Protocol of the Session on January 30, 2013

Ich wollte das nicht bringen. Aber ich sage es doch. Jetzt ist es egal. Es heißt: von Buffy zu Bouffi – Titel: „Bouffi im Banne der Parlamentsdämonen“ und dergleichen. Sie alle kennen noch die Buffy-Sendung. Das wäre allemal noch spannender als das, was gestern Abend in „Dallas“ kam.

(Alexander Bauer (CDU): Vernichtende Kritik!)

Ich komme zu meinem zwölften Punkt. Es sind noch drei Punkte, dann haben Sie es geschafft.

Während man in Hamburg und in Norddeutschland insgesamt die Transparenz der Verwaltung propagiert und kurz vor der Entdeckung des Verwaltungsplastinats steht, steuern wir auf die Internetwolke zu. Hierzu, das heißt also, zum Cloud Computing, weise ich auf die Orientierungshilfe im Tätigkeitsbericht hin, der schwerpunktmäßig von meinen Mitarbeitern erstellt wurde, wofür ich mich ganz herzlich bedanken möchte.

Wolken sollen etwas Schönes sein und die Fantasie anregen. Mich erinnern Wolken eher an den Oglala-Häuptling Rote Wolke – Red Cloud, Machpiya-Luta, den kennen Sie sicherlich alle –, der neben Crazy Horse zu den bedeutendsten militärischen Führern der Prärieindianer zählte. Er vernichtete ein Kommando der U.S. Army unter Captain Fetterman. Deswegen spricht man vom Fetterman-Massaker. Es gelang ihm lange, die Armee auf Distanz zu halten, bis er die Aussichtslosigkeit des Widerstands erkannte und sich arrangiert hat. Wir müssen uns ebenfalls mit der Wolke arrangieren, aber schauen, dass wir sie einigermaßen sinnvoll nutzen.

Meine Hitparadenbetrachtung betraf die letzten 50 Jahre. Hätte ich die Zeit verdoppelt, wäre ich gegenwärtig auf den Januar 1913 gestoßen. Am 12. Januar 1913 wurde der Begründer des deutschen Datenschutzes, Willi Birkelbach, geboren. Ihm widme ich diesen Bericht.

Ich komme zum Schluss meiner Rede. Willi Birkelbach hätte den seriösen Kern meines Berichts erkannt. Sie haben ihn natürlich auch erkannt. Ich hoffe, dass Sie die ernsthaften Anliegen meiner Ausführungen registriert und nicht an eine vorweggenommene Büttenrede gedacht haben. Deswegen schlage ich auch nicht vor, die Sitzung mit einer „Polonäse Blankenese“ zu beenden. Bleiben Sie ruhig sitzen, während ich gehe. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Prof. Ronellenfitsch, herzlichen Dank für Ihre interessanten und anregenden Ausführungen.

Ich darf die Aussprache eröffnen. Zunächst beginnt Frau Kollegin Nancy Faeser. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Prof. Ronellenfitsch, es war wie immer ein Vergnü

gen, Ihnen zuzuhören. Das ist jedes Jahr so. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, der Kernthese Ihrer Rede, dass wir uns nämlich der europäischen Entwicklung entgegenstellen und den Datenschutz als deutschen Exportschlager nehmen sollten, sollten wir uns alle anschließen.

Sie haben es angesprochen. Sie haben von Willi Birkelbach gesprochen. Hessen ist das Bundesland, das das erste Datenschutzgesetz weltweit hatte. Ich denke, das ist ein Grund, stolz zu sein. Das sollte man immer wieder einmal hervorheben und auch verteidigen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Heute gilt in erster Linie unser Dank Ihnen, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, und all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn sie haben hervorragende fachliche Arbeit geleistet, wie wir in dem Bericht lesen können.

Sie haben nicht nur hervorragende fachliche Arbeit geleistet. Das ist auch Inhalt Ihres Tätigkeitsberichtes. Sie haben auch hervorragende Arbeit dabei geleistet, die Aufsicht über den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich des Datenschutzes zusammenzuführen. Dafür möchte ich herzlich Danke schön sagen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das ist eine Besonderheit, die es heute hervorzuheben gilt. Denn es ist der erste gemeinsame Tätigkeitsbericht. Es war ein großer Schritt, sich am 40. Jahrestag des Inkrafttretens des ersten Hessischen Datenschutzgesetzes – es war weltweit auch das erste Datenschutzgesetz – mittels der sogenannten „Wiesbadener Erklärung“ auf die Zusammenlegung der Aufsicht des Datenschutzes unter dem Dach des Hessischen Datenschutzbeauftragten und auf die Stärkung seiner Unabhängigkeit zu einigen.

Ich darf das sagen: Wir Sozialdemokraten sind auch ein bisschen stolz darauf, dass wir diese Entwicklung angestoßen haben.

(Beifall bei der SPD)

Die Zusammenlegung der Verantwortung beim Datenschutz hat aber auch die Zuständigkeit für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach sich gezogen und damit eine erweiterte Berichtspflicht notwendig gemacht. Ich darf das ansprechen. Sie haben auf den Bericht verwiesen. Das ist nämlich auch Teil des Berichts. Die Umsetzung der personellen Maßnahmen war und ist allerdings nach wie vor eine große Herausforderung.

