Protocol of the Session on April 25, 2013

(Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was im Endeffekt ein Problem darstellt, ist, dass Sie diese Einbeziehung in das Gesetzgebungsverfahren nicht dazu genutzt haben, konstruktive Anregungen zu machen, sondern eine Kampagne zu planen, wie man mit diesem Gesetz am besten umgehen kann.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es ist nicht eine Frage von inhaltlicher Auseinandersetzung gewesen, sondern von Kampagnefähigkeit. Da hat man noch etwas lernen können.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie haben das losgetreten! – Zurufe von der SPD)

Das wird mich aber nicht davon abbringen, sehr deutlich zu sagen, dass die Einbeziehung von Betroffenen ins Gesetzgebungsverfahren ein guter Weg ist, der durchaus auch geübt werden soll. Trotzdem muss man aus solchen Beispielen durchaus auch lernen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es wird die Frage gestellt – das ist sehr interessant, wir haben alle unsere entsprechenden Veranstaltungen gemacht

, was so ein bisschen ein Dorn im Auge gewesen ist. Das habe ich in den Diskussionen vor Ort mitbekommen, wenn Bürgermeister da gewesen sind und ich gesagt habe: „Das Problem ist, Sie sagen hier, dass Sie da inhaltlich ein Problem haben. Finanziell können Sie kein Problem haben, Sie bekommen ja jetzt mehr. Es kann eher nur ein parteipolitisches Problem sein. Wie begründen Sie es denn dann, dass Sie es ablehnen?“

(Holger Bellino (CDU): Wahlkampf!)

Eigentlich hat doch das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes – um bei dieser Stelle zu bleiben – gesagt: Es ist ein gutes Gesetz; wir unterstützen das. – Jetzt nehmen Sie die als Beispiel dafür, dass die von der Fahne gegangen sind. Sie kennen auch die Begründung, Herr Merz. Ich lese Ihnen einmal die Begründung aus der Sitzung des Hauptausschusses vor, die Gegenstand der Beschlussfassung gewesen ist – übrigens alles gemacht von SPD-Bürgermeistern im Städte- und Gemeindebund, damit man sagen kann: Die Begründung, warum man das jetzt ablehnt, ist zweierlei.

Punkt eins. Die Kostenregelung zwischen Städten und Gemeinden in Landkreisen und großen Städten ist nicht in unserem Sinn getroffen worden. – Kann sein. Mit einem 25-prozentigen Aufschlag der Kosten sind wir aber den großen Städten entgegengekommen, die deutlich höhere Kosten in der Bereitstellung von Immobilien, dem Betrieb von Kindertagesstätten und anderem mehr haben. Wir sind ansonsten in diesem Gesetz schon weit vorangekommen.

Die nächste Begründung – jetzt zitiere ich –: „Bemerkenswert ist jedoch, dass die Nr. 4“ – das sind Personen mit fachfremder Ausbildung im In- und Ausland – „aufgehoben werden soll. Damit wird ohne Begründung durch den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP anscheinend dem Druck der Öffentlichkeit nachgegeben. Nach wie vor ist jedoch nicht erkennbar, weswegen durch Einsatz zusätzlicher Fachkräfte mit einer anderen Ausbildung sich die Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen verschlechtern soll. Die Regelung stellte sicher, dass es sich bei diesen Fachkräften um geeignete Fachkräfte gemäß einer entsprechenden Genehmigung des Jugendamtes handeln musste. Diese Regelung sollte den Trägern auch Möglichkeiten zum Personaleinsatz geben. Dies lässt sich sachlich nicht begründen, dass das gestrichen wird. Und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist doch ein Hohn, wenn man eine solche Begründung liest und Sie das auch noch zum Gegenstand machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sie ziehen im Grunde genommen den Städte- und Gemeindebund als den Zeugen für die Qualität dieses Gesetzes heran, der die Abschaffung einer Regelung kritisiert, von der Sie gesagt haben, es sei nun mal die einzige Änderung, die Sie mit Ihren Stimmen mitgetragen haben und die vernünftig sei.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Die nehmen Sie allerdings als Begründung, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Holger Bellino (CDU): So sind sie!)

