zu unserem Ziel – das mittlerweile, glaube ich, nur noch die linke Seite in diesem Hause hat –,
Sie lehnen leider diesen Gesetzentwurf ab. Es wird deutlich: Mit Ihnen gibt es leider keine Energiewende in Bürgerhänden.
Wenn Sie uns nicht glauben, dann können Sie vielleicht Ihren eigenen kommunalpolitisch Aktiven glauben. Ich habe hier einen Antrag aus der Kreistagssitzung von MarburgBiedenkopf vom 8. Mai 2013. Darin geht es um „regionale Wertschöpfung bei Windkraftstandorten im Hessen-Forst beachten“. Ein Punkt, den übrigens alle Fraktionen geteilt haben – d. h. SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler, DIE LINKE, FDP und sogar die Piratenpartei –, heißt:
Auch sollten die Kommunen insbesondere im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in angemessener Weise an den Pachteinnahmen beteiligt werden.
Von Hessen-Forst. Herr Stephan, wenn Sie noch weitere Beispiele wollen, dann gibt es Ihren Kollegen aus dem Vogelsberg, der CDU-Kreisvorsitzende und Kreistagsabgeordnete Ulrich Künz. Auch er sagt, dass er sich eine solche Beteiligung wünschen würde.
Dann gibt es die Stadtverordnetenversammlung Hünfeld, und ich könnte Ihnen noch viele weitere nennen.
Wenn Sie uns nicht glauben, wie wichtig dies für die Kommunen ist, die unbedingt Akzeptanz schaffen wollen, dann glauben Sie doch wenigstens Ihren eigenen Kommunalpolitikern. Die haben doch die Erfahrung vor Ort.
Alle diese Kommunalpolitiker machen auf ein echtes Problem aufmerksam. Herr Stephan, warum haben wir uns denn damals im Hessischen Energiegipfel darauf geeinigt, dass wir genau das prüfen wollen und dass wir es ermöglichen wollen, falls es zulässig ist?
Heute wollen wir dieses Versprechen einlösen, denn das ist nicht nur juristisch möglich, sondern auch höchst sinnvoll.
Sie haben immer wieder gesagt, es gebe juristische Bedenken. Das wäre eine Schenkung, und dagegen gebe es europarechtliche Bedenken. All Ihre Befürchtungen aber haben sich längst zerschlagen. Schauen Sie nach Rheinland-Pfalz. Dort ist das möglich.