Protocol of the Session on January 31, 2013

Im Jahr 2011 wurden 61.726 risikoorientierte Betriebskontrollen durchgeführt. Bei diesen 61.726 Betriebskontrollen gab es 86 Fälle, in denen es zu Betriebsschließungen kam. Da muss ich schlicht und einfach sagen: Ich sehe darin eine Chance für Unternehmen, zu zeigen, dass sie nicht die schwarzen Schafe sind und nicht zu diesen 86 gehören, sondern dass sie zu den Zigtausend anderen gehören, die sauber und ordentlich arbeiten.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Frau Fuhrmann, hören Sie doch einfach einmal bis zum Ende zu. Es ist immer schwierig, wenn man im Ergebnis in seiner Meinung festgelegt ist und dann auch nicht zuhört.

Sie haben relativ klar – und fast vollständig – die Situation beschrieben, wie es in den letzten zwei Jahren gewesen ist. Sie haben die Diskussion in der Verbraucherschutzministerkonferenz beschrieben. Sie haben angeführt, dass es da unterschiedliche Positionen gab – übrigens auch zwischen den Bundesländern, nicht nur zwischen Bund und Land, sondern auch zwischen den Bundesländern, zwischen Ländern und Bund und zwischen den Ressorts. Das ist vollkommen richtig an dieser Stelle. Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt – Verbraucherschutzminister und Wirtschaftsminister –, indem wir gesagt haben, wir könnten uns ein freiwilliges System vorstellen, das drei Jahre zur Probe eingeführt wird, um es zu evaluieren und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

An einer Stelle haben Sie etwas falsch beschrieben. Wir hatten uns noch nicht darauf geeinigt, wie denn ein System aussehen kann. Es gab eine Länderarbeitsgruppe LAV, die beschrieben hat, wie die Kontrollergebnisse – praktisch die Situationsbeschreibung, also wie wir es gerade haben – so festgehalten werden können, dass Verbraucher sie verstehen. Es ist ein Barometer entwickelt worden – das kennen Sie –, zu dem man gesagt hat, es könnte ein solches System darstellen. Das hat die Verbraucherschutzministerkonferenz zur Kenntnis genommen und gesagt, das könnte eine Grundlage der Arbeit sein.

An der Stelle sind wir Verbraucherschutzminister jetzt im Jahr 2013 in der Situation, zu der man sagen kann: Ist die Situation verfahren, ja oder nein? Wie zieht man da eine Chance raus, und wie können wir das zum Nutzen der Unternehmen und der Verbraucher machen?

Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Ich halte es für vollkommen schädlich und auch der Sache fremd, wenn einzelne Bundesländer von ihrer Seite aus sagen: Dann machen wir eben irgendetwas allein. – Im Sinne der Verbraucher darf es uns nicht passieren – und da stimme ich Frau Schott ausdrücklich nicht zu –, dass in jedem Bundesland andere Kriterien an den Tag gelegt und andere Symbole genutzt werden und wir einen Flickenteppich bekommen, wie wir ihn beim Nichtraucherschutzgesetz hatten; das kann nicht sein.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Gott sei Dank bewegen wir uns alle von Bundesland zu Bundesland. Aus diesem Grund habe ich die Initiative ergriffen und meine Kollegen eingeladen.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gegenruf der Abg. Judith Lannert (CDU))

Wir treffen uns am 18. Februar 2013 in Berlin. Dann werden wir die Chancen eruieren, indem wir sagen: Wir müssen es als Bundesländer doch schaffen – wenn wir für unsere Verbraucher etwas tun wollen –, uns auf gemeinsame Kriterien zu einigen, auf ein gemeinsames Symbol zu einigen und vor allem diejenigen mit ins Boot zu holen, die diesbezüglich von einer Maßnahme – und das sage ich bewusst – profitieren können, sowohl Wirtschaft als auch Unternehmen sowie die Politik, die entsprechend vermittelt.

Deshalb ist es richtig, wenn wir uns zunächst darauf einigen, keine Alleingänge zu unternehmen. Der rheinland

pfälzische Justizminister der SPD hatte mir auch zugestimmt, er vertritt die gleiche Position und sagt, wir müssten versuchen, gemeinsam Kriterien und ein Symbol zu entwickeln, um dann, wenn es jemand bei sich einsetzen möchte – ob freiwillig oder verbindlich, das ist sekundär –, eine Arbeitsgrundlage zu haben, um diese dann in den Bundesländern einzusetzen. Das ist es, was wir im Moment machen, und das ist auch als Einziges vernünftig. Alles andere ist eine Unverantwortlichkeit der Situationsdarstellung, wie Sie es im Moment machen.