Da zum einen zu Beginn noch keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen – was Gott sei Dank inzwischen anders ist –, war es schwierig, aus Darmstadt und Wiesbaden heraus gemeinsam die neue Aufgabe zu übernehmen. Leider – auch das ist dem Bericht zu entnehmen – sind nur drei von 16 Mitarbeitern aus Darmstadt nach Wiesbaden gewechselt. Es mussten hier also 13 Stellen neu besetzt werden. Das haben wir alle uns etwas einfacher vorgestellt. Das gehörte zu den großen Herausforderungen, die Sie zu bewältigen hatten. Bis zum April 2012 sind nur zwei weitere Stellen neu besetzt worden. Insofern musste die Behörde mit erheblicher Vakanz arbeiten. Daher möch

te ich mein Kompliment an Ihre Arbeit hier nochmals herausheben, weil Sie mit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auskommen mussten.

Trotz dieser schwierigen personellen und auch räumlichen Situation ist – Sie haben das erwähnt – im vorliegenden Bericht punktuell auch ein Rechenschaftsbericht für den nicht öffentlichen Bereich erfolgt. Dafür müssen wir Ihnen Anerkennung aussprechen.

Ihre Rede war sehr pointiert und spitzzüngig. An einigen Stellen möchte ich doch etwas deutlicher werden. Ich glaube, das dürfen wir auch.

Ich teile Ihre Auffassung im Bericht, dass angesichts der schwierigen Situation die Landesregierung noch verpflichtet gewesen wäre, einen detaillierten Bericht für den nicht öffentlichen Teil vorzulegen.

(Petra Fuhrmann (SPD): So ist es!)

Leider hat sie das aber nicht getan. Meine Damen und Herren, das ist ein Versäumnis der Landesregierung.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Sie haben recht, wenn Sie in Ihrem Bericht schreiben – ich darf das von Seite 29 zitieren –:

Zweck dieser Berichtspflicht

der Landesregierung –

ist vielmehr die Herstellung des Informationsgleichgewichts zwischen Regierung und Parlament.

Meine Damen und Herren, diese Landesregierung ist leider aber gerade nicht dafür bekannt, das Parlament freiwillig zu informieren.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): War das jetzt ein Vorwurf? – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Eine Feststellung!)

Ja, Herr Irmer, in der Tat,

(Günter Rudolph (SPD): Suchen Sie es sich aus!)

eine Feststellung und ein Vorwurf.

Handlungsmaßstab ist, dass das Parlament in die Lage versetzt wird, rechtzeitig Fehlentwicklungen an Datenschutz zu bemerken, um dann die Landesregierung zum Handeln auffordern zu können, beispielsweise auch durch das Stellen von Bundesratsinitiativen.

Herr Prof. Ronellenfitsch, der neue Aufbau des gemeinsamen Berichts ist sehr gelungen. Ich glaube, auch das haben Sie in Ihrem Bericht erwähnt: Die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern wird zunehmend leichter, weil auch dort die Aufsicht über diese beiden Bereiche, bis auf Bayern, inzwischen zusammengeführt wurde.

Ich möchte noch ein paar Punkte Ihres Berichts ansprechen, zum einen die Diskussion im Hessischen Landtag um ein hessisches Korruptionsbekämpfungsgesetz. Dazu haben Sie in Ihrem Bericht etwas ausgeführt, nämlich, dass das ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion war, der zu einer Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung eines Korruptionsregisters geführt hätte, was aus Ihrer Sicht datenschutzrechtlich als zulässig erachtet wurde. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Unternehmen habe Schranken. Ich darf Sie zitieren:

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ging zu Recht davon aus, dass Korruption eine Bedrohung der wesentlichen Grundlagen unserer Gesellschaft sei.

Meine Damen und Herren, es ist sehr bedauerlich, dass Schwarz-Gelb diesen Gesetzentwurf abgelehnt hat.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte das Recht auf Akteneinsicht ansprechen, weil es leider in jedem Tätigkeitsbericht vorkommt, dass sich die Landesregierung immer wieder nicht daran hält. Ich darf zitieren:

Führt eine Behörde eine Akte mit Informationen zu einer Person, hat diese Person Anspruch auf Akteneinsicht.

Dieses Recht auf Akteneinsicht musste der Datenschutzbeauftragte einmal gegenüber der Stadt Wiesbaden und auch einmal gegenüber dem Umweltministerium mehr als deutlich machen und den Menschen zu ihrem Recht verhelfen.

Meine Damen und Herren, dieses Einschreitens hätte es vermutlich nicht bedurft, wenn die von uns im Mai 2009 angestoßene Diskussion über ein Informationsfreiheitsgesetz zum Erfolg geführt hätte. Auch hier besteht Handlungsbedarf, und auch hier schließen wir uns Ihrer Meinung an, dass das Recht auf Akteneinsicht durchgesetzt werden muss.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)