Ihr erster Vorwurf, es sei willkürlich entschieden worden, es hätte kein zweites Auswahlverfahren gegeben: eine böswillige Unterstellung.
Niemand bestreitet heute, dass es ein zweites Auswahlverfahren gab und dass eine Ausschreibung unnötig war.
hat unmissverständlich klargestellt, dass die Vorgaben des VGH in Kassel zur Stellenbesetzung eingehalten wurden. Er bestätigt ebenso, dass ein zweites Verfahren stattgefunden hat und rechtlich zulässig war. Ihr Vorwurf hat sich in Luft aufgelöst.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Hans-Christian Mick (FDP) – Widerspruch der Abg. Nancy Faeser (SPD))
Ich will noch ein weiteres Wort zum Sachverständigen Prof. Pechstein sagen. Auch der Gutachter hat in seiner schriftlichen Stellungnahme – wie auch bei der Abgabe seines Gutachtens vor dem Ausschuss – betont, dass es für die Beurteilung aller Rechtsfragen darauf ankomme, ob es nach den Gesprächen des damaligen Staatssekretärs Rhein mit dem Bewerber Ritter nur noch einen Bewerber um die Stelle gegeben habe. Das ist der eigentliche Kern. Nur dann, wenn der Bewerber Ritter nach wie vor im Verfahren war, wäre das weitere Vorgehen des Ministeriums zu kritisieren gewesen.
Aber für uns ist aufgrund der vielen Zeugenbefragungen glasklar: Es gab nur noch einen Bewerber. Ritter wusste, dass er es nicht wird.
Meine Damen und Herren von der Opposition, der nächste Punkt: Ihre Kritik wegen einer teilweise fehlenden Dokumentation wurde von uns bereits vor Beginn des Ausschusses thematisiert. Wir haben darauf hingewiesen, dass Teile des Besetzungsverfahrens nicht ausreichend dokumentiert waren.
Was ist nun aus dem dritten Punkt, dem eigentlichen Kern Ihrer Vorwürfe, geworden? Angeblich soll hier ein Bewerber bevorzugt worden sein,
Zunächst einmal ist klarzustellen: Grundsätzlich darf eine Parteimitgliedschaft – auch bei Ihnen – keine Rolle spielen. Das heißt, weder darf es sein, dass ein weniger qualifizierter Bewerber aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Partei bevorzugt wird, noch darf es ein, dass ein topqualifizierter Bewerber aufgrund einer Parteizugehörigkeit nicht eingestellt wird.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, liefern haltlose Unterstellungen. Wir liefern Fakten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von 22 Führungskräften der hessischen Polizei sind nach meiner Kenntnis gerade einmal drei oder vier Mitglied der CDU – und dies nach 13 Jahren Regierungszeit. Und da wittern Sie Parteibuchwirtschaft? Lächerlich!
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei Abgeordne- ten der FDP – Günter Rudolph (SPD): Wie haben Sie denn das herausbekommen?)
Und überhaupt, um welchen Bewerber geht es denn hier? Lassen Sie uns doch einmal über den reden, der so vehement Beschwerde führt – alles nachlesbar in öffentlichen Protokollen.
Es ist der Bewerber, der unter dreien am schlechtesten abschnitt. Es ist der Bewerber, der nach Meinung der Fachleute erstaunlich unmotiviert und desinformiert zu den Gesprächen kam. Es ist der Bewerber, der zu Beginn des Verfahrens darauf bestand, dass die gesamte Polizeispitze Hessens vom Bewertungs- und Auswahlverfahren ausgeschlossen werden soll. Das muss man sich einmal vorstellen: Da will einer befördert werden, und seine Vorgesetzten sollen nicht mitreden, sollen ihn nicht beurteilen dürfen. Ja, gehts denn noch?
Es ist der Bewerber, der sinngemäß sagte – alles in den Protokollen nachlesbar –: Ich muss ja nicht Chef der Bereitschaftspolizei werden. Mir geht es darum, dass ich mehr Geld verdiene,
weniger arbeiten muss und früher, nämlich mit 60 Jahren, in Pension gehen kann. Das muss man sich einmal vorstellen.
Hätte ich dies bei meinem früheren Arbeitgebern getan, dann hätte ich mir einen anderen Job suchen können.
Jetzt kann man ihm ja zugutehalten, er kann das nicht besser, er ist ja wenigstens ehrlich; man kann es ja einmal probieren.
Meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie aber auf diesen Zug aufspringen, damit Steuergeld verschwenden, Kapazitäten binden, der Polizei schaden – das ist auch einer Opposition unwürdig.
Fakt ist: Es hat eine landesweite Ausschreibung gegeben, obwohl dies nicht nötig war. Fakt ist: Die Vakanz bei der Bereitschaftspolizei war dringend zu schließen. Trotzdem hat man sich Zeit für eine Ausschreibung und zwei Auswahlverfahren genommen. Fakt ist: Entgegen jeglicher Praxis wurde auf Wunsch von Ritter die gesamte Polizeiführung vom Verfahren ausgeschlossen. Fakt ist: Der Beste wurde ausgewählt.
Fakt ist: Es wurden keine Akten zurückgehalten – ganz im Gegenteil: Es wurden mehr Akten geliefert, als durch den Untersuchungsauftrag abgedeckt war.