Deshalb sage ich nach wie vor sehr deutlich: Ich glaube, dass ein freiwilliges System auch sehr lehrreich sein kann. Wenn Unternehmen ihre Kontrollergebnisse freiwillig zur Verfügung stellen, dann wird der eine oder andere gefragt, warum er es nicht tut. Deshalb würde ich schon ein Stück weit darauf vertrauen – auch auf die Unternehmen, die zu 95 % gar kein Problem haben, ihre Ergebnisse zu zeigen, weil sie an den Stellen vollkommen sauber sind, und die eine Chance hätten, die schwarzen Schafe darzustellen.

Das Letzte, Frau Fuhrmann: Wenn Sie sich ein bisschen mit dem § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie, dass das nicht mit dem Symbol – ob es eine Ampel oder etwas anderes wäre – einsetzt, sondern das wir die rechtliche Grundlage dafür seit vergangenem Jahr haben, entsprechende Kontrollergebnisse veröffentlichen zu müssen. Wir können sie nicht veröffentlichen, sondern müssen sie veröffentlichen. Das heißt, die Kontrollbehörden sind verpflichtet, z. B. Verstöße bei Überschreitungen von Grenzwerten oder Verstöße nicht unerheblichen Maßes – also über 350 € – gerade bei Hygienemängeln oder Täuschungsvorschriften zu veröffentlichen.

Es ist richtig: Auch wir als Land haben den Kreisen – es ist ja kommunalisiert – angeboten, Verstöße auf einer gemeinsamen Plattform, die wir entwickelt haben, zu veröffentlichen. Sie haben recht: Es wird noch unterschiedlich gehandhabt. Nur sage ich Ihnen, dass es auch SPD-regierte Länder gibt, in denen noch gar keine Plattform vorhanden ist.

(Petra Fuhrmann (SPD): Das ist doch nicht wahr!)

Die Bayern machen es, die Baden-Württemberger machen es, die Hessen machen es, Nordrhein-Westfalen macht es auch. Das Saarland beispielsweise macht es nicht. Das heißt, wir haben die rechtliche Verpflichtung, entsprechende Verstöße zu zeigen. Das machen wir auch, es gibt Kreise, die sich beteiligen. Es gibt auch Kreise, die das noch nicht in dieser Form tun.

Es ist auch richtig, dass dieser § 40 Abs. 1a LFGB an manchen Stellen unscharf ist. Da muss man sehen, ob er unter Umständen noch geändert werden muss, weil dort nicht steht, wann genau und wie lange veröffentlicht werden muss. Das beschäftigt im Moment auch unterschiedliche Gremien, die Erfahrungen mit diesem System schaffen. Aber insofern haben wir eine Transparenz durch diesen § 40 Abs. 1a LFGB, indem wir – noch nicht einmal bei Gesundheitsbeschädigung – bei einem Verstoß gegen hygienische Vorschriften veröffentlichen müssen, wenn eine Ordnungswidrigkeit ab 350 € vorliegt.

Deshalb kurzum: Ich lade als Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz ein. Ich bin den Kollegen dankbar, die den Verbraucher in den Vordergrund stellen und von ihrer Seite aus sagen: Wir wollen Transparenz für den Verbraucher, und zwar nicht Bundesland für Bundes

land, sondern alle gemeinsam. – Deshalb einigen wir uns zunächst, indem wir gleiche Kriterien und ein gleiches Symbol wollen. Wie die Länder es dann umsetzen, wenn man sich darauf geeinigt hat, das ist wiederum Ländersache. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist Überweisung an den Ausschuss für Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgesehen. – Dann verfahren wir so.

