Gemeinsam mit Justizminister Hahn hat sie sich für eine europaweite Durchsetzung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten eingesetzt. Dabei ging es insbesondere um faire Gerichtsverfahren und menschenwürdige Haftbedingungen. Auch damit konnte wiederum deutschlandweite Aufmerksamkeit ausgelöst werden und zumindest ein Beitrag dafür geleistet werden, dass die Verhältnisse in der Ukraine zumindest offengelegt und nach und nach hoffentlich auch verbessert werden können.
Weitere Themen waren unter anderem die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung – das hat alle Länder in der Bundesrepublik sehr intensiv beschäftigt –, das Thema sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und insbesondere auch der von Hessen in der letzten Woche eingebrachte Entwurf für ein E-Justice-Gesetz.
Mit diesem Gesetz werden wir das Arbeitsumfeld in der Justiz für die nächsten Jahrzehnte, für die Zukunft auf den Weg bringen und ausgestalten. Deswegen sollte man die Bedeutung des Themas E-Justice sicherlich nicht unterschätzen.
Aber die beiden wichtigsten und in der Öffentlichkeit am breitesten diskutierten Punkte waren eben die von Herrn Justizminister Hahn gesetzten Themen: Datenhehlerei und Facebook-Fahndung. Es ist nach wie vor nicht einfach, rechtsstaatliche Regeln für alle Sachverhalte im Internet einzurichten und durchzusetzen. Das Recht hat die Lebenswirklichkeit, die mit einer zunehmenden Verlagerung von privaten und gesellschaftlichen Aktivitäten in die digitale Kommunikation verbunden ist, unstreitig noch nicht vollständig nachvollzogen. Aber eines ist klar: Auch wenn es im Internet alles gibt, ist auch dort nicht alles umsonst. Der Datendiebstahl im Internet muss gestoppt werden.
Meine Damen und Herren, daher ist es auch die Aufgabe der Politik, die Grundlage dafür zu schaffen, dass Polizei und Justiz entsprechend arbeiten können und damit auch der Rechtsstaat seine Aufgabe erfüllen kann. Deswegen ist der hessische Justizminister mit seiner Initiative zur Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei bei vielen auf große Zustimmung und Unterstützung gestoßen. Es gab dann einen Beschluss der Justizministerkonferenz, einen entsprechenden Straftatbestand einzuführen, und es liegt hierzu inzwischen ein von Hessen erarbeiteter Gesetzentwurf vor, der intensiv beraten wird. Ziel ist es, damit die Strafbarkeitslücken beim gewerblichen Handel z. B. mit ausgespähten Daten zu schließen.
Es geht dabei um im Internet massenweise gestohlene Kreditkartendaten; es geht um Zugangsdaten zu Onlinekonten oder sozialen Netzwerken, aber es geht eben auch um den Handel mit erschlichenen digitalen Identitäten. Mit diesem Straftatbestand der Datenhehlerei wollen wir der offenkundig organisierten Kriminalität in diesem Bereich entgegenwirken. Hehlerei mit greifbaren Objekten ist strafbar, aber nicht die Hehlerei mit Daten. Das kann nicht sein. Das wollen wir ändern, und deswegen werden wir auch den Straftatbestand der Datenhehlerei einführen.
Dann komme ich noch zu dem spannenden Thema der Facebook-Fahndung. Gleich eines vorweg, was mir als Liberaler sehr wichtig ist: Wir brauchen dafür möglichst schnell eine klare rechtsstaatliche Grundlage. Es gibt sie schon, aber sie muss noch verändert und angepasst werden, um auch die praktische Nutzbarkeit deutlich zu verbessern. Und wir brauchen die Sicherheit, dass insoweit der Datenschutz vollständig gewahrt bleibt und berücksichtigt wird. Aber mit den Veränderungen der Gesellschaft hin zur digitalen Welt spielt sich eben auch das Leben vieler Menschen immer mehr im Netz und in der digitalen Kommunikation ab.
Auf diese Entwicklungen müssen sich auch die Strafverfolgungsbehörden einstellen, und dafür brauchen wir eben wirksame Grundlagen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen künftig unter klaren Bedingungen auch die neuen Medien und die sozialen Netzwerke zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen können. Diese Netzwerke können die Aufklärung von Straftaten aufgrund ihrer spezifischen Mög
lichkeiten der Verbreitung von Informationen erheblich beschleunigen und fördern. Deswegen ist diese Initiative Hessens zur Einführung der Facebook-Fahndung so wichtig und zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, wir können es uns nicht leisten, das Potenzial sozialer Netzwerke länger liegen zu lassen. Wir brauchen auch diese Ansätze, wobei immer gewährleistet sein muss – das betone ich noch einmal –, dass datenschutzrechtliche Regelungen strikt eingehalten werden. Hierzu finden schon Gespräche und Kontakte mit dem Datenschutzbeauftragten statt.
