Es gibt sicherlich noch einige Konflikte im Detail. Die GRÜNEN haben einen Änderungsantrag zum Thema Bannwaldschutz eingebracht. Ich glaube, dass wir in Hessen dem Bannwaldschutz die notwendige und richtige Bedeutung und dem Wald den notwendigen Schutz zumessen.
Der Erhalt des Waldes in Hessen ist wichtig für uns, er ist wichtig für unsere Bürger, für unsere Wirtschaft und die
Eigentümer des Waldes. Ich meine, dass mit diesem neuen Waldgesetz eine richtige, in die Zukunft schauende Regelung gefunden worden ist.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir werden uns sicherlich in der dritten Lesung noch einmal über dieses Gesetz zu unterhalten haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf den hessischen Wäldern liegt ein immer stärkerer Nutzungsdruck. Sie dienen als Rohstoffquelle für erneuerbare Energien, für Papier, für die Zellstoffindustrie und zunehmend auch als Quelle für Baumaterial und Heizmaterial. Das ist alles auch zu begrüßen.
Die zunehmend stärkere ökonomische Ausrichtung von Hessen-Forst gefährdet aber die wichtigen ökologischen Funktionen der hessischen Wälder. Dafür steht die Hessische Landesregierung leider.
Die Nutzungsinteressen dürfen nur nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, auf die das deutsche Forstwesen zu Recht stolz ist, verwirklicht werden. Wir müssen uns an der Stelle noch einmal verdeutlichen, dass der Begriff der Nachhaltigkeit aus dem Forstwesen kommt. Dieser Begriff ist genau dort geprägt worden: Man darf in einem Jahr nur so viel herausholen, wie auch nachwachsen kann.
Bürgerwälder müssen für das Gemeinwohl ökologisch und nachhaltig genutzt werden: für den Klimaschutz, für Luftreinhaltung, zum Erhalt der Biodiversität, für den Schutz von Grundwasser und Boden, als Erholungsgebiete und als Quelle von erneuerbaren Rohstoffen. Dabei kommt Hessen-Forst eine Vorreiterrolle zu, die ausgefüllt werden muss. Das fällt ihnen zunehmend schwer, denn dazu braucht man auch die notwendigen Menschen, die die Arbeit leisten. Auch das ist ein Problem dabei.
Zum Schutz der biologischen Vielfalt muss im Staatswald auf 10 % der Fläche auf eine Bewirtschaftung verzichtet werden. Auf diesen Vorranggebieten soll eine natürliche Waldentwicklung ermöglicht werden. Das ist eine zentrale Forderung der nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung, der sich die Hessische Landesregierung nach wie vor verweigert. Das geht aus unserer Sicht überhaupt nicht.
Von daher ist der vorliegende Gesetzentwurf wieder einmal eine verpasste Chance, Waldschutz und Waldnutzung ökologisch und zukunftsfähig auszurichten. Das wäre möglich gewesen. Die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie bezüglich des Waldes bleiben in dem Entwurf unberücksichtigt.
Die übrigen 90 % der Fläche des Waldes sollen zudem nach FSC zertifiziert werden. So ist es bereits 2008 in der Nachhaltigkeitskonferenz des Landes ins Auge gefasst worden. Es gibt ein erfolgreiches Pilotprojekt beim Forst
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Peter Stephan (CDU): Das Pilotprojekt ist noch nicht fertig!)
Eben hieß es hier, dem Bannwaldschutz sei in Hessen Genüge getan. Mitnichten, das Gegenteil ist der Fall. Das haben wir in Frankfurt erleben dürfen. Nach Ihrer Wertigkeitsskala ist der Bannwald eben nichts wert, und bei Bedarf kann man ihn umhauen. Das darf nicht sein. Wir sind der Meinung, Bannwälder in Hessen sind Waldgebiete, die aufgrund Lage, flächenmäßiger Ausdehnung und außergewöhnlicher Bedeutung für den Wasserhaushalt, für das Klima und die Luftreinigung in ihrer Flächensubstanz erhalten werden müssen und nur in ganz dringenden Ausnahmefällen gerodet werden dürfen. Sie machen aber die Ausnahme zur Regel. Das ist kein Zustand. Deshalb muss die Bannwaldregelung im Gesetz schärfer formuliert werden.
Aus der Sicht des Betreibers des Frankfurter Flughafens ist es natürlich so, dass eine Notwendigkeit dafür bestand, diesen Wald zu roden. Hier muss man sich aber genau überlegen, wo man die Prioritäten setzt. Aus unserer Sicht müssen die an solchen Stellen dann doch anders gesetzt werden.
