Wer schützt Handwerk und Gewerbe vor davongaloppierenden Kosten aufgrund privatwirtschaftlicher Monopolbildung? Wer verhindert, dass gefährliche Abfälle auf der Suche nach dem billigsten Entsorger durch die halbe Republik gefahren werden?
Die Andienungspflicht war schon lange ein Dorn im Auge privater Entsorger. Nun bietet sich die Gelegenheit für die Freundinnen und Freunde der Deregulierung, den Markt zu öffnen und eine gute Praxis zu beseitigen. Die großen, bundesweit agierenden Müllkonzerne wird es freuen. Wir können auf die kreativen Entsorgungswege der findigen Privatwirtschaft à la Woolrec gespannt sein. Das alles muss nicht sein, meine Damen und Herren, ist aber der Wille der Hessischen Landesregierung.
Mit besonderer Sorge sehen wir in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Sonderabfall-Kleinmengen-Verordnung. In Handwerk, Gewerbe und Privathaushalten fallen insgesamt erhebliche Mengen gefährlicher Abfälle an, die es sorgfältig zu recyceln und zu entsorgen gilt.
In diesem Sinne erwarten wir eine spannende Auseinandersetzung in der Anhörung. Ich bin sehr neugierig, was wir da erfahren werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Wortbeitrag ist tatsächlich ein bisschen historisch, was Sie erzählt haben, denn die HIM ist schon lange privatisiert. Wenn Sie die Andienungspflicht beibehalten wollen, dann wollen Sie einem privaten Unternehmer, den ich durchaus schätze, einen Markt bescheren, den er vom Staat bekommt. Das passt nicht in linke Politik. Wenn sie Staatsunternehmen wäre, hätte ich Sie noch verstanden. Aber so umgekehrt kann ich es leider nicht verstehen.
(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das kann ja wieder werden! – Heiterkeit bei der LINKEN)
In diesem Zusammenhang ist im freien Markt deswegen frei zu vergeben, weil die Bundesregelungen ausreichend sind, die die Entsorger kontrollieren, was sie auch erbringen müssen. Das hat die Ministerin ausgeführt. Wir haben im Grunde genommen als Eckdaten der hessischen Abfallwirtschaft den Rückgang der Hausmüllmengen immerhin seit 2002 bis heute um 15 %. Wir haben die größten erfassten Bioabfallmengen in Hessen mit 128 kg pro Einwohner. Das liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 111 kg.
Also ist die Abfallwirtschaft in Hessen gut aufgestellt. Selbstverständlich soll auch die Abfallentsorgung bei den Kommunen bleiben. Auch das berücksichtigt der Gesetzentwurf. Darüber sind wir auch sehr froh. Die Anpassung an die neue fünfstufige Abfallhierarchie erforderte ebenfalls eine entsprechende Veränderung, sodass die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling in diesem Zweiklang gesichert sind.
Wir werden uns zum Thema der Andienungspflicht in der Anhörung sicherlich noch einmal darüber unterhalten müssen, wie die Wirtschaft insgesamt diese Sachen bewirken wird. Da werden wir sehr aufmerksam zuhören. Aber ich sehe im Moment keine Gründe, warum der freie Markt hier nicht tätig sein soll und warum hier nicht diejenigen
die Preise holen können, die sie erwirtschaften können, denn die Entsorgungssicherheit ist in Deutschland inzwischen flächendeckend gegeben.
Insofern bedanken wir uns für die Vorlage, freuen uns auf die Beratung in der Anhörung und werden wahrscheinlich bei diesem Entwurf so bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung vollzogen.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Umweltausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge sowie zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zuständigen Behörden – Drucks. 18/6181 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe das eben vom Präsidenten benannte Gesetz für die Landesregierung ein. Die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge werden von den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern als örtlichen Trägern der Kriegsopferfürsorge und der Hauptfürsorgestelle beim LWV Hessen als überörtlichem Träger wahrgenommen.
Aufgrund des demografisch bedingten Rückgangs der Anzahl der Versorgungsberechtigten ergeben sich bei den örtlichen Trägern der Kriegsopferfürsorge personelle und organisatorische Probleme. Seit dem 01.12.2001 bietet der
LWV den örtlichen Trägern eine Verwaltungsvereinbarung zur Bearbeitung und Durchführung der Aufgaben allein beim LWV an. 27 der 33 örtlichen Träger sind bisher der Vereinbarung beigetreten.
Mit der Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge wird nunmehr eine einheitliche landesrechtliche Regelung geschaffen, die dem kommunalen Bereich durch eine Verminderung des Verwaltungsaufwands weitere Synergieeffekte erschließt. Die geteilte Zuständigkeit wird aufgehoben und eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche der bereits überwiegend ausgeübten Verwaltungspraxis entspricht.
Die Aufgaben der örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge werden zentralisiert und der Hauptfürsorgestelle beim LWV übertragen. Die Anhörung hat nur positive Ergebnisse erfahren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bringe damit dieses für die Landesregierung ein.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen dazu vor. Das heißt, wir machen ohne Aussprache die erste Lesung, die damit vollzogen ist, und überweisen den Gesetzentwurf zur Beratung und Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Dem widerspricht niemand. Damit ist das so beschlossen.
Noch drei Dinge. Zum einen weiß ich nicht, ob ich Ihnen schon gesagt habe, dass die Familie Honka jetzt vierköpfig ist. Mutter und Tochter sind wohlauf. Lieber Herr Honka, grüßen Sie den Rest der Familie herzlich.
Zweitens. Die Sitzung des Innenausschusses findet morgen Abend statt und die des Kulturpolitischen Ausschusses jetzt. Viel Spaß. Bis morgen früh.