Hessen ist so sicher wie nie, das haben wir schon am Dienstag und gestern gemeinsam festgestellt, und die Justiz leistet hierzu einen wesentlichen und bedeutenden Beitrag. Die Arbeit der Justizministerkonferenz des letzten Jahres hat die Grundlage dafür bereitet, dass die Justiz diese wichtige Aufgabe auch künftig ausfüllen kann. Deswegen kann man selbstbewusst feststellen, dass Hessen im letzten Jahr mit dem Vorsitz in der Justizministerkonferenz die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat. Justizminister Hahn hat hierzu mit der Suche nach neuen, modernen Wegen und Konzepten zur Verfolgung von Straftaten einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dafür gilt es, ihm Dank zu sagen. Aber dieser Dank gilt sicher auch den vielen Mitarbeitern im hessischen Justizministerium, die mit immensem Einsatz den Erfolg des vergangenen Jahres mit ermöglicht haben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Frömmrich vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute hier zusammengefunden, um einem großen Mitglied der hessischen Jurisprudenz zu huldigen.
Er ist ein ausgesprochener Fachmann. Herr Justizminister, ich weiß überhaupt nicht, wie wir Sie hier in Zukunft noch anreden sollen. So, wie dieser Antrag gerade eingebracht worden ist, der Ihre Verdienste vorstellt, weiß ich nicht, ob wir Sie demnächst überhaupt noch mit Justizminister ansprechen dürfen. Vielleicht sollten wir es mit justizpolitischer Eminenz oder justizpolitischer Heiligkeit tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass der Landtag gar nicht der geeignete Ort ist, nur hier diese ausgesprochenen Maßstäbe, die gesetzt worden sind, diese
Ich glaube, wir sollten uns überlegen, ob wir das nicht einer breiteren, einer globaleren Öffentlichkeit zur Verfügung stellen sollten.
Herr Justizminister, es ist schon erstaunlich; ich denke, der Landtag ist nicht der geeignete Ort, um all das zu erwähnen, was Sie als Vorsitzender der Justizministerkonferenz an Leistungen vorgetragen haben.
Ich habe versucht, den Fraktionsvorsitzenden meiner Fraktion und den Fraktionsvorsitzenden der SPD zu überreden, doch eine Sondersitzung der Bundesversammlung einzuberufen, damit wir diese Errungenschaften, die Sie hier zutage bringen, noch besonders würdigen können.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Holger Bellino (CDU): Das ist nichts als peinlich!)
Herr Justizminister, wir werden Sie in Zukunft nur noch mit Herr Ausnahmejustizminister ansprechen, weil ich glaube,
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der FDP: Anders als peinlich geht nicht!)
dass der Titel des Justizministers für Sie eigentlich zu klein ist. Wir werden Sie, wenn der Rechts- und Integrationsausschuss zusammentrifft, mit: „Hosianna, er hat die Facebook-Fahndung erfunden“, empfangen. „Hosianna“ werden wir rufen.
Wir werden uns im Rechts- und Integrationsausschuss dafür einsetzen, dass Sie lebenslang freien Eintritt bei der Eintracht bekommen, natürlich in der VIP-Lounge;
Ich will jetzt auf das eingehen, was mit „Hessen setzt Maßstäbe in der Justizministerkonferenz“ überschrieben worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier schon viele Jubelanträge von CDU und FDP gehört. Wir mussten hier schon viele Feststellungen treffen – natürlich mit Mehrheit –, wie toll und wie gut diese Landesregierung ist und welche herausragenden Leistungen sie auszeichnet. Aber dieser Antrag, überschrieben mit „Hessen setzt Maßstäbe in der Justizministerkonferenz“ ist wirklich die Krönung dessen, was Sie uns hier jemals vorgelegt haben.
Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung in der Justizministerkonferenz im Verlaufe des hessischen Vorsitzes im Jahr 2012 wesentliche rechtspolitische Impulse gesetzt hat.
Herr Justizminister, das ist wirklich eine herausragende Leistung, das in einen Antrag gießen zu müssen. Das ist ganz herausragend.
Dann gehen Sie in Punkt 2 darauf ein, den Straftatbestand der Datenhehlerei einführen zu wollen. Das ist eine herausragende Leistung, die Sie da bringen. Es gibt in der Tat einen Regelungsbedarf für diesen Sachverhalt. Aber wir wollen doch einmal darüber nachdenken, warum diese Debatte in der Öffentlichkeit über Datenhehlerei und die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes begonnen hat.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Ankauf und die Auswertung von Steuer-CDs durch ein Gesetz gegen Datenhehlerei unterbinden.
(Heike Hofmann (SPD): Hört, hört! – Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Wissen Sie, wann die Debatte begonnen hat?)
Es ist gut, dass Sie die Kurve noch gekriegt haben und in diesem Antrag extra unterstreichen, dass es auf keinen Fall um die Steuerdaten-CDs gehen soll. Aber was Sie am 1. September 2012 durch die Bundesjustizministerin haben verlautbaren lassen – nämlich, dass man ein Gesetz gegen den Ankauf dieser Steuer-CDs machen wird –, daran kann man sehen, wes Geistes Kind die Idee eigentlich war.