Den anhaltenden Waldverlust im Ballungsraum RheinMain und in angrenzenden südhessischen Gebieten muss man doch eindämmen. Deshalb muss die Bannwaldgesetzgebung wieder zu ihrem ursprünglichen Ansatz zurückkehren. Der Bannwald muss effektiver gesichert werden. Ich komme aus einer waldreichen Region. Als ich in dem Gebiet war, um das es beim Flughafenausbau damals ging, habe ich mir das angeschaut und gesagt: „Das nennt ihr einen Wald? Das würden wir in Nordhessen höchstens ein Wäldchen nennen.“ – Nicht einmal dieses Wäldchen fanden Sie zu schützen wert. Ich finde das schändlich. So kann man mit dem Wald in unserem Land nicht umgehen. Dafür ist er zu wichtig. Er ist eine außerordentlich wichtige Ressource, die es zu schützen gilt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis beginne ich mit einem Zitat von Bertolt Brecht:
Weißt du, was ein Wald ist? Ist ein Wald etwa nur zehntausend Klafter Holz? Oder ist er eine grüne Menschenfreude?
Wie schön wäre es, wenn es ein Gesetz gäbe, das den Zweck verfolgt – das hat Herr Stephan vorhin fast in der Form vorgelesen –, „den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens … und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung … zu erhalten“?
Meine Damen und Herren, diese Formulierung entspricht fast wörtlich der des § 1 Bundeswaldgesetz. Wenn man in Hessen ein neues Waldgesetz verabschiedet, warum dann nicht mit dieser Zweckbestimmung?
Warum geht es Ihnen nur um wirtschaftliche Aspekte? Geht es nach diesem Entwurf, dann gibt es keine Handhabe bei Verstößen gegen das Nachhaltigkeitsgebot. Außerdem fallen die Paragrafen zu den Wirtschaftsplänen, zu Sonderfällungen oder Übernutzungen einfach durch den betriebswirtschaftlichen Rost. Diese Landesregierung führt nach meiner Auffassung und nach Auffassung der SPDFraktion den Nachhaltigkeitsgedanken ad absurdum.
Auch das ist im Übrigen ein Zeichen dafür, wie „ernsthaft“ in Hessen zum Thema Nachhaltigkeit generell Politik betrieben wird. Nachhaltigkeit bekommen wir aus unserer Sicht aber nur hin, wenn wir das passende Personal dafür haben. Erst vor wenigen Tagen fand in Berlin der sogenannte Demografiegipfel statt. Auf diesem Gipfel haben die sogenannten Fachleute festgestellt, dass wir Probleme bei der Gewinnung des Fachpersonals bekommen werden. In vielen Regelungen, auch dieses Waldgesetzes, wird aus unserer Sicht die Personalgewinnung quasi verhindert. In vielen Regelungen wird die Sicherstellung der Waldbetreuung ignoriert oder gestrichen, in diesem Gesetzentwurf z. B. durch die Streichung der erforderlichen ganzjährigen Anwesenheit einer Fachkraft.
Ich komme zu einem weiteren Thema, das bei diesem Gesetzentwurf aus meiner Sicht behandelt werden muss, nämlich zu den Weihnachtsbaumkulturen. Nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfs würde das Anlegen von Weihnachtsbaumkulturen erleichtert. Hiervor möchte ich schon heute warnen. In anderen Bundesländern gibt es mittlerweile riesige Proteste gegen die Anhäufung von Weihnachtsbaumkulturen in der Landschaft und die dadurch ausgebrachte Menge an Pestiziden, die für unser Grundwasser natürlich nicht förderlich ist.
Herr Stephan, Sie haben das Betretungsrecht angesprochen. Das Betretungsrecht nach § 15 Waldgesetz war der Anlass, überhaupt einmal vernünftig über das Gesetz zu diskutieren. Warum haben wir darüber diskutiert? – Weil wir als SPD-Fraktion das auf die Agenda geschrieben haben.
Dann kamen die Verbände, und aufgrund ihres Drucks ist es ihnen gelungen, das Ministerium dazu zu bringen, einen runden Tisch einzurichten und eine auch aus unserer Sicht vernünftige Lösung herbeizuführen.
Herr Stephan, das nächste Problem – Sie haben es angesprochen – verbirgt sich hinter dem Stichwort Gemeinschaftswald. Auf die Idee, hier etwas zu tun, sind Sie erst gekommen, nachdem wir eine Kleine Anfrage gestellt und deutlich gemacht haben, dass hier überhaupt ein Problem besteht.
Erst dann haben Sie sich bewegt. – Kurzum, jetzt ist nachgelegt worden. Es liegt ein Änderungsantrag der CDUFraktion vor, der relativ umfangreich ist.
Ich beantrage für die SPD-Fraktion eine dritte Lesung, damit wir uns mit diesen Problemen noch einmal auseinandersetzen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Entwurf für eine Änderung des Waldgesetzes vorgelegt, der diesen Namen nicht verdient.
Der Titel des Gesetzentwurfs lautet: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften. – Dieser Titel ließ uns hoffen, dass dem Naturschutz im Wald und dem Recht des Waldes insgesamt mehr Gewicht verschafft werden soll. Das ist in diesem Gesetzentwurf in keinster Weise der Fall. Der Naturschutz kommt in diesem Gesetzentwurf viel zu kurz.