Protocol of the Session on December 12, 2012

(Beifall bei der SPD)

Deshalb haben wir als SPD-Fraktion auch einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den es heute in der zweiten Lesung geht. Wir wollten die parlamentarische Kontrolle stärken, und zwar wirklich stärken: mit umfangreichen Akten- und Dateneinsichtsrechten, einem Befragungsrecht von Mitarbeitern, der Unterstützung der Parlamentarier durch die Einbeziehung von Mitarbeitern, der Möglichkeit, dass sich die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes aber auch an uns wenden dürfen, der Einbeziehung eines Sachverständigen und des Datenschutzbeauftragten, aber auch – und das ist bei der Aufarbeitung sehr wichtig – mit der Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch die Öffentlichkeit zu informieren.

Leider muss man feststellen, dass CDU und FDP all dies nicht möchten – und das, obwohl die Anhörung sehr eindeutig ergeben hat, dass unser Gesetzentwurf den Vorzug bekommt und auch sehr eindrucksvoll bestätigt wurde.

(Beifall bei der SPD)

Herr Bauer, ich kann es auch zitieren. So hat z. B. der renommierte Staatsrechtler Herr Prof. Dr. Denninger gesagt:

Selbstverständlich ist der Nachrichtendienst, egal welcher, ein Teil der Exekutive.

So viel zur Debatte von eben.

Selbstverständlich muss eine Parlamentarische Kontrollkommission ein Teil der Legislative sein. Das muss auch durch die Gesetzgebung in gewisser Wei

se zum Ausdruck kommen. Das ist im Entwurf der SPD der Fall.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Bei CDU und FDP aber leider nicht, weil man dort nämlich an einer Änderung im Verfassungsschutzgesetz festhält. Aber es ist dringend geboten, hier ein eigenes Gesetz für die parlamentarische Kontrolle für die Legislative zu schaffen.

Das hat auch der Bund in seinem Gesetz über die Parlamentarische Kontrollkommission sehr gut geregelt. Aber CDU und FDP beachten die Verfassungssystematik an dieser Stelle leider nicht.

(Alexander Bauer (CDU): Das ging 60 Jahre lang ohne!)

Herr Prof. Denninger hat die Befugnisse im SPD-Gesetzentwurf sehr hervorgehoben. Ich darf zitieren:

Hervorzuheben sind das richtige Akteneinsichtsrecht und der Aktenherausgabeanspruch. Auch ist das Direktbefragungsrecht ganz wichtig. Mitarbeiter des Amtes können von der Kommission insgesamt und eventuell auch von einer Minderheit der Kommission befragt werden. Das Zutrittsrecht und die Sachverständigenbeauftragung sowie die Unterstützung durch Mitarbeiter sind ebenfalls wichtige Aspekte.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Nancy, warte einmal! Es fehlt die Aufmerksamkeit der Regierung!)

Leider lehnen CDU und FDP gerade dieses Mitarbeiterbefragungsrecht ab. Sehr bedauerlich ist auch, dass CDU und FDP nicht einmal die Stellungnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz beachten. Dessen Vertreter haben auch die Befugnisse im SPD-Gesetzentwurf hervorgehoben und halten ein Aktenherausgaberecht für sinnvoll:

Der Gesetzentwurf [der SPD] ist daher geeignet zu einer Harmonisierung mit dem … [Kontrollkommissionsgesetz] des Bundes und damit zu einheitlichen Kontrollstandards im Verfassungsschutzverbund zu führen. Die Informationsrechte der PKV werden gestärkt, berechtigte Geheimschutzbelange nicht übermäßig eingeschränkt.

So der Abteilungsleiter Dirk Menden vom Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner schriftlichen Stellungnahme auf Seite 101 der Ausschussvorlage. Äußerst bedauerlich ist, dass die Koalition das nicht mitträgt. Damit bleibt sie weit hinter den Befugnissen aller anderen Bundesländern zurück.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Noch bedauerlicher ist, dass sie kein Interesse an einheitlichen Standards hat. Wir reden beim Verfassungsschutz – der Minister hat es in seiner gestrigen Rede gesagt – von einheitlichen Standards, die erforderlich sind, gerade bei der Neuregelung des Verfassungsschutzes. Warum wollen wir dann bei der parlamentarischen Kontrolle unterschiedliche Standards? Es geht auch hier um Harmonisierung der Vorschriften. Also unterstützen Sie unseren Entwurf.

(Beifall bei der SPD)

Herr Menden vom Bundesamt für Verfassungsschutz hat auch die vorgesehene Mitarbeiterbefragung befürwortet.

