Protocol of the Session on June 27, 2013

Vielen Dank, Frau Faeser. – Wir haben vereinbart, das Gesetz ohne Aussprache abstimmen zu lassen.

Ich lasse über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abstimmen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim

men der LINKEN angenommen worden ist und somit zum Gesetz erhoben wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/7471 zu Drucks. 18/7341 neu zu Drucks. 18/6732 –

Zur Berichterstattung bitte ich Herrn Abg. Eckert.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag Drucks. 18/7406 geänderten Fassung in dritter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung, Abg. Stephan für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute in dritter Lesung das Hessische Waldgesetz – ich nenne mal die Kurzfassung – beschließen können. Aufgrund der von CDU und FDP eingebrachten Regelungen für den Gemeinschaftswald haben wir im Ausschuss noch einmal eine Runde gedreht und haben heute die dritte Lesung.

Die CDU/FDP-Landesregierung hat in diesem Waldgesetz das Betretungsrecht in einer sehr fairen und ausgewogenen Regelung neu gestaltet, in Gemeinschaft mit allen Beteiligten am runden Tisch. Das war eine sehr gute Sache. Auch das Thema Gemeinschaftswald haben wir jetzt neu geregelt.

Lassen Sie mich nicht auf die vergangenen Debatten eingehen, sondern kurz zwei Aspekte ansprechen, die für die künftige Nutzung unserer Wälder kürzer- wie längerfristig wichtig sind.

Das ist zum einen das Thema Windenergieanlagen im Wald. Heute haben wir schon einmal darüber gesprochen. Wir brauchen die Windenergieanlagen im Wald, und unser Hessen-Forst ist aufgefordert, in diesem Sinne tätig zu werden und den Bau dieser Windenergieanlagen im Wald zu unterstützen. In Hessen sind 42 % der Fläche bewaldet. Wenn wir diese Waldflächen ausschließen würden, könnten wir die Ziele des Energiegipfels nicht erreichen.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Hessen-Forst arbeitet vorbildlich. 32 Verträge für Windenergieanlagen im Wald konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. 130 Anlagen sind erfasst. Zwölf dieser Verträge sind mit örtlichen Versorgern als Partner geschlossen, sieben Partner sind Regionalversorger, elf sind kommerzielle Unternehmen, und zwei Verträge wurden

mit Kommunen abgeschlossen. Das ist eine sehr gute Bilanz, eine sehr gute Leistung.

Diese Verträge werden sämtlich unter dem Aspekt der Windhöffigkeit als Basis für die Pachtverträge abgeschlossen sowie unter Beachtung der Regelungen des Beihilferechts – wie das übrigens auch in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Dort erfolgt – entgegen allen Behauptungen der GRÜNEN – eine Verpachtung nur zum vollen Wert, unter Beachtung des Wettbewerbs und des Beihilferechts. Ich zitiere:

Wir haben bisher gute Erfahrungen mit einer Verpachtung im Wettbewerb zum vollen Wert gemacht.

So hat der Referent für Windenergieanlagen im Wald aus dem Umweltministerium in Mainz anlässlich einer Vortragsveranstaltung am 29. Mai dieses Jahres ausgeführt.

Auch wir in Hessen stehen für eine abgewogene, naturverträgliche Nutzung des Waldes mit Windenergieanlagen und damit für die Förderung der Energiewende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter Aspekt, den ich heute ansprechen möchte, ist die Nutzung des Waldes zur Rohstoffgewinnung.

Die Nutzung des Waldes erfolgt immer und ausschließlich nach dem Nachhaltigkeitsprinzip: Es darf nicht mehr Holz im Wald entnommen werden, als nachgewachsen ist. Das ist ein wichtiges, über Jahrhunderte in Deutschland durchgehaltenes Prinzip. Holz zum Bauen, zur Energiegewinnung – das sind üblicherweise die Nutzungsarten. Aber Holz kann noch mehr. Holz ist ein wichtiger Baustein auch für chemische Produkte, für die Medizin, für die Kosmetik und für viele andere Anwendungen. Holz kann Öl ersetzen – nicht nur bei den Brennstoffen, sondern auch bei sonstigen Anwendungstechnologien. Hier gilt es weiterhin zu forschen und zu investieren. Wir müssen aus diesem Naturschatz, unserem Holz, noch eine größere Wertschöpfung ziehen. Das alles dient auch der Nachhaltigkeit. Das heißt, auch die Gewinnung solcher Stoffe mit tieferer Wertschöpfung dient der Nachhaltigkeit unseres Waldes.

Kolleginnen und Kollegen, heute beschließen wir ein Waldgesetz, das einen fairen Interessenausgleich zwischen unterschiedlichen Nutzern des Waldes dauerhaft sicherstellt. Wir sind ein waldreiches Bundesland. Wir brauchen die Erholungsfunktion des Waldes. Wir brauchen die Wirtschaftsfunktion des Waldes für die Eigentümer. Für uns alle hat der Wald eine wichtige Funktion für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.

Dieses neue Gesetz, das wir heute beschließen, leistet dazu einen wesentlichen und wichtigen Beitrag. Deswegen hat sich die Zeit gelohnt, die wir uns genommen haben, um dieses Gesetz ausgiebig zu beraten.

