An dieser Stelle sei betont: Von jedem Euro, den wir als Land weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen müssen, bekommen die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise gut 25 % – wichtige Mittel für wichtige Investitionen. Wir kämpfen also auch für die bessere Finanzausstattung der Kommunen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir stellen den Länderfinanzausgleich – Herr Schmitt, beruhigen Sie sich ein bisschen; wir sind kurz vor der Mittagspause – als System gar nicht infrage.
Wir unterstützen und fördern eine faire Finanzverteilung in ganz Deutschland. Jeder Bürger, der sich anstrengt, muss am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche haben als der, der sich nicht anstrengt und alles schleifen lässt. Damit es klar ist: Wir wollen mehr von unserem erwirtschafteten Geld in Hessen behalten. Wir haben uns angestrengt, also müssen wir auch davon profitieren. Wir wollen Geld, das wir hier erspart und erwirtschaftet haben, hier verwenden können.
Meine Damen und Herren, jetzt zum Antrag der SPD. Lieber Herr Decker, lieber Herr Schmitt, statt die Regierung in einem nachvollziehbaren Anliegen zu unterstützen, meckern und mäkeln Sie. Sie wollen wieder auf die lange Bank schieben.
(Wolfgang Decker (SPD): Bei was sollen wir Sie denn unterstützen? Sie haben doch nicht einmal etwas vorgelegt!)
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie sprechen von Wahlkampfgetöse. Ich muss an dieser Stelle ernsthaft fragen: Wer ist denn im Wahlkampfdauermodus? Ist es denn gerecht, dass wir einen Nürburgring, bei dem 300 Millionen € versenkt wurden, mitfinanzieren müssen?
Ist es gerecht, dass bei dem Berliner Flughafen 2,5 Milliarden € versenkt wurden und wir das mitfinanzieren?
Oder ist es gerecht, dass Rheinland-Pfalz und Berlin kindergartengebührenfrei sind und wir das mitfinanzieren?
Aus Ihrer Gerechtigkeitspolitik muss ich schließen, dass diejenigen, die vernünftig haushalten und ordentlich wirtschaften, für die zahlen müssen, die sich zurücklehnen und sich als Empfänger wohl eingerichtet haben.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Rot-Grün werden wir die Sacharbeit nicht einstellen. Wir werden unsere Arbeit ganz solide weiterführen, und am Ende werden die Bürger uns das honorieren. Davon gehe ich fest aus. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Pentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Dr. Schäfer. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte wenige Tage vor der gemeinsamen Kabinettsitzung mit den bayerischen Kollegen zu dem Hauptgegenstand der notwendigen Neuregelung des Länderfinanzausgleichs gibt mir die Gelegenheit, einige Hinweise zum Stand zu geben und auch manches, was in der Diskussion ein bisschen durcheinanderzugeraten drohte, in das aus unserer Sicht rechte Licht zu rücken.
Ich hätte mir, um das vorauszuschicken, in der Debatte ein etwas einhelligeres Votum des gesamten Hauses gewünscht, hinter die Interessen der hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das hätte ich mir auch gewünscht!)
Man wird den Eindruck nicht ganz los, dass man zwar über manche juristische Bedenken diskutieren kann, dass sie aber am Ende so weit hochgeredet werden, um sich unter der Flanke wegducken zu können, um eben nicht zustimmen zu müssen, dass wir gegen den Länderfinanzausgleich klagen müssen.
Lassen Sie mich einige Punkte aus der Debatte aufgreifen. Ich glaube, man muss sehr differenzieren: auf der einen Seite die Fragen, die Gegenstand der Klage sein können, die angesichts der Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht an die verfassungskonforme Ausprägung des Länderfinanzausgleichs gelegt hat, eine Chance bieten, das auf dem Klagewege anzugreifen. Auf der anderen Seite stehen die Dinge, die man ändern würde, wenn man einen Länderfinanzausgleich neu konzipieren würde. Der zweite Korb an Ideen ist selbstverständlich größer als der erste, weil nicht jede Regel des Länderfinanzausgleichs, die man für falsch hält, gleichzeitig verfassungswidrig ist.
Deshalb werden wir uns bei der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf die zentralen Punkte konzentrieren, die dem Maßstab dessen, was das Bundesverfassungsgericht bisher entschieden hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten werden.
Kernsatz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 war, dass sich der Länderfinanzausgleich an klar definierten Maßstäben zu orientieren hat. Die Neuregelungen, die danach im Wege eines Kompromisses gefunden worden sind – ich sage dazu gleich noch etwas –, genügen aus unserer heutigen Sicht diesen Anforderungen nicht.
Sie enthalten darüber hinaus nach wie vor willkürliche, auf der Basis eines politischen Kompromisses definierte Setzungen, die aufgrund der eingetretenen Entwicklung seit 2005, seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen, zusätzliche Sprengkraft und zusätzliche Argumente bekommen haben, warum sie am Ende den verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht genügen können.
Diese Neuregelung des Länderfinanzausgleichs im Jahre 2005 – wo Sie zu Recht sagen, am Ende hat die Hessische Landesregierung unter Roland Koch und Karlheinz Weimar den verantwortlich verhandelt – ist auf der Basis der Leitplanken erfolgt, die das Bundesverfassungsgericht 1999 gegeben hat.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hat es regiert damals? – Gegenruf des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Och Mann, das sagt er doch gerade! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen der Präsidentin)
Herr Al-Wazir, das ist ja das Schöne: Hier wollen Sie gerne dankbar einmal an alte Zeiten erinnert werden. Wenn wir Sie an Ihre Fehlleistungen in der Bildung erinnern, dann wollen Sie so tun, als wäre das nie gewesen.
(Norbert Schmitt (SPD): Dann müssten Sie bei der Bildungspolitik mit Wagner anfangen, das waren die schlechtesten Jahre! – Weitere Zurufe von der SPD)
Hören Sie doch einfach einmal zu; es ist kompliziert. Das versteht man nur, wenn man zuhört, meine Damen und Herren.