Immerhin sind all diese Petentinnen und Petenten während des Verfahrens im Petitionsausschuss vor der Abschiebung geschützt. Das sollten wir unbedingt als humanitären Akt verteidigen, anstatt immer wieder bei länger dauernden Verfahren die Drohkulisse aufzubauen, dass man ja auch anders könne.
Wichtig wäre eine humanitäre Flüchtlingspolitik, auf deren Durchsetzung wir als Petitionsausschuss keinen Einfluss haben. Ich bin froh, dass es die Härtefallkommission gibt, die es schafft, in einer Reihe von Fällen ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu erwirken. Aber auch dort gibt es Humanität in der Regel nur für diejenigen, die keine öffentliche Unterstützung brauchen, und das ist eigentlich unerträglich.
Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns alle die Bürgernähe dieses Ausschusses. Meine Damen und Herren, hier wünsche ich mir mehr Ehrgeiz. Andere Bundesländer – das wurde schon gesagt – machen uns vor, wie das gehen kann. Aber was macht unser Landtag, wenn er z. B. die Chance hat, Petitionen mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern im Landtag entgegenzunehmen und diesem Vorgang öffentliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen?
Statt sie als lernende Organisation zu überstehen, die mit allen Fraktionen gemeinsam, gegebenenfalls sogar unter Hinzuziehung der jeweiligen Petentin oder des jeweiligen Petenten die bisher stattgefundenen öffentlichen Übergaben und ihre unterschiedlichen Modalitäten auszuwerten und aufgrund dieser Analyse das Verfahren zu optimieren, soll es jetzt – jedenfalls nach dem Wunsch des Landtagspräsidenten – gar keine öffentliche Übergabe mehr im Landtag geben. Dass das so nicht durchzusetzen ist, haben wir heute Mittag bereits wieder erlebt. Das ist auch gut so.
Dass trotz der knapp 30.000 Unterschriften die Einladung von der CDU-Fraktion ignoriert wurde, spricht Bände für das gestörte Verhältnis der CDU zur partizipativen Demokratie.
Als Obfrau der LINKEN sage ich, wir sollten uns über diese öffentlichen Übergaben freuen, weil das Petitionsrecht hierdurch eine Aufwertung erfährt. Meine Damen und Herren, es sind aber nicht nur die öffentlichkeitswirksamen Petitionen mit mehreren 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützern, die uns, der LINKEN, wichtig sind. Dieser von manchen implizit geäußerte Vorwurf wird von uns aufs Schärfste zurückgewiesen. Wir verteidigen hier unbedingt das individuelle Recht jedes Einzelnen, sich zu beschweren und Abhilfe bei ungerecht empfundenen Verwaltungsakten einzufordern.
Bei einer ganzen Reihe von Petitionen gelingt es sogar, dass durch persönliche Erfahrung von Ungleichbehandlung und Leid auch politische Prozesse angestoßen werden, von
denen letztendlich auch andere ähnlich Betroffene künftig profitieren können. Ich bin darauf sehr stolz, dass so etwas geschieht.
Wir LINKE verstehen Petitionen an den Hessischen Landtag aber auch als ein Mittel politischer Meinungsäußerung, auch von Menschen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengefunden haben und hoffen, dass auch ihre große Zahl in die Bewertung einbezogen und gewürdigt wird. Angesichts zunehmender Politikverdrossenheit sollten wir alle die zunehmende Zahl der öffentlichen Petitionen begrüßen.
Wir LINKE setzen uns aus demokratisch-politischen Gründen für eine verbesserte Zugänglichkeit zum Petitionsverfahren ein, die auch die Barrierefreiheit umfasst – dazu hat meine Kollegin Öztürk schon einiges gesagt –, für die Beteiligung der Petentinnen und Petenten an Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss, für die Ermöglichung von E-Petitionen mit Mitzeichnungsmöglichkeit sowie Diskussion im Netz.
Wir unterstützen natürlich auch die Initiative von Herrn Roth, eventuell noch in dieser Legislaturperiode eine Veränderung herbeizuführen. Vorbild kann hier auch das Portal des Bundestages sein, wo genau dieses alles möglich ist. Wir sind für die Einführung eines kommunalen Petitionsrechts sowie die Entwicklung weiterer partizipativer Instrumente.