(Beifall der Abg. Judith Lannert (CDU))

Am Schluss haben wir in weitesten Feldern eine einhellige Meinung. Auch das ist gut. Natürlich haben wir an der einen oder anderen Stelle auch Differenzen mit der Opposition. Damit müssen wir leben. Aber wir gehen davon aus, dass das, was dieses Land künftig als Waldgesetz hat, diesem Land dient, denjenigen Menschen dient, die den Wald brauchen, und auch denjenigen, die aus dem Wald heraus ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Vielen Dank für die guten Beratungen. Wir werden diesem neuen Waldgesetz natürlich mit Freude zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Lotz, für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Waldgesetz zum Dritten, heute Nachmittag im Plenum.

Meine Damen und Herren, die Entstehungsgeschichte des Waldgesetzes ist holpriger als jede Mountainbikepiste.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Das wollte ich als Einstieg sagen. Wenn wir diese Geschichte nachvollziehen – Herr Stephan hat es erklärt –, dann begann sie im vorigen Jahr, im Juni. Da kamen die ersten Mails von den Mountainbikern bei mir an, die sich über die Neuregelung des Betretungsrechts beklagt haben, wie es in diesem Entwurf stand.

Das Schöne daran ist, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Fraktionen irgendeinen Entwurf dieses Gesetzes hatten. Im Juli hatte ich dann von den Mountainbikern – ja, klar – den Gesetzentwurf bekommen. Und dann geschah in der Tat das, was geschehen musste: Die Ministerin hat einen runden Tisch einberufen, um sich in diesem Bereich mit den Waldsportlern zu einigen.

Die Formulierungen, die dadurch in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind, waren in der Tat hinsichtlich des Betretungsrechts in Ordnung. Hinzu kam dann, dass bei der letzten Beratung etwas nachgeschoben wurde, nämlich der Themenkomplex Gemeinschaftswald.

Meine Damen und Herren, nichtsdestoweniger gibt es aus unserer Sicht noch einige Punkte, in denen wir in der Tat auch mit dem heutigen Gesetzentwurf noch nicht zufrieden sind. Nach unserer Auffassung treten in diesem Gesetzentwurf zu harte betriebswirtschaftliche Überlegungen zutage. Es wurde die ganzjährige Anwesenheitspflicht einer forstwirtschaftlichen Fachkraft gestrichen. Nach Auffassung der SPD ist einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes mit diesem Gesetzentwurf nicht Genüge getan – schon allein unter den Personalgesichtspunkten. Nach unserer Meinung wird durch dieses Gesetz der Wald zudem auf einen bloßen Rohstofflieferanten herabgestuft.

Meine Damen und Herren, daher können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Natürlich werden wir nach dem 22. September erneut über dieses Gesetz nachdenken. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Zurufe von der CDU)

Das Wort hat Frau Abg. Feldmayer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Entwurf für ein Waldgesetz liegt uns nun zur dritten Lesung vor. Wir

bleiben dabei: Dieser Entwurf eines Waldgesetzes wird den Anforderungen an eine nachhaltige, moderne Waldpolitik nicht gerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Statt Bürgerinteressen und ökologische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen, bedient dieser Entwurf nur Lobbyinteressen. Hier hat Frau Puttrich die Chance verpasst, tatsächlich etwas für den Wald und damit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu tun.

Der Naturschutz kommt in diesem Entwurf eklatant zu kurz. Das ist entlarvend für diese Landesregierung – die doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Wort „Nachhaltigkeit“ im Munde führt. Hier klafft nicht nur eine Lücke, sondern eine ganze Schlucht zwischen ihren Beteuerungen, dass Nachhaltigkeit für sie wichtig sei, und der tatsächlichen politischen Umsetzung – und das im Jubiläumsjahr 300 Jahre Nachhaltigkeit, das Sie, Frau Ministerin, hier mit großem Brimborium eingeläutet haben. Herr von Carlowitz – das ist der Erfinder der Nachhaltigkeit – hat im Jahr 1713 diesen Begriff geprägt. Meine Damen und Herren, angesichts der Umweltpolitik dieser Landesregierung würde er sich im Grabe umdrehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zu- ruf des Abg. Kurt Wiegel (CDU))

In diesem Gesetzentwurf der Umweltministerin findet die von ihr so oft zitierte Nachhaltigkeit keinen Niederschlag. Frau Ministerin, Sie tragen diesen Begriff zwar wie eine Monstranz vor sich her, aber ansonsten kommt von Ihnen dazu rein gar nichts.

(Zuruf des Abg. Peter Seyffardt (CDU))

Herr Seyffardt, ich komme sofort zu diesem Beispiel. Die Bannwaldformulierung lässt weiterhin die komplette Rodung von Bannwald zu. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall nochmals Bannwald für einen erneuten Flughafenausbau gerodet werden darf. Meine Damen und Herren, damit muss ein für alle Mal Schluss sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, wer „Bannwald“ sagt, der muss auch Bannwald meinen. Das aber tut Frau Ministerin Puttrich nicht. Hier wird Etikettenschwindel betrieben und vorgegeben, Wald zu schützen, obwohl dieser jederzeit gerodet werden darf. Das ist zutiefst unredlich.

(Beifall der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))