Bevor ich den nächsten Punkt aufrufe: Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Universitätsklinikum Gießen-Marburg: Vereinbarung mit der Rhön-Klinikum AG ist wichtiges Gesamtpaket zur Sicherung des Medizinstandortes Mittelhessen, Drucks. 18/6941. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Dem ist so. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag der Tagesordnungspunkt 71 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 64, 69 und 70 aufgerufen werden. – Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:

Bericht des Untersuchungsausschusses 18/2 und abweichender Bericht der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und abweichender Bericht des Mitglieds der Fraktion DIE LINKE zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 18/2 – Drucks. 18/6800 zu Drucks. 18/2158 zu Drucks. 18/ 2140 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Dr. Blechschmidt. Bitte schön, zur Berichterstattung, Herr Dr. Blechschmidt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der zweite Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode des Hessischen Landtags ist abgeschlossen. Ich darf Ihnen dazu den Bericht erstatten.

Der Untersuchungsausschuss wurde am 25. März 2010 auf den Dringlichen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vom 23. März 2010, Drucks. 18/2140, hin eingesetzt und auf den Dringlichen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. März 2010, Drucks. 18/2158, hin ergänzt.

Gegenstand des Verfahrens war die Besetzung der mit dem Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Präsidenten Henrichs ab März 2008 neu zu vergebenden Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums durch Herrn Hans Günter Langecker. Der Ausschuss ging dabei auch dem Vorwurf der antragstellenden Fraktionen und der Fraktion DIE LINKE nach, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport habe mit der Besetzung der Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums im Juli 2009 Recht und Gesetz missachtet.

Das Verfahren ist wie folgt abgelaufen. Der Ausschuss hat sich in seiner 1. Sitzung am 25. März 2010 unter der Be

zeichnung „Untersuchungsausschuss 18/2“ konstituiert. Zum Vorsitzenden hat der Ausschuss den Abg. Axel Wintermeyer, zum stellvertretenden Vorsitzenden den Abg. Günter Rudolph und zum Berichterstatter den Abg. Dr. Frank Blechschmidt gewählt. Wegen der Berufung des Abg. Axel Wintermeyer ins Kabinett zum Staatsminister und Chef der Staatskanzlei am 31. August 2010 hat der Ausschuss in seiner 16. Sitzung am 24. November 2010 den Abg. Peter Beuth zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Als Obleute der Fraktionen im Ausschuss hat die Fraktion der CDU den Abg. Holger Bellino, die Fraktion der SPD die Abg. Nancy Faeser, die Fraktion der FDP den Abg. Wolfgang Greilich, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abg. Jürgen Frömmrich und die Fraktion DIE LINKE den Abg. Hermann Schaus benannt.

Der Untersuchungsausschuss hat in der Zeit vom 25. März 2010 bis zum 14. November 2012 insgesamt 32 Sitzungen abgehalten, von denen elf in Teilen öffentlich gewesen sind. Der Untersuchungsausschuss hat zum Untersuchungsgegenstand auf der Grundlage von insgesamt 27 beschlossenen Beweisanträgen Beweis erhoben. Insgesamt wurden 25 Zeugen in öffentlicher Verhandlung vernommen, acht davon mehrfach.

In der 31., nicht öffentlichen Sitzung am 25. September 2012 hat der Untersuchungsausschuss einstimmig festgestellt, dass die Untersuchungsausschussarbeit abgeschlossen ist, und die Beweisaufnahme geschlossen. Zugleich hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dass sämtliche Zeugen endgültig entlassen sind.

In der 32., nicht öffentlichen Sitzung am 14. November 2012 hat der Untersuchungsausschuss mit Mehrheit den im Bericht Drucks. 18/6800 dargestellten Sachverhalt – es ist ein sehr umfangreicher Bericht – festgestellt.

Der Abschlussbericht hat 167 Seiten. Die von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgegebene abweichende Stellungnahme umfasst 94 Seiten, und auch Herr Schaus von der Fraktion DIE LINKE hat sechs Seiten Stellungnahme angeführt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in den letzten Tagen, ich glaube, am 22.01., noch eine kleine Berichtigung zu ihrem Bericht beigefügt. Ich berichte das nur ergänzend.

Ich möchte hier vor allem die abschließende Bewertung hervorheben, die sich auf den Seiten 165 ff. wiederfindet:

Die mit dem Untersuchungsauftrag und in der Medienöffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, Staatsminister Bouffier und die Hessische Landesregierung hätten rechtswidrig einen Parteifreund zum Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums ernannt, haben sich als unzutreffend und haltlos erwiesen.

