Protocol of the Session on December 13, 2012

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Schmitt, die Stille galt wahrscheinlich dem Versuch, ein Argument in Ihrem Vortrag zu erkennen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP)

Sie waren nur in der Endphase der Facharbeitsgruppe zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs dabei. Deshalb will ich Ihnen zugutehalten, dass Sie nicht die vollständige Debatte mitbekommen haben. Wir hatten in der letzten Sitzung das Reformmodell auf dem Tisch mit den realen Auswirkungen, nämlich den KFA 2012 im Ist und mit dem Inkrafttretenszeitpunkt des Jahres 2014. Es war die jeweilige vollständige Betrachtung, was es für die Finanzierung der Kommunen heißt, nämlich die Addition aus Zuwächsen im KFA aufgrund des Steuerverbundzuwachses, Auswirkungen des Modells und gleichzeitig steigende Steuerbasis der Kommunen, also die realen Auswirkungen von 2012 zu 2014.

Daraufhin ist in der Sitzung eine Debatte entstanden: Könnt ihr eine Berechnung vorlegen, wo diese Zuwachsfragen zwischen 2012 und 2014 eliminiert werden und sich die Darstellung auf 2012 zu 2012 konzentriert, also: Was wäre gewesen, wenn wir das Modell 2012 realisiert hätten?

Für Sie bedauerlicherweise gehört zum Modell, dass in die Modellrechnung zusätzliche Mittel aus dem Landesausgleichsstock hineingerechnet werden.

(Lachen des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Wenn zusätzliche Mittel ins System kommen, müssen sie eingerechnet werden, sonst wäre die Berechnung falsch. – Es werden auch zusätzliche Mittel aus der Spitzabrechnung hinzugerechnet, diese 35 Millionen €, die zum Teil wiederum in die Schlüsselmasse fallen.

Meine Damen und Herren, wir können Rechnungen nicht so lange manipulieren, bis sie Ihnen gefallen, damit Sie Argumente haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich finde diesen Vergleich von 2012 zu 2012 schon grenzwertig. Aber wenn es der Wunsch der Gruppe war, okay.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der reale Vergleich findet aber zwischen dem Jahr 2012 und dem Jahr 2014 statt. Ich finde, so viel Restmaß an Seriosität in der Debatte sollten wir uns schon gönnen, Herr Schmitt, auch wenn Sie Ihre E-Mails vielleicht nicht rechtzeitig lesen. – Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Jetzt wünscht keiner mehr das Wort? – Das ist der Fall. Dann wollen wir uns den Abstimmungen widmen. Ich bitte um Aufmerksamkeit.

Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung über den Gesetzentwurf zum Haushalt 2013/2014 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucks. 18/6754 zu Drucks. 18/6515 zu Drucks. 18/5926. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben genannten Fassung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann darf

ich feststellen, dass der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucks. 18/6754, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und der FDP und Ablehnung der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 19 b zur Abstimmung auf, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Hessen in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts des Haushaltsausschusses, Drucks. 18/6755 zu Drucks. 18/6516 zu Drucks. 18/6034. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in der soeben benannten Fassung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts des Haushaltsausschusses mit den Stimmen von CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in dritter Lesung angenommen und damit zum Gesetz erhoben ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 19 c, Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2012 bis 2016, Drucks. 18/6756 zu Drucks. 18/6065. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, dass bei Zustimmung von CDU und FDP und Ablehnung der übrigen Fraktionen des Hauses die Beschlussempfehlung so angenommen worden ist.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt stimmen wir noch über die Dringlichen Anträge und den Dringlichen Entschließungsantrag ab.

Tagesordnungspunkt 76, Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend unsolide Finanzplanung beenden – Finanzplan überarbeiten, Drucks. 18/6780. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimmen der beiden anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt worden.

Tagesordnungspunkt 77, Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Situation der hessischen Kommunen verbessern, Drucks. 18/6781. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP nicht angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 78, Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Auswirkungen der geplanten KFA-Reform offenlegen, Drucks. 18/6782. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Antrag bei Ablehnung durch die Fraktionen der CDU und der FDP und Zustimmung der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE nicht angenommen worden ist.

Und schließlich Tagesordnungspunkt 86, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend „Blockadehaltung“ von SPD und GRÜNEN bei

Steuerabkommen mit der Schweiz ist Akt der „Verantwortungslosigkeit", Drucks. 18/6801. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer lehnt ihn ab? – Wer enthält sich der Stimme?

(Günter Rudolph (SPD): Wir sind gegen Steuerhinterzieher!)

Dann stelle ich fest, dass der Antrag durch die Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP angenommen worden ist. Abgelehnt wurde er von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Meine Damen und Herren, damit ist der Haushalt 2013/ 2014 verabschiedet. Ich darf unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen bei der Abstimmung und der Debatte für das ganze Haus allen Beteiligten, denen die Zusammenstellung des Haushalts viel Arbeit gemacht hat, herzlich danken. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich stelle erst einmal fest, dass ich sagen soll, dass Tagesordnungspunkt 3, erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE bezüglich Hessisches Sparkassengesetz, Drucks. 18/6549, ins nächste Plenum überwiesen wird. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so besprochen.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/6732 –

Frau Ministerin, noch einen Augenblick, ich will erst ein bisschen Ruhe einkehren lassen. Im Wald soll es ein bisschen stiller sein als woanders. Ich darf auch die Regierungsbank um Ruhe bitten. – Zur Einbringung hat Frau Staatsministerin Puttrich das Wort. Bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute den Gesetzentwurf des Hessischen Waldgesetzes offiziell in das parlamentarische Verfahren ein, nachdem im Vorfeld über die eine oder andere Passage dieses Gesetzes schon öffentlich heftig diskutiert wurde.

