Zur Anreizfunktion will ich eines sagen, Herr Kollege Greilich: Im Länderfinanzausgleich gibt es sogar eine Anreizfunktion. Das ist der Bereich
was die überproportionale Steigerung des Steueraufkommens angeht. Nur damit Ihnen klar ist: Nicht Hessen profi
tiert davon, sondern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Das sind diejenigen, die einen erhöhten Steuerzuwachs haben. Noch nicht einmal das hat Hessen. Das heißt, von dem kleinen Ansatz des Prämienmodells profitiert Hessen nicht, weil das Steueraufkommen hier leider zurückgegangen ist.
Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen: Die Frage der Kommunalfinanzen wird ein sehr schwieriges Thema. Das Allerschlimmste wäre, wenn es dazu kommt, dass 100 % angerechnet werden, meine Damen und Herren. Dann hätten wir nämlich mit Zitronen gehandelt. Lassen Sie mich nur sagen – das können wir in der kurzen Zeit nicht weiter vertiefen –: Wer den Länderfinanzausgleich ändern will – wir sind dabei –, braucht gute und richtige Argumente.
Ja. – Eindeutig falsche Aussagen müssen vom Tisch. Herr Minister, lassen Sie das bitte. In der Reihenfolge der Finanzkraft bleibt Hessen auf seinem Platz, wie es vorher der Fall war, sogar bei den Bundesergänzungszuweisungen, die dazukommen. Ich könnte jetzt die Zahlen von Herrn Schäuble zitieren, die ich in dem Zusammenhang glaube – um es ganz klar und deutlich zu sagen.
Gut, der letzte Satz lautet: Wir brauchen – und dazu sind wir bereit – ein fundiertes Konzept, um zu einem besseren Finanzausgleich zu kommen. Nur, davon sind Sie noch meilenweit entfernt, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung der drei vorliegenden Anträge.
Ich rufe erstens den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Länderfinanzausgleich muss dringend reformiert werden – die beabsichtigte Klage von Bayern und Hessen ist der richtige Weg zu mehr Gerechtigkeit, Drucks. 18/6898, auf. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, GRÜNE und LINKE. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen worden.
Tagesordnungspunkt 61: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Reform des Länderfinanzausgleichs klug vorantreiben – Verfassungsklage gut vorbereiten – Risiken eingrenzen und sorgfältig bewerten – Wahlkampfgetöse unterlassen, Drucks. 18/6923. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und LINKEN. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 66 auf: Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Klage gegen Länderfinanzausgleich, Drucks. 18/6932. Wer ist für die Annahme des Dringlichen Antrags?
Es wurde nicht beantragt, dass er in den Ausschuss geht, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass darüber abgestimmt werden soll.
Dann machen wir das. – Ich habe es Ihnen schon vorgetragen. Wer für den Dringlichen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Dringliche Antrag abgelehnt worden.
Damit treten wir in die Mittagspause ein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich unterbreche die Sitzung. Wir sehen uns wieder um 14:45 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Ich möchte mit der Sitzung fortfahren.
Ich weise Sie darauf hin, dass noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Landesregierung dokumentiert erneut das Scheitern der Privatisierung des Uniklinikums Gießen und Marburg, Drucks. 18/6937. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 69 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 64 aufgerufen werden.
Außerdem ist noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Forschung, Lehre und Patientenversorgung in Mittelhessen auf Dauer stärken, Drucks. 18/ 6938. Wird auch hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 70 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 64 und 69 aufgerufen werden.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sicherheit und Transparenz für hessische Verbraucherinnen und Verbraucher – verpflichtende Hygieneampel einführen – Drucks. 18/6555 –
Als Redezeit sind zehn Minuten vereinbart. Es ist der Setzpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Feldmayer zu Wort gemeldet. – Frau Kollegin, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unabhängig davon, ob es sich um eine Frittenbude, um ein Sternerestaurant oder um den Supermarkt um die Ecke handelt, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass da alles in Ordnung ist.
Bislang können Sie allerdings nur darauf vertrauen, denn sie wissen es nicht. Im Idealfall ist alles in Ordnung. Ich bin auch der Überzeugung, dass es zum Berufsethos der meisten Menschen, die mit Lebensmittel umgehen, gehört, dies ordentlich und sorgfältig zu tun.
Aber wir alle wissen, dass die Realität auch anders aussehen kann. Den Geschmack verdorbenen Fleisches kann man gut mit scharfer Currysauce überdecken. Die billige Flunder wird als Seezunge verkauft, und der Analogkäse wird nicht als solcher ausgezeichnet.
Wir wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher am Eingang jedes Restaurants, an jeder Imbissbude und in jedem Supermarkt erfahren können, wie es um die Hygiene im Betrieb bestellt ist.
Dort, wo die Speisekarte hängt, soll dann selbstverständlich nebenan die Hygieneampel hängen, um klarzumachen, was die letzten Lebensmittelkontrollen ergeben haben. Wir finden, das ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Betrieb. Das wäre eine aktive Verbraucherschutzpolitik, wie wir GRÜNE sie uns wünschen.
Vor über zwei Jahren hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz darauf geeinigt, ein Hygienesiegel einzuführen – das können Sie Smiley, Barometer oder Ampel nennen –, um die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen. Umgesetzt wurde bisher aber nichts. Der Ball wurde immer zwischen Bund und Ländern hin- und hergespielt.
Frau Ministerin Puttrich beteuerte stets, dass sie eine solche Hygieneampel wolle, und zwar verbindlich für alle Betriebe. Außer dieser Ankündigung ist bisher aber gar nichts geschehen.
Frau Puttrich, in einer Pressemitteilung vom 11. Juni 2012 haben Sie noch einmal Ihren Wunsch nach einer verbindlichen Hygieneampel bekräftigt. Verbindlich bedeutet eben, dass es für alle Betriebe die Pflicht gibt, diese Hygieneampel auch anzubringen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahlfreiheit haben und sie die ordentlich arbeitenden Betriebe von den Gammelbuden unterscheiden können.
Dieses Jahr haben wir das Glück, dass Hessen bei der Konferenz mit unserer Verbraucherschutzministerin turnusgemäß den Vorsitz hat. Frau Puttrich, hierzu gratuliere ich Ihnen von dieser Stelle aus. Frau Puttrich, Sie hätten nach den jahrelangen Ankündigungen damit die Chance gehabt, endlich dafür zu sorgen, dass die Hygieneampel eingeführt wird. Sie hätten Ihren Worten endlich Taten folgen lassen können.
Stattdessen hat Ihre erste Ankündigung bzw. Ihre erste Amtshandlung darin bestanden, die Hygieneampel zu beerdigen und für eine freiwillige Lösung zu plädieren. Das ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher hier in Hessen bitter.
Sie sind eingeknickt. Sie haben eine 180-Grad-Wende hingelegt. Sie torpedieren damit eines der wichtigsten Vorhaben der Verbraucherschutzpolitik. Frau Puttrich, sie enttäuschen die hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher und schonen damit die schwarzen Schafe im Lebensmittelbereich.