Abschließend möchte ich mich ebenfalls sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanken, an dieser Stelle ganz besonders auch bei Frau RufHielscher, die uns leider demnächst verlässt, jedenfalls für den Petitionsausschuss, wie ich gehört habe, natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats für ihre Arbeit, ebenso wie für die gute, wenn auch nicht immer konfliktfreie Zusammenarbeit unter den Obleuten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Für die Landesregierung spricht nun Staatssekretär Koch. Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Staatssekretär.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem vorliegendem Petitionsbericht ist Lebensvielfalt und Auswirkung von rechtlichen Regelungen und Entscheidungen sehr nahe, um nicht zu sagen: hautnah, zu entnehmen. Die Arbeit im Ausschuss zeigt uns, dass nicht jeder Sachverhalt von gesetzlichen Regelungen erfasst wird. Manchmal sind sogar mehrere Ergebnisse vertretbar. Und mit etwas Augenzwinkern gesagt: Manchmal ist es auch hilfreich, dass in einem Gesetz nicht alles punktgenau geregelt ist.
(Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt waren Sie ganz erschrocken, dass Sie Beifall von den GRÜNEN bekommen!)
Frau Öztürk, den Fall hatten wir einmal. – Meine Damen und Herren, in allen diesen Fällen eine Lösung oder auch nur eine gerechte Beurteilung zu finden, ist eine Herkulesaufgabe des Ausschusses und seiner Mitglieder. Deswegen darf ich Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung für Ihre Arbeit ganz herzlich danken. Seien Sie versichert, die Landesregierung nimmt die Arbeit des Ausschusses sehr ernst. Es ist uns ein Anliegen, wo immer es möglich ist, Regelungen zu finden, um den Betroffenen zu helfen. Fälle in Ihrem Bericht belegen dies nachdrücklich.
Deswegen bedanke ich mich an dieser Stelle für das Lob an die Mitarbeiter des Innenministeriums. Und Frau RufHielscher, Sie werden oder sind Referatsleiterin; so ganz weit weg aus dem Petitionsausschussbereich werden Sie nach wie vor nicht sein. Das kann ich versprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, geben Sie mir Gelegenheit, den Bereich der Ausländerpetitionen noch anzusprechen. In der Tat, die Zahl der Petitionen ist zurückgegangen, vom letzten Jahr auf dieses Jahr noch einmal um 2 %. Das ist sicher eine Auswirkung der Regelung des § 25a Aufenthaltsgesetz, der zu einem weiteren Rückgang der Petitionen geführt hat.
Ich denke, der Begriff Drohkulisse ist fehl am Platze. Wir leben in einem Rechtsstaat. Ausländerrechtliche Entscheidungen werden aufgrund von Gesetzen oder sonstigen Bleibensregelungen getroffen. Und da von Drohkulissen zu sprechen, ist der falsche Begriff.
Sicher ist es so – da bin ich mir mit nennenswerten Teilen unserer Gesellschaft einig –, wenn es um Menschen geht, die hier oder sonst wo Straftaten begangen haben, sie dann einer besonderen Beurteilung unterliegen müssen. Das geben auch die rechtlichen Regelungen her.
Die ausländerrechtlichen Entscheidungen und die Humanentscheidungen im Bereich der Ausländerangelegenheiten beweisen sich immer wieder dadurch, dass Menschen hier der Zuzug ermöglicht wird und wir auch Menschen aus Krisengebieten vorübergehend Aufenthalt in Deutschland gestatten. Vorgestern haben sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern darauf verständigt, aus Syrien bis zu 5.000 Flüchtlinge hierher zu holen. Ich denke einmal, mehr kann man dazu nicht sagen, wenn man unter dem Thema Drohkulisse argumentiert.
§ 25a hat dazu geführt, dass wir weniger Petitionen bekommen haben. Ich denke, das ist auch der richtige Weg. Ziel der Bemühungen muss es nämlich sein, die gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden nach einem Schulabschluss und Ausbildung zu ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ohne auf staatliche Leistung angewiesen zu sein.
