Wenn man das in Kenntnis hat, versteht man vielleicht auch die Aufregung, den eigentlichen Sinn und weiß, warum man sich heute aufregen will. Wir wählen im nächsten Jahr; das Verfahren wird im Frühjahr aufgerufen, und so manchmal – –
Herr Al-Wazir, der Umstand, dass ich heute reden darf, ist dem Umstand geschuldet, dass der Kollege Wagner gesagt hat, zum Einzelplan 11 müsse eine Aussprache erfolgen. Wenn wir heute, nicht verursacht durch die GRÜNEN-Fraktion, darüber reden, dann weiß ich nicht mehr, worüber wir sonst noch reden wollen. Da bitte ich wirklich um Verständnis.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hat sich denn ins Gespräch gebracht? Das ist abenteuerlich!)
Ich verstehe auch, dass man ein bisschen scheinbare Unbedachtheit behalten will und fragt: Warum? Weshalb? Wieso? – Aber ein bisschen muss man doch die Fakten wirken lassen.
Alexander Noll ist für mich und für viele Kollegen hier, nicht nur von den Regierungsfraktionen, ein ausgewiesener Haushaltsfachmann mit einer fundierten Ausbildung, von der ich als Volljurist sage: Er ist kein Volljurist, hat aber eine super Qualifikation, die ihn zu diesem Amt befähigt.
Er ist – das habe ich bis heute immer mit einem Ausrufezeichen versehen und hoffe, es auch künftig zu tun – allseits geschätzt, von wenigen Ausnahmen, die ich von der Liste streiche, abgesehen. Das heißt, er wird von vielen geschätzt, auch in der Opposition.
Herr Wagner, im Vorfeld, vor dem Plenum, ist schon der eine oder andere von den Oppositionsfraktionen, von den Kollegen aus den hinteren Reihen, gekommen und hat gesagt: „Wir schätzen den Noll. Es ist Politik, wir bitten um Verständnis.“ Auch das muss man im Landtag zur Kenntnis nehmen, dass es auf Kosten einer Person geht.
Ich sage nach wie vor: Herr Noll ist breit geschätzt; er hat eine Fachlichkeit, die ohnegleichen ist. Er hat berufsbedingt Jahre im Bereich der öffentlichen Kassenprüfungen – das wird verkannt – gearbeitet und weist nicht nur die Qualifikation vor, die Sie ihm andichten, sondern eine Qualifikation, von der ich als Volljurist in aller Deutlichkeit sage: Er ist voll qualifiziert; sie hält den Umständen und Voraussetzungen des Gesetzes stand.
Um die Vergleichbarkeit deutlich zu machen – Herr Minister Schäfer hat schon Beispiele angeführt und es ließen sich mannigfaltig weitere anführen –: das Beispiel von Christa Vennegerts, GRÜNE, MdB von 1987 bis 1990, Vizepräsidentin des Landesrechnungshofs in Thüringen, von Karl Wittrock, SPD, Präsident des Bundesrechnungshofs, gleiche Gemengelage, wie wir sie heute diskutieren. Es gibt bei der CDU gleiche Beispiele; und es gibt sie bei der FDP. Tun Sie nicht so, als ob das jetzt neu wäre, nicht diskutiert würde und mit Ekel zu empfinden sei. Das ist politischer Alltag, und die Leute müssen selbst entscheiden, ob sie das Amt wahrnehmen.
Wo sie dann im Grunde genommen nicht mehr tätig werden können – auch das weist das Gesetz aus –, ist eine Frage dessen, was dann im Grunde genommen der Einzelne zu entscheiden hat oder auch faktisch zum Tragen kommt. Deshalb ist es falsch – damit möchte ich enden, weil von Herrn Minister Schäfer sehr vieles vorweggenommen wurde, was formaljuristisch ist –, was Sie als Beispiel genannt haben. Ich spreche jetzt einmal bewusst die GRÜNEN an und gehe nicht auf die Beschimpfungen ein, sondern auf den Punkt, dass sie in ihrer Pressemitteilung vom heutigen Tage schreiben:
Und das aus gutem Grund. Schließlich soll der Rechnungshof die Arbeit und die Beschlüsse des Landtags kontrollieren. Dafür braucht er größtmögliche Unabhängigkeit. Auf die Idee, einen Landtagsabgeordneten nahtlos vom Parlament in den Rechnungshof zu schicken, ist bislang aus gutem Grund niemand gekommen.
Ich habe die Beispiele aufgezeigt. Dass es für Leute, die im Landtag saßen, auch kein Berufsverbot gibt, macht ein Blick in das Gesetz deutlich.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er sitzt ja immer noch da! – Günter Rudolph (SPD): Noch sitzt er hier!)