Das sage ich Ihnen: Das ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ein ganz wichtiger Bestandteil an der Stelle ist – das kommt nach meiner Auffassung in der Diskussion zu kurz, und ich bin sehr dankbar, dass Herr Rock das eben angesprochen hat –: Das Kinderförderungsgesetz stellt nicht nur die Träger in der finanziellen Bezuschussung deutlich besser als in der Vergangenheit. Was viel zu kurz kommt, ist eine Aufstockung der Mittel von rund 350 Millionen € im Jahr 2013 auf 425 Millionen € im Durchschnitt ab dem Jahr 2014. Das heißt 70 Millionen € mehr, und das ist für mehr Qualität in der Kinderbetreuung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist ein Schwerpunkt, der den Steuerzahler etwas kostet. Was mit diesem Gesetz endlich erreicht wird, was nicht durch die Mindestverordnung (alt), was nicht durch die Mindestverordnung (neu), was durch nichts erreicht wurde, weil wir immer Übergangs- und Ausnahmevorschriften gemacht haben, ist, dass endlich vom Norden bis zum Süden, vom Westen bis zum Osten jedes Kind in der gleichen Qualität betreut wird, dass es keinen Flickenteppich in Hessen gibt und dass nicht Kinder in einer Kommune besser betreut werden, weil es sich die Kommune erlauben kann, und an anderer Stelle schlechter betreut werden. Das ist nicht unsere Auffassung von einer gleichmäßig guten Betreuung unserer Kinder in Hessen. Das stellen wir mit diesem Gesetz sicher, und das ist ein entscheidender Fortschritt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schauen Sie sich die Wirklichkeit in Hessen an. Schauen Sie sich an, in welcher Gruppe von Kindern unter drei Jahren zum jetzigen Zeitpunkt zwölf Kinder oder weniger sind. Sie werden feststellen, in 80 % der Kindertagesstätten sind die Gruppengrößen zwölf Kinder. Das schreiben wir fest. Bisher hat sich noch keiner über die Qualität beschwert. Was wir aber auch festschreiben, ist, dass Kinder bei Festschreibung des Status quo in Zukunft mit deutlich mehr Personal betreut werden müssen. Das ist eine deutliche Qualitätsverbesserung gegenüber der Vergangenheit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wichtig ist an dieser Stelle auch, zu sagen: Ja, Inklusion ist ein wichtiges Thema; aber es kann nicht sein, dass sich die kommunale Seite seit 1999 zu ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten committet hat, dass sie dies als kommunale Aufgabe wahrgenommen hat, auch weil es gesetzlich vorgegeben ist, sich aber zum jetzigen Zeitpunkt, aus welchen Gründen auch immer – es kann auch an dem Jahr 2013 liegen –, ihrer Verantwortung entziehen und diese auf das Land abschieben will. Die Aufgabe der Integration von Kindern mit Behinderungen liegt auf der kommunalen Seite, die müssen sie wahrnehmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zwei Punkte will ich noch sagen, um nicht alles auszuführen. Der erste Punkt ist: Es ist schon spannend, was Herr Merz gesagt hat, wie er als Leiter eine Jugendbehörde mit Sollregelungen in Gesetzen umgegangen ist. Eine Sollregelung ist in der Gesetzestechnik keine Kannregelung, sondern eine Mussregelung mit einer Ausnahme. Das betrifft die Frage der Mittagsverpflegung. Da geht es weiter mit den Fehlern: Wir haben Einrichtungen in Hessen, die länger als sechs Stunden geöffnet haben – deswegen ist die Mittagsbetreuung an die Öffnungszeiten angekoppelt –,

aber nur wenige Kinder so lange betreuen. Erstaunlicherweise gibt es das in Hessen.

(Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es gibt in Hessen Kindertagesstätten, bei denen die Öffnungszeiten länger sind als die Betreuungszeiten. – Das glauben Sie nicht? Sie waren in dem japanischen Kindergarten, da ist es z. B. so. Da müssen Sie nicht abwinken. Herr Bocklet, Sie liegen einfach falsch.

Wir würden eine ganze Menge Kinder in Kindertagesstätten aus der Förderung ausschließen, wenn wir den Maßstab strikt anlegen würden. Die Landesförderung wird sich in Zukunft genauso an der Mittagsversorgung orientieren wie in der Vergangenheit, und es wird nur strikte Ausnahmen geben, aus den genannten Gründen, die Ihnen bekannt sind.

Das Letzte ist: Die Schulkinderförderung wird fortgeführt, das steht im Gesetz. Wie Sie vielleicht wissen, ist die Hortförderung in der Offensive für Kinderbetreuung entsprechend geregelt; die wird auch fortgeführt. Ansonsten sind wir gemeinsam in dieser Landesregierung mit dem Ausbau von Ganztagsschulen auf einem guten Weg, auch den Schulkindern ein verlässliches Angebot der Betreuung sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Rundherum ein gutes Gesetz, gut ergänzt, und die Menschen werden es merken, wenn es verabschiedet ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen nun keine Wortmeldungen mehr vor. Damit beende ich die zweite Lesung.

Kollege Merz hat für die SPD-Fraktion beantragt, die dritte Lesung vorzunehmen. Dann verständigen wir uns darauf, dass wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung wieder in den Ausschuss hineinschieben, mit Rückkehr in den Hessischen Landtag. – Dem widerspricht keiner. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

a) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht – Drucks. 18/7235 zu Drucks. 18/6256 –

b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz – 2. DRModG) – Drucks. 18/7236 zu Drucks. 18/6558 –

Die Berichterstattung zu beiden Gesetzentwürfen hat Herr Dr. Blechschmidt. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung zu Punkt 15 a: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Beschlussempfehlung zu Punkt 15 b: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7206, in zweiter Lesung anzunehmen. – Schönen Dank.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Herr Abg. Rudolph für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will einige Punkte ansprechen, die im Rahmen der Anhörung sehr deutlich wurden. Wir haben auch im Innenausschuss angekündigt, dass es eine dritte Lesung geben wird, die ich hiermit formal beantrage. Sie wäre entbehrlich gewesen, wenn wir die Anhörung in Ruhe hätten auswerten können. Das ist uns verweigert worden, insofern müssen wir das vom Verfahren her so machen.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den der Innenminister geschrieben hat und den die Fraktionen eingebracht haben, weist neben vielen technischen Dingen auch ein paar inhaltliche Punkte auf, die wir kritisch sehen. Deswegen werden wir Änderungsanträge einbringen.

Der erste Punkt wird sein – ich habe das in der ersten Lesung thematisiert, ich habe das auch im Rahmen der Anhörung mit Betroffenen erörtern können –: Sie wollen die Dienstbefreiung in § 69 neu regeln. Wir weisen darauf hin, dass die bisherige Rechtskonstruktion – dass das, was für die Dienstbefreiung von Beamten gilt, auch für Tarifbeschäftigte gilt – damit entfallen ist. Herr Abg. Heinz, Sie haben gesagt, Sie wollen nichts ändern. Dann müssen Sie es klarstellen. Wir werden jedenfalls fordern, dass Dienstbefreiungsmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige, die als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten, auch weiterhin nutzbar sind. Wenn Sie das genauso sehen, können Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, oder es muss eine Klarstellung erfolgen. Es geht um kommunalpolitisch tätige Ehrenamtliche, es geht um Leute, die im Sport, in Gewerkschaften oder in anderen Organisationen tätig sind.