Dass unser Landesamt für Verfassungsschutz das aber mit der Begründung auf die Einhaltung des Dienstweges abgelehnt hat, finde ich sehr gewöhnungsbedürftig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Man muss die Frage stellen: Ist es sinnvoll, bei einer Anhörung über das Gesetz der parlamentarischen Kontrolle über ein Landesamt ausgerechnet das Landesamt dazu zu befragen, wie es künftig kontrolliert werden möchte?

(Günter Rudolph (SPD): Eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums!)

Es ist eine nachgeordnete Behörde. Wir halten es nicht für sinnvoll, dass ausgerechnet die Behörde, die von uns kontrolliert werden soll, dann auch noch dazu befragt wird. Schließlich sollte man auch nicht mit den Gänsen über Weihnachten diskutieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Anders lief es beim CDU/FDP-Gesetzentwurf. Der ist bei der Anhörung komplett durchgefallen. Er wurde von der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen abgelehnt. Herr Greilich, ich kann es auch nicht ändern. Damit müssen Sie leben. Dabei verwundert es wenig, dass der hessische Behördenvertreter die Kontrolle der Kontrolleure gut findet. Auch das muss man an dieser Stelle sagen, dass dies etwas sehr Ungewöhnliches ist. Schließlich macht der Gesetzentwurf der CDU und der FDP in der Bundesrepublik etwas Einmaliges: Er verstärkt die Kontrolle gegenüber den Kontrolleuren. Das ist so etwas von widersinnig, an dieser Stelle die Kontrolleure zu kontrollieren. Die waren nicht das Problem in den letzten Jahren.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN – Alexander Bauer (CDU): Nennen Sie ein Beispiel! Wo werden Sie kontrolliert?)

Deswegen ist es äußerst bedauerlich: Anders als in Bayern und im Bund wird seitens der CDU leider kein Wert auf eine konsensuale Lösung gelegt. Wir hatten das mehrfach angeboten. Unser Gesetzentwurf wurde bereits im November letzten Jahres eingebracht. Andere Signale hatten wir dagegen von der FDP. Aber die konnte sich wohl leider nicht durchsetzen.

Herr Bauer, ich nenne Ihnen ein Beispiel, weil Sie gefragt haben, wo das Beispiel für eine Kontrolle der Kontrolleure sei. Sie haben Regelungen vorgesehen, dass zukünftig die handschriftlichen Notizen der Abgeordneten in der Parlamentarischen Kontrollkommission vernichtet werden sollen.

(Alexander Bauer (CDU): Es gibt dazu einen Änderungsantrag, Frau Kollegin!)

Herr Bauer, gut, dass Sie das erwähnen. Er ist zurückgezogen worden. Wir haben die Vorlage, dass er zurückgezogen wurde. Insofern ist das etwas seltsam. – Auch das Einsammeln von Handys greift in die Rechte der Parlamentarier ein.

Meine Damen und Herren, wenn Sie nicht meinen, dass er zurückgezogen ist, dann können wir gerne darüber reden. Dann müssen wir allerdings über Ihre handwerklichen Fehler in diesem Änderungsantrag reden,

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

weil nämlich der Änderungsantrag alleine in Abs. 1 von drei unterschiedlichen Stellen redet, wohin diese Notizen zu bringen sind.

Meine Damen und Herren, es gehört zu den Verfassungsrechten von Abgeordneten, dass sie handschriftliche Notizen machen dürfen und mit diesen auch bestehen dürfen.

Ich hatte, ehrlich gesagt, bis zuletzt die Hoffnung – –

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

(Nancy Faeser (SPD): Ja, gerne!)

Herr Frömmrich, bitte.

Frau Kollegin Faeser, wie bewerten Sie, dass der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion offensichtlich nicht weiß, dass der Änderungsantrag, den sie zum Gesetzentwurf gestellt hat, zurückgezogen worden ist?

(Alexander Bauer (CDU): Wie bewerten Sie diese falsche Frage meines Kollegen?)

Herr Kollege Frömmrich, ich finde es in der Tat sehr beachtlich, dass der Sprecher der eigenen Fraktion nicht weiß, dass sie ihren Änderungsantrag zurückgezogen hat. Aber vielleicht kann er etwas dazu sagen, ob er zurückgezogen ist oder nicht.

Lassen Sie eine zweite Zwischenfrage von Herrn Bellino zu?

(Nancy Faeser (SPD): Herr Bellino, gerne!)

Frau Faeser, ist Ihnen bekannt, dass die CDU-Fraktion sehr wohl einen Änderungsantrag, Drucks. 18/6738, eingereicht hat, über den wir nachher abstimmen werden?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Alexander Bauer (CDU): Wer ist nicht aktuell informiert, Frau Kollegin?)

Frau Abgeordnete.