(Timon Gremmels (SPD): Selbst daran schuld!)

Ich werde noch besonders auf die Passagen eingehen, die für Diskussionen gesorgt hatten. Das waren die Teile des Waldbetretungsrechts,

Frau Ministerin, ich bitte um Verständnis. – Ich bitte um Ruhe jetzt.

(Günter Rudolph (SPD): Eigene Truppe!)

Danke schön. – Sie haben das Wort.

wobei wir nach dem ersten Kabinettsdurchgang bei der Anhörung sehen konnten, dass der Entwurf des Hessischen Waldgesetzes auf eine breite Zustimmung stößt. Das Hessische Waldgesetz löst das Hessische Forstgesetz ab, das am 31. Dezember 2013 außer Kraft tritt. Die Ziele der Novelle sind vielfach. Ich möchte mich auf die vier Ziele beschränken, die mit der Novelle vorgesehen sind.

Das eine Ziel ist die Deregulierung. Sie werden feststellen, wenn Sie sich den Entwurf des Waldgesetzes ansehen, dass allein die Anzahl der Paragrafen von bisher 62 auf 33 verringert wurde, dass vier Verordnungen aufgehoben wurden, dass die Forstbetriebsplanungen vereinfacht werden, indem es keine Betriebspläne mehr für Waldflächen unter 100 ha geben muss, dass die Vorschriften zum Waldschutz, insbesondere zum Schutz gegen Waldbrände – z. B. Rauchen –, in das Gesetz integriert wurden, dass die Forstamtsausschüsse aufgehoben werden. Das alles trägt im Wesentlichen zur Deregulierung bei und stößt jetzt schon auf breite Zustimmung.

Das zweite Ziel der Novelle ist, dass das Hessische Forstgesetz, das zukünftig Waldgesetz heißen wird, an das Bundeswaldgesetz angepasst wird. Das Bundeswaldgesetz ist seit 2010 in Kraft. Es geht schlicht und einfach um Begriffsbestimmungen, indem wir die Definition des Waldes, der Waldbesitzarten und der Waldbesitzer mit denen des Bundeswaldgesetzes abgleichen, indem der Waldbegriff selbst konkretisiert und z. B. klargestellt wird, dass Weihnachtsbaumkulturen und Bäume auf ehemaligen Konversionsflächen kein Wald sind. Und Sie werden feststellen, das Hessische Forstgesetz wird zum Waldgesetz.

Selbstverständlich wird diese Novelle auch Regelungen beinhalten, die sich bewährt haben, die weitergetragen und weitergeführt werden. Dazu gehören z. B. die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, Regelungen für den Staats- und Körperschaftswald, Regelungen zum hessischen Einheitsforstamt, Aufgaben und Palette des Betriebs Hessen-Forst und die Regelungen zum Schutz des Bannwaldes, wie sie seit 2002 bestehen und sich entsprechend bewährt haben.

Der vierte Bereich, der einen Kernpunkt der Novellierung darstellt, ist, dass wir das Gesetz an die jetzigen Verhältnisse anpassen. Wenn ich sage „an die jetzigen Verhältnisse, an die gegenwärtigen Verhältnisse“ – das Hessische Forstgesetz ist recht alt. Es ist in die Jahre gekommen und war nicht mehr an das angepasst, was wir heutzutage im Wald regeln müssen.

Eines ist grundsätzlich. Wir wollen eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft. Das ist auch in der entsprechenden Zielbestimmung so formuliert. Zu allen unterschiedlichen gesellschaftlichen Ansprüchen, denen sich der Wald inzwischen gestellt sieht, werden Sie sehen, dass der Wald mehrere Funktionen zu erfüllen hat. Er soll eine Erholungsfunktion haben. Er soll die Artenvielfalt gewährleisten. Er soll das Klima schützen und natürlich die Herausforderungen des Klimawandels entsprechend bestehen, d. h. damit eine Waldwirtschaft ermöglichen. Das heißt, wir haben viele Anforderungen an den Wald, die erfüllt werden müssen.

Diesen Anforderungen wollen und werden wir gerecht werden. Ich will an der Stelle, gerade was Anforderungen angeht, auch direkt auf das Thema Waldbetretungsrecht

eingehen. Das kann man an der Stelle auch nicht auslassen, weil es öffentlich diskutiert wurde.

Wir wissen, dass heute der Wald anderen Nutzungen als in der Vergangenheit unterzogen wird. Es gibt Sportarten, die inzwischen durchgeführt werden, die früher nicht durchgeführt wurden, die teilweise nicht immer konfliktfrei durchgeführt werden, sondern auch mitunter zu Konflikten führen. Es ist das Ansinnen gewesen, zu einem Interessenausgleich zu kommen, es so zu regeln, dass diejenigen, die sich in ihrer Freizeit im Wald bewegen, das tun können, und dass diejenigen, die den Wald in einer anderen Art und Weise nutzen, es entsprechend machen können.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt, für uns ist es selbstverständlich eine besondere Herausforderung, dass die heutigen Freizeitaktivitäten – ich möchte sie als moderne Freizeitaktivitäten benennen – im Wald stattfinden sollen und können. Gleichzeitig müssen wir aber berücksichtigen, dass damit besondere Verkehrssicherungspflichten für die Waldeigentümer verbunden sind. Wir müssen regeln, wer da haftet, wenn etwas passiert.

Ein Thema, das diskutiert wurde, war, dass besondere Sportarten teilweise Waldflächen nutzen, die dann später zu Wegen werden, also Wegecharakter haben. Das führt dann zu den entsprechenden Problemen.