Wir diskutieren hier und heute, und wir wählen nächstes Jahr. Das muss man einmal auseinanderhalten, Herr Rudolph. – § 12 hat kein Verbot einer Wahlmöglichkeit zur Folge, sondern den Ausschluss wegen Befangenheit. Der Minister hat es deutlich gemacht. Da gibt es nicht nur § 12 Abs. 2, sondern auch § 12 Abs. 1, der deutlich macht, dass derjenige, der dann das Amt innehat, selbst entscheiden muss, ob er befangen ist. Herr Wagner, ich habe es Ihnen zugerufen: Wäre Herr Noll in den Beispielen, die Sie gewählt haben, befangen, müsste er es entscheiden und könnte nicht mitwirken.
Aber wer ein Kollegialorgan im Rechnungshof hat, weiß auch, dass diese Selbsteinschätzung nicht nur bei Herrn Noll vorkommen wird, sondern bei allen Mitgliedern.
Wir werden uns irgendwann einmal fragen müssen, ob Leute überhaupt noch den Mut und das entsprechende Rückgrat haben, im Parlament tätig zu werden, wenn diese Diskussion wirklich Schule macht.
Nachher werde ich eine kurze Information über den Sachstand der Redezeiten geben. Ich will doch wissen, wie spät es heute Nacht wird oder nicht. – Bitte schön, das hat nichts mit Ihnen zu tun. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich will vorab zwei Dinge richtigstellen. Erstens. Sie haben von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin gesprochen. Die Dame, die Sie wahrscheinlich meinen, war nie wissenschaftliche Mitarbeiterin der SPD-Fraktion.
Zweitens. Wir haben hier schon, und zwar veranlasst durch die CDU, eine Aktuelle Stunde wegen einer Halbtagsstelle als Referatsleiterin im Sozialministerium gehabt, weil die Dame von der Staatskanzlei ins Ministerium gewechselt ist. Das nur zur Vergangenheit; Franz Josef Jung war dabei, aber auch Herr Dr. Wagner.
Herr Minister, ich will Ihnen sagen, dass es, wenn es zu dem Vorschlag Noll kommen würde, zu Ihrem Problem würde. Ich will der CDU deutlich machen: Es wird auch ihr Problem werden. Sie werden es nicht allein auf der FDP abladen können. Herr Minister, Sie haben, nachdem der Kreis Marburg-Biedenkopf unter den Schutzschirm geht, angekündigt – vielleicht haben Sie es sogar schon vollzogen –, Ihr Kreistagsmandat niederzulegen, weil Sie, da die Entscheidung über den Schutzschirmbeitritt von der Landesregierung wahrgenommen wird, nicht in die Schere
kommen und genau dies vermeiden wollen: mit Dingen befasst zu werden, über die Sie möglicherweise selbst entschieden haben.
Herr Minister, ich würde gern das Vertrauen haben, dass Sie diese Maßstäbe, die Sie für sich selbst gelten lassen und die ich gut finde, auch dann noch anlegen, wenn es um die Besetzung beim Hessischen Rechnungshof geht.
Wenn Sie diese ehrenhaften Maßstäbe, die wahrscheinlich nicht einmal gesetzlich notwendig wären, auch bei diesem Anlass anlegen würden, dann, meine Damen und Herren, kann Ihre Entscheidung nur heißen, dass jemand, der Landtagsabgeordneter und nahezu an allen Entscheidungen beteiligt war, für die der Landesrechnungshof am Ende auch die Überprüfung vornimmt, nicht dessen Vizepräsident werden kann. Es sind ein paar Beispiele genannt worden, von den Fraktionskassen bis hin zur Neuerrichtung des Landesschulamts, was sicherlich ein Thema sein wird. Die JVA Hünfeld und die EBS sind genannt worden.
Es gibt kaum einen Bereich, wo nicht Befangenheit nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes vorliegt. Deswegen, meine Damen und Herren, wieder Ihren Maßstab angenommen, bin ich mir sehr sicher: Herr Noll kann es nicht werden, wenn Sie die Maßstäbe, die Sie an sich anlegen, auch an den Koalitionspartner anlegen, auch wenn der noch so drängt. Dem dürfen Sie nicht nachgeben, sonst wird es Ihr Problem. Es wird dann auch das Problem der CDU, dafür werden wir dann allerdings sorgen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich dem Kollegen Blechschmidt für die Äußerung gegen Ende seiner Rede ausdrücklich dankbar bin. Herr Blechschmidt, Sie haben vom Rednerpult dieses Landtags aus gesagt, dass Herr Noll in wesentlichen Teilen seiner künftigen Beschäftigung befangen sein wird.
Ich möchte das noch einmal festhalten. Sie bestreiten also nicht das, was wir hier gesagt haben: dass das so sein wird.