Im Rahmen der äußerst umfangreichen und akribischen Beweiserhebung sind sämtliche Umstände, die zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums mit dem derzeitigen Inhaber Hans Günter Langecker geführt haben, untersucht worden. Dabei haben sich keine Zweifel ergeben, dass die Stelle in einem rechtmäßigen Verfahren mit dem am besten geeigneten Bewerber besetzt worden ist.

Hinweise darauf, dass bei der Besetzung der Stelle mit Hans Günter Langecker andere Gründe als dessen hervorragende Eignung eine Rolle gespielt haben könnten oder gar ein weniger geeigneter Bewerber dem besser geeigneten bewusst vorgezogen worden wäre, sind im Rahmen der

ausführlichen Beweiserhebung nicht hervorgetreten. Auch ergaben sich weder Anhaltspunkte für eine persönliche Verbindung zwischen Staatsminister Bouffier und dem Bewerber Langecker, noch ist deren Parteimitgliedschaft in die Besetzungsentscheidung eingeflossen.

Auch die mehrfach in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptung, das VG Wiesbaden habe in seinem Beschluss vom 17. August 2009 die Vorgehensweise des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bei der Besetzung der Stelle im Juli 2009 als rechtswidrig bezeichnet, ist falsch. Das Gericht hat in diesem Beschluss allein eine Kostenentscheidung zulasten des Landes getroffen und dabei einen Sachverhalt zugrunde gelegt, der wesentliche Teile des Verfahrens bis zur Ernennung nicht umfasste. Über die entscheidenden Umstände, nach denen mangels weiterer Bewerber eine Auswahlentscheidung in dem Besetzungsverfahren nicht mehr zu treffen war, hat das Verwaltungsgericht damit in seiner in nur wenigen Sätzen begründeten Kostenentscheidung schlicht nicht befunden.

Im Verlauf der umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss wurde deutlich, dass das Innenministerium die von dem Bewerber Ritter vermuteten Bedenken, die an der Auswahlentscheidung beteiligten Personen könnten nicht objektiv, sondern voreingenommen entscheiden, aufgenommen hat. Herr Staatsminister Bouffier hat dazu, um die Rechte des Vizepräsidenten Ritter im Bewerbungsverfahren zu sichern, dessen Bedenken so weit als möglich Rechnung getragen, indem er auf dessen Initiativbewerbung aus dem November 2007 hin veranlasst hat, dass, anders als sonst bei der Besetzung von herausragenden Führungspositionen üblich, die Stelle ausgeschrieben wird. Außerdem hat er in einem bis dahin einmaligen Vorgang die gesamte hessische Polizeiführung von der Auswahlentscheidung entbunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem mit der Ausschreibung aus dem Dezember 2007 eingeleiteten Auswahlverfahren erwies sich der später ernannte Bewerber Hans Günter Langecker als der am besten geeignete Kandidat. Sämtliche an dem in diesem Verfahren durchgeführten Auswahlgespräch beteiligten Personen, einschließlich der Besonderen Frauenbeauftragten, haben vor dem Untersuchungsausschuss geschildert, dass der Bewerber Langecker klar und eindeutig als der am besten geeignete Kandidat aus dem Auswahlgespräch hervorgegangen sei, der Bewerber Ritter hingegen als der von den drei Bewerbern am wenigsten geeignete.

Meine Damen und Herren, gegen die im Anschluss daran getroffene Auswahlentscheidung hat der unterlegene Bewerber Ritter im Eilverfahren Rechtsschutz gesucht, nachdem er ordnungsgemäß über die Entscheidung unterrichtet worden war.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Der ebenfalls unterlegene dritte Bewerber Mai hingegen nahm die Entscheidung als zutreffend hin und verzichtete auf Rechtsmittel.

Das VG Wiesbaden hat die Auswahlentscheidung bestätigt und keinen Grund zur Beanstandung des der Entscheidung vorangegangenen Verfahrens gesehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte dem nicht, weil er vor Durchführung eines Auswahlgesprächs als Hilfskriterium für die Eignungsfeststellung die Schließung von Beurteilungslücken, die sich bei beiden Konkurrenten aus den Personalakten ergaben, für erforderlich und durchführbar hielt. Das

Gericht untersagte es dem Dienstherrn deshalb, vor Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens die Stelle mit dem ausgewählten Bewerber Langecker zu besetzen.