Ich will noch ein paar Zahlen nennen. Mit Stand vom 31. Dezember 2012 haben laut Ausländerzentralregister 85 Jugendliche und Heranwachsende nach § 25a Aufenthaltsgesetz erstmals den Aufenthalt erhalten. Hinzu kommen noch 15 Eltern und sechs Geschwister, sodass insgesamt 106 Menschen auf der Grundlage dieses Gesetzes von der Aufenthaltserlaubnis profitieren.
Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden. Eine weitere Gruppe bilden Petitionen, die von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen eingelegt werden. Dabei beziehe ich mich nicht auf das Dublin-II-Verfahren, sondern möchte diejenigen Petitionen von Menschen ansprechen, die sich als von anderen Staaten anerkannte Flüchtlinge gegen eine Rückführung außerhalb des DublinII-Verfahrens z. B. nach Italien und Ungarn wenden und im Petitionsausschuss beraten worden sind.
Diese Petenten machen in dem Zusammenhang sogenannte inlandsbezogene Abschiebungshindernisse wie z. B. Erkrankungen geltend. Sie verfolgen dabei häufig die Absicht, nach dem vorgeschriebenen Durchlauf des Petitionsverfahrens eine Eingabe an die Härtefallkommission des Landes Hessen zu richten, um dann aufgrund dieser persönlichen Sondersituation ausnahmsweise ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu erhalten.
Das ist eine schwierige Situation. Sie bedarf des Fingerspitzengefühls. Sie bedarf auch der Sorgfalt in der Rechtsauslegung. Von daher denke ich, wird auch in den nächsten zwölf Monaten viel Arbeit auf den Petitionsausschuss, aber insoweit auch auf diejenigen in der Verwaltung zukommen, die mit diesen Angelegenheiten befasst sind.
Einen anderen Schwerpunkt will ich kurz streifen. Damit sind die seit dem letzten Quartal des Jahres 2012 eingegangenen Petitionen der serbischen, kosovarischen und mazedonischen Staatsangehörigen gemeint. Es gibt keinen sogenannten Wintererlass. Da ist sich Hessen mit einigen anderen Bundesländern einig.
Ich denke, die Verfahrensweise, die gewählt worden ist, ist angemessen. Auch hier gilt im Grunde genommen, dass jeweils die Situation vor Ort, also dort, wo diese Menschen herkommen, verbessert werden muss. Die Werbung zur Ausreise aus der angestammten Heimatregion erscheint vielleicht auf den ersten Blick angesichts der materiellen Anreize verlockend. Ich bezweifle aber, dass diese Strategie wirklich den einzelnen Menschen im Blick hat.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Insgesamt ist festzustellen: Den Berichterstatterinnen und Berichterstattern im Petitionsausschuss sowie den weiteren Beteiligten ist es jeweils um einzelfallbezogene Lösungen gegangen. Das haben sie oft in hervorragender Weise hinbekommen. Das ging aber nicht immer. Mein Dank gilt deshalb allen, die mit den Petitionsangelegenheiten im Parlament und in den Behörden befasst sind. Da ich den Bereich Ausländer angesprochen habe, gilt das natürlich auch für diejenigen, die in den Ausländerbehörden arbeiten.
Insgesamt hat die Prüfung gezeigt, dass die Ausländerbehörden durchaus auf der Rechtsgrundlage, also auf dieser Basis, zutreffende Entscheidungen getroffen haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz (HAGThUG) – Drucks. 18/7138 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die Ehre, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz einbringen zu dürfen. Das bisher geltende Gesetz ist auf den 31. Dezember dieses Jahres befristet. Außerdem wurde die bundesgesetzliche Regelung geändert, auf die sich das Gesetz bezieht. Aus diesen beiden Gründen besteht Änderungsbedarf. Diesem Änderungsbedarf wollen wir mit dem Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Das Wesentliche, was sich ändern wird, wird die Art der Unterbringung sein. Nach der bisherigen Regelung erfolgt diese regelmäßig im Maßregelvollzug. Das wird in Zukunft auch in den Einrichtungen der Sicherungsverwahrung geschehen.
Alle weiteren Details werden wir im Rechts- und Integrationsausschuss beraten können. Ich freue mich auf die Beratungen. – Herzlichen Dank.
Herr Abg. Schneider, vielen Dank. – Es ist vereinbart, die erste Lesung ohne Aussprache durchzuführen. Das ist